Zu der Profession der guten Frau ist nichts angegeben, weswegen ich mich gefragt habe - wie soll das gehen?Land der ersten Sonne S. 149 hat geschrieben:Als Angehörige tulamidischer Hochkultur ist Shanja Eshila eine begabte Zitarspielerin. Sie versteht sich auf Sternkunde, Trankdeuterei und beherrscht sogar einige magische Tänze und Hexenzauber. [...]
Ich frage deswegen, weil ich es immer bescheuert finde, dass Halbzauberer, die Ritualzauberer sind, keine Spruchzauberei erlernen können. Ich könnte verstehen wenn sie ein weniger breites Profil als 'echte Zauberer' hätten (klassische Cantrips). Es gibt zwar die exotische Regel für die druido-schamanische Repräsentation in WdZ, aber die Kosten von 2.000AP bloß für die Erlaubnis Zauber bei schon vorhandener magischer Begabung erlernen zu dürfen sind doch völlig bescheuert.
Beim lesen des zitierten Textes habe ich mich immer gefragt, was der Verfasser sich regeltechnisch dabei gedacht hat - wenn es nicht einer der vielen Fälle ist, wo für NPCs die Satzungen des Regelwerkes nichts zählen.
Ist Eshila von Rashdul eine Zauberin (=Vollzauberin), die die Ritualkenntnis der Sharisadim erlernt hat und über diese Zugang zu den beschriebenen Zaubertänzen hat?
Ist Eshilia von Rashdul eine Sharisad (=Halbzauberin), die die satuarische Repräsentation erlernt hat und nun 'einige Hexenzauber' beherrscht?
Besitzt sie überhaupt die SF Repräsentation? Gibt es überhaupt eine Regelstelle, die es einem Ritual-HZ verbietet von einem Lehrmeister (dann in Fremdrepräsentation, also zwei Spalten verteuert) Zauber dieser Repräsentation zu erlernen?
Alles sehr kryptisch. Weiß Jemand mehr und kann mir helfen?
P.S: Make Halbzauberer Great Again!