ich bin heute über einen sehr interessanten Regeltext gestoßen, und zwar hat mich etwas in der Wirkung des Sensatacco stutzig gemacht.Vorallem das in den Klammern ist interessant, denn es heißt, dass es auf jeden Fall mit der Zeremonialgegenstands-Sonderfertig "Heftiger Angriff" des Rondrakams komulativ ist. Nun ist die Frage, ob man auch einen Sensatacco mit einen, nun ja Sensatacco kombinieren kann. Natürlich wäre das fatal, denn man könnte ja ein paar aufladbare Artefakte machen (ein Late-Game Gildenmagier sollte alle paar Sitzungen ein weiteres erstellen können) und somit könnte man es im Late game mit "immer Krit"-Bestien zu tun haben. Ich bin mir auch im klaren darüber, dass der Regeltext der gestapelten Zaubereffekte hier dazwischenfunkt aber wenn man sich den oben genannten Regeltext von Sensatacco ansieht, könnte man meinen, dass dieser eine Ausnahme bildet. Hierzu würde ich gerne eure Meinung höre. Meiner Meinung nach müsste man es auf jeden Fall Hausregeln, die Frage wäre dann, in welche Richtung... ich tendiere aber eher dazu, mehrere Sensatacco auf ein Ziel zu verbieten (bin selbst Meister und Spieler in verschiedenen Gruppen, und finde, es würde das Glücksgefühl, welches man bei einem Krit hat (bzw. dann hatte) zunichte machen.) Es wäre jedoch denkbar, so etwas zB. in der G7 Kampagne zu erlauben (Ich habe keine Informationen über diese Kampagne und habe sie noch nie gespielt, weshalb ich nicht weiß, ob sowas hier sinnvoll wäre) oder in anderen, Vergleichbar anspruchvollen Kampagnen. Ich denke, wenn die Helden in einer Kampagne Aventurienweiten Ausmaßes Teilhaben, könnten solche Dinge nützlich sein (zb. auch in selbstgeschriebenen Kampagnen. Noch ein kleiner Tipp an die Meister dieser Kampagnen, die Gegen könnten dann auch diese Taktik übernehmen, falls die Helden zu übermütig werden

Seien die Zwölfe mit euch!