DSA4 Meine Interpretation der Regeln für Raufen/Ringen (+Hausregeln)

Von A wie Attacke bis Z wie Zeughaus: Alles über Schlachten, Scharmützel und den Waffengang.
ottoantimon
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Ungelesener Beitrag von ottoantimon »

Gepriesen sei Targunithread!

Ja, man kann auch Manöver anderer Stile mit den Stilen verwenden. Schließlich kann man sich Manöver auch extra kaufen. Man kann jedoch nicht die Vorteile der Stile miteinander kombinieren. Also entweder 3 TP in TP(A) umwandeln (Gladiatorenstil) oder Ausfall durchführen und Strukturschaden anrichten (Hammerfaust) oder +3 im Nahkampf statt +6 (Mercenario), usw.

Barudaq
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Ungelesener Beitrag von Barudaq »

Jorge hat geschrieben: 03.04.2021 12:19 Meine Frage: Würdet ihr es erlauben, die Vorzüge von Waffenlosen Stilen auch mit Stil-fremden Manövern zu erhalten. Ich denke da an die Gladiatoren-Umverteilung von bis zu 3 Punkten echtem Schaden auf die TP(A), die dann einem Schmetterschlag zur maximalen Wirkung verhelfen sollen.
Das ist weder verboten, noch fehlt es in einer Auflistung von Sachen, die explizit erlaubt sind. Demnach ist es erlaubt. Die einzige Einschränkung ist folgende:
Zudem stellen sie jeweils einige besondere Optionen zur Verfügung. (Bei Kenntnis mehrerer Waffenloser Kampftechniken kann pro Aktion nur eine der Besonderheiten genutzt werden.) (WdS s. 89)
Da der Schmetterschlag, den du mit dem Hammerfaust-Stil erlernst, keine besondere Option ist, sondern ein simples Manöver, dasss auch unabhängig des Hammerfaust-Stils erlernt werden kann, kommt es der besonderen Option aus dem Gladiatoren-Stil nicht in die Quere. Schmetterschläge mit besonders viel Wumms sind daher kein Problem.
"Wir werden doch wohl zu der Zwergenbinge kommen, ohne ein Haus zu bauen..."

Galliad
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Ungelesener Beitrag von Galliad »

Ich habe eine Frage zu dem Thema.

Angenommen ich bin ein Krieger oder Kämpfer, der sowohl gute Werte im Waffenlosen Kampf als auch im bewaffneten Nahkampf hat, wann setze ich den waffenlosen Kampf ein?
Ich meine jetzt eigentlich nicht: Wenn ich mich nur hauen will oder wenn der andere nicht tödlich verwundet werden soll. Dafür bin ich mit einem Kriegshammer und stumpfen Schlägen besser dran.

Was ist die gameplaytechnische Rolle des Waffenlosen Kampfes?

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pmd
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Ungelesener Beitrag von pmd »

Galliad hat geschrieben: 07.04.2021 01:15 Was ist die gameplaytechnische Rolle des Waffenlosen Kampfes?
Neben den beiden Dingen, die du nichts meinst, die aber natürlich dazu gehören (nicht jeder führt eine Waffe, die sinnvoll stumpfe Schläge machen kann und wer in einer Schlägerei eine Waffe zieht, eskaliert automatisch), kann man noch nennen: Als Ersatz, wenn die Figur mal keine Waffe verfügbar hat, z.B. weil Etikette oder Gesetze es nicht erlauben,weil die Waffe zerstört wurde, weil die Waffe verloren ging. Den "Unbewaffneten Kampf" hat man immer dabei.

Ringen sollte außerdem gut dafür sein, um jemanden zu imobilisieren, ohne ihn bewusstlos hauen zu müssen. Die Originalregeln decken diesen Aspekt nur nicht besonders gut ab, wenn man sie wörtlich nimmt (Ein gegriffener Gegner könnte da einfach wegrennen, was natürlich Unsinn ist).

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Satinavian
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Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Was ich außerdem oft sehe ist der Einsatz im Nahkampf falls man unterlaufen wurde.

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Jorge
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Ungelesener Beitrag von Jorge »

Ich würde das zudem mit ZHH nutzen, wenn ich merke, dass ich meine Parade nicht mehr brauche: Da man mit den vermaldeiten Dingern ja nicht umwandeln darf, einfach noch einen waffenlosen Hohen Tritt oder gar einen Sprungtritt hinterschicken. Einfach, weils geht.
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Amaryllion
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Ungelesener Beitrag von Amaryllion »

Man kann mit ZHH umwandeln:
Errata zu Wege des Schwerts hat geschrieben: ◆ Seite 81; Umwandeln von Aktionen: Die Einschränkung für niedrige INI muss lauten: “Beträgt der Wert INI–8 weniger als 0, kann der Kämpfer keine Abwehraktion in eine Angriffsaktion umwandeln ...” Zweihandschwerter/-säbel und Zweihand-Hiebwaffen können aus der Liste der ‘verbotenen’ Waffen gestrichen werden. Umwandeln ist mit ihnen möglich, es sei denn, sie sind länger als zwei Schritt (trifft auf keine der Waffen zu) oder werden als improvisierte Waffen geführt (Holzfällerxt, Richtschwert, Spitzhacke, Vorschlaghammer).
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Jorge
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Ungelesener Beitrag von Jorge »

Amaryllion hat geschrieben: 08.04.2021 15:34 Man kann mit ZHH umwandeln:
Errata zu Wege des Schwerts hat geschrieben: ◆ Seite 81; Umwandeln von Aktionen: Die Einschränkung für niedrige INI muss lauten: “Beträgt der Wert INI–8 weniger als 0, kann der Kämpfer keine Abwehraktion in eine Angriffsaktion umwandeln ...” Zweihandschwerter/-säbel und Zweihand-Hiebwaffen können aus der Liste der ‘verbotenen’ Waffen gestrichen werden. Umwandeln ist mit ihnen möglich, es sei denn, sie sind länger als zwei Schritt (trifft auf keine der Waffen zu) oder werden als improvisierte Waffen geführt (Holzfällerxt, Richtschwert, Spitzhacke, Vorschlaghammer).
Das fände ich zwar total gut (für meinen Char), allerdings ist das Erratum von 2008. In der dritten, überarbeiteten Auflage von 2015 von WdS wurde das Erratum nicht (mehr?) berücksichtigt. Dort steht auf Seite 81:
"Das Umwandeln von Aktionen funktioniert nicht mit Kettenwaffen, Peitschen, Zweihandflegel, Zweihand-Hiebwaffen, allen Waffen von zwei Schritt oder mehr Länge und allen improvisierten Waffen."
Neues Regelwerk schlägt altes Erratum, würde ich fürchten.
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Ungelesener Beitrag von Amaryllion »

Auch wenn wir hier leeeeicht offtopic sind (bei Bedarf können wir gerne in einem neuen thread weiterdiskutieren): beim Einpflegen des Erratums in die neuen Auflagen wurde halt geschlampt (Wegfall des Umwandel-Verbots für ZHS wurde übernommen, für ZHH nicht), und zwar schon bei der zweiten Auflage (!). Andere Stellen in den Errata sind davon auch betroffen. Da die dritte Auflage nur ein minimal korrigierter Abdruck der zweiten Auflage ist (inhaltlich wurden da nur zwei Handvoll Sachen geändert), wurde dieser Fehler "mitgeschleift".

Ich kann nur jedem empfehlen, immer mit den Errata zu spielen.
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