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DSA4 Kurze Fragen, kurze Antworten (Religionen & Dämonen DSA1-4)

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
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Dreifach20
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Ungelesener Beitrag von Dreifach20 »

damien_hell hat geschrieben: 29.01.2021 10:48 [*]Guten Tag,

Ich habe (glaube ich) irgendwo mal gelesen, dass Boron-Geweihte manchmal ihre Schafe duzen.
Stimmt das (noch)? Gibt es eine offizielle Regelstelle dafür?

Danke für die Hilfe :)
Landwirtschaftliches Nutzvieh duze ich immer! Aber es antwortet so selten. :lol:
...kurz vor'm Wahnsinn wird's nochmal lustig...

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Desiderius Findeisen
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Ungelesener Beitrag von Desiderius Findeisen »

Dreifach20 hat geschrieben: 30.01.2021 13:21
damien_hell hat geschrieben: 29.01.2021 10:48 [*]Guten Tag,

Ich habe (glaube ich) irgendwo mal gelesen, dass Boron-Geweihte manchmal ihre Schafe duzen.
Stimmt das (noch)? Gibt es eine offizielle Regelstelle dafür?

Danke für die Hilfe :)
Landwirtschaftliches Nutzvieh duze ich immer! Aber es antwortet so selten. :lol:

@Dreifach20 damien_hell meint Schäfchen, nicht Schafe ;)
Ich kenne keine solche offizielle Stelle und habe nach kurzer Recherche bisher keine gefunden.
Ich gehe aber stark davon aus, dass Adelige etc. auch von Boron-Geweihten nicht geduzt werden.
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J4NU5
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Ungelesener Beitrag von J4NU5 »


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Liber Liturgium Seite 224 hat geschrieben: Grad III: Auf diesem Grad ist es möglich, einen schwereren Gegenstand
(z.B. eine komplette Rüstung) zu weihen. Außerdem lässt sich eine Liturgie
auf Grad I an den Gegenstand binden, die durch eine entsprechende Bitte
an die Gottheit einmalig auf den Träger ausgelöst wird. Die Wirkungsdauer
endet vorzeitig, sobald die gebundene Liturgie ausgelöst wurde.


Jetzt stellen sich ein paar Fragen:
  1. Sind die Kosten der Eingebundenen Liturgie durch die erhöhten Kosten bereits abgedeckt?
  2. Muss die Liturgie zum Zeitpunkt der Weihe eingebunden werden oder kann das auch später erfolgen?
  3. Wege der Zauberei Seite57 hat geschrieben:Ist in ein Objekt mit einer OBJEKTWEIHE eine andere Liturgie eingebun-
    den worden, die Dämonen oder anderen unheiligen Kreaturen
    Schaden zufügt, gilt es als verletzende geweihte Waffe für alle
    von der eingebundenen Liturgie betroffenen Wesenheiten.
    Grabsegen hat geschrieben:Das gesegnete Grab wirkt abschreckend auf unheilige Wesen und
    gilt als einfach geweiht. Nekromantische Rituale sind um LkP*/2 erschwert.
    Grabräubern muss außerdem eine MU-Probe gelingen (erschwert um eine vorhandene Totenangst), wenn sie sich an dem Grab vergreifen wollen.
    Eine Waffe mit einem Grabsegen ist also gegen ALLE unheiligen Wesen verletztend? Weil geweihter Boden verletzt?



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Amaryllion
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Ungelesener Beitrag von Amaryllion »

1. nein
2. ja, muss zum Zeitpunkt der Weihe eingebunden werden, das geht aus dem WdG-Text (Seite 257) etwas besser hervor: "Auf diesen Grad erhöht, kann die Geweihte mit dieser Liturgie eine der Zwölf Segnungen (oder eine andere Grad-I-Liturgie) in den Gegenstand binden" - aus "mit dieser" schließe ich eine Gleichzeitigkeit.
3. RAW: ja, denn der Grabsegen bewirkt zwar nur eine einfache Weihe, aber auch die fügt unheiligen Wesen Schaden zu (wenn auch nur sehr geringen: 1W6 SP/SR bei niederen und 1W6 SP/Stunde bei gehörnten Dämonen), damit ist die Bedingung von WdZ 57 ("die Dämonen oder anderen unheiligen Kreaturen Schaden zufügt") erfüllt. RAI würde ich die verletzende Wirkung auf die Liturgien beschränken, die eine zweifache Weihe bewirken. Es bietet sich da sehr die Weihe der letzten Ruhestatt an, die ist nur nicht für alle Geweihte verfügbar. Um diese Liturgie in einen Gegenstand einzubinden, muss man die Objektweihe allerdings mindestens auf Grad IV aufstufen.
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Edwin Briar
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Ungelesener Beitrag von Edwin Briar »

Mir ist ein Unterschied zwischen Liber Liturgium und Wege der Götter aufgefallen zu dem ich kein offizielles oder inoffizielles Errata gefunden habe:

Bei der Liturgie "Phexens Augenzwinkern" wird in WdG (S. 274) bei der Wirkungsdauer "augenblicklich" angegeben, aber im LL (S. 229) steht "LkP* in Spielrunden". Ist das ein Fehler oder Beschreibt die Dauer im LL wie lange der Kontakt zum Ziel der Liturgie gedauert haben darf, bevor sie nutzlos wird?

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Eadee
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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Ich würde das so interpretieren dass die Geweihte LkP* in Spielrunden Zeit hat um das Weite zu suchen weil der rein augenblickliche Effekt es Vergessens ja insofern Schwachsinn ist, als das man dem opfer ja zuzwinkern muss. Das bedeutet im Moment des zwinkerns würde er das Gesicht der geweihten vergessen, aber da sie ihn ja noch wegen der notwendigen Mimik ansieht, sähe er das Gesicht sofort wieder, wodurch das vorherige Vergessen des Gesichts irgendwie ad absurdum geführt wird.

Das Opfer verliert also effektiv die Erinnerung an ihr Gesicht sobld sie es innerhalb der LkP* Spielrunden nicht mehr sehen kann. Ab dem Moment erkennt sie die Geweihte also nicht wieder und solange die Wirkungsdauer anhält könnte sie das Gesicht sogar mehrfach vergessen wenn die Phexgeweihte zwischendurch doch nochmal vor ihren Augen erscheint.

Das ist aber wie gesagt nur meine Interpretation was die Redax sich wirklich dabei gedacht hat, oder ob das ein Editierfehler war kann ich beim besten Willen nicht sagen.
Hier könnte ihre Signatur stehen.

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Edwin Briar hat geschrieben: 16.02.2021 12:04Mir ist ein Unterschied zwischen Liber Liturgium und Wege der Götter aufgefallen zu dem ich kein offizielles oder inoffizielles Errata gefunden habe:

Bei der Liturgie "Phexens Augenzwinkern" wird in WdG (S. 274) bei der Wirkungsdauer "augenblicklich" angegeben, aber im LL (S. 229) steht "LkP* in Spielrunden". Ist das ein Fehler oder Beschreibt die Dauer im LL wie lange der Kontakt zum Ziel der Liturgie gedauert haben darf, bevor sie nutzlos wird?

color=#800040
Hum... weiß nicht. Der gesamte Text der Liturgie wurde neu gefasst. Von daher würde ich jetzt nicht von einem Fehler ausgehen...
Ich Interpretiere das jetzt einfach mal so, das nur über die Dauer von RkP* SR durch die Liturgie die Erinnerung manipuliert wird, bzw. Rückwirkend die Erinnerung manipuliert.
Was davon jetzt Sinnvoller ist, muss man wohl jeweils vor Ort entscheiden. Ich würde auf jeden fall zulassen, das der Geweihte sich das Aussuchen kann.
Edit: Okay, um zu Sagen wie ich das meine, muss man das wohl mehr Worte fassen... bemerke so grade...
Gedacht ist es so, das sich der Betroffene nur für diesen Zeitabschnitt von LkP* SR nicht an das Gesicht des Geweihten erinnern kann. Für alle Abschnitte davor und danach jedoch durchaus. Aber die Erinnerung bleibt natürlich, für diesen Abschnitt, permanent verschleiert.
Dadurch muss der Geweihte natürlich sorge Tragen, das er zwischen der Zeitabschnitten auch aus dem Sichtfeld verschwindet. Das wäre sonst ziemlich seltsam in der Erinnerung (und würde Sinnigerweise wohl Erleichterungen auf die KL-Probe geben).

Die WD "Augenblicklich" aus WdG würde ja bedeuten, das jemand "seid der ersten Begegnung" das Aussehen vergisst. Oder alternativ "nur diese eine kurze Sekunde" vergisst (weil die Liturgie ja nur in dieser kurzen Zeitspanne wirkt). Letzteres ist offenkundig nicht im Sinne der Erfinders und 2teres... Wenn das jemand ist denn man vorher schon mal gesehen hat, aber nicht Regelmäßig genug um unter "bekannt" zu Fallen, und es auch relativ Wichtig ist erkannt zu werden* ... Hier wäre diese Interpretation relativ ungünstig.

* z.B.: Der Händler mit dem man vorher schon mal einen guten Preis gemacht hat, aber nicht nicht Regelmäßig aufsucht, und sich darauf gerne berufen würde.
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Cind12
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Ungelesener Beitrag von Cind12 »



Hallo allerseits! Ist Dagon Lolonna eigentlich Charyptoroth-Paktierer?

Die Piraten des Bunds der schwarzen Schlange sind zu großen Teilen Paktierer (u.a Mächte des Schicksals S42) und er ist nunmal explizit ihr Zeremonienmeister. Da scheint es mir selbstverständlich, dass seine Zeremonien sich nicht auf profane Showeffekte beschränken :lol:

Ich finde jedoch weder in In den Dschungeln Meridianas noch in Bahamuths Ruf auch nur eine Andeutung zu diesem Thema, geschweigedenn dass irgendwo sein Kreis der Verdammnis stehen würde...

Weiß da jemand mehr?

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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

]Dagon Lolonna ist kein Paktierer!
Spoiler Bahamuths Ruf
Spoiler
Er kann sogar ein zwielichtiger Verbündeter der Helden werden und schlug ein Bündnis mit Darion Paligan aus[/spoiler!]
Besuche mit Deinem Helden das Shaya´al´Laila in Zorgan (offenes RP)

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Amaryllion
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Ungelesener Beitrag von Amaryllion »

Ich sehe das wie der Vagant und halte Dagon Lolonna nicht für einen Paktierer. Ich denke, das in MdS 41-42 geschilderte Aufnahmeritual bezieht sich nur auf einen Teil vom Bund der Schwarzen Schlange, nicht auf alle. Dagon hätte sich, bei all seiner Grausamkeit, nicht als Verbündeter Al'Anfas halten können, wenn er mit den Dämonen im Bunde wäre.

Seine offizielle Seitenwahl in Bahamuths Ruf spricht ebenfalls deutlich gegen Paktiererei.
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RealZeratul
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Ungelesener Beitrag von RealZeratul »

Hallo werte Dämonenfreunde, hoffentlich sprengt diese Frage nicht die kFkA...
Eine meiner Spielerinnen wollte letztens einen Bannbaladin auf einen Dämon sprechen. Zum Glück ist sie an der hohen Erschwernis (2×MR wegen Merkmalsresistenz, +7 für im Kampf) knapp (!) gescheitert, daher war es erst mal kein Problem. Nach ausführlichem Regel-(und Foren-)Studium bin ich zum Schluss gekommen, dass ich den Bannbaladin RAW nicht hätte zulassen müssen/sollen, da er ZO Einzelperson und nicht Einzelwesen hat, richtig?

Was mich noch irritiert, ist, dass weder als SpoMod noch in der Zauberwerkstatt explizit die Möglichkeit genannt wird, das ZO von Person auf Wesen abzuändern (oder ich bin blind :censored:), ist dies also generell nicht möglich (RAW)? Ist es dann ein Fehler in der Beschreibung des Bannbaladin, dass er in der elf. Repr. nicht ZO Einzelwesen hat, zumindest in der Variante "Tierfreund"?

Zumindest würde das mein Problem lösen, dass ich nicht so recht weiß, wie ich mit einem freundlichen Heshthot (MR 4) umgehen soll, und auch ein Imperavi "Kehr in die Niederhöllen zurück!" wäre dann zu meiner Zufriedenheit nicht möglich, nur unproblematische Einfluss- und Herrschaftszauber wie ein Plumbumbarum würden bleiben.

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pmd
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Ungelesener Beitrag von pmd »

RealZeratul hat geschrieben: 03.04.2021 20:40 dass ich den Bannbaladin RAW nicht hätte zulassen müssen/sollen, da er ZO Einzelperson und nicht Einzelwesen hat, richtig?

Richtig.

RealZeratul hat geschrieben: 03.04.2021 20:40 ist dies also generell nicht möglich (RAW)?

Mit einer großen Modifikation in der Zauberwerkstatt ließe sich sicher etwas konstruieren, wenn man das haben will. Die Regeln dazu sind letztlich aber trotz etlicher Seiten Text so unspezifisch, das man über RAW da schlecht reden kann.

Denkbar wäre z.B. Synthese eines Zaubers mit passendem Zielobjekt mit dem Bannbaladin.

RealZeratul hat geschrieben: 03.04.2021 20:40 Ist es dann ein Fehler in der Beschreibung des Bannbaladin, dass er in der elf. Repr. nicht ZO Einzelwesen hat, zumindest in der Variante "Tierfreund"?

Die Variante hat als ZO dann natürlich einzelnes Tier (vgl z.B. Tiergedanken). Die Grundversion hat auch in der elf. Repr. das ZO Einzelperson. Es gibt keinen Grund, warum sich das ändern sollte.

RealZeratul hat geschrieben: 03.04.2021 20:40 und auch ein Imperavi "Kehr in die Niederhöllen zurück!" wäre dann zu meiner Zufriedenheit nicht möglich

Dafür muss man immer noch den Invocatio lernen. Dann geht es aber. Entschwören mit Stil. :borbi:

Galliad
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Ungelesener Beitrag von Galliad »

Sind Dämonen eigentlich grundsätzlich sprachbegabt?

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pmd
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Ungelesener Beitrag von pmd »


Ist nich klar geregelt. Universelle Sprachfähigkeit würde ich nur solchen Dämonen geben, die den Dienst Beratung erfüllen können oder besonderen Vielgehörnten, die eine eigene Persönlichkeit haben.
Alle anderen kommunizieren nur soweit ihre Dienste das erfoderlich machen und das muss auch nicht über Sprache geschehen (Ein Spionagedämon z.B. könnte seinem Beschwörer stattdessen auch einfach Bilder, Töne, etc. zeigen).

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

pmd hat geschrieben: 11.04.2021 09:59Universelle Sprachfähigkeit würde ich nur solchen Dämonen geben, die den Dienst Beratung erfüllen können oder besonderen Vielgehörnten, die eine eigene Persönlichkeit haben.
Alle anderen kommunizieren nur soweit ihre Dienste das erfoderlich machen und das muss auch nicht über Sprache geschehen (Ein Spionagedämon z.B. könnte seinem Beschwörer stattdessen auch einfach Bilder, Töne, etc. zeigen).
Und wie soll die Paktvermittlung ohne Sprachfähigkeit Funktionieren? Diese Fähigkeit haben alle(!) Dämonen automatisch (WdZ 189).

Dem ersten Teil stimme ich aber zu: Es ist nicht explizit geregelt. Jedenfalls bei den Dämoen.
Allerdings gebe ich zu bedenken, das beschworene Wesenheiten zumindest universell Sprachen verstehen können müssten. Sonst wird das mit der Auftragstellung ein bissel seltsam...
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pmd
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Ungelesener Beitrag von pmd »

ChaoGirDja hat geschrieben: 11.04.2021 11:54 Und wie soll die Paktvermittlung ohne Sprachfähigkeit Funktionieren? Diese Fähigkeit haben alle(!) Dämonen automatisch (WdZ 189).
Dämon erscheint, Beschwörer befiehlt den Dienst, kurze Zeit später ertönt die Stimme des jeweiligen Erzdämonen, erscheint dessen Abbild, irgendwas anderes dieser Art.

(Lies dir den Dienst mal durch. Es ist nicht der gerufene Dämon selbst, der die Paktverhandlung führt.)

ChaoGirDja hat geschrieben: 11.04.2021 11:54 Allerdings gebe ich zu bedenken, das beschworene Wesenheiten zumindest universell Sprachen verstehen können müssten. Sonst wird das mit der Auftragstellung ein bissel seltsam...
Könnte man so machen, es ist aber auch denkbar, dass die Auftragserteilung über eine magische Beherrschungskomponente funktioniert, die zwar vom Beschwörer Worte verlangt, aber nicht dass der Dämon diese versteht.

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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Galliad hat geschrieben: 11.04.2021 03:02 Sind Dämonen eigentlich grundsätzlich sprachbegabt?

Meiner Meinung nach ja. Aber nur in Zhayad (vgl. WdS 31: "nur in dieser Sprache könne man mit Dämonen kommunizieren"). In weiteren Sprachen (oder Gedanklich) nur mit entsprechend erwähnten Fähigkeiten (bspw. Beratung, Spionage, Verführung, Überbringen von Nachrichten,...)


sperki
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Ungelesener Beitrag von sperki »


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Hellou,

wie einfach/schwer ist es einen Paktierer zu erkennen? Habe gelesen dazu braucht wird die Seelenprüfung verwendet.

Gibt es bestimmte Bereiche oder Anlässe wo man wirklich geprüft wird? Orte die ein Paktierer auf keinen Fall betreten sollte?

Kreis wäre noch der erste, allerdings kein Minderpakt mehr, sondern mit einer der großen Dämonen :dunkelheit:

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sperki hat geschrieben: 28.04.2021 16:06 wie einfach/schwer ist es einen Paktierer zu erkennen? Habe gelesen dazu braucht wird die Seelenprüfung verwendet.

Seelenprüfung funktioniert natürlich, ist aber umständlich und aufwendig. Ansonsten kann man es auch indirekt über die Empfindlichkeit gegenüber geweihten Gegenständen/Boden festellen: Paktierer erleiden Schmerzen und irgendwann auch Schaden bei entsprechendem Kontakt. Zudem gibt es das Dämonenmal: Eine abartige körperliche Veränderung, die zwar von Kleidung verdeckt sein kann, aber ansonsten auffällig ist.

sperki hat geschrieben: 28.04.2021 16:06 Orte die ein Paktierer auf keinen Fall betreten sollte?

Alles, was geweiht ist, also vor allem Tempel und Heiligtümer. Außer er hat über Paktgeschenke einen gewissen Schutz vor göttlichem Wirken.

Dann noch Thermen, Badehaus, Schwitzhütte o.ä., wo er nackt und in Gesellschaft wäre und man das Dämonenmal erkennen könnte.



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Ungelesener Beitrag von sperki »


danke schon Mal für die Antwort.
wo finde ich wie viel Schaden man durch kontakt mit geweihtem Boden / Gegenständen kriegt?

Würde ein Paktierer unbemerkt zur Kaiserin vorgelassen werden oder durch geht man da vorher gewisse Kontrollen bzw. Vorsichtsmaßnahmen?

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Ungelesener Beitrag von pmd »

sperki hat geschrieben: 28.04.2021 20:37 wo finde ich wie viel Schaden man durch kontakt mit geweihtem Boden / Gegenständen kriegt?

WdZ S. 239 bei den Regeln zu Paktierern steht die Empfindlichkeit. In der Tabelle auf S. 232 der dazu passende Schaden.

sperki hat geschrieben: 28.04.2021 20:37 Würde ein Paktierer unbemerkt zur Kaiserin vorgelassen werden oder durch geht man da vorher gewisse Kontrollen bzw. Vorsichtsmaßnahmen?

Solange es keinen Verdachtsmoment gibt, gehe ich davon aus, dass es keine speziellen Vorkehrungen gegen Paktierer gibt. Leute die zur Kaiserin vorgelassen werden, sollten in der Regel über einen solchen Verdacht erhaben sein. Sollte man aufgrund einer speziellen Bedrohungslage etwas befürchten, wäre das vmtl einfachste, dass man die Audienz auf geweihtem Boden stattfinden lässt.



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Ungelesener Beitrag von sperki »


würde die Berührung eines Geweihten eigentlich schon Schmerz verursachen ähnlich dem geweihten Boden/Artefakt?

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Ungelesener Beitrag von pmd »

sperki hat geschrieben: 30.04.2021 13:42 würde die Berührung eines Geweihten eigentlich schon Schmerz verursachen ähnlich dem geweihten Boden/Artefakt?

Grundsätzlich schon. Das ist letztlich auch ein Kontakt mit einem geweihten "Objekt". Wie sehr das schmerzt, hängt sicher davon ab, wie stark die Empfindlichkeit ist und wie dauerhaft der Kontakt ist. Das kannst du ja etwa an den Schadenswerten abschätzen. Bei 1W6 SP pro SR zB wird ein kurzes Händeschütteln wohl kaum ins Gewicht fallen. Wobei hier dann die Frage wäre, als "wievielfach geweiht" man einen Geweihten ansetzt. Dazu ist mir aber keine Angabe bekannt. Könnte man ggf an der KE festmachen.

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Dreifach20
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Ungelesener Beitrag von Dreifach20 »

sperki hat geschrieben: 28.04.2021 16:06 wie einfach/schwer ist es einen Paktierer zu erkennen?
Ich möchte die Frage ergänzen: wie kann ein Paktierer mit magischen Mitteln erkannt werden? Hilft ein Odem oder Occulus?
...kurz vor'm Wahnsinn wird's nochmal lustig...

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Zaidou
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Ungelesener Beitrag von Zaidou »

Dreifach20 hat geschrieben: 30.04.2021 22:30 Ich möchte die Frage ergänzen: wie kann ein Paktierer mit magischen Mitteln erkannt werden? Hilft ein Odem oder Occulus?


Meines wissens: Nein

Denn der Pakt ist ja erstmal nicht magischer Natur, sondern man gibt seine Seele auf um zu Paktieren. Paktierer werden meines wissens nicht plötzlich von einer astralen Matrix umgeben. Einzige ausnahme könnte sein, wenn ein mundaner Charakter als Paktgeschenk plötzlich zum Vollzauberer wird, aber selbst dann müsste man vorher gewusst haben dass er vorher so magisch wie ein Backstein war.

Ortak der Graue
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Ungelesener Beitrag von Ortak der Graue »

Kann mir wer spoilerfrei sagen, in welcher Publikation Glorana gestürzt wird? Ich Honk hab mir die Erben-Trilogie gegönnt, weil ich dachte, hier ginge es um das Ende ihrer Heptarchie. Aus dem Wiki-Artikel werde ich auch nicht recht schlau...
Contra principia negantem non est disputandum!

Barudaq
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Ungelesener Beitrag von Barudaq »

Farbe: #008000
Wie lange dauert eine Ausbildung zum Akoluthen so etwa? Konkret: Welcher Zeitaufwand ist mit dem Erwerb der regeltechnischen Sonderfertigkeit Akoluth (Travia) verbunden?
"Wir werden doch wohl zu der Zwergenbinge kommen, ohne ein Haus zu bauen..."

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Seidoss-Anima von Seelenheil
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Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Barudaq hat geschrieben: 06.05.2021 22:46 Farbe: #008000
Wie lange dauert eine Ausbildung zum Akoluthen so etwa? Konkret: Welcher Zeitaufwand ist mit dem Erwerb der regeltechnischen Sonderfertigkeit Akoluth (Travia) verbunden?

Ich meine mich zu erinnern, dass da pauschal etwa 1Jahr angesetzt ist - aber am besten schaust du in Wege der Götter nach :)
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.

"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.

Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!

Alle Generierungsstile sind gleichwertig.

BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.

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Leta
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Ungelesener Beitrag von Leta »

@Seidoss-Anima von Seelenheil Es geht um den Akoluthen und nicht um eine vollständige Spätweihe. Diese dauert ein Jahr.

Vorausgesetzt das der Held sich in der Kirche und mit den Göttern auskennt und der Kirche nahe steht, halte ich den Akoluthen nicht für einen "Ausbildungsberuf" sondern etwas was man auch in 10 Tagen Einweisung erlernen kann(Sonderfertigkeit 50AP dauert nach Lernzeitregeln 10ZE).

damien_hell
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Ungelesener Beitrag von damien_hell »

Abend!

Frage:

Mein Brongeweihter will eine Karmalqueste machen.

Werte:
IN 14
LkW 13

Karmalqueste bringt:
LkW/4 KaP + 1/10 einer LkW-Probe ein.
Wenn ich perfekt würfele, dann wären das:

3,5+ 1,3 = 4,8 => 5 KaP zum Grundvorrat dazu.

Dann lese ich folgende Textstelle:

WdG S.245 / oben links
1.\ 1/10 der Entrückungspunkte, max jedoch 7, werden als Boni oder Mali angerechnet
...
2.\ Der Geweihte erhällt diesen Wert als Bonus in allen Talenten und Gaben, die seinem Gott gefällig sind sowie natürlich beim Wirken weiterer Mirakel und Liturgien

(Eine Steigerung der Liturgien folgt doch bekanntlich durch eine temporäre Erhöhung des LkWs , oder nicht?)

Bei einer 13 LkW* wären es 1,3 Entrückung (wert natürlich durch den Geweihten steigerbar)

Wenn ich Entrückung 2,0 erreiche, würde sich dass dann auch in einer Karmalqueste bemerkbar machen?

Dann würde es so aussehen, im Idealwürfelwurf:

IN 16 (Mirakel+Eigenschaft)
LkW 15 ( LkW steigt auch, siehe oben Zitatfenster)

16/4 = + 1/10 der LkW*
4+ 1,5= 5,5 und somit 6 KaP zum Grundvorrat hinzu.

Würdet ihr das euren Spieler-Geweihten als Meister so zulassen?
Oder gibt es dabei einen Haken den ich übersehen habe?

Lg, danke für die Hilfe und Boron sei mit euch!
Wer nicht grüßt, gehört in die (Nieder)- HÖLLE!

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