Hallo, und:
Meine Frage steht schon im Titel.
Ein Convocatus Justiciaris der schwarzen Gilde, welche Befugnisse hat der? Welche Beschränkungen gibt es im Umgang mit denen, über die Recht gesprochen werden soll? In MWW findet man leider nicht allzu viel darüber, weiß jemand mehr?
Gruß,
Grinsefisch
Welche Befugnisse hat eine Convocata Justiciaris?
Da wir hier von der Bruderschaft der Wissenden reden, exakt so viele wie er oder sie gerade durchsetzen kann.
Da die ganze Angelegenheit vonwegen "Wir sind eine Gilde!" hauptsächlich auf dem Mist und Ego von Savertin gewachsen ist auch dort wo der Einfluss hat, also kaum irgendwo außerhalb von Mirham und Al'Anfas.
Vorstellbar wäre allerdings eine Position als ,Konsul' der Gilde in großen Städten, wo er oder sie die Interessen der Gilde wahrnimmt und dafür sorgt das die welche sich haben erwischen lassen gerecht aber vor allem hart bestraft werden.
Da die ganze Angelegenheit vonwegen "Wir sind eine Gilde!" hauptsächlich auf dem Mist und Ego von Savertin gewachsen ist auch dort wo der Einfluss hat, also kaum irgendwo außerhalb von Mirham und Al'Anfas.
Vorstellbar wäre allerdings eine Position als ,Konsul' der Gilde in großen Städten, wo er oder sie die Interessen der Gilde wahrnimmt und dafür sorgt das die welche sich haben erwischen lassen gerecht aber vor allem hart bestraft werden.
- Satinavian
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- Registriert: 30.03.2007 11:53
Wenn ich das richtig sehe, bestehen Tribunale der Bruderschaft eigentlich immer aus Angehörigen der jeweiligen Akademie. Das leigt daran, dass alle schwarzen Akademien eifersüchtig über ihre Rechte wachen und nicht im Traum daran denken, diese an Gildeninstitutionen abzugeben. (Bei den anderen Gilden ist das anders geregelt)
Kommen Schwarzmagier also also vor ein Gildengericht, dann heißt das, dass sie zu Hause vor ebendieses gestellt werden. Die einzige Alternative wäre eine Verhandlung vor dem Gildenrat. Der tritt aber fast nie zusammen und ist so zerstritten, dass dies wohl eine rein theoretische Option bleibt.
Ein Convocatus Justiciaris der Bruderschaft kann also nur über jemanden zu Gericht sitzen, wenn er aus der selben Akademie kommt. Leider ist nirgendwo gesagt, wie viele Richter es bei der Bruderschaft sein müssen (bei den grauen sind es immer drei), dennoch glaube ich, dass eine Verhandlung wohl trotzdem nur an der Heimatakademie möglich ist.
Natürlich braucht auch die Schwarze Gilde Personen, die folgende Pflichten übernehmen : Beobachter bei Prozessen vor weltlichen Gerichten (wenn die einen Beobachter brauchen, um rechtskräftige Urteile zu fällen, muß es auch welche geben, die als Beobachter zur Verfügung stehen.), Rechtsbeistand (ob die Bruderschaft diesen Servicee überhaupt bietet, weiß ich nicht. Die Grauen tun es), Ansprechpartner der Gilde (natürlich fast ohne Befugnisse außer dem Weiterleiten von Informationen), Überführung von Verhafteten (die Strecken sind weit und irgendwer muß es ja machen).
Das alles sind Sachen, die ich mir gut als Pflichten fernab der Heimatakademie vorstellen kann. Weitreichende Befugnisse wird es jedoch nicht geben. Bei der Bruderschaft liegt alle Macht bei den einzelnen Akademien.
Kommen Schwarzmagier also also vor ein Gildengericht, dann heißt das, dass sie zu Hause vor ebendieses gestellt werden. Die einzige Alternative wäre eine Verhandlung vor dem Gildenrat. Der tritt aber fast nie zusammen und ist so zerstritten, dass dies wohl eine rein theoretische Option bleibt.
Ein Convocatus Justiciaris der Bruderschaft kann also nur über jemanden zu Gericht sitzen, wenn er aus der selben Akademie kommt. Leider ist nirgendwo gesagt, wie viele Richter es bei der Bruderschaft sein müssen (bei den grauen sind es immer drei), dennoch glaube ich, dass eine Verhandlung wohl trotzdem nur an der Heimatakademie möglich ist.
Natürlich braucht auch die Schwarze Gilde Personen, die folgende Pflichten übernehmen : Beobachter bei Prozessen vor weltlichen Gerichten (wenn die einen Beobachter brauchen, um rechtskräftige Urteile zu fällen, muß es auch welche geben, die als Beobachter zur Verfügung stehen.), Rechtsbeistand (ob die Bruderschaft diesen Servicee überhaupt bietet, weiß ich nicht. Die Grauen tun es), Ansprechpartner der Gilde (natürlich fast ohne Befugnisse außer dem Weiterleiten von Informationen), Überführung von Verhafteten (die Strecken sind weit und irgendwer muß es ja machen).
Das alles sind Sachen, die ich mir gut als Pflichten fernab der Heimatakademie vorstellen kann. Weitreichende Befugnisse wird es jedoch nicht geben. Bei der Bruderschaft liegt alle Macht bei den einzelnen Akademien.