DSA4 Kurze Fragen, kurze Antworten (Zauberkunst & Magie DSA1-4)

Von A wie Astralpunkte bis Z wie Zauberer: Alles über magische Kräfte.
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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »


Ich verstehe das so: Scharlatane können den Spruch in ihrer Repräsentation lernen. Wenn sie ihn anwenden, müssen sie aber (ihnen grds bekannte) "magische Zeichen" auf dem Objekt anbringen, um den Zauber zu stabilisieren. Den Applicatus (bzw dessen Zeichen) eines Scharlatan kann man also mit einer Sinnesschärfe Probe entdecken, siehe WdA 139. Das ist der Unterschied zu einem Magier, der den Standard Applicatus ohne jedes Zeichen - also unsichtbar - gewissermaßen aus dem Handgelenk wirken kann.

Wenn ein Scharlatan die Var. "Hauswächter" anwenden will, genügen seine "simplen" magischen Zeichnen aber nicht mehr. Dafür muss er - wie auch Magier - die SF "Zauberzeichen" lernen und mit AP bezahlen.

Abgesehen von der Erkennbarkeit also eher Fluff: während der langweilige Magier nur kurz Formel und Berührung braucht, muss der Scharlatan stets geheimnisvolle Zeichen ritzen oder Malen, während er murmelnd den Zauber wirkt

P. S. : man kann als Srl den Zauber aber auch in gildenmagischer Rep lernen und immerhin nur 1 Spalte teurer steigern.

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miTo
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Ungelesener Beitrag von miTo »

Farbe: #FF0000

Wo wir gerade bei Scharlatanen und dem Applicatus sind:

Erst mal vorweg: Ich bin eigentlich Magie-Noob und kenne nur die grundlegenden Regeln zur Zauberei. Mit Artefakten habe ich mich nicht beschäftigt und hatte es eigentlich auch nicht vor. Nun habe ich meinen allerersten Magieanwender am Start (einen Scharlatan). Dieser hat den Zauber Applicatus von Beginn an.

Dazu hätte ich zwei Fragen:
1. Was genau versteht man unter einem "einfachen" Auslöser. Könnte das ein Wort sein, eine Bewegung oder dergleichen oder wirklich nur was komplett simples wie eine Berührung (Könnte ich z.B. einen Schlüssel verzaubern, der beim Einstecken in das Schloss einen Foramen auslöst)?

2. Ist es prinzipiell Möglich, dass beim Applicatus ein zweiter Zauberer einen Spruch an den Gegenstand heftet? Also ich spreche den Applicatus und der Gruppenmagier heftet einen seiner Sprüche an?
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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »


1. einfache Auslöser sind in Wege der Alchemie auf Seite 82 aufgelistet. Die gelten zwar für den Arcanovi (also womit man dauerhafte Artefakte erstellen kann), aber die würde ich auch für den Applicatus zulassen. Dazu gehört zB "Berühren", "Schlüsselwort", "Gewalt gegen Gegenstand" oder - für den Schlüssel interessant "einfache, zum Gegenstand affine Geste".
Edit : schlüssel ins schloss stecken geht damit also nicht. Denn wie soll der Schlüssel wissen, wo er ist? Aber mit dem Schlüssel "anklopfen" dürfte gehen.

2. schwierig. Beim Arcanovi geht das über den Unitatio, der für Scharlatane aber nicht in deren Rep. verfügbar ist. Mit Unitatio (kann er im Rep. Magier lernen und nach Spalte C steigern - geht also) würde ich es zulassen. Sonst nicht.



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Desiderius Findeisen
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Ungelesener Beitrag von Desiderius Findeisen »

Strippenzieher hat geschrieben: 09.09.2019 13:56
Edit : schlüssel ins schloss stecken geht damit also nicht. Denn wie soll der Schlüssel wissen, wo er ist? Aber mit dem Schlüssel "anklopfen" dürfte gehen.

Schlüssel drehen wäre eine "einfache, zum Gegenstand affine Geste".
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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »

Desiderius Findeisen hat geschrieben: 09.09.2019 15:11
Strippenzieher hat geschrieben: 09.09.2019 13:56
Edit : schlüssel ins schloss stecken geht damit also nicht. Denn wie soll der Schlüssel wissen, wo er ist? Aber mit dem Schlüssel "anklopfen" dürfte gehen.

Schlüssel drehen wäre eine "einfache, zum Gegenstand affine Geste".

Ja. Das hatte ich erst auch geschrieben, dann nachgedacht und es dann verworfen - denn es ist schwierig einen Schlüssel zu drehen, wenn das Schloss zu ist und das Schloss geht nicht auf, bis der Schlüssel gedreht wurde :wink:

Aber stimmt schon: könnte man vermutlich zulassen. Man muss ja auch nicht Haare spalten :lol:

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »


Ja, das kann schon verwirren...

Nein, du brauchst nicht die SF Zauberzeichen um den Zauber nutzen zu können. AUßER du möchtest die Variante HAUSWÄCHTER nutzten. Denn diese erfordert explizit diese SF.

Der ganze BlaBla bezüglich der "Zauberzeichen" die Scharlatane bei diesem Zauber brauchen, ist mehrheitlich Fluff.
Mehrheitlich, weil dein SL natürlich, aufgrund dieser Textstelle, in das Zauberzeichen-Kabittel von WdA illern könnte und in die Runde werfen könnte, das Regel XY aus diesem bereich, auch für diesen Zauber in der Rep. Schar. anzuwenden sein könnte.
Mehr aber nicht.
Das BlaBla sagt eigentlich nur, das Scharlatane beim APPLICATUS in ihrer Variante, Mutmaßlich im Ramen der Zauberdauern, Zeichen anbringen und das es sich bei den Zeichen strenggenommen (Also im Metha-Hintergrund) um Zauberzeichen handelt. Aber diese werden, außer ihr entscheidet anders, nicht als solche behandelt und erfordern vor allem nicht die SF.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
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Reto Eichenblatt
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Ungelesener Beitrag von Reto Eichenblatt »

color=#008000

Meisterliche Zauberkontrolle II erlaubt es dem Magier einen Spruch während der Wirkungsdauer zu unterdrücken, also an und abzuschalten. Dafür muss man aber eine Zauberprobe machen und es ist eine Aktion Zeitaufwand erforderlich.

Ist die Probe erschwert? Wenn ja, um die gleichen Modifikationen des Ursprungszaubers?
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Seguleh
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Ungelesener Beitrag von Seguleh »

color=#FF00FF
Sind die gestaffelt permanenten Kosten der Knochenkeule-Rituale als Gesamtkosten zu verstehen oder die Kosten der jeweiligen Stufe?
Muss man also wenn man innerhalb 3 Monaten 3 mal Bann der Keule wirkt, so dass es auf Stufe 3 ist insgesamt 3 oder 6 pAsP aufwenden?

Und kann man auch direkt die 3. Stufe auf die Keule wirken?


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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »

Reto Eichenblatt hat geschrieben: 09.09.2019 22:47Ist die Probe erschwert? Wenn ja, um die gleichen Modifikationen des Ursprungszaubers?
Exakt.

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miTo
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Ungelesener Beitrag von miTo »

Strippenzieher hat geschrieben: 09.09.2019 16:53 Ja. Das hatte ich erst auch geschrieben, dann nachgedacht und es dann verworfen - denn es ist schwierig einen Schlüssel zu drehen, wenn das Schloss zu ist und das Schloss geht nicht auf, bis der Schlüssel gedreht wurde :wink:

Aber stimmt schon: könnte man vermutlich zulassen. Man muss ja auch nicht Haare spalten :lol:


Also mit der Tabelle aus WDA 82 kann ich schon mal sehr viel anfangen und ich denke das winkt unser SL auch so durch.
Man könnte, um beim Beispiel des Schlüssels zu bleiben, das Einstecken des Schlüssels in ein Schloss als "einfache, zum Gegenstand affine Geste" auslegen. Die "komplexere Geste" wäre es dann den Schlüssel zu drehen. Sobald dieser dann spürt, dass er auf ein Hindernis stößt (der Widerstand des Schließmechanismus) löst er den Zauber aus...

Sehe ich das btw richtig, dass die Modifikatoren in der Tabelle WDA 82 aus Zuschläge für die Zauberprobe gelten? Die "komplexere Geste" wäre dann also eine +3, zusammen mit der Applicatus Variante "Tragbare Falle" wären für dieses Artefakt dann eine Probe +6 Fällig (zzgl. dem Foramen Zauber).
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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »


Genau. Die Auslöser modifizieren die Applicatus Probe. Ein komplexer Auslöser +3, mit "tragbar" kommt also auf +6.

Bei so kleinen Dingen wie Schlüsseln oder Haarnadeln finde ich die optionale Regel zur Größe des Gegenstandes auch beachtenswert. Guck mal in WdA 94: "Ein Artefakt muss mindestens so vie-
le Skrupel (Gramm) wiegen, wie bei der Artefaktherstellung
an Gesamt-AsP ausgegeben werden"
Ansonsten wird die Probe des zu speichernden Spruchs (hier also der Foramen) erschwert.

barret
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Ungelesener Beitrag von barret »

Kann mir jemand erklären, warum im WdZ (S. 296) steht, dass der Rabenschnabel nicht vom Codex Albyricus ausgeschlossen ist? Er erfüllt das Gewichtsmaximum von 2,5 Stein ist aber nach dem Kodex zu lang. Ich dachte dann, dass die Länge für Hiebwaffen dann anscheinend egal ist, aber es gibt auch andere Hiebwaffen, die leicht genug sind, aber offensichtlich zu lang wie die Skraja (im Gegensatz zur Zwergenskraja, die wiederum kurz genug ist). Warum zählt die Maximallänge für Rabenschnäbel nicht aber für alle anderen Hiebwaffen schon? Hat es was damit zu tun, dass der Rabenschnabel keine blanke Klinge hat? Aber müsste dann nicht zumindest auch die Keule bei Magiern erlaubt sein?

Edit: Wo wir beim Thema sind, es heißt der Rabenschnabel sei fast überall für Magier separat verboten, aber ich habe nirgendwo finden können, wo er nun verboten und wo er erlaubt ist. Wisst ihr da was?

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Reto Eichenblatt
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Ungelesener Beitrag von Reto Eichenblatt »

color=#0000FF

Für einen Gildenmagier gelten ja nur die halben Erschwernisse für spontane Modifikation. Gilt das auch für eine veränderte Technik (+7) und senkt diese dann auf +4?
Im Praiostempel predigt der predigende Praiosprediger eine Praiospredigt am ersten Praiostag im Praios.

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Reto Eichenblatt hat geschrieben: 10.09.2019 18:34color=#0000FF

Für einen Gildenmagier gelten ja nur die halben Erschwernisse für spontane Modifikation. Gilt das auch für eine veränderte Technik (+7) und senkt diese dann auf +4?


Soweit ich weiß: Ja
Aber natürlich dran denken, dass erst am Ende halbiert wird und die Erschwernisse zu keinem Zeitpunkt über dem ZfW liegen dürfen.
Ein Zauber mit ZfW 5 kann also nicht mit veränderter Technik modifiziert werden, egal ob es halbiert nur -4 wäre oder man sich dabei Zeit lässt.
Zu Bedenken ist auch, dass die Zauberdauer durch "Veränderte Technik" automatisch um 3 Akt. steigt und Veränderte Technik immer nur 1 Bereich meint. Still zaubern und Geste weglassen sind also 2 Technik-Änderungen
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Reto Eichenblatt
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Ungelesener Beitrag von Reto Eichenblatt »

Dazu eine Folgefrage:

Werden erst alle Erschwernisse von spontanen Modifikationen addiert und die Gesamtsumme dann halbiert und gerundet? Oder wird direkt bei jeder Modifikation halbiert und gerundet?
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Reto Eichenblatt hat geschrieben: 10.09.2019 19:04Dazu eine Folgefrage:

Werden erst alle Erschwernisse von spontanen Modifikationen addiert und die Gesamtsumme dann halbiert und gerundet? Oder wird direkt bei jeder Modifikation halbiert und gerundet?


Es wird erst alles Aufsummiert, dann halbiert, gerundet und dann mit Erleichterungen verrechnet.

+7 -3 +4 -2 wären also (7+4)/2 = 11/2 = 5,5 = 6 -3-2 = 1
Zumindest beim Gildenmagier. Voraussetzung ist somit ein ZfW von mindestens 11 in dem entsprechenden Zauber.
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Reto Eichenblatt
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Ungelesener Beitrag von Reto Eichenblatt »

Wolfio hat geschrieben: 10.09.2019 19:10
+7 -3 +4 -2 wären also (7+4)/2 = 11/2 = 5,5 = 6 -3-2 = 1


Ich verstehe die Rechnung nicht. Wenn du halbiert hast, warum ziehst du noch mal 3 und 2 ab?
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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »


Weil in dem Beispiel noch 2 Erleichterungen von - 2 und - 3 drin sind, zB wegen geeigneter Kleidung

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Strippenzieher hat geschrieben: 10.09.2019 20:05
Weil in dem Beispiel noch 2 Erleichterungen von - 2 und - 3 drin sind, zB wegen geeigneter Kleidung


Exakt. Oder Wesen der Nacht, Merkmalsfokus, etc.
Quintessenz ist:
Für einen Magier sind +4 -4 nicht gleich 0, sondern -2
Zumindest, wenn die +4 aus einer Spontanen Modifikation und nicht einer Variante oder einem äußeren Einfluss herstammen.
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Seguleh
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barret hat geschrieben: 10.09.2019 17:51Kann mir jemand erklären, warum im WdZ (S. 296) steht, dass der Rabenschnabel nicht vom Codex Albyricus ausgeschlossen ist? Er erfüllt das Gewichtsmaximum von 2,5 Stein ist aber nach dem Kodex zu lang. Ich dachte dann, dass die Länge für Hiebwaffen dann anscheinend egal ist, aber es gibt auch andere Hiebwaffen, die leicht genug sind, aber offensichtlich zu lang wie die Skraja (im Gegensatz zur Zwergenskraja, die wiederum kurz genug ist). Warum zählt die Maximallänge für Rabenschnäbel nicht aber für alle anderen Hiebwaffen schon? Hat es was damit zu tun, dass der Rabenschnabel keine blanke Klinge hat? Aber müsste dann nicht zumindest auch die Keule bei Magiern erlaubt sein?

Edit: Wo wir beim Thema sind, es heißt der Rabenschnabel sei fast überall für Magier separat verboten, aber ich habe nirgendwo finden können, wo er nun verboten und wo er erlaubt ist. Wisst ihr da was?
Ich denke nicht dass du weiter bzw genauere Informationen finden wirst, ich denke es soll nur ein Beispiel sein wie komplex diese Vorschriften sind, und dass man als Meister im Endeffekt alle richtigen Waffen verbieten kann, außer man will es anders.

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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »

barret hat geschrieben: 10.09.2019 17:51 Kann mir jemand erklären, warum im WdZ (S. 296) steht, dass der Rabenschnabel nicht vom Codex Albyricus ausgeschlossen ist? [...]

Edit: Wo wir beim Thema sind, es heißt der Rabenschnabel sei fast überall für Magier separat verboten, aber ich habe nirgendwo finden können, wo er nun verboten und wo er erlaubt ist. Wisst ihr da was?


Der CA formuliert (so, wie er in WdZ 296 zitiert wird) keine Verbote, sondern spricht ausdrücklich von erlaubten Waffen: "Gemäß [...] Codex Albrycus [...] sind lizensierten Gildenmagiern üblicherweise nur [1. blanke Waffen bis zu 3 Spann (Ehrendegen bis 4 Spann), 2. Hiebwaffen bis zu einem Gewicht von 2,5 Stein (= 100 Unzen) und 3. Schusswaffen mit einer Bogenlänge unter 2,5 Spann] erlaubt."

Das bedeutet an Nahkampfwaffen sind nur erlaubt:
1. blanke Waffen (also solche mit einer metallenen Klinge oder Spitze) bis max. 3 Spann
2. nicht blanke Hiebwaffen bis max. 2,5 Stein (=100 Unzen)

Die Prüfung ist also:
1. hat meine Waffe irgendwo eine blanke Klinge?
ja: dann gilt das Längen-Verbot (weshalb die Zwergen-Skraja noch OK ist, weil sie die Länge einhält; die Skraja aber nicht)
nein: dann weiter mit 2.:
2. ist meine Waffe eine (nicht blanke) Hiebwaffe im weiteren Sinne (also auch Stäbe, ZH-Hiebwaffen etc.)?
ja: dann darf sie nicht schwerer als 100 Unzen sein (z.B. Magierstab ist OK, Rabenschnabel auch; Brabakbengel oder Morgenstern nicht)
nein: dann darfst Du sie nicht führen (ist dann nämlich nach CA nicht erlaubt)


Auch in Ordnung gehen danach tatsächlich der Knüppel oder die Keule, wobei das wohl kaum eine Waffe für einen CA-konformen Magier ist. Nicht wegen CA, sondern wegen des Standes. Interessanterweise wäre ein Sonnenszepter allerdings CA-konform :lol:
Ich bin allerdings der Meinung, dass der auch in WdZ 296 als erlaubt zitierte Holzspeer nach CA nicht geht. Er hat zwar (anders als der Stoßspeer) keine blanke Klinge, ist aber auch keine Hiebwaffe (egal wie weit man diesen Begriff ausdehnt) und gehört damit nicht zu den ausdrücklich erlaubten Waffen. Und alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist nach CA nunmal verboten :P

Zu Deiner Frage: weil der Rabenschnabel keine blanke Klinge hat, gilt für ihn nur das Gewichts-Limit. Die Länge ist egal. Und weil das Gewicht unter 100 Unzen liegt ist der CA-konform.

Wo der Rabenschnabel extra verboten ist, weiß ich auch nicht. Ich würde aber mal vermuten: überall dort, wo man sich überhaupt um den CA schert, geht auch diese Reiterwaffe nicht in Ordnung.



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Ungelesener Beitrag von barret »

Strippenzieher hat geschrieben: 12.09.2019 14:32Auch in Ordnung gehen danach tatsächlich der Knüppel oder die Keule, wobei das wohl kaum eine Waffe für einen CA-konformen Magier ist. Nicht wegen CA, sondern wegen des Standes.
Das seh ich auch so, aber im WdZ werden ja auch andere Waffen explizit genannt, die nicht einem Magier angemessen sind wie die Neunschwänzige. Deswegen wundert mich, dass der Knüppel und Keule nicht gelistet ist. Auf dem Bild im WdS hat die Keule ja so Metallbeschläge und ein paar Nägel. Ob das dann schon als blanke Klinge aufgefasst wird?

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Metallbeschläge oder Nägel sind keine blanke Klinge. Ich denke mal, dass Keule und Knüppel weniger "echte" Waffen als eher improvisierte Waffen sind, die ja auch nicht aufgelistet werden.

Und so ne Neunschwänzige kann für einen standesbewussten Brabaker schon stilecht sein :devil:


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Strippenzieher hat geschrieben: 12.09.2019 21:33
Metallbeschläge oder Nägel sind keine blanke Klinge. Ich denke mal, dass Keule und Knüppel weniger "echte" Waffen als eher improvisierte Waffen sind, die ja auch nicht aufgelistet werden.

Und so ne Neunschwänzige kann für einen standesbewussten Brabaker schon stilecht sein :devil:


Sehe Knüppel auch weniger als Waffe, sondern als irgendwas, was sogar Sklaven erlaubt ist. So wie ein Holzspeer auch... sind halt weder Blankwaffen (keine blanke, metallene Spitze) noch Hiebwaffen und damit in einem Graubereich.

Was soll der Brabaker mit einer Neunschwänzigen? Leichen schlagen? Für einen Al'anfaner, Mirhamer, Fasarer schon eher... oder für einen Elenviner oder S&Sler zum selbst schlagen...

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Wolfio
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Strippenzieher hat geschrieben: 12.09.2019 21:33Keule und Knüppel weniger "echte" Waffen als eher improvisierte Waffen



Sie zählen halt als richtige Waffe und sind auch beide als richtige Waffe zu betrachten.
Improvisiert ist an nem möglicherweise sogar gehärteten und mit Nieten versehenen Knüppel/Keule nichts mehr.
Das sind ja keine 08-15 Äste oder Stöcke.
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Strippenzieher
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Ich habe ja nicht gesagt, dass es improvisierte oder schlechte Waffen sind. Ich hab nur versucht zu erklären, warum die - obwohl CA Konform - nicht als Beispiel in WdZ aufgeführt sind. Und da sind Knüppel und Keule vielleicht einfach nicht als so "richtige" Waffe im Blick gewesen.

Der Brabaker soll mit der Neunschwänzigen nix tun - der soll damit nur pöse aussehen :Maske:

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Strippenzieher hat geschrieben: 12.09.2019 22:22
Ich habe ja nicht gesagt, dass es improvisierte oder schlechte Waffen sind. Ich hab nur versucht zu erklären, warum die - obwohl CA Konform - nicht als Beispiel in WdZ aufgeführt sind. Und da sind Knüppel und Keule vielleicht einfach nicht als so "richtige" Waffe im Blick gewesen.

Der Brabaker soll mit der Neunschwänzigen nix tun - der soll damit nur pöse aussehen :Maske:



Der Grund dürfte weit banaler sein: Erklär mal einer Stadtwache den Unterschied zwischen kurzem Magierstab und verziertem Knüppel ;)
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Mordekai
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Moin,
gibt es irgendwo in den weiten des Netzes eine übersichtliche Auflistung der Materialien für Artefakte mitsamt ihres Bonuses [DSA 4.1]? Sprich: Welche Boni auf Bindenden bzw. Wirkenden Spruch etc. bieten Metalle, Edelsteine, Hölzer etc., ohne mich mühsam durch die Texte in SRD oder WdA zu ackern und den Fluff zu überlesen?

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-Seelendieb-
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Gab es den Zauber Fortifix im Jahre 993 Bf schon in Al Anfa? Aus dem Zauberbuch Wind und Flautenzauberei war er dich erforschbar. Also 400 Jahre Zeit.

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Reto Eichenblatt
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Wie werden magisch begabte Kinder entdeckt und wie gelangen sie auf eine Akademie?
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