Tierischer Begleiter

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Freia33
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Ungelesener Beitrag von Freia33 »

Ich hätte ein paar Fragen zu der SF Tierischer Begleiter
1. Können auch andere Zauber mit elfischer Repräsentation auf den Tierischer Begleiter ausgeweitet werden mit den angegebenen Erschwernissen (3ZfP* +2AsP) ?

2. Ist der Tierischer Begleiter ähnlich wie das Vertrautentier einer Hexe... kann der Elf das Tier um Dinge bitten oder gar Befehlen erteilen ohne dieses Abrichten zu müssen? (simple Dinge wie z.B. "Warte hier", "Niemanden Angreifen" oder "Geh jagen" etc.)

3. Rechtsprechung bezüglich Tierischer Begleiter... dürfen ungewöhnliche Tiere einfach so in Städte mitgenommen werden, z.B. ein Wolf, Tiger oder Bär?

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Skalde
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Ungelesener Beitrag von Skalde »

Freia33 hat geschrieben: 22.04.2025 06:03 Können auch andere Zauber mit elfischer Repräsentation auf den Tierischer Begleiter ausgeweitet werden mit den angegebenen Erschwernissen (3ZfP* +2AsP) ?
Im WdZ ist die SF so formuliert, dass die Anwendung auf die vier dort genannten Zauber beschränkt bleibt. Wenn ihr in eurer Gruppe festlegen wollt, dass das auch bei weiteren Zaubern möglich sein soll, sehe ich aber nicht, was dagegen spricht. Der Unterschied ist regeltechnisch, dass Tiere, die normalerweise zur Zielkategorie "Einzelwesen" zählen, in diesem Fall als "Einzelperson" eingestuft werden - das kann analog auch für einen Armatrutz, einen Chamaelioni oder einen Wipfellauf gelten.
Freia33 hat geschrieben: 22.04.2025 06:03 Ist der Tierischer Begleiter ähnlich wie das Vertrautentier einer Hexe... kann der Elf das Tier um Dinge bitten oder gar Befehlen erteilen ohne dieses Abrichten zu müssen? (simple Dinge wie z.B. "Warte hier", "Niemanden Angreifen" oder "Geh jagen" etc.)
Vertraute sind selbst magisch, ungewöhnlich klug und verstehen daher, was die Hexe ihnen sagt. Ein tierischer Begleiter bleibt ein Tier. Die intelligenteren Tiere mögen in der Lage sein, ein gewisses passives Vokabular aufzubauen (Hunde können sich ja auch eine Menge Befehle und Gesten merken), aber das war es vermutlich. Und keine Elfe, die nicht badoc bis zur Halskrause ist, würde ihrem Begleiter oder sonst einem Lebewesen etwas befehlen. Man bittet den Belgeiter, so wie man einen guten Freund um einen Gefallen bittet und ihm nicht befiehlt. Der Zauber "Tiergedanken" kann allerdings helfen, das Tier einer Bitte gegenüber aufgeschlossener zu machen. Ein Tier "abzurichten", wie es Menschen tun, käme keiner traditionell aufgewachsenen Elfe in den Sinn.
Freia33 hat geschrieben: 22.04.2025 06:03 Rechtsprechung bezüglich Tierischer Begleiter... dürfen ungewöhnliche Tiere einfach so in Städte mitgenommen werden, z.B. ein Wolf, Tiger oder Bär?
Wohl kaum. (Außer im Fall des Wolfes, da kann man die Wache vielleicht bequatschen, dass das bloß ein großer Wolfshund ist.) Die Tiere würden als Gefahr für die Allgemeinheit betrachtet und daher am Stadttor abgewiesen. Der Tanzbär einer Gruppe Gaukler mag durchgelassen werden, sofern er sich in seinem Käfig befindet oder einen Maulkorb trägt, aber das würde die Elfe ihrem Begleiter, ihrem Freund, wahrscheinlich niemals antun. In Al'Anfa mag es vielleicht schick sein, als Grande seinen abgerichteten Tiger auszuführen, aber das sind die Herrscher der Stadt und sie sind reich genug, um notfalls für entstandene Schäden aufzukommen. Ein Elf hat diesen Vorteil nicht, der ist vermutlich besser beraten, seinen tierischen Freund im Wald vor der Stadt zurückzulassen und später wieder einzusammeln.

Man sollte auch bedenken, dass sich die meisten dieser Tiere in einer Stadt 1) extrem unwohl fühlen würden (selbst der Jagdhund meiner Eltern hasst größere Menschengruppen, Lärm und Hektik, das ist komplette Reizüberflutung für ihn, wie würde es da erst einem nicht an Menschen gewöhnten Tier gehen) und 2) sind sie eben wild, nicht domestiziert, und würden ihren Instinkten gehorchen. Der Hofhund kläfft den Wolf an? Sehen wir doch mal, wessen Revier das hier wirklich ist. Der Jagdinstinkt des Berglöwen wird von einem rennenden Kind ausgelöst? So schnell kann der Elf den "Tiergedanken" gar nicht wirken, dass er die Katastrophe noch abwenden kann. Mit Hexenvertrauten ist das was anderes, die können vermutlich abstrakt genug denken, dass man ihnen die Situation erklären kann und sie sich dann ruhig verhalten.
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Alrik Schwarzleser
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Ungelesener Beitrag von Alrik Schwarzleser »

Skalde hat geschrieben: 22.04.2025 10:21
Freia33 hat geschrieben: 22.04.2025 06:03 Rechtsprechung bezüglich Tierischer Begleiter... dürfen ungewöhnliche Tiere einfach so in Städte mitgenommen werden, z.B. ein Wolf, Tiger oder Bär?
Wohl kaum. (Außer im Fall des Wolfes, da kann man die Wache vielleicht bequatschen, dass das bloß ein großer Wolfshund ist.) Die Tiere würden als Gefahr für die Allgemeinheit betrachtet und daher am Stadttor abgewiesen. Der Tanzbär einer Gruppe Gaukler mag durchgelassen werden, sofern er sich in seinem Käfig befindet oder einen Maulkorb trägt, aber das würde die Elfe ihrem Begleiter, ihrem Freund, wahrscheinlich niemals antun. In Al'Anfa mag es vielleicht schick sein, als Grande seinen abgerichteten Tiger auszuführen, aber das sind die Herrscher der Stadt und sie sind reich genug, um notfalls für entstandene Schäden aufzukommen. Ein Elf hat diesen Vorteil nicht, der ist vermutlich besser beraten, seinen tierischen Freund im Wald vor der Stadt zurückzulassen und später wieder einzusammeln.

Man sollte auch bedenken, dass sich die meisten dieser Tiere in einer Stadt 1) extrem unwohl fühlen würden (selbst der Jagdhund meiner Eltern hasst größere Menschengruppen, Lärm und Hektik, das ist komplette Reizüberflutung für ihn, wie würde es da erst einem nicht an Menschen gewöhnten Tier gehen) und 2) sind sie eben wild, nicht domestiziert, und würden ihren Instinkten gehorchen. Der Hofhund kläfft den Wolf an? Sehen wir doch mal, wessen Revier das hier wirklich ist. Der Jagdinstinkt des Berglöwen wird von einem rennenden Kind ausgelöst? So schnell kann der Elf den "Tiergedanken" gar nicht wirken, dass er die Katastrophe noch abwenden kann. Mit Hexenvertrauten ist das was anderes, die können vermutlich abstrakt genug denken, dass man ihnen die Situation erklären kann und sie sich dann ruhig verhalten.
Zu exotischen Tieren als Begleitern (egal welcher Art) siehe auch ZBA21, "Der Tiger im Wirtshaus..."
Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020

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