ich versuche immer wieder, die doch recht unübersichtlichen DSA4-Regeln zu konsolidieren und eventuelle Sonderregeln auf bestehende grundlegende Regeln zurückzuführen – und das möglichst simpel.
Jetzt bin ich auf die Regeln zu Verwundbarkeiten (WdZ 54 und 235) gestoßen und habe mir überlegt, ob man diese einfache Regel:
- verletzende Waffen erzeugen doppelte SP (!)
nicht auch auf profane Angriffe gegen sensible Körperzonen ausbauen könnte.
Vorschlag (bei humanoiden Gegnern) also:
Die Körperzonen Brust, Kopf und Bauch sind „verletzend empfindlich“ gegen profane Angriffe, d.h. der in diesen Zonen angerichtet Schaden (die gesamten SP inkl. KK-Bonus, AT+, etc.) wird verdoppelt!
Mit Hilfe dieser Verwundbarkeiten können bei anderen Geschöpfen auch schön deren persönliche „Schwachstelle“ verdeutlicht werden, die man eventuell über Tierkundeproben bestimmen kann (der sprichwörtliche wunde Punkte am Hals eines Tatzelwurms).
Damit wären gleich drei Sonderregeln obsolet bzw. „Ungereimtheiten“ ausgemerzt:
- Sonderregeln zum Meucheln / Betäuben (WDS 86) können entfallen; statt dessen gezielter Angriff (AT+) gegen eine der oben genannten Körperzone in Kombination mit AT-5 (überrumpelt) bis -8 (Ziel schlafend) (WdS 58) und TP-Erhöhung durch A+
- Sonderheit: Den ultimativen Schlag eines Richtschwerts mit 3W6+4 TP (WdS 125) kann man bislang eigentlich beim ersten Schlag immer überleben, was für den Delinquenten eine unschöne Prozedur bedeutet...bei Verletzlichkeit der Körperzone Kopf verdoppeln sich diese TP jedoch, was wohl um einiges effektiver ist, ohne auf eine weitere Sonderregel als Abweichung von der Regel zurückgreifen zu müssen

- Zusätzliche 2W6SP bei Treffern nach Körperzonenschema können dann ebenfalls entfallen, um die Sensibilität der Körperzone auszudrücken
Zudem erhöht das den „Zwang“, die oben genannten Körperzonen noch mehr zu schützen – ein Helm wird demnach um einiges wichtiger, als bislang.
Was haltet ihr davon?
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