DSA4 Reichweite Elementare

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Laske Hjalkason
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Ungelesener Beitrag von Laske Hjalkason »

Die Beschreibung der Elementaregeister erwähnt, dass sich diese nur eine bestimmte Distanz vom Beschwörungsort wegbewegen.
Erz: 100 Schritt
Eis, Humus und Feuer: 1 Meile
Wasser: 10 Meilen
Luft: 100 Meilen

Gelten dieselben Distanzen für die jeweiligen Dschinne und Meister ebenso in gleicher Höhe?

Wie sind die Distanzen zu verstehen?

1.Gilt das für die Erfüllung des Auftrags? Also der Luftdschinn transportiert mich maximal 100 Meilen weit?

2. Wie sieht das bei der Bindung aus? Kann man den gebunden Feuerdschinn weiter als 1 Meile vom Beschwörungsort wegtragen oder erlischt dann die Wunderlampe?

Eigentlich bin ich mir relativ sicher das 2. Wohl nicht der Fall ist. Allerdings stellen sich Folgefragen.

1.a Bisher hab ich nur bei der SF Elementarist die Möglichkeit gesehen die Entfernung vom Beschwörungsort hochzutakten. D.h. alle ohne diese SF können mit dem Luftdschinn max. 100 Meilen weit fliegen und mit anderen Elementen entsprechend weniger.

2.b Ich geh jetzt mal davon aus, das man den gebundenen Elementar/Dschinn weiter wegtragen kann. Wenn ich jetzt z.B. den Erzdschinn aus der Bindung rufe, dann wird er sich max 100 Schritte vom Aktivierungsort entfernen?
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Der_auf_dem_Stuhl
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Ungelesener Beitrag von Der_auf_dem_Stuhl »

Laske Hjalkason hat geschrieben: 24.06.2025 17:47 Die Beschreibung der Elementaregeister erwähnt, dass sich diese nur eine bestimmte Distanz vom Beschwörungsort wegbewegen.
Erz: 100 Schritt
Eis, Humus und Feuer: 1 Meile
Wasser: 10 Meilen
Luft: 100 Meilen

Gelten dieselben Distanzen für die jeweiligen Dschinne und Meister ebenso in gleicher Höhe?
Nein.

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Hesindian Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Hesindian Fuxfell »

Laske Hjalkason hat geschrieben: 24.06.2025 17:47 1.Gilt das für die Erfüllung des Auftrags? Also der Luftdschinn transportiert mich maximal 100 Meilen weit?

2. Wie sieht das bei der Bindung aus? Kann man den gebunden Feuerdschinn weiter als 1 Meile vom Beschwörungsort wegtragen oder erlischt dann die Wunderlampe?

Eigentlich bin ich mir relativ sicher das 2. Wohl nicht der Fall ist. Allerdings stellen sich Folgefragen.
Die Reichweite ist der Radius, in dem der Elementar normalerweise seine Dienste erfüllt. Willst du eine größere Reichweite benötigst du irgendwie den Dienst Bewegung (der z.B. in Transport bereits eingerechnet ist).
Bindung ist noch ein Sonderfall: Bindest du den Elementar an einen Gegenstand, gilt der Gegenstand als Zentrum des Kreises für die Diensterfüllung. Trägst du den Gegenstand weg, ändert sich damit auch der örtliche Rahmen und du kannst begrenzt die Reichweite aushebeln (Also binden, Dienst eins hier, 3 Meilen weiter reisen, Dienst zwei dort).

Wenn ich mich recht entsinne gelten die Reichweiten wirklich immer für alle Varianten eines Elementes. Da müsste ich aber nochmal nachsehen.

Also ja, du kannst dich von einem Meister der Luft deutlich weiter als 100 Meilen tragen lassen.
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Laske Hjalkason
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Ungelesener Beitrag von Laske Hjalkason »

Danke für die Nachhilfe. Nachdem ich die Dienste Bewegung und Transport nochmal gelesen habe hab ich es denk verstanden. Bei Transport fällt die Reichweite eh flach, ansonsten kann man über Bewegung für 1 Wunsch-AsP die Reichweite um GS in Meilen erhöhen.

Reichweite für Dschinne und Meister
Bisher gehen mein Meister und ich davon aus, dass die Reichweite bei den Elementargeistern für Dschinne und Meister ebenfalls gilt. Allerdings diskutieren wir das am nächsten Montag nochmal.
Es fühlt sich irgendwie falsch an das ein Erzdschinn ohne Murren einmal halb Aventurien durchquert um etwas zu tun. Also das sie gar keine Reichweitenbeschränkung haben sollen.
Allerdings fühlt es sich ebenfalls falsch an, dass ein Erzmeister sich auf 100 Schritt beschränken möchte.

Gefühlt würde ich bei Elementaregeist, Dschinn und Meister unterschiedliche Grundreichweiten erwarten. DSA 4.1 ist ja noch nicht kompliziert genug. :wink:
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Der_auf_dem_Stuhl
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Ungelesener Beitrag von Der_auf_dem_Stuhl »

Der Erzdschinn hat GS 5. D. h. bei 30 eingesetzten AsP für den Dienst "Bewegung" kommt er damit genau 150 Meilen weit. Das reicht nicht für "halb Aventurien". Auch sind dann keine AsP mehr für andere Dienste übrig.

Nach meinem Verständnis sind Beschreibungen der Elementargeister genau das, nämlich Beschreibungen der Elementargeister, die nicht gleichzeitig in Teilen Beschreibungen von Dschinnen und Elementaren Meistern sind, ohne dass es hierauf einen Hinweis gibt ^^

edit:
Ich beziehe mich hier auf WdZ. Es kann auch sein, dass spätere Quelle etwas anderes sagt.

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Laske Hjalkason
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Ungelesener Beitrag von Laske Hjalkason »

Der_auf_dem_Stuhl hat geschrieben: 26.06.2025 15:07 Der Erzdschinn hat GS 5. D. h. bei 30 eingesetzten AsP für den Dienst "Bewegung" kommt er damit genau 150 Meilen weit. Das reicht nicht für "halb Aventurien". Auch sind dann keine AsP mehr für andere Dienste übrig.
Du interpretiert das es keine Reichweitenbeschränkung für Dschinne und Meister gibt.
Wenn es keine begrenzte Reichweite für Dschinne gibt, dann braucht man den Dienst Bewegung doch gar nicht, da seine Reichweite Horizont ist. Dann kann ich dem Dschinn sagen "Geh nach Al'Anfa und mach mal".

Als Elementarist kann ich die Reichweite beliebiger Elementare (Geist, Dschinn und Meister) für 1 Wunsch-AsP um einmal Grundreichweite erhöhen. Soll das nur für Geister gelten? Da sonst keine Reichweite erwähnt ist, kann man nur die Reichweite der Geister auf Dschinne und Meister anwenden, so wie ich im ersten Post geschrieben hab.
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Der_auf_dem_Stuhl
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Ungelesener Beitrag von Der_auf_dem_Stuhl »

Laske Hjalkason hat geschrieben: 27.06.2025 08:09
Der_auf_dem_Stuhl hat geschrieben: 26.06.2025 15:07 Der Erzdschinn hat GS 5. D. h. bei 30 eingesetzten AsP für den Dienst "Bewegung" kommt er damit genau 150 Meilen weit. Das reicht nicht für "halb Aventurien". Auch sind dann keine AsP mehr für andere Dienste übrig.
Du interpretiert das es keine Reichweitenbeschränkung für Dschinne und Meister gibt.
Wenn es keine begrenzte Reichweite für Dschinne gibt, dann braucht man den Dienst Bewegung doch gar nicht, da seine Reichweite Horizont ist. Dann kann ich dem Dschinn sagen "Geh nach Al'Anfa und mach mal".

Als Elementarist kann ich die Reichweite beliebiger Elementare (Geist, Dschinn und Meister) für 1 Wunsch-AsP um einmal Grundreichweite erhöhen. Soll das nur für Geister gelten? Da sonst keine Reichweite erwähnt ist, kann man nur die Reichweite der Geister auf Dschinne und Meister anwenden, so wie ich im ersten Post geschrieben hab.
Dass es eine Reichweitenbeschränkung für Dschinne und Meister gibt, ist im Gegenteil eine Konstruktion des Textes zur Beschreibung der Geister. Denn es gibt ja nirgends einen Hinweis darauf, dass diese Beschränkung auch für Dschinne und Meister gilt. Wenn das gewollt gewesen wäre, dann hätte es einfach an anderer Stelle aufgeführt werden können. Da die Beschränkung aber nur bei den Geistern aufgeführt wird, ist die Bestimmung auch so zu verstehen, dass sie nur für die Geister gilt.

Auf welche Quelle beziehst du dich mit deinen Aussagen zur Erhöhung der Grundreichweite? Ich finde dazu in WdZ keine Angaben zu.

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Laske Hjalkason
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Ungelesener Beitrag von Laske Hjalkason »

Der_auf_dem_Stuhl hat geschrieben: 27.06.2025 10:41 Auf welche Quelle beziehst du dich mit deinen Aussagen zur Erhöhung der Grundreichweite? Ich finde dazu in WdZ keine Angaben zu.
Du hast absolut recht. Es gibt kein RAW dazu. Es ist tatsächlich Interpretationssache. Bzw. man kann es sich nur, wie Du bereits sagst, über die Vogabe aus der Beschreibung der Geister reinkonstruieren.

Aber wenn es für Dschinne und Meister keine Reichweitenbeschränkung gibt, dann ist für sie der Dienst Bewegung sinnlos.

Man kann es sich höchstens rückwärts erschließen.
Dienst Bewegung
Dort ist nichts erwähnt, das es nur für die Elementaregeister gilt. Allerdings ist der Dienst ebenfalls für Dämonen und andere Wesenheiten und der Dienst ist allgemein formuliert. Also hat das keine Aussagekraft.
SF Meister der Wünsche aus EG
Bezieht sich ausschließlich auf Elementare (Geister, Dschinne und Meister). Und dort hätte man evtl erwarten können das die Teilfähigkeit Reichweite erhöhen nur für Geister gilt, wenn es auf Dschinne und Meister eh nicht zutrifft. Aber natürlich ist die Aussagekraft eher übersichtlich.

Allgemein kann ich nur argumentieren, dass der Dienst Bewegung erst notwendig wird wenn man dem Elementar befiehlt etwas außerhalb seiner Reichweitenbeschränkung zu tun. Wenn Dschinne keine Reichweitenbeschränkung haben könnte mein Olporter zuhause einen Feuerdschinn rufen und ihm ohne Extrakosten den Befehl geben einen Feuerball auf Al'Anfa zu werfen. Deshalb meine Aussage zu einmal durch halb Aventurien.
Das passt irgendwie nicht zu meinem Verständnis der Elementarbeschwörung.
@Der_auf_dem_Stuhl
Was meinst Du dazu? Würdest Du das erlauben?

@All
Wie handhabt ihr das so?
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Hesindian Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Hesindian Fuxfell »

Also bei uns haben alle Elementare die angegebene Reichweitenbeschränkungen und wenn man darüber hinaus will, braucht man einen Dienst Bewegung/Transport/etc.
Die Reichweite sehe ich da an die elementaren Wesenzüge gekoppelt, die bei allen Arten ja vergleichbar sind. Dschinne/Meister haben dann den Mächtigkeitsvorteil, mehr AsP zur Verfügung zu stellen UND sich pro AsP weiter bewegen zu können.

Wenn man die Begrenzungen staffeln will, würde ich sie als Basis für Dschinne ansetzen und Geister sind dann immer eine Kategorie weniger, Meister eine mehr.

Ps: kann mal jemand die Seite zu den exakten Begrenzungen hier reinstellen? Ich kenne die Werte, habe sie aber beim schnellen Blick ins Buch letztlich nicht gefunden...
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Der_auf_dem_Stuhl
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Ungelesener Beitrag von Der_auf_dem_Stuhl »

Laske Hjalkason hat geschrieben: 27.06.2025 12:47
Der_auf_dem_Stuhl hat geschrieben: 27.06.2025 10:41 Auf welche Quelle beziehst du dich mit deinen Aussagen zur Erhöhung der Grundreichweite? Ich finde dazu in WdZ keine Angaben zu.
Allgemein kann ich nur argumentieren, dass der Dienst Bewegung erst notwendig wird wenn man dem Elementar befiehlt etwas außerhalb seiner Reichweitenbeschränkung zu tun. Wenn Dschinne keine Reichweitenbeschränkung haben könnte mein Olporter zuhause einen Feuerdschinn rufen und ihm ohne Extrakosten den Befehl geben einen Feuerball auf Al'Anfa zu werfen.
Der Dschinn müsste den Dienst Bewegung anwenden, um von Thorwal nach Al'Anfa zu reisen.

Dafür müsste er 1 AsP je 10 Meilen aufwenden. Da dem Dschinn max. 30 AsP zur Verfügung stehen (mehr mit SF Meister der Wünsche usw.), ist das keine Kleinigkeit.

Sprich: Die Reichweite wird durch die zur Verfügung stehenden AsP begrenzt.

AsP für den Feuerball sind nicht eingerechnet, dass der Dschinn sich nichts befehlen lässt und der Befehl wohl eher nicht seiner Gesinnung entspricht, ignoriere ich hierbei.

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Hesindian Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Hesindian Fuxfell »

Hesindian Fuxfell hat geschrieben: 27.06.2025 13:09 Ps: kann mal jemand die Seite zu den exakten Begrenzungen hier reinstellen? Ich kenne die Werte, habe sie aber beim schnellen Blick ins Buch letztlich nicht gefunden...
Ich habs gefunden. So wie das aussieht, ist es doch so, dass Geister eine wirklich maximale Reichweite haben, die man auch mit dem Dienst Bewegung nicht übersteigen kann. Dschinne und Meister haben diese Grenze nicht, aber trotzdem braucht man für alle den Dienst Bewegung (direkt oder indirekt) wenn der Elementar "weiter weg" vom Beschwörer einen Dienst ausführen soll. Leider fehlt da jetzt die Antwort ab wann "weiter weg" beginnt...
Laske Hjalkason hat geschrieben: 27.06.2025 12:47 SF Meister der Wünsche aus EG
Bezieht sich ausschließlich auf Elementare (Geister, Dschinne und Meister). Und dort hätte man evtl erwarten können das die Teilfähigkeit Reichweite erhöhen nur für Geister gilt, wenn es auf Dschinne und Meister eh nicht zutrifft. Aber natürlich ist die Aussagekraft eher übersichtlich.
Das ist noch was anderes, z.B. der Dienst Kontrolle über das Element hat ja auch eine Reichweite.
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Hesindian Fuxfell hat geschrieben: 27.06.2025 16:59 Laske Hjalkason hat geschrieben: ↑
SF Meister der Wünsche aus EG
Bezieht sich ausschließlich auf Elementare (Geister, Dschinne und Meister). Und dort hätte man evtl erwarten können das die Teilfähigkeit Reichweite erhöhen nur für Geister gilt, wenn es auf Dschinne und Meister eh nicht zutrifft. Aber natürlich ist die Aussagekraft eher übersichtlich.

Das ist noch was anderes, z.B. der Dienst Kontrolle über das Element hat ja auch eine Reichweite.
Meister der Wünsche sagt
Pro ZfP kann die Reichweite beim Ausüben der Wünsche um Grundreichweite erhöht werden

Hört sich so an als hast Du recht. Betrifft eher die Reichweite der Fähigkeiten des Elementars.
Hesindian Fuxfell hat geschrieben: 27.06.2025 16:59 Hesindian Fuxfell hat geschrieben: ↑
Ps: kann mal jemand die Seite zu den exakten Begrenzungen hier reinstellen? Ich kenne die Werte, habe sie aber beim schnellen Blick ins Buch letztlich nicht gefunden...

Ich habs gefunden.
Es steht bei den einzelnen Elementargeistern. Hab die Entfernungen im ersten Post gelistet.
Laske Hjalkason hat geschrieben: 24.06.2025 17:47 Erz: 100 Schritt
Eis, Humus und Feuer: 1 Meile
Wasser: 10 Meilen
Luft: 100 Meilen
Insofern kann ich mich folgender Sichtweise anschließen und verstehe jetzt auch endlich was @Der_auf_dem_Stuhl mir erklärt hat. Danke für die Klarstellung. :)
Ich hab das mit den Reichweiten völlig falsch verstanden. Danke für die Geduld.
Hesindian Fuxfell hat geschrieben: 27.06.2025 16:59 So wie das aussieht, ist es doch so, dass Geister eine wirklich maximale Reichweite haben, die man auch mit dem Dienst Bewegung nicht übersteigen kann. Dschinne und Meister haben diese Grenze nicht, aber trotzdem braucht man für alle den Dienst Bewegung (direkt oder indirekt) wenn der Elementar "weiter weg" vom Beschwörer einen Dienst ausführen soll. Leider fehlt da jetzt die Antwort ab wann "weiter weg" beginnt...
Das ist dann Teil des gesunden Meisterverstandes und der rhetorischen Fähigkeiten der Spieler.


Ursprung des Diskussion war ein Luftdschinn Transport von Burg Silz nach Kunchom. Das sind 600 Meilen Luftlinie und es kam die Frage auf, ob das nicht durch die 100 Meilen der Luftgeister gedeckelt ist.
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Hesindian Fuxfell hat geschrieben: 27.06.2025 16:59Dschinne und Meister haben diese Grenze nicht, aber trotzdem braucht man für alle den Dienst Bewegung (direkt oder indirekt) wenn der Elementar "weiter weg" vom Beschwörer einen Dienst ausführen soll. Leider fehlt da jetzt die Antwort ab wann "weiter weg" beginnt...
Guter Punkt, das ist in der Tat nicht definiert.

Klar ist ja, dass ab einer Strecke von GS in Meilen 1 AsP aufgewendet werden muss. Das regeltechnische Problem ist dann, wie Strecken < GS in Meilen behandelt werden.

D. h. wenn der Feuerdschinn 10 Meilen zurücklegen muss, ist klar, dass das den Dienst "Bewegung" und den Einsatz von 1 AsP erfordert. Unklar sind die Kosten für 500 Schritt (0 AsP oder 1 AsP) oder auch 23 Meilen (2 AsP oder 3 AsP).

Grundsätzlich könnte man einfach sagen, dass folgendermaßen gerechnet wird: Kosten = [Strecke in Meilen] / [GS in Meilen], d. h. z. B. 0,5 / 10 = 0,05 gerundet 0 Asp und 23 / 10 = 2,3 gerundet 2 AsP.

Oder etwas vereinfacht: Für Strecken < 0,5 GS in Meilen erfolgt keine Berechnung.

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