DSA5 Kurze Fragen, kurze Antworten (Zauberkunst & Magie DSA5)

Von A wie Astralpunkte bis Z wie Zauberer: Alles über magische Kräfte.
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CrazyWitcher
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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »


Also ich würde mir das immer wie ein Film vorgestellt, den man mit erhöhter Geschwindigkeit anschaut. Sollte man die richtige Szene erkennen, kann man sich diese in realer Geschwindigkeit anschauen. Der begrenzende Faktor ist dann die AE
Wie viel Erinnerung noch an das Geschehene da ist ist natürlich Meisterentscheid, obwohl man ja durchaus annehmen kann, dass das Unterbewusstsein doch etliche Informationen noch vorhanden hat.
Je schneller man die erhöhte Geschwindigkeit ansieht, desto größer ist die Gefahr die wichtigen Punkte zu verpassen bzw. zu erfassen.
Die kann man als SL dann z.B. mit einer entsprechend modifizierten Sinnenschärfe-Probe darstellen.
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Berenger
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Ungelesener Beitrag von Berenger »

Danke für die Antworten!

Ich denke, ich versuche, den Zauber wie ein pausiertes YouTube-Video zu behandeln - man hat eine Zeitleiste, die man ohne Zeitverlust mit dem Cursor entlangfahren kann, und wenn einem eine Zeitmarke, eine Kapitelüberschrift oder das kleine Vorschaubild gefallen, kann man mit Ton und bewegtem Bild "reinschalten" und verliert 1:1 seine beim Zaubern erzielten Sekunden.

Teurer
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Ungelesener Beitrag von Teurer »

#0000FF
Hallo zusammen! Als Schwarzmagier der Dunklen Halle der Geister zu Brabak hat man Bindung des Stabes und Bindung des Bannschwerts (Dolche). Muss man in beide 2 AsP permanent setzen?

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saturanya
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Ungelesener Beitrag von saturanya »

Ja, die permanenten AsP sollten allerdings im Professionspaket bereits enthalten sein.
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Teurer
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Ungelesener Beitrag von Teurer »

#BF4000
Kann man in irgendeinem Band, Kodex etc. sehen, welche Geister man rufen kann und welche Fähigkeiten diese haben? Ich tappe da völlig im Dunklen. Im Kodex der Magie, Archiv der Dämonen und Aventurisches Nekromanthäum habe ich keine Geister gefunden. Mit den Bitten kann das im Vergleich zu den Dämonen natürlich lustig werden, wenn man ihre Hilfe braucht und die aber gerade keine Lust haben.

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WeZwanzig
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Ungelesener Beitrag von WeZwanzig »

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Teurer
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Ungelesener Beitrag von Teurer »

#008000
Nochmal zu den permanenten AsP: Erhält man diese zurück, wenn ein Stab, Bannschwert etc. doch vernichtet wird?

Untote, die durch "Totes wandle" erschaffen wurden, kosten auch permanente AsP. Erhält man diese zurück, wenn der Untote vernichtet wurde?

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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »


Ich habe dazu zwar kein konkretes Regelwerk gefunden und würde aber sagen nein.
Man bekommt ja auch nicht die pAsp zurück, wenn ein Artefakt aufgebraucht wurde.
Ausserdem würde es ja den Sinn untergraben, weil dann bräuchte es ja bei Totes Wandle de facto keine pAsp, weil du würdest sie irgendwann zurückkriegen.
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Hesindian Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Hesindian Fuxfell »

Nein, die pAsP sind fort und müssen zurück gekauft werden. Das geht aber schon, während das verzauberte Objekt noch existiert.

Mist, übersehen, dass es DSA5 war. Gibt es da ne Sonderbetrachtung von ausgegebenen pAsP in Sachen Rückkauf wie in der 4?
Der dessen Name nicht getanzt werden darf.
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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »

Hesindian Fuxfell hat geschrieben: 13.02.2025 12:59 Nein, die pAsP sind fort und müssen zurück gekauft werden. Das geht aber schon, während das verzauberte Objekt noch existiert.

Mist, übersehen, dass es DSA5 war. Gibt es da ne Sonderbetrachtung von ausgegebenen pAsP in Sachen Rückkauf wie in der 4?

Nein, die können ganz regulär zurückgekauft werden für 2AP pro pAE.
Und es geht auch hier quasi jederzeit, nachdem man sie ausgegeben hat.
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saturanya
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Ungelesener Beitrag von saturanya »

Interessante Frage wäre, was mit einem Gildenmagier passiert, der eine Purgation durchläuft. Der müsste auch alle zurückgekauften AsP in AP zurückerhalten.
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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »

saturanya hat geschrieben: 13.02.2025 14:36 Interessante Frage wäre, was mit einem Gildenmagier passiert, der eine Purgation durchläuft. Der müsste auch alle zurückgekauften AsP in AP zurückerhalten.

würde sagen ja.
Nachdem ja grundsätzlich AP immer gutgeschrieben werden, wann man entsprechende Fähigkeiten verliert.
Sei es nach einem Paktbruch, etc.
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Ungelesener Beitrag von Teurer »

#800000
Ich habe schon wieder eine Frage:
Wenn ein Gurgulum sich mit einem Opfer verbunden hat, kann man dann als Beschwörer befehlen, dass der Gurgulum die Verbindung wieder lösen soll?

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Berenger
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Ungelesener Beitrag von Berenger »

saturanya hat geschrieben: 13.02.2025 14:36 Interessante Frage wäre, was mit einem Gildenmagier passiert, der eine Purgation durchläuft. Der müsste auch alle zurückgekauften AsP in AP zurückerhalten.
Das würde ich davon abhängig machen, wofür die permanenten AsP mal ausgegeben wurden. Die Kernfrage: Sind die dadurch geschaffenen Effekte / beschworenen Wesenheiten / verzauberten Gegenstände noch vorhanden und für den Ex-Magier nutzbar? Falls z.B. der Zauberstab nach der Purgation noch eine magische, unzerstörbare Waffe sein sollte, würde ich die permanenten AsP für Bindung des Stabes nicht zurückgeben, weil der Magier damit auch morgen noch kraftvoll zuschlagen kann und das nützlich ist, die für Merkmalsfokus oder Stab-Apport aber schon, weil die nun herzlich nutzlos bzw. mangels AsP nicht mehr anwendbar sind.

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saturanya
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Ungelesener Beitrag von saturanya »

Der Stab sollte eigentlich analog zum Tod spätestens 24 Stunden nach der Ausbrennung selbst die Magie verlieren. Ansonsten würde ich einfach per Purgation die Bindung für gelöst betrachten.
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CrazyWitcher
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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »


Farbe = #000040
Meine Gruppe kämpft gerade gegen einen Akrobhal.
Jetzt hätte ich eine Frage zur Guruk-Phaor-Krankheit
https://dsa.ulisses-regelwiki.de/krank_Guruk_Phaor.html
Dort steht, dass der infizierte nicht "krank" ist und nach Ablauf der Inkubationszeit permanent den Status "baumartig" bekommt.
Bedeutet das jetzt, dass er Zwei Wochen lang nix merkt und am nächsten Tag nur noch als Brennholz dient oder ob diese Verwandlung langsam passiert. (z.b. seine Glieder versteifen langsam, seine Haut beginnt sich rindenartig zu entwickeln, etc....)
Weil wenn man sie behandeln kann und es ein Berufsgeheimnis gibt, sollte man ja auch wissen können, wenn jemand krank ist oder?

Weiss jemand wo man weitergehende Infos dazu findet oder vielleicht aus früheren Regelwerken?


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Alrik Schwarzleser
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Ungelesener Beitrag von Alrik Schwarzleser »

CrazyWitcher hat geschrieben: 24.02.2025 22:43 Weiss jemand wo man weitergehende Infos dazu findet oder vielleicht aus früheren Regelwerken?
Der 4.1-Band Tractatus contra Daemones enthält auf S. 102 eine Fluffbeschreibung der Verwandlung als Einleitungsteil zum Arkhobal.
CrazyWitcher hat geschrieben: 24.02.2025 22:43 Bedeutet das jetzt, dass er Zwei Wochen lang nix merkt und am nächsten Tag nur noch als Brennholz dient oder ob diese Verwandlung langsam passiert. (z.b. seine Glieder versteifen langsam, seine Haut beginnt sich rindenartig zu entwickeln, etc....)
Laut der Beschreibung letzteres.
TcD102 - Beschreibung der Verwandlung hat geschrieben:»Die Verwandlung Yalasindes dauerte etwa eine Woche. Zuerst wurde ihre Haut spröde, dann dunkelbraun, schließlich borkig. Wir hatten bereits besprochen, dass wir uns dringend um einen Heiler bemühen mussten, da das bestimmt gefährlich werden könne. Aber es tat ihr nicht weh und wir hatten ja so viel mit den andern zu tun, denen ein Arm oder ein Bein oder das Augenlicht fehlte.
Yala hat sogar noch gescherzt, dass sie mit einer Borkenhaut viel mehr aushalten würde als vorher und ich sie nur oft genug mit Salböl einreiben müsse. Dann haben wir über die Kosten davon geblödelt und ich habe sie gekitzelt und wir haben so gelacht.
Am nächsten Tag lachte sie zwar immer noch darüber, aber ich bemerkte, dass sie sich in Wirklichkeit große Sorgen machte. Bei einem Gespräch unter zwei Augen erzählte sie mir, dass sie schlimm geträumt habe und seit dem Aufwachen gar nichts mehr fühlte, aber mich nicht beunruhigen wollte. Es endete in einem Streit, und ich bin schließlich grußlos gegangen und habe mich der Vorhut angeschlossen. Als ich zwei Tage später wiederkam, konnte sie nicht mehr sprechen und war kaum mehr als ein laufender Baum. Ihre Arme waren Äste, ihr Kopf ein etwas dickerer Ast. Ihre Beine waren Wurzeln und ein drittes war ihr gewachsen. Ihre Augen, ihre grauen Augen mit den kleinen grünen Sprenkeln, waren fort.
Aber ich weiß, dass sie noch irgendwo da drin ist. Sie ist verwunschen, aber sie ist kein Monster. Wir können sie heilen, wir müssen sie heilen.«
—Aussage des Wulfher, Anführer eine Gruppe tobrischer Freischärler

Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020

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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Nachricht der Moderation

Ich habe das Thema „Addieren sich die Betäubungsstufen bei der Anwendung eines Aquaqueris“ hierhin Addieren sich die Betäubungsstufen bei der Anwendung eines Aquaqueris? ausgelagert.

Mit aventurischem Gruß

Horasischer Vagant
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Teurer
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Ungelesener Beitrag von Teurer »

#8000FF
Herzschlag ruhe Reversalis: Wird die Probe des Reversalis Zaubers auch durch ZK modifiziert, umgekehrt modifiziert oder nicht modifiziert, weil das Ziel tot ist und damit auch die ZK nicht wirkt?

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Dharok
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Ungelesener Beitrag von Dharok »

Das ist eine wirklich interessante Frage
#8000FF
Wahrscheinlich gilt die ZK trotzdem denn man wirkt ja den Zauber so wie er steht, addiert die extra ASP und erhöht die ZD um dann einen neuen Effekt zu erhalten. Da Der Effekt des Reversalis meisterentscheid ist muss es auch nicht zwangsläufig so sein, dass das Ziel tot ist und wiederbelebt wird, wie in der Beschreibung aus dem Grimorum. Dazu solltest du 1. mit dem Meister abklären (sofern du das nicht selber bist) welcher Effekt durch den Reversalis erzeugt wird und welche besonderen Zauberbedingungen dabei beachtet werden müssen. Ich finde den Punkt, dass das Ziel im toten Zustand keine ZK hat valide und würde das als Meister so durchwinken.

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saturanya
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Ungelesener Beitrag von saturanya »

Gegenpunkt: auch Untote haben eine ZK, die sich von den Werten der Toten ableiten, und der Leichnam kann von sich aus der Prozedur nicht einwilligen, also ist die ZK zu verrechnen.
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Dharok
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Ungelesener Beitrag von Dharok »

Guter Punkt! Jetzt frage ich mich nur noch, ob das Ziel des Zaubers Lebendig lebendig oder untot wird... Das ist wohl auch Meisterentscheid. Ich glaube ich finde untot witziger aber vllt würde ichs abhängig von der Todesursache machen.

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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »


Wie ich es verstanden habe, wird as Ziel lebendig mit LE=1
Was Meisterentscheid ist, ob ein Totengott den Makel "Frevler" über den Zaubernden legt.
Weil einen Toten zu einem Untoten machen ist ja der Zauber "Skelletarius"
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saturanya
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Ungelesener Beitrag von saturanya »

Nicht nur, es gibt auch Totes Handle sowie Vampirismus… wenn es jedoch ein Untoter ist, dann unterscheidet er sich qualitativ in zumindest einem Merkmal von allen anderen Untoten, die RAW beschrieben werden. Ich würde es allerdings so regeln, dass das Ziel nicht untot ist und dem Nekromanten in spe nur insofern einen Dienst schuldig ist wie es sich für die Wiederbelebung bedanken möchte.
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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »

Farbe=#FF4000

Ich habe hier mal eine Frage (zum Thema: übliches Verhalten in Aventurien):
Wie wahrscheinlich schätzt ihr die Situation, dass ein Schwarzmagier, der sich in Weisstobrien "tarnen" möchte, sich nicht als Magier nach aussen zu erkennen gibt, somit ja gegen den CA verstößt.
Ich weiss jetzt auch ehrlich gesagt gar nicht, wie sehr ein Schwarzmagier (Dämonenbeschwörer) sich an den CA hält, weil er hat ja deutlich größere Probleme, wenn er erwischt wird als nur der Verstoß dagegen.

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Ungelesener Beitrag von Desiderius Findeisen »

Farbe=#FF4000

Na ja, Schwarzmagier zu sein ist nicht verboten. Dämonen zu beschwören ist verboten. Wenn er bei letzterem erwischt wird hat er wirklich ein Problem.
Das die Bevölkerung nicht gut auf Schwarzmagier zu sprechen ist mag sein. Eventuelle Lynch-Justiz steht dann aber auf einem anderen Blatt.
Für die Freunde der kleinen Geschuppten: Von den kleinen Drachen; Kleindrachen-Diskussionsthread
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"I do not help, Mr. Bogan. I oppose." Mathias Melchior, Dept. of Opposition
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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »

Desiderius Findeisen hat geschrieben: 19.03.2025 11:39 Farbe=#FF4000

Na ja, Schwarzmagier zu sein ist nicht verboten. Dämonen zu beschwören ist verboten. Wenn er bei letzterem erwischt wird hat er wirklich ein Problem.
Das die Bevölkerung nicht gut auf Schwarzmagier zu sprechen ist mag sein. Eventuelle Lynch-Justiz steht dann aber auf einem anderen Blatt.


Aber das ist ja die Frage:
Würde er sich verstecken wenn er das vorhat auch um etwaigen Vorurteilen zu entgehen oder schlicht um nicht aufzufallen, dass wenn etwas entdeckt wird, nicht gleich jeder zu ihm rennt.
Oder sind die dazu viel zu arrogant. :-)
Ich weiss, dass jeder sein Aventurien gestalten kann, mich würde eben interessieren, ob sowas ein realtischtes Szenario ist oder ob das eben eher unlogisch ist

Background: Ich habe einen unglaublichen DSA-Nerd in meiner Gruppe und ich hätte gerne ein simmiges Szenario
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Ungelesener Beitrag von Hesindian Fuxfell »


Dazu ist mal interessant zu wissen, das laut CA das Reisegewand des Guldenmagiers weiß oder grau zu sein hat, schwarz gibt es an der Stelle nicht (ist mWn nur eine Option beim Beschwörungsgeand).
Interessiert den Schwarzmagier das?
Solange er im Mittelreich und ähnlichen Gebieten, gerade in der Nähe der SL unterwegs ist und sein KL nennenswert über der Arroganz liegt sollte es das. Dann sollte er so CA-conform wie nur irgend möglich auftreten, weil dies die beste Tarnung ist.
Beim Beschwören oder Umgang mit Dämonen sollte er sich eh nicht erwischen lassen, egal wie gut er sich sonst tarnt.
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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Es kommt sicher auch auf seine Heimatakademie an.
Ich gehe davon aus, dass ein Schwarzmagier seine Gildenzugehörigkeit nicht verschweigt. Dass vielleicht das eine oder andere Augenpaar auf sein Tun blickt ist wahrscheinlich – natürlich abhängig davon in welcher Region/Stadt er sich aufhält.
Wenn irgendwelche Phänomene auftreten muss er vermutlich wohl oder übel damit rechnen damit in Verbindung gebracht zu werden.
Ich denke, dass es weniger auf die Tarnung ankommt, sondern sich bei verbotenen Dingen nicht erwischen zu lassen.
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Ungelesener Beitrag von CrazyWitcher »


Dann würde ich es so auffassen:
Die Gefahr als Magier erkannt zu werden, und sich nicht als solcher erkennen zu geben ist ungleich höher, als sich als Magier zu erkennen zu geben und dann bei Auftreten von unerklärlichen Dingen Verdächtiger zu werden.

Horasischer Vagant hat geschrieben: 19.03.2025 13:19 Es kommt sicher auch auf seine Heimatakademie an.

In meinem Fall jetzt wahrscheinlich am ehersten Yol-Ghurmak
Die sind jetzt ja eher nicht so richtig beliebt - aber wird wahrscheinlich auch schwer, das Siegel zu verbergen oder?
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