Sunaro hat geschrieben: ↑26.04.2025 15:42Bei welchen Drachen wäre es möglich, dass sie auch mal in einer Kanalisation auftauchen? Ich habe mal ein Abenteuer gespielt, in dem dort (glaube ich) ein Grubenwurm gelebt hat, kann das sein oder gibt es noch eine andere mögliche Drachenart?
Der einzige Drache - wenn man Gruben- und Tatzelwürmer tatsächlich dazu rechnen will - der in einer Kanalisation haust ist mWn Feistwanst (und der ist wahrscheinlich schon länger da, als die Kanalisation), ein Grubenwurm unter Gareth. Es dürfte auch kaum eine andere aventurische (Myranor steht potentiell auf einer anderen Mammutherde) Stadt geben, wo das möglich wäre, da sie
a) groß genug sein muss, um überhaupt eine Kanalisation zu haben,
b) diese wiederum so groß dimensioniert sein muss, dass ein Drache sich darin bewegen kann (Höhe und Breite der Tunnel) und
c) zudem weitläufig genug sein muss, damit selbiger nicht binnen 2W6 Tagen entweder der Kanalwache oder der örtlichen Unterwelt als zu beseitigendes Problem auffällt.
Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020
"tl:dr heißt das Problem, denken ist halt unbequem." (Saltatio Mortis: "Brot und Spiele") Glossar f. Postings m. berufl. Hintergrund Feedback ist der Autoren und Künstler Lohn!
Ich hab mal einen Tatzelwurm bekämpft der in einer Kanalisation mit Flussanbindung war. Das war aber vermutlich kein offizelles AB und ich kann dir nicht mehr sagen, welche Stadt das überhaupt gewesen sein sollte. Aber die Dinger fallen vom Gestank dann nicht so sehr auf.
Das Problem mit Kanalwachen oder der Unterwelt seh ich nicht so... gut was eine Kanalwache sein soll wüsste ich nichtmal (warum soll man einen Kanal bewachen, also einen Kanal schon aber eine Kanalisation? und die Unterwelt treibt sich ja auhc nicht in Kanalisationen herum für gewöhnlich...
Yola hat geschrieben: ↑27.04.2025 13:38[...]warum soll man [...] eine Kanalisation [bewachen]? und die Unterwelt treibt sich ja auhc nicht in Kanalisationen herum für gewöhnlich...
a) weil das ansonsten ein unbewachter Weg vom nächsten fließenden Gewässer in die Stadt ist (und wenn die Hauptkanäle breit genug sind, dann passt da auch ein kleiner, gestakter Flachkahn (Torfkahn o.ä.) durch bzw. bis zu einem gewissen Punkt weit rein), also eine ideale Schmuggelroute
b) um Eindringlinge - sowohl zwei- als auch mehrbeinige - schnell zu entdecken und das Nest auszuräuchern, bevor sie in die Straßen hochkommen
c) damit man Schäden an der Kanalisation nicht erst dadurch bemerkt, dass die darüber liegende Rats-, Gilden- oder Zunfthalle oder einige Patrizierhäuser zusammenbrechen, weil der Boden unter ihnen nachgibt...
d) damit man einen richtig unbeliebten Strafdienst in der Garde hat
Die Leute, die so etwas machen, sind üblicherweise der Abschaum der Garde, gesellschaftlich auf einer Stufe mit den Schließern oder noch darunter, dafür gilt für diejenigen, die sich freiwillig zur Kloakenwache melden, aber auch der Grundsatz der Fremdenlegion: "Es werden keine Fragen nach Vorleben/Vergangenheit und/oder Motiven gestellt!"
Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020
"tl:dr heißt das Problem, denken ist halt unbequem." (Saltatio Mortis: "Brot und Spiele") Glossar f. Postings m. berufl. Hintergrund Feedback ist der Autoren und Künstler Lohn!
Wie ist das in Al'Anfa mit dem verlassenen Anwesen des Arkhan Aarabaal. Die Bewohner sind seit 1020 alle tot und nun verfällt es. Kann da jetzt jeder hin und sagen "meines"? Oder gehört es mangels Erben der Stadt und man muss es da auslösen? Oder wie bekommt man es in seinen Besitz?
P.S. und sagt jetzt nicht da wohnen schon Eure Chars
Wenn Du das Gold tragen kannst, bist Du noch nicht reich.
DSA Loot-Regel Nr. 1
Wenn es sich dabei um das Eigentum des Herren Aarabaal handelt, so wird dieses im Rahmen des Erbes an die Erben weiter gegeben. Bei einem Lehen hat das Versterben des Besitzers keinen Eigentumswechsel zufolge – das liegt sowieso beim Lehensherr – aber auch hier ist es üblich, dass es auf Erben übergeht. Generell kann da nicht jeder einfach so hin und sagen "meines", sondern muss das Gebiet im Zweifelsfall auch militärisch verteidigen können. Gänzlich frei stehen leerstehende Anwesen nur körperlosen Schrecken und jenen, die sich an Gesetze nicht halten, zur Verfügung.
Wenn es wirklich keine Erben gibt und auch niemanden, der sich dafür ausgibt, würde ich es an die Stadt bzw. ein für diesen Stadtteil zuständiges Gremium fallen lassen.
Für die Freunde der kleinen Geschuppten:Von den kleinen Drachen; Kleindrachen-Diskussionsthread
"I am 87% confident you will burst into flames." Kimiko Lockeweaver, Bayesian Empirimancer
"I do not help, Mr. Bogan. I oppose." Mathias Melchior, Dept. of Opposition Meine Charaktere
15 bekannte Städte. Ein Paar unbekannte kann man sich noch denken, wenn beispielsweise eine Stadt auf den Ruinen einer älteren Zivilisation aufgebaut wurde.
Zuletzt geändert von bert04 am 28.04.2025 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
saturanya hat geschrieben: ↑28.04.2025 06:30Wenn es sich dabei um das Eigentum des Herren Aarabaal handelt, so wird dieses im Rahmen des Erbes an die Erben weiter gegeben. Bei einem Lehen hat das Versterben des Besitzers keinen Eigentumswechsel zufolge – das liegt sowieso beim Lehensherr – aber auch hier ist es üblich, dass es auf Erben übergeht. Generell kann da nicht jeder einfach so hin und sagen "meines", sondern muss das Gebiet im Zweifelsfall auch militärisch verteidigen können. Gänzlich frei stehen leerstehende Anwesen nur körperlosen Schrecken und jenen, die sich an Gesetze nicht halten, zur Verfügung.
Naja, ein Anwesen in Al'Anfa ist eine Villa mit Garten. Lehen gibt es dort keine. Und das es keine Erben gibt hatte ich doch auch erwähnt.
Wenn Du das Gold tragen kannst, bist Du noch nicht reich.
DSA Loot-Regel Nr. 1
color=brown
Gibt es irgendwo Aussagen dazu, wie (Waldmenschen)Sklaven in den Tulamidenlanden benannt werden? Ich gehe mal davon aus, dass sich niemand für deren waldmenschliche Namen interessiert, andererseits sehe ich auch nicht, dass die Said ibn Zaid genannt werden, weil sich doch niemand dafür interessiert, wer deren Eltern sind.
color=brown
Ich würde das pragmatisch lösen: entweder sie sprechen sie mit dem Waldmenschennamen an oder sie geben ihnen einen „neuen“ tulamidischen Namen.
Sklaven haben in der Regel kein Anrecht auf einen Namen in ihrer Heimatsprache und müssen ggf. auch mit dem örtlichen Äquivalent zu "du da" Vorlieb nehmen. Das hängt allerdings auch davon ab, wo dein Held versklavt worden ist. In Aranien z.B. ist die einzig zulässige Sklaverei die Schuldsklaverei, mit Begleichen der Schuld auch wieder getilgt ist. Dort wird man als Sklave auch dementsprechend besser behandelt als z.B. in Al'Anfa und dürfte schon der Einfachkeit halber mit tatsächlichem Namen – oder ggf. einer vereinfachten Form dessen – ausgesprochen werden. So oder so ist es nur ein "Rufname" und nicht der volle Name.
color=brown
Ich würde es ebenfalls pragmatisch angehen: Die Sklaven würden einfach entsprechend ihren Tätigkeiten benannt: "Kuhhirt", "Schaufler", "Träger". Man wird nur selten Sklaven für mehrere Tätigkeiten anlernen. Man zeigt ihnen, wie der Sand weggeschaufelt werden muss. Das macht er solange bis er umkippt. Dann kommt der nächste.
Lass´es vielleicht drei oder vier Eichhörnchen sein. Dann hat es gleich eine ganz andere Bedrohlichkeit.
Den Zwölfen zum Gruße!
Hat jemand zufällig ein Bild von einer norbardischen KALESCHKA ?
Aus Erinnerung an alte DSA3 (oder sogar davor) weiß ich, dass es mal eine Gewichtstabelle für Furhrwerke und Co. gab. Weiß jemand wie groß so eine Schlittenkutsche/Kutschschlitten ist? Und wieviel spännig diese Gefährte idR sind?
Freyndlichen Dank, Bryderchens!
Ich denke man kann sich ganz gut an den ehemaligen Gefährten der Roma und Sinti mit norbardischem Einschlag orientieren - da findest Du im Netz sehr gute Beispielbilder.
Und auch hier dürfte das meiste beantwortet sein: Kaleschka
Amos hat geschrieben: ↑09.05.2025 19:37Und wieviel spännig diese Gefährte idR sind?
Entweder Troika oder (insbesondere auf schlechten Strecken oder bei größerer Zuladung) als Fünfspänner drei zu zwei, üblicherweise Warunker als Zugtiere, siehe auch Geographia Aventurica S.124ff., speziell zur Kaleschka S. 127
Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020
"tl:dr heißt das Problem, denken ist halt unbequem." (Saltatio Mortis: "Brot und Spiele") Glossar f. Postings m. berufl. Hintergrund Feedback ist der Autoren und Künstler Lohn!
ich meine vor einiger Zeit mal über ein Rondragericht gelesen zu haben (womöglich im WdG), also einem ähnlichen Verfahren wie das Trial by Combat aus Game of Thrones. Wenn ich mich richtig erinnere galt dies aber nur für Adlige und in einigen wenigen Kulturen.
Weiß irgendwer die Details bzw. ob das wirklich existiert oder ich mir das nur eingebildet habe?
Andarios hat geschrieben: ↑11.05.2025 18:25Moin Moin,
ich meine vor einiger Zeit mal über ein Rondragericht gelesen zu haben (womöglich im WdG), also einem ähnlichen Verfahren wie das Trial by Combat aus Game of Thrones. Wenn ich mich richtig erinnere galt dies aber nur für Adlige und in einigen wenigen Kulturen.
Ich weiß leider nicht, was genau Trial by Combat aus Game of Thrones sein soll, also ob das irgendwelche speziellen Eigenheiten hat, die nicht Standard-Fantasy sind. Duelle als Gottesurteil, um herauszufinden, wer im Recht ist, sind historisch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtskampf
Meines Wissens billigt die Rondrakirche das. Um einen Gerichtskampf austragen zu können, muss man rechtsfähig sein, also frei, nicht leibeigen oder Fahrendes Volk. In Städten könnte das Bürgerrecht der betreffenden Stadt nötig sein.
Ein beruehmtes solches Rondrenurteil war das zwischen Dragosch Corrhenstein und Ayla von Schattengrund. Abseits der Rondrakirche selbst duerfte es nur dann zur Rechtsfindung gestattet sein, wenn sich beide Parteien darauf einigen. Wo die Rondrakirche grossen Einfluss besitzt, mag es natuerlich durchaus einen Gesichtsverlust darstellen, sich einer solchen Forderung zum Ordal zu verweigern. Aber es ist auch ueblich, einen Stellvertreter zu entsenden - uebrigens eine der Einnahmequellen des Schwertgesellentums.
SL: Königsmacher (seit 2021) Hoc unum semper quaeris: superetne Sapientem Bethanicus? An maior sit Tharsonio Rohal? Nescio; verum illud belle scio, quod tibi nunquam est visus, Alrice, nec Rohal, nec Bethanicus.
Mit dem kleinen Unterschied, das Gerichtskämpfe maximal bis zum zweiten Blut oder direkt mit stumpfen Waffen geführt werden, während ein (üblicherweise nur zwischen Geweihten stattfindendes) Rondraurteil durchaus auch bis zum dritten Blut geführt werden kann.
Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020
"tl:dr heißt das Problem, denken ist halt unbequem." (Saltatio Mortis: "Brot und Spiele") Glossar f. Postings m. berufl. Hintergrund Feedback ist der Autoren und Künstler Lohn!
In Rabenblut kann ja an einer Stelle die Opalbesetzte Axt des Walkir Zornbrecht gefunden werden. Gibt es über diesen Gegenstand noch weiter Infos? Und was wäre die wohl wert?
ok, keine Ahnung wo das Ding da liegen soll, finden wir aber bei unserem Speiltempo in 2 Jahren raus.
Nehmen wir mal die Schmiederegeln aus WdS, da geht bei Orknase und Streitaxt ohne magisches Metall mit 200-250 Dukaten schon sehr viel bei Verbesserungen.
Nach WdA sind Opale jetzt eher mittelpreisige Edelsteine mit 2H je Karat. Nehmen wir mal 250 Karat, also 2 Unzen an Opalen (ne ganze Menge) und schleifen die mal ordentlich (Preis x4), dann sind das 0,02 D * 250 * 4 = 20 D. ....Ok, da hätte ich jetzt auch mehr erwartet....hab ich da einen Denkfehler?
Mal davon ausgehend dass ich keinen Denkfehler habe, sind wir großzügig bei 250-300 D für eine verzierte, alte Axt.
Der Ideelle Wert für die Zornbrechts oder deren Feinde kann natürlich bis ins unbezahlbare gehen, das ist schwer einzuschätzen, wird auch von Reichtumsniveau in eurem Aventurien abhängen. Vom doppelten Wert bis zu einer Plantage. Wobei besonders bei den Zornbrechts dann wahrscheinlich eher Meuchler als Gold das Mittel der Wahl sind. Ich würde da eher zum Phex-Tempel gehen und mit denen über einen Anteil verhandeln.
Wenn Du das Gold tragen kannst, bist Du noch nicht reich.
DSA Loot-Regel Nr. 1
Gibt es irgendwo eine Angabe, wieviel ein Träger kostet? In Wege der Entdecker ist zwar davon die Rede, dass man sich bei Expeditionen Träger anheuern möge, gerade bei Reisen in den Dschungel, aber nirgends in dem Heft sind dafür Preise angegeben.
Ich glaub, im Begleitheft des Meisterschirms ist etwa eine halbe Seite den unterschiedlichen Löhnen verschiedener Dienstleister gewidmet. Da kannst dich sicher zumindest daran orientieren, falls der Träger nicht mit aufgeführt ist.
Genaue Gesagt: Seite 33, Löhne.
Dort findet sich eine 4er-Stafflung der Löhne pro Tag (bzw. mehre Stunden dauerndem Auftrag).
Bei "billige Arbeitskraft", 1-9 H, ist u.A. der Ruderer als Bsp. genannt. In diesem Bereich würde ich einen Träger dann auch sehen. Wenn auch beide eher in Richtung 9, den 1. Das ganze is dann doch eine ziemliche Plackerei....
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.
Moin,
unsere Gruppe ist in der letzten Session einem Kor Geweihten begegnet und da ist mir aufgefallen, dass ich eigentlich nichts über Kor und siene Geweihten weiß. Meine Frage also deshalb: Wie steht Kor oder besser gesagt ein Kor-Geweihter nach den Tugenden seines Gottes zur Magie? Für viele Geweihte ist das ja ein no-go aber gibt es vielleicht sogar magisch begabte Kor-Geweihte? Ich kann es mir fast nicht vorstellen, weil laut ausrüstungsvorschlag tragen die Geweihten scheinbar eigentlich immer die Panther Planttenrüstung oder das Skorpion kettenhemd.
Die Quelle der Wahl dürfte hier das Kor-Vademecum sein, das ich nur leider nicht zur Verfügung habe, daher geb' ich nur eine abgespeckte Antwort auf Basis der Professionsbeschreibung: ein·e Korgeweihte·r wird selbst kaum Magie anwenden und auch nicht die magische Unterstützung (z.B. Heilmagie) durch andere annehmen. Es dürfte ihm·ihr aber ziemlich egal, ob seine·ihre Mitstreiter·innen oder Gegner·innen Magie verwenden, solange ein guter Kampf (im Sinne der Herausforderung) dabei entsteht und dieser vielleicht auch noch gut belohnt ist.
Laut WdG lehnen Kor-Geweihte Magie an sich selber ab. Um sich Kor weihen zu lassen muss man sich die Magie erst ausbrennen lassen. Da Kor-Geweihte aber keinen Zugriff auf die Purgation-Liturgie hatten, war beschrieben, dass die Rondra-Kirche das für entsprechende Anwärter durchführt. Seit DSA5 haben auch Kor-Geweihte Zugriff auf Purgation, damit entfällt dieser Umweg wohl ab ca. 1040 BF.
Tatsächlich wird die Entität Kor von manchen Kulten sogar als Beschützer und Ursprung der Kampfmagie verehrt, es scheint also eher eine entsprechende Auslegung der aventurisch-meschlichen Korkirche zu sein.
“Protection and power are overrated. I think you are very wise to choose happiness and love.”
― Uncle Iroh
WeZwanzig hat geschrieben: ↑30.05.2025 10:44Tatsächlich wird die Entität Kor von manchen Kulten sogar als Beschützer und Ursprung der Kampfmagie verehrt, es scheint also eher eine entsprechende Auslegung der aventurisch-meschlichen Korkirche zu sein.
Und dürfte sich eher darauf ableiten, dass klassisch Famerlor als Alveraniar der Kampfmagie gilt.
Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020
"tl:dr heißt das Problem, denken ist halt unbequem." (Saltatio Mortis: "Brot und Spiele") Glossar f. Postings m. berufl. Hintergrund Feedback ist der Autoren und Künstler Lohn!