Voraussetzung bei der Frage ist, dass man keinen weiteren Adelsvorteil außer der Akademischen Ausbildung hat.
Denn mit dem Vorteil Amtsadel könnte man ja sicherlich ein Esquirio oder etwas höheres sein (von Adeliger Abstammung oder vom Adeligen Erbe ganz zu schweigen)...
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Ich hole das mal aus dem KfKa, weil es doch etwas länger werden könnte.
teclis2000 hat geschrieben:Ich habe einige Fragen zum Vorteil Amtsadel, wobei es mir insbesondere um den Titularadel geht:
1. Was ist da im Horas-Reich möglich?
2. Gibt es sowas auch für niedrigeren SO(~7)?
3. Welche Vorteile (außer den finanziellen) bringt das genau?
4. Ist sowas für einen Hochstapler denkbar?
EDIT: Ich habe die Regionalbeschreibung zum Horas-Reich nicht.
Ich wäre also auch über Hinweise dankbar, ob sich darin etwas finden lässt.
Ok, ich habe mir nun das ganze in RdH angeschaut.Lumak hat geschrieben:
Es gibt den Niederadel (Nobilitat, SO 7-14) und den Hochadel (Comitat, SO 15+).
Titel des Niederadels sind:
Signor/-a (nicht vererbbar) SO 7+
Esquirio und Domicello (beide Ränge sind gleichgestellt) (selten vererbbar) SO 8+
Cavalliero (gelegentlich vererbbar) SO 10+
Baronet (häufig vererbbar) SO 12+
Baron (immer vererbbar) SO 14+
Wichtigstes Privileg des Adels ist die Möglichkeit zum Erwerb von Grundbesitz.
Ein Mann aus den Volk kann zwar ein Haus besitzen - Grund und Boden sind allerdings gepachtet.
Der "Titularadel" entspricht ziemlich genau den englischen courtesy titles und ist daher hauptsächlich im Hochadel zu finden. Von daher wahrscheinlich nicht so interessant für dich.
Im RdH werden auf den Seiten 37-41 und 72-81 die Gesellschaftsstruktur sowie Priviligien des Adles genau ausgeführt.
Ich hoffe, dass ich nun einigermaßen durchblicke - habe aber einige Fragen.
1.---
Sehe ich das richtig, dass man durch einen Abschluss an einer Akademie oder eine Weihe zum Enquirio wird?
Warum benötigt der Enquirio dann SO 8, wenn man an den Akademien in der Regel nur SO 7 bekommt - und Geweihte teilweise sogar drunter liegen?
2.---
Als Nobile (SO 7+) gilt man als Verwandter eines Niederadligen. Also benötigt man auch hierfür schon Adlige Abstammung, hat aber weniger Privilegien als der Akademieabgänger, es sei denn man kauft sie per GP nach (S.72).
Als Nicht-Akademiker ist man also bei der der Generierung eines "Einstiegsadligen" erheblich benachteiligt, oder sehe ich das falsch?
3.---
Es bleibt für mich nun immer noch die Frage, wie ich meinen Hochstapler an das Adelssystem angliedern kann. Was haltet ihr von den folgenden Überlegungen (die nicht alle unbedingt ganz "konform" sind):
*Der Hochstapler (SO 7) ist Günstling einer Baronin (SO 14 oder 15 - mehr geht ja eh nicht mit Verbindungen, aber es reicht ja), die ihm die Rechte eines Nobile zugesteht. Da sie als Baronin auch das Recht der Nobilitierung hat, ist das an und für sich ja kein Problem. Es bleibt nur die Frage, ob man das allein über Verbindungen zulassen sollte.
*Ich könnte mir vorstellen dies über den Vorteil "Titularadel" (auch wenn er in diesem Kontext so nicht erwähnt wird - aber ich finde das noch am passendsten) zu kaufen, um an die Privilegien zu kommen - alternativ könnte man sie auch einzeln nachkaufen (oder geht das nur, wenn man eh schon adeliger ist?).
Das ärgerliche ist nur, dass man es als Akademie-Abgänger ja umsonst bekommen würde, während man das anscheinend so für teure GP erwerben muss...
*Alternativ könnte man auch sagen, dass man sich als Hochstapler diese Rechte auch einfach anmaßt. In wie weit würde das überhaupt auffallen und mit welchen Konsequenzen müsste man rechnen?
[Um das ganze kurz zu erläutern: mein Held ist nebenbei Vollzauberer - ein Schöner der Nacht, aber halt kein Akademiemagier - dazu bekommt er BGB Hochstapler. Dabei fällt mir auf, dass Magier von privaten Lehrmeistern ja ein ähnliches "Problem" haben...]
4.---
Eleganter wäre es in meinen Augen, die Privilegien des Nobile an alle Zauberer und auch Schwertgesellen zu geben, anstatt es an die Akademische Ausbildung zu knüpfen - allerdings ist so ein "Abschlusszeugnis" ja durchaus eine gute Legitimation.
Daher fände ich es wiederum (wie oben vorgeschlagen) sehr passend, wenn man dann diesen "Qualifikationsnachweis" durch einen Gönner über den Vorteil Verbindungen erwerben könnte.
(Ihr seht schon: ich finde das eine faire Lösung für mein Problem - ich denke auch, dass ich das in meiner Gruppe so durchsetzen kann, weil die Privilegien ja nicht übermäßig sind: für den Held wirklich spielpraktisch relevant wären lediglich das "ya" im Namen + Satisfaktionsrecht.)
Aber wie seht ihr das?
5.---
Noch eine andere Frage (andere Helden-Baustelle eines Mitspielers):
Wenn man einen Baronet spielen möchte (mit den *-Privilegien ab S.74ff.), müsste man ja Adliges Erbe nehmen, oder?
Nimmt man nur Adlige Abstammung + SO 12 (z.B. als erstes oder gar zweites Kind eines Baronets), landet man dann beim einfachen Nobile oder ist man Baronet ohne die *-Privilegien?