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DSA4 Gezielter Stich und Wuchtschlag wirklich verboten?
Gezielter Stich und Wuchtschlag wirklich verboten?
In alten Threads(„Waffenmeister Rapier -> Gezielter Stich & Wuchtschlag Kombi“, „Macht Gezielter Stich eine Autowunde?“) wird immer wieder ein Vergleich von Gezielter Stich und Wuchtschlag gemacht. Dabei wird auch mehrfach angemerkt, dass eine Kombination der beiden Manöver nicht zulässig ist(ausser durch Waffenmeister). Also explizit auch nicht für Waffen, die beide Manöver nutzen können(Schwerter mit Halbschwert). Gibt es dazu eine Regelstelle? Ein Gezielter Schlag kann ja (s. WdS S.108) ausdrücklich mit einem Wuchtschlag kombiniert werden. Da ja die Sichtweise einer DSA-Fraktion den Gezielten Stich nur in Verbindung mit dem Gezielten Schlag zulässt, müsste ja logischerweise dann auch der Gezielte Stich mit Wuchtschlag kombinierbar sein. Ich hab zumindest nichts Gegenteiliges gefunden.
Gezielter Stich und Wuchtschlag wirklich verboten?
Ein Gezielter Stich ist auch ohne Gezielten Schlag möglich. Das entspricht dem Vorgehen dass man die erstbeste Stelle angreift bei der es sich anbietet die Rüstung zu umgehen, egal an welchem Körperteil.
Will man dagegen an einem bestimmten Körperteil Schaden anrichten muss man den Gezielten Schlag nutzen, muss aber den Gezielten Stich nicht einsetzen (trotzdem lohnt es sich meist weil der Aufschlag für den Gezielten Schlag signifikant abnimmt wenn man auch Gezielt Sticht).
Nur weil sich der Gezielte Schlag mit Gezieltem Stich oder Wuchtschlag kombinieren lässt heißt das noch nicht dass Gezielter Stich und Wuchtschlag miteinander kompatibel sind.
Todesstoß ist mit Wuchtschlag kombinierbar, Gezielter Stich nicht (zumindest RAW).
Will man dagegen an einem bestimmten Körperteil Schaden anrichten muss man den Gezielten Schlag nutzen, muss aber den Gezielten Stich nicht einsetzen (trotzdem lohnt es sich meist weil der Aufschlag für den Gezielten Schlag signifikant abnimmt wenn man auch Gezielt Sticht).
Nur weil sich der Gezielte Schlag mit Gezieltem Stich oder Wuchtschlag kombinieren lässt heißt das noch nicht dass Gezielter Stich und Wuchtschlag miteinander kompatibel sind.
Todesstoß ist mit Wuchtschlag kombinierbar, Gezielter Stich nicht (zumindest RAW).
Hier könnte ihre Signatur stehen.
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[/quote][Todesstoß ist mit Wuchtschlag kombinierbar, Gezielter Stich nicht (zumindest RAW)]
Mir ist schon klar, dass das die allgemeine Meinung ist, aber nochmal: Wo ist die Regelstelle?
Gezielter Stich und Wuchtschlag wirklich verboten?
Erste Regelstelle: GMV Entweder ich Steche oder ich Schlage beides geht nicht.
Das eine ist ein Schlag das anderer ein Stoß.
Beim gezielten Stich steht nur
Nun weil ich es in dem moment als Stichwaffe führ und es nun mal keinen Wuchtstoß gibt.
Da der Todesstoß extra diesen passus mit dem "Wuchststoß" enthält sagt das ja auch was darüber aus, dass dieser beim Gezielten Stich nicht erlaubt ist.
Wenn man den jetzt beim Gezielten Stich auch noch erlauben würde, dann ist derTodestoß total fürn A...
Das eine ist ein Schlag das anderer ein Stoß.
Beim gezielten Stich steht nur
Jetzt kann natürlich jemand kommen, warum kann ich nicht besonders stark stoßen mit meinem Rapier?So, wie ein
guter Kämpfer mit einer Hiebwaffe einen besonders wuchtigen Schlag
austeilen kann, so ist es auch möglich, mit einer Stichwaffe einen besonders
gezielten Stich auszuführen,
Nun weil ich es in dem moment als Stichwaffe führ und es nun mal keinen Wuchtstoß gibt.
Da der Todesstoß extra diesen passus mit dem "Wuchststoß" enthält sagt das ja auch was darüber aus, dass dieser beim Gezielten Stich nicht erlaubt ist.
Wenn man den jetzt beim Gezielten Stich auch noch erlauben würde, dann ist derTodestoß total fürn A...
Zuletzt geändert von Xoltax am 27.05.2019 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
Gezielter Stich und Wuchtschlag wirklich verboten?
Das ist zumindest mal umstritten.Ein Gezielter Stich ist auch ohne Gezielten Schlag möglich. Das entspricht dem Vorgehen dass man die erstbeste Stelle angreift bei der es sich anbietet die Rüstung zu umgehen, egal an welchem Körperteil.
Nein, natürlich bedeutet es das nicht automatisch. Es wird aber auch nicht explizit verboten, was ich dann schon wieder merkwürdig finde. Deshalb ja meine Frage nach einer expliziten Regelstelle.Nur weil sich der Gezielte Schlag mit Gezieltem Stich oder Wuchtschlag kombinieren lässt heißt das noch nicht dass Gezielter Stich und Wuchtschlag miteinander kompatibel sind.
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DSA ist so gut wie in allen Fällen bis ins kleinste Detail beregelt. An dieser Stelle, wo es mal kein Regelzitat gibt, auf den gesunden Menschenverstand zu hören, erleichtert die Sache
Diese spezielle Kombination ist nicht zulässig, bzw macht keinen Sinn.
Anders jst, das man mit Fechtwaffen, sofern die SF Halbschwert vorhanden ist, auch Wuchtschläge ausgeführt werden können. Ein Rapier oder Degen haben eine dafür nutzbare Klinge. Florett eher nicht.
Diese spezielle Kombination ist nicht zulässig, bzw macht keinen Sinn.
Anders jst, das man mit Fechtwaffen, sofern die SF Halbschwert vorhanden ist, auch Wuchtschläge ausgeführt werden können. Ein Rapier oder Degen haben eine dafür nutzbare Klinge. Florett eher nicht.
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Gezielter Stich und Wuchtschlag wirklich verboten?
Aha, aber der weitaus schwierigere Todesstoss erlaubt es dann doch? Mit Waffenmeisterist es dann auch wieder möglich? Und was ist an einem Wuchtstich so abstrakt? Ich stosse härter zu, dafür dann eben nicht so fintiert/gezielt. Die Argumentation überzeugt mich jedenfalls nicht und eine Regelstelle ist auch noch nicht da. Ja, Wuchtschlag findet sich vorzugsweise bei Hiebwaffen(aber auch Schwertern) ebenso wie der gezielte Stich bei Fechtwaffen anzusiedeln ist(aber auch bei Schwertern).Jetzt kann natürlich jemand kommen, warum kann ich nicht besonders stark stoßen mit meinem Rapier?
Nun weil ich es in dem moment als Stichwaffe führ und es nun mal keinen Wuchtstoß gibt.
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die kombi aus beiden gibt es doch dies heißt Todesstoß wie du schon erkannt hast. weiso muss man den GS jetzt mit den WS so noch zusätzlich erlauben???
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Braucht es ja auch nicht. Ein Kämpfer kann seine Aktion nutzen, um damit eine Angriffsaktion zu machen, die z.B. eine gewöhnliche AT oder auch ein Manöver sein kann (WdS S. 53/54). Wuchtschlag ist ein Manöver. Gezielter Stich ist ein Manöver. Ein Manöver kann aus mehreren Aktionen bestehen, aber nicht aus mehreren Manövern.
D.h. die Kombinierbarkeit muss explizit erlaubt werden. So ist es auch bspw. mit dem Todesstoß und dem Wuchtschlag, deren Kombination explizit wieder erlaubt wird.
Nice to know: Beim Befreiungsschlag steht übrigens auch nicht, dass der gezielte Stich verboten ist, sogar die Finte ist explizit erlaubt. Befreiungswuchtstich?
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Todesstoss ist keine Kombination aus Wuchtschlag und Gezielter Stich, er ist eine Weiterführung von Letzterem. Darum ist er ja auch nur für die Waffen erlaubt, die den gezielten Stich anwenden können.die kombi aus beiden gibt es doch dies heißt Todesstoß wie du schon erkannt hast. weiso muss man den GS jetzt mit den WS so noch zusätzlich erlauben???
Man muss gar nichts erlauben, das ist ohnehin Gruppenentscheid. Es ist aber einfach RAW nicht verboten. In diesem Fall hat man meiner Meinung nach einfach die Schwerter vergessen, weil die ja für GS die Halbschwertstellung benötigen. Alles in allem eben ein sehr spezieller Fall. Es würde aber für hochstufige Schwertkämpfer die Halbschwertstellung attraktiver machen.
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Ok, das ist immerhin mal ein Ansatz, der mir einleuchtet. Gerade so etwas Essentielles hätte man aber auch unter "Kombination von Manövern" kurz klarstellen können. Unter den Umständen würde ich das aber auch mit Waffenmeister unterbinden.
- BenjaminK
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Achwas, mit dem Waffenmeister kann man so viel Schindluder treiben, da kann man auch 2 bestimmte Manöver kombinieren erlauben. Die so ausgegebenen VP im Waffenmeister fehlen dafür dann an anderer Stelle, zB generell +1 AT (= +1 TP mit Wuchtschlag) oder sowas.
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Alles klar, dann soll ich als Spielleiter auch die Kombination von Doppelschlag und Hammerschlag erlauben? Ist ja ebenfalls nur eine Kombination zweier Manöver. Nein, dann lieber konsequent.Achwas, mit dem Waffenmeister kann man so viel Schindluder treiben, da kann man auch 2 bestimmte Manöver kombinieren erlauben. Die so ausgegebenen VP im Waffenmeister fehlen dafür dann an anderer Stelle, zB generell +1 AT (= +1 TP mit Wuchtschlag) oder sowas.
- BenjaminK
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Ja, warum nicht? Gängige 5 VP für "Hammerschlag in 1 Aktion" ist stärker als "Hammerschlag kombinierbar mit Doppelschlag". Bei der Kombination hat man die pauschale Erschwernis für den Doppelschlag mit drin und ist darauf begrenzt, dass man 2 Waffen führen muss, bekommt ggf. noch falsche-Hand-Abzüge etc. und ist auch gleich Aktion und (re)aktion dafür los.
Bei ersterer Variante kann man mit nur einer Waffe, ohne Falsche-Hand-Abzug, auch 2x in einer KR einen Hammerschlag verteilen. Je nach BHKII-Auslegung sogar 3x.
Also ja, die Kombination ist völlig ok.
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Das mag vielleicht im Allgemeinen halbwegs passen. Wir spielen in der Konstellation aber seit knapp 10 Jahren. Die Helden sind alle jenseits der 20.000 AP und haben sich im Laufe der Zeit auch das ein oder andere Artefakt zugelegt. Der Hauptkämpfer führt z.B. zwei(sehr gut gearbeitete) Barbarenschwerter, hat ein(semipermanentes) Duplicatus-Artefakt und wird regelmässig mit Reversalis-Plumbum gepusht(neben diversen anderen Gadgets). Der lacht über die Erschwernisse und setzt noch eine ordentliche Finte drauf. Die Frage kam jetzt auf, weil er einen zweiten Waffenmeister erlernen möchte.Ja, warum nicht? Gängige 5 VP für "Hammerschlag in 1 Aktion" ist stärker als "Hammerschlag kombinierbar mit Doppelschlag". Bei der Kombination hat man die pauschale Erschwernis für den Doppelschlag mit drin und ist darauf begrenzt, dass man 2 Waffen führen muss, bekommt ggf. noch falsche-Hand-Abzüge etc. und ist auch gleich Aktion und (re)aktion dafür los.
Bei ersterer Variante kann man mit nur einer Waffe, ohne Falsche-Hand-Abzug, auch 2x in einer KR einen Hammerschlag verteilen. Je nach BHKII-Auslegung sogar 3x.
Also ja, die Kombination ist völlig ok.
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Ein Hammerschlag negiert übrigens alle restlichen Aktionen.
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Sorry, zu früh abgeschickt. Wollte noch sagen: Deshalb würde ich auch nie Hammerschlag in einer Aktion erlauben.
- BenjaminK
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Ich betrachte es doch gar nicht in absoluter Erschwernis, sondern in Relation zu den Alternativen;
Variante 1: Doppelangriff/Hammerschlag, 2 Aktionen, +2 Erschwernis ggf. mehr durch falsche-Hand. Effekt: 2x TPx3. (1x pro Kampfrunde)
Variante 2: Hammerschlag in 1 Aktion, 1 Aktion, 0 Erschwernis. Effekt: TPx3. (2x pro Kampfrunde)
Variante 2 ist in allen Belangen stärker als Variante 1. Variante 2 wird aber sehr gern im Waffenmeister für 5 VP verbaut. Warum soll jetzt Variante 1 verboten werden?
Und ehrlich: Bei 20k AP, Artefakten, Buffexzessen... da ist es sogar nochmal uninteressanter, finde ich. Da kommt es nun wirklich auf andere Herausforderungen an und ein zweiter WM extra für Doppelhammerschlag....?
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Wie gesagt, Hammerschlag in einer Aktion finde ich absolut imba(er haut mit dem Hammerschlag locker 50 Schaden raus-da ist so ziemlich alles in einer KR tot. Ich muss Kämpfe ja schliesslich immer auf die ganze Gruppe abstimmen. Was er mit seinen AP macht ist seine Sache-soweit ich das rausgehört habe, wünscht er sich mehr Flexibilität. Natürlich gibt es inzwischen grössere Herausforderungen, aber Kämpfe kommen eben hin und wieder auch vor und sind auch gewollt. Ich möchte das jedenfalls einigermassen im Rahmen halten.
- BenjaminK
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50 TP, sind also so ca. 17 TP in der Grundvariante. Das Barbarenschwert macht von Hause aus 1W6+5 (8,5), jetzt noch Schmiedekunst drauf, sind es so 1W6+10 (13,5) ungefähr. D.h. er haut nochmal ungefähr 3-4 extra TP heraus, vielleicht TP/KK oder Buffzeug. Dafür braucht er 2 Aktionen.
Wenn er einfach "nur" einen Wuchtschlag +12 ansagt, kommt er in nur einer Aktion auf 1W6+22 (25,5) + Zusatzzeug, in einer Aktion. In zwei Aktionen landet er also auch so bei über 50 TP. Wenn er mit beiden Schwertern im BHK2-Stil kämpft, sind es sogar um die 75+X TP in einer Kampfrunde.
Sein Hammerschlag aktuell ist also eigentlich unter seinen Möglichkeiten *G* deswegen sind die 100 TP von einem Doppel-Hammerschlag (nachdem alle weiteren Aktionen verfallen) jetzt nicht so dramatisch in meinen Augen.
Wenn er einfach "nur" einen Wuchtschlag +12 ansagt, kommt er in nur einer Aktion auf 1W6+22 (25,5) + Zusatzzeug, in einer Aktion. In zwei Aktionen landet er also auch so bei über 50 TP. Wenn er mit beiden Schwertern im BHK2-Stil kämpft, sind es sogar um die 75+X TP in einer Kampfrunde.
Sein Hammerschlag aktuell ist also eigentlich unter seinen Möglichkeiten *G* deswegen sind die 100 TP von einem Doppel-Hammerschlag (nachdem alle weiteren Aktionen verfallen) jetzt nicht so dramatisch in meinen Augen.
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Ok, du willst es genau wissen, du kriegst es genau: Seine Schwerter machen Grundschaden 1W+8 +3 aus TP/KK, also 1W+11. Mit Reversalis Plumbum(durch unseren Supermage)beträgt seine AT 48. Da bleibt noch einiger Spielraum zum Verteilen. Das Risiko beim Hammerschlag ist eben der Wegfall aller restlichen Aktionen. Der Gegner sollte im Anschluss also kampfunfähig sein. Daher wird der Grossteil auf Finte gesetzt, um sicher zu treffen. Doppelschlag hat (zumindest bei uns) den Vorteil, dass nur einer der Angriffe gegengehalten werden kann, da sie gleichzeitig erfolgen(und das eigentlich der einzige Grund ist, Doppelschlag zu lernen, wenn man BHK2 hat. Daher ist mir die Kombination (oder gar Hammersclag in 1 Aktion) zu stark.
- BenjaminK
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Ja ok, kann man so halten. Lese ich nicht so heraus, aber die Problemstellung ist auch sehr speziell und deswegen wahrscheinlich gar nicht bedacht *g* insbesondere die reguläre Doppel-PA ist ja in der Manöverbeschreibung gelistet, explizit als gleichzeitig.
AT48 und da nutzt er den HS? Für 50 TP? Wie schon gesagt, er könnte auch einfach 3x Wuchtschläge machen, (die dann zwar jeweils vom Gegner gegengehalten werden könnten, aber auch genügend Platz für Finte bieten *g*). Wenn er schön bedacht auf die 18 ansagt, sind das 30 Punkte zu verteilen. 12 nimmt der HS, 18 die Finte damit der HS 100% durchgeht. Jetzt mach mal das Gedankenexperiment, wie er sich mit 3x WS+18 und Finte+12 machen würde. Und dann halte mal gedanklich dagegen, wie wenig besser wieder Doppel-HS wäre (inkl. Restriktionen aus Doppelangriff und Restriktionen aus HS! 1 Patzer = 2 Patzer, nur noch 16er Finte, alle Aktionen weg, etc.)
Man könnte die WM Erlaubnis auch explizit für Doppelangriff verbieten, weil dort im Text explizit nochmal das Verbot von Manövern irgendeiner Art steht. Die grundlegende Kombinierbarkeit kann man vielleicht per WM freischalten, aber das separate Verbot im Doppelangriff bleibt bestehen?
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hoffentlich sind die Schwerter magisch unzerstörbar
da macht man ja permanent dann BF Tests
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- BenjaminK
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Ja :D dreimal so viele :D
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Ja, er weiß auch, dass oft Wuchtschläge sinnvoller sind, aber da kommen noch jede Menge anderer Dinge dazu: Erstmal kann er gar nicht 30 ansagen. Den Hammerschlag hat er natürlich bereits um 4 erleichtert durch Waffenmeister(ansonsten wäre der witzlos). 3 Attacken ist auch sein Standard, aber da wird dann eben auch 3mal der RS von abgezogen. Zudem hat er ein Amulett(noch unter altem Spielleiter), welches ihm erlaubt genau einen Wurf pro Spielabend zu wiederholen(auch PA des Gegners). Insofern schlägt er auch mal lieber einen ordentlichen Klopper statt 3 kleinere.
Und ja, die Schwerter sind schon seit geraumer Zeit magisch+unzerbrechlich.
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Da hör ich nen alten Baba von uns lachen. 50 Schaden? 158 DMG Mit einem Angriff, ohne die WM Variante des Hammerschlages. Da waren Zeiten, ALS er dann 2 HS machen konnte. Ebenfalls im Bereich der 20k AP.Mewtu hat geschrieben: ↑27.05.2019 12:46Wie gesagt, Hammerschlag in einer Aktion finde ich absolut imba(er haut mit dem Hammerschlag locker 50 Schaden raus-da ist so ziemlich alles in einer KR tot. Ich muss Kämpfe ja schliesslich immer auf die ganze Gruppe abstimmen. Was er mit seinen AP macht ist seine Sache-soweit ich das rausgehört habe, wünscht er sich mehr Flexibilität. Natürlich gibt es inzwischen grössere Herausforderungen, aber Kämpfe kommen eben hin und wieder auch vor und sind auch gewollt. Ich möchte das jedenfalls einigermassen im Rahmen halten.
Wenn Spieler tatsächlich dort angekommen sind, warum dann nicht solche lächerlichen Sachen erlauben? Sie werden dann eh kaum eingesetzt, weil es nicht Not tut.
Um da mal sachlich zur Diskussion zu kommen: es klingt danach, als ob du deine Spieler bei 20k AP nun anfangen möchtest, gekünstelt klein zu halten. Obwohl nun der Punkt wirklich überschritten ist. In dem Bereich in dem sich die Spieler befinden ist es egal, was ihr WM kann. Das ist Spaß an der Freude nochmal einen zusammen zustellen. Und wenn ihr schon so lange zusammen spielt, dann gönn ihnen das doch. Und nach BenjaminK's Rechnung ist das mit dem Doppelschlag nun wirklich ineffektiv.
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Hier die Regelstellen, sind übrigens auf der gleichen Seite im WdS zu finden.
Beim Gezielten Stich (gleich drunter) heißt es:WdS S. 62 hat geschrieben:Eine Finte kann unter Umständen mit einem Wuchtschlag (und auch mit einigen anderen Manövern, wenn bei diesen genannt) kombiniert werden, so dass es z.B. möglich ist, mit einer Ansage +7 die gegnerische Parade um 4 Punkte zu erschweren und die eigenen Trefferpunkte um 3 zu erhöhen. Die Finte kann auch Bonuspunkte aus einer Meisterparade oder einem Binden-Manöver verwenden (siehe Seite 67).
Der Wuchtschlag wird NICHT erwähnt. Und es steht weder bei der Manöverbeschreibung des Wuchtschlages noch bei der SF Wuchtschlag, dass dieser mit anderen Manövern kombinierbar ist. Die einzige Textstelle, die eine Kombination mit dem Wuchtschlag erlaubt, ist die - als erste- oben angeführte von WdS S. 62.WdS S. 62 hat geschrieben:Bei dieser Variante der Finte macht der Angreifer eine Attacke, die um 4 Punkte und die Hälfte des gegnerischen RS erschwert ist. Führt der Gegner einen Schild, muss der PA-WM des Schildes noch zur Erschwernis hinzugerechnet werden. Er kann sich die Attacke zusätzlich mit einer Ansage erschweren, die dann die gegnerische Parade erschwert.
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Gezielter Stich und Wuchtschlag wirklich verboten?
@smarrthrinn
Ich hab die Argumentation ja nachvollzogen: Wenn es nicht beim Manöver dabeisteht, kann man es nicht kombinieren. Aber, wie zu Anfang angemerkt, hat mich die Stelle im Kapitel Gezielter Schlag irritiert.
Ich finde es trotzdem ärgerlich, warum man in WdS nicht eine kurze Übersicht über Kombinierbarkeit der Kampfmanöver mitgeliefert hat. So muss man sich jedes Manöver erst einzeln durchlesen-am besten auch in Lang- und Kurzbeschreibung.
Ich hab die Argumentation ja nachvollzogen: Wenn es nicht beim Manöver dabeisteht, kann man es nicht kombinieren. Aber, wie zu Anfang angemerkt, hat mich die Stelle im Kapitel Gezielter Schlag irritiert.
Ich finde es trotzdem ärgerlich, warum man in WdS nicht eine kurze Übersicht über Kombinierbarkeit der Kampfmanöver mitgeliefert hat. So muss man sich jedes Manöver erst einzeln durchlesen-am besten auch in Lang- und Kurzbeschreibung.
Das ist aber so nicht richtig. Todesstoss und Hammerschlag sind ja ausdrücklich mit Wuchtschlag kombinierbar.smarrthrinn hat geschrieben: ↑27.05.2019 23:27Die einzige Textstelle, die eine Kombination mit dem Wuchtschlag erlaubt, ist die - als erste- oben angeführte von WdS S. 62.
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Diese beiden Manöver sind eigentlich ein Wuchtschlag 2 und 2b. Außerdem steht es da extra dabei
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@Mewtu ich versteh das Problem nicht: du wolltest eine Textstelle die wiedergibt, warum 'Name des Threads' nicht geht. Ubd wenn geliefert wird ists immernoch nicht ok. Ganz ehrlich, das so zu habdhaben, statt eine Tabelle zu machen in der 70% leer bleiben, weil sich viele Manöver nunmal nicht kombinieren lassen, ist doch viel besser. Du suchst dir das Manöver das du machen willst schausz kurz nach, was damit geht, zumal dieses Buch eh immer aufm Tisch liegt, weil sich nichtmal die Hardliner im System alle Manöver auswendig merken können.
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