DSA5 Handlungsfähigkeit bewahren nur bei Schmerz möglich?

Von A wie Attacke bis Z wie Zeughaus: Alles über Schlachten, Scharmützel und den Waffengang.
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flipperghost
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Handlungsfähigkeit bewahren nur bei Schmerz möglich?

Ungelesener Beitrag von flipperghost »

Die Zwölfe zum Gruße,

Da ich noch nicht ganz sicher bin wie es sich mit dem Talent Selbstbeherrschung (Anwendungsgebiet: Handlungsfähigkeit bewahren) verhält, wollte ich einfach mal fragen, wie verhält es sich bei anderen Zuständen, z.B Betäubung, Verwirrung e.t.c? Und zwar heißt es auf S. 34 im Grundregelwerk zum Zustand Schmerz: ''Um trotz immenser Schmerzen (Stufe IV) handlungsfähig zu bleiben, ist eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) nötig.''
https://www.ulisses-regelwiki.de/Sta_Schmerz.html

Dies steht tatsächlich nur beim Zustand Schmerz. Bei den anderen Zuständen ist dieser Text nicht angegeben. Heißt dies z.B, sollte jemand durch 4 Stufen Betäubung handlungsunfähig werden, kann er dies nicht mit Selbstbeherrschung aufheben? Oder ist das IMMER möglich, ganz unabhängig von der Ursache, die einen handlungsunfähig macht?

Ich glaube es ist tatsächlich erstmal nur bei Schmerz möglich, denn in den Tabellen zu Schmerz steht bei Stufe 4 (handlungsunfähig, ansonsten alle Proben -4). Bei Betäubung, Verwirrung und ähnlichem steht in den jeweiligen Tabellen bei Stufe 4 einfach NUR handlungsunfähig, ohne weitere Erschwernis. Das lässt darauf schließen, dass es nicht in Betracht gezogen wird, mit einer Selbstbeherrschung wieder handlungsfähig zu werden, da ja ansonsten noch eine Alternative dabei stehen müsste, wie eben jener Satz: ''ansonsten alle Proben -4''. So glaube ich, dass nur spezielle SF, Zauber und ähnliches das ganze augenblicklich aufheben können.

Bin jedenfalls gespannt, was ihr dazu denkt.

Flamerobbe
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Handlungsfähigkeit bewahren nur bei Schmerz möglich?

Ungelesener Beitrag von Flamerobbe »

Ich würde das nur auf Schmerz anwenden. Die einzelnen Status weisen individuelle Einschränkungen auf, siehe Entrückung, wo man nicht handlungsunfähig wird oder Paralyse, wo man "nur" bewegungsunfähig wird, aber noch bei Bewusstsein ist. Schmerz bietet als einziges bei Stufe IV ein Entweder Oder an Auswirkungen (falls ich nichts übersehen habe). Es erscheint mir auch halbwegs nachvollziehbar, dass manche Personen auch unter stärksten Schmerzen noch handlungsfähig sind, wenn man es auf eine Frage des Willens runterbricht. Paralyse hingegen ist etwas, was auf die Nervenzellen wirkt und wo vorher geprüft wird, ob man eine Stufe des Zustands erhält, z.B. durch ZK-Anrechnung bei Gift- oder Zauberproben. Schläge auf den Kopf (aka Betäubung) sind jetzt auch eher nichts, was man willentlich unterdrücken kann.

crioder
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Handlungsfähigkeit bewahren nur bei Schmerz möglich?

Ungelesener Beitrag von crioder »

Eine wirklich gute Frage. Solch grundlegende Dinge werden irgendwie selten hinterfragt.

Also im Kompendium 1 auf Seit 20 bei der Beschreibung der Anwendungsgebiete von Selbstbeherrschung heißt es: "Sollte ein Held durch SCHMERZEN den Status HANDLUNGSUNFÄHIG erleiden, kann er durch eine gelungene Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) weiterhin handeln, ..."

Das Anwendungsgebiete ist also nur bei Handlungsunfähig durch Schmerzen anzuwenden. Jedenfalls wenn man sich nur nach den Rules as written (RAW) orientiert.

Darüber hinaus wäre es auch das Falsche Talent bei z.B. Handlungsunfähigkeit, welche aus Furcht oder Verwirrung resultiert. Hier würde ich eher gegen die geistige Wiederstandsfähigkeit proben (Willenskraft).

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