Rechtssprechung in Aventurien

Du bist neu in Spielwelt oder Forum und findest dich nicht zurecht? Hier wird dir geholfen!
Antworten
Duardo Sulvano
Posts in topic: 2
Beiträge: 3
Registriert: 28.01.2019 11:57

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Duardo Sulvano »

Wir spielen schon seit einiger Zeit DSA und neulich hat sich am Spielabend eine Situation zugetragen, bei der wir uns wegen der Rechtssprechung uneinig waren. Es trug sich also zu:

Dass sich unsere Heldengruppe bestehend aus einem Adeptus, Firnjanker, Händler, zwergischer Korgeweihter und unerkannter Meuchelmörder zusammen auf ein Abenteuer im Horasreich begaben.

Die entscheidende Situation begann, als wir insgesamt 12 uns feindlich gesonnenen Sumpfranzen unter dämonischem Einfluss gegenüberstanden. Der Meuchelmörder schlug vor, dass der mit einer Pantherrüstung ausgestattete Korgeweihte die Sumpfranzen erneut anlocken solle, da diese es kaum vermochten seine Rüstung zu durchdringen. Dieser weigerte sich mit der Aussage " macht ihr das doch" und so lief der halbelfische Meuchemlörder kurzerhand an ihm vorbei um die Sumpfranzen anzulocken. Allerdings nicht ohne beim Vorbeilaufen an dem Zwerg ein abfälliges "Feigling" fallen zu lassen. Verfolgt von 6 dieser Kreaturen machte der Halbelf dann kehrt um sich hinter dem Zwerg zu positionieren und so den SUmpfranzen entgegenzutreten.
Völlig überraschend erwartete ihn dort allerdings der weit ausholende Hieb eines Korspießes, der ihn unglücklich traf und mehr als 1/3 seiner Lebenspunkte kostete.
Dennoch konnten die Sumpfranzen besiegt werden.
Wenig später in einem günstigen Moment schlug nun der Meuchelmörder den zwergischen Korgeweihten von hinten bewusstlos um ein wenig Schabernack mit ihm zu treiben. Nach dem erfolglosen Versuchen dem Zwerg seine Rüstung zu entledigen um ihm öbszöne DiInge auf die Brust zu schreiben, schnitt der Halbelf dem Zwerg gekonnt seinen Bart ab und erwartete in einiger Entfernung das Erwachen des Zwerges.

Dieser war natürlich leicht aufgebracht ^^. Man einigte sich allerdings darauf, dass beide "quitt" waren und ging zurück in das nächstgelegene Dorf, wo der Korgeweihte schnurstracks zur hiesigen Stadtwache lief um Anzeige gegen den Halbelfen zu erstatten und zu verlangen, dass man diesen wegen eines Angriffs auf einen Korgeweihten richten sollte.


Meine Frage ist hier nun, wie die Rechtssprechung im geschilderten Fall aussehen würde. :)
Zuletzt geändert von Duardo Sulvano am 28.01.2019 14:57, insgesamt 1-mal geändert.

Jadoran
Posts in topic: 2
Beiträge: 10920
Registriert: 14.11.2014 10:06

Auszeichnungen

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Ganz ernst: Kaufe für die nächste Sitzung eine Tüte Gummibären und such im Internet das Bild eines drohenden Ambossfalls

1) Das ist kindisches pvp und nicht justitiabel
2) Ein Korgeweihter, der sich im Kampf gegen seine Verbündeten wendet ist ein Arsch.
3) Ein Korgeweihter, der jemanden wegen eines abgeschnittenen Bartes beim Dorfschulzen wegen "Angriff auf einen Geweihten' anzeigen will :dance: :ijw: ist zusätzlich eine absolute Lachnummer.

Zurück auf Anfang: Das ist Kinderkram. Wenn einer das durchziehen will, laß den Dorfschulzen Recht sprechen: Die beiden Kontrahenten müssen über einer Schlammigen Pfütze auf einem eingeseiften Balken sich mit Kissen schlagen. Wer runterfällt, muss sich beim anderen entschuldigen. :cookie:
Dreck vorbeischwimmen lassen

Benutzeravatar
Wizkatz
Posts in topic: 2
Beiträge: 463
Registriert: 04.11.2009 18:04
Geschlecht:

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Wizkatz »

Mein erster Gedanke war auch ganz ehrlich Kindernummer. Ein sicherlich vorm geistigen Auge des Spielers knallharter Korgeweihter, der erst den Leichtgerüsteten vorwegschickt weil er selbst keine Lust hat, DEM dann wegen eines Spruchs im Vorbeigehen hinterrücks mit einer tödlichen Waffe zuleibe rückt und sich später weil sein Bart ab ist auf einmal wie Alrik der arme Dorfhändler Unterstützung von Papa Obrigkeit gegen denjenigen erhofft, den er fast erschlagen hätte, Halleluja.

Klingt für mich erstmal nach Gruppeneinigung - mögen alle PvP? Mag nur der Korgeweihter eigentlich PvP und der Meuchler hat sich nur rächen wollen, oder würden die am liebsten eh gegeneinander spielen? Das ganze sieht für mich weniger nach ingame- sondern mehr nach outgame-Lösung aus.

Duardo Sulvano
Posts in topic: 2
Beiträge: 3
Registriert: 28.01.2019 11:57

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Duardo Sulvano »

Also PvP eher nein. Das war die erste Aktion in der Richtung. Klar gibt es innerhalb der Gruppe ab und an Streitigkeiten, die allerdings nur ingame ausgetragen werden. Je nach gewählten Nachteilen wie Eitelkeit, Jähzorn etc. Wobei der Korgeweihte den Nachteil Jähzorn nicht besitzt.

Also davon ab, dass es eine sicherlich "kindische" Aktion war, wie würde das ganze dann ingame tatsächlich ausgelegt werden, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Der Korgeweihte genießt ja allein auf Grund seines Standes eine gewisse Autorität. Auch wenn sein Verhalten etwas widersprüchlich ist :D.
Immerhin wurde er bevor sein Bart abgeschnitten wurde ja auch bewusstlos geschlagen.

Benutzeravatar
Tjorse
Posts in topic: 4
Beiträge: 860
Registriert: 02.08.2017 16:11
Wohnort: Bremen
Geschlecht:

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Tjorse »

Ich schliesse mich an, sowas fällt am ehesten in die Abteilung "Kindergarten".

Der Korgeweihte will das nun vor Gericht bringen, obwohl die erste justiziable Handlung klar von ihm ausgegangen ist. Das kann er natürlich haben, nur kann das auch nach hinten losgehen, denn auch ein Geweihter darf ja nicht einfach auf einen nicht-vogelfreien Bürger draufhauen, nur weil er eventuell beleidigt wurde... wobei das Feigling an der Stelle auch eine Tatsachenfeststellung war.

Wenn also der Angeklagte überhaupt vor Gericht gehört wird (im Sinne von: Richter: "er wurde des Angriffs auf einen Geweihten beschuldigt (=schuldig), was hat er zu seiner Sache beizutragen?"), kann der Richter augenrollend beide vom Hof jagen, oder dem Geweihten ein Bussgeld aufbrummen, weil er seine kindischen Streitigkeiten unter Verbündeten nicht alleine Regeln kann oder den Halbelf verurteilen, weil er das Bartabschneiden als viel viel schlimmer ansieht als das halbtot schlagen.

Wenn das "wir sind quitt" auf Charakterebene gelaufen ist, dann muss sich der Korgeweihte ausserdem fortan zurecht als ehrlos bezeichnen lassen, da sein Wort ja offenbar nichts gilt.

Laut WdG hat sich der Meuchelmörder in jedem Fall ein "Mal des Frevlers" eingefangen, da die Götter anscheinend überhaupt nicht differenzieren, warum man einen Geweihten angegriffen hat. Der Angriff führt ohne weitere Bedingungen zum Frevlermal. NIcht das der Meuchler damit ein großes Problem haben dürfte... aber man weiss ja nie.

Benutzeravatar
Assaltaro
Posts in topic: 1
Beiträge: 19867
Registriert: 19.01.2014 11:49
Wohnort: Regensburg
Geschlecht:

Auszeichnungen

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Assaltaro »

Welcher Geweihte benimmt sich denn bitte so?
Ich finde das sollte auch eher OT geklärt werden, denn auch als Geweihter darf er nicht tun was er will, wovon der Spieler aber wohl ausgeht.

Immerhin wird ein Richter normalerweise auch Zeugen aufrufen, wenn welche vorhanden sind.
Gut den Fjarninger wird wohl keiner ernst nehmen und auch eher nicht aufgefordert zu sprechen. Aber was ist mit dem Magier? Lügt er vor Gericht für den Korgeweihten und begeht damit einen potentiellen Praiosfrevel? Sagt er die Wahrheit, ist der Geweihte der eigentlich Schuldige.
75% Method Actor, 71% Storyteller, ..., 17% Power Gamer

Ja ich betreibe "Blümchen"-Rollenspiel und ich steh dazu.

Bin ich froh DSA5 zu spielen. Nicht mehr alle Kämpfer waren in der Fasarer Arena!

Meine Helden

Aus Liebe zu Aventurien ertrage ich die Regeln.
... Sc*** Steigerungsregeln (4.1)
....Sc*** Kampfregeln

Benutzeravatar
Wizkatz
Posts in topic: 2
Beiträge: 463
Registriert: 04.11.2009 18:04
Geschlecht:

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Wizkatz »

Und ohne dem Korgeweihtenspieler da zu sehr in sein Charakterspiel hereinreden zu wollen - WdG S.54 zu Kor:
Feindbilder: Schwäche, Zögerlichkeit, mangelnde Opferbereitschaft, [...], Verräter
Statt sich selbst zu wählen den ungerüsteten Nicht-Primär-Kämpfer grummelnd vorzuschicken, würde ich durchaus unter Zögerlichkeit und mangelnder Opferbereitschaft verbuchen. Und einen Reisegefährten, der gerade auch noch ein hohes Risiko für die Gruppe eingeht in dem er ungerüstet den Köder mimt, dann auch noch hinterhältig anzugreifen, kann man auch schon als Verrat deuten.
Da würde ich zumindest als Spieler mal darüber nachdenken, ob ich mit derartigen Aktionen nicht doch eher Feindbilder meines Gottes darstelle als einen Streiter für eben diesen Gott selbst.

Benutzeravatar
Tjorse
Posts in topic: 4
Beiträge: 860
Registriert: 02.08.2017 16:11
Wohnort: Bremen
Geschlecht:

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Tjorse »

Siehste, das hatte ich in meiner Aussage oben vergessen... so wie der Meuchler das Frevlermal kriegt, würde dem Korgeweih bei mir auf jeden Fall der Karmahahn zugedreht werden, bis er mal versteht, das Kor nicht der Freifahrtschein zum Wildsau-Verhalten ist.

Jadoran
Posts in topic: 2
Beiträge: 10920
Registriert: 14.11.2014 10:06

Auszeichnungen

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

@Duardo Sulvano: Wenn Du und der Spieler Korgeweihte das echt durchziehen wollt... :rolleyes:

1) Der Dorfschulze wird sich als nicht zuständing erklären. Er darf über sowas gar nicht urteilen. Er wird den Halbelfen also vorübergehend in Haft nehmen (in den Stall sperren) und Nachricht an den Herrn Baron schicken.
2) Der Herr Baron wird, falls er Lust hat, sich das in ein paar Tagen anhören. Da ihr im Norden seid, zählt Kor nur als "Halbgott" und seine Jünger als latent verdächtige Blutsäufer und Söldlinge.
2a) Der Baron hat keine Lust auf diesen Scheiss. Er wirft den Halbelf in den Kerker und schickt den Korgeweihten fort, durch die Blume mit dem Hinweis, dass er hier unerwünscht ist. Einen Tag später schmeisst er dann den Halbelf raus und verweist ihn ebenfalls seiner Marken.
2b) Der Baron kommt sich für dumm verkauft vor. Er hängt den Halblfen im Rahmen einer schnellen Gerichtsverhandlung auf. Geweihter sagt gegen ihn aus, schuldig, aus. Spielabend beendet -neuen Charakter bitte
2c) Der Baron hat heute seinen Lustigen Tag, Er hört sich das an, lacht herzlich und jagt sie dann davon. "Das meint ihr doch wohl nicht ernst."
3) Die Gruppe ist IT auseinander. Mindestens einer muss einen neuen Helden bauen.

Mal des Frevlers gibt es dafür nicht - das Abschneiden des Bartes war kein Angriff. Sonst könnte sich kein Geweihter rasieren lassen...
Kor dürfte dem Geweihten aber erst mal den Karmahan zudrehen. Wenn er gerade zuschaut und nichts besseres zu tun hat.
Dreck vorbeischwimmen lassen

Benutzeravatar
Tjorse
Posts in topic: 4
Beiträge: 860
Registriert: 02.08.2017 16:11
Wohnort: Bremen
Geschlecht:

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Tjorse »

Jadoran hat geschrieben: 28.01.2019 15:04Mal des Frevlers gibt es dafür nicht - das Abschneiden des Bartes war kein Angriff.
Stimmt, der Betäubungsschlag vorher aber schon.. ich glaube, die meisten Barbiere schlagen ihre Kunden nicht erst bewusstlos ;)
Duardo Sulvano hat geschrieben: 28.01.2019 13:32Wenig später in einem günstigen Moment schlug nun der Meuchelmörder den zwergischen Korgeweihten von hinten bewusstlos

Benutzeravatar
DnD-Flüchtling
Posts in topic: 1
Beiträge: 2441
Registriert: 18.11.2018 19:25

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von DnD-Flüchtling »

Ich persönlich finde es ja interessant, dass man auf der einen Seite eine eher nicht aventurienkompatible Spielweise an den Tag legt, aber dann erwartet, dass die Reaktion darauf absolut aventuriengetreu ausfällt.

Benutzeravatar
Tjorse
Posts in topic: 4
Beiträge: 860
Registriert: 02.08.2017 16:11
Wohnort: Bremen
Geschlecht:

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Tjorse »

DnD-Flüchtling hat geschrieben: 28.01.2019 15:38Ich persönlich finde es ja interessant, dass man auf der einen Seite eine eher nicht aventurienkompatible Spielweise an den Tag legt, aber dann erwartet, dass die Reaktion darauf absolut aventuriengetreu ausfällt.
Eine aventurienkompatible Reaktion der Stadtwache wäre ja unter anderem auch, das sich die Stadtwache über den Bartlosen Zwerg kaputt lacht und ihm Monthy-Python-mässig prustend verspricht, sich darum zu kümmern... :devil:

Benutzeravatar
X76
Posts in topic: 1
Beiträge: 4988
Registriert: 07.04.2006 14:35

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von X76 »

Duardo Sulvano hat geschrieben: 28.01.2019 13:32Der Meuchelmörder schlug vor, dass der mit einer Pantherrüstung ausgestattete Korgeweihte die Sumpfranzen erneut anlocken solle, da diese es kaum vermochten seine Rüstung zu durchdringen. Dieser weigerte sich mit der Aussage " macht ihr das doch" und so lief der halbelfische Meuchemlörder kurzerhand an ihm vorbei um die Sumpfranzen anzulocken.
Der Geweihte muss sich von irgendeinem Dahergelaufenen keine Anweisungen geben lassen und dann wie ein blinder Handlanger irgendwo rein rennen schon gar nicht. Statt Gleichgültigkeit hätte er meiner Meinung jedoch besser Stärke demonstriert. "Ich bin hier der Militär und sage wie es gemacht wird..." oder "Du gibst hier keine Befehle" - irgendetwas das deutlich macht, dass der Pimpf so was nicht zu entscheiden hat.

Wer dann nicht hört und auch noch auf dümmliche Weise sein Leben riskiert, muss fühlen. So schreit das Verhalten leider schon nach Feigling "Der Plan ist gut! Machen wir so, aber ich trau mich nicht".

Was dann von den Beiden folgt ist einfach nur blamabel für Beide. Aber spätestens nach der Einigung hätte wirklich Schluss sein sollen.

Im Dorf gibt es dann nicht den einen richtigen Weg. Je niedriger der Stand des Halbelfen ist, desto wahrscheinlicher ist jedoch eine vor Ort Lösung:

Ohne Anhörung (das Wort des Geweihten reicht dem Büttel) gibt es eine Abreibung (die je nach Region durchaus unterschiedlich ausfallen kann und nicht unbedingt Prügel bedeuten muss) nach der einfachen Devise "der Strolch kann froh sein, dass er so davon kommt". Mit faulem Gemüse wird er dann von den aufgebrachten (und vielleicht auch belustigten "endlich mal was los hier") Dorfbewohnern aus dem Dorf gejagt. Natürlich nur wenn man den Geweihten auch als deutlich höher stehende Standesperson (nicht mal zwangsweise als Geweihten) wahrnimmt. Das ist bei Korgeweihten ja oft nur bedingt der Fall, besonders abseits ihrer Kultgebiete. Aber Pantherrüstung klingt schon mal nach einem ordentlichen Eindruck.

Sollte der Strolch jedoch nach jemanden aussehen, an dem man sich die Finger verbrennen könnte (ein Jemand), wird es Chefsache und die Angelegenheit geht in eine höhere Instanz (z.B. vor den Herrscher, seinen eingesetzten Richter etc.). Der Ausgang ist aber alles andere als Gewiss, zumal der Geweihte sich dann auch für einige Dinge (z.B. den Angriff mit der Waffe) verantworten muss. Ein paar mögliche Fortführungen hat Jadoran gut ausgeführt.

Letztendlich denke ich selbst wenn der Meuchler durch einen gut gelaunten Richter die schwere Strafe bekommen sollte, ist die Demütigung für den Geweihten umso größer. Sein ganzes Versagen, seine Feigheit etc. für immer in die Gerichtsakten gebannt und in der Verhandlung öffentlich zur Schau gestellt.

Mein TIPP:
Viel wichtiger als irgendwelche möglichen Rechtsfolgen ist eine akzeptable Lösung für Eure Runde! Der ganze Vorfall ist einfach von Hinten bis Vorne ein einziger Rollenspielunfall und ich würde als SL versuchen die Sache noch mal ab zu biegen, bevor die ganze Kette mit Gericht etc. überhaupt in Gang kommt.

Der Büttel muss kein Rechtskundegenie sein, um zu wissen welche Folgen sich aus einer ordentlich vorgebrachten Anklage ergeben. Das die öffentliche Demütigung (siehe Akten, Zuschauer etc. oben) nicht im Sinn des Geweihten ist, sollte ihm völlig klar sein.

Der Angeklagte verbringt die Nacht irgendwo eingesperrt und der Geweihte darf schön seine Aussage machen. Natürlich teilt er dem Geweihten mit, dass es eine Weile dauert bis der Fall beim Richter landet (plausible Zeit nennen [wenigstens ein Tag], je nach Entfernung zum zuständigen Richter, was keine Lüge ist!).

In die Wege leitet der Büttel aber noch gar nichts, sondern im Prinzip möchte er das sich erst einmal die Wogen glätten -> den Geweihten eine Nacht darüber schlafen lassen. Am nächsten Tag wir er dann versuchen, den Geweihten davon zu überzeugen, dass es keine gute Idee ist vor Gericht zu gehen. Falls es einen geeigneteren NSC vor Ort gibt (z.B. einen anderen Geweihten), kann natürlich auch dieser das Gespräch übernehmen.

Du kannst es mal mit lokalem Brauchtum versuchen:
"Bei uns regelt man solche Dinge nicht indem man den Herrn Baron stört. Bei uns ist es Brauch, dass Streithähne ihren Konflikt auf Weise X beilegen". Je nach Region vielleicht ein Wettstreit, ein Faustkampf oder eine Kraft-, Geschick- oder Mutprobe (Schwimmen, Laufen, Klettern, Heben oder irgendetwas Schwieriges aus der Umgebung besorgen...).

Kurzum: Man regelt die Sache wie Männer und nicht wie Mäuse. Wobei es natürlich in Aventurien keine "Männersache" gibt und auch Frauen so etwas durchziehen. Lass Dir was schön Forderndes einfallen, bei dem beide möglichst eine faire Chance haben. Ein Kampf Kämpfer gegen Nichtkämpfer ist dies beispielsweise nicht!

Da sich die beiden schon mal "so" einigen konnten, ist die Chance gut das sich die beiden am Ende wirklich wieder vertragen und ihr endlich mit dem Abenteuer weiter machen könnt.

Benutzeravatar
chizuranjida
Posts in topic: 1
Beiträge: 3513
Registriert: 02.03.2006 06:32
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Tjorse hat geschrieben: 28.01.2019 15:09 Jadoran hat geschrieben: ↑

Mal des Frevlers gibt es dafür nicht - das Abschneiden des Bartes war kein Angriff.

Stimmt, der Betäubungsschlag vorher aber schon.. ich glaube, die meisten Barbiere schlagen ihre Kunden nicht erst bewusstlos ;)
Wer weiß - vielleicht zwergische Barbiere, wenn sie jemandem einen Schandbart schneiden? Das gibt's ja bei Zwergen: eine spezielle Barfrisur, um jemanden als unehrenhaft/kriminell zu kennzeichnen.
Wäre doch lustig, wenn bei der Bart-Ab-Aktion gaaaanz zufällig der Schandbart des Verräters, Kontraktbrechers oder Fahnenflüchtigen rausgekommen wäre. Mit etwas weniger Pech vielleicht auch der des Zechprellers, Bierpanschers oder Wühlschratschänders.
Liebfeldische Stadtwachen, außer in Schradok, würden zwar davon nichts merken, aber wenn er mal in den Spiegel guckt oder Zwergen begegnet ...

outgame:
Jadoran hat geschrieben: 28.01.2019 14:03Kaufe für die nächste Sitzung eine Tüte Gummibären und such im Internet das Bild eines drohenden Ambossfalls
aventurisch gesehen meine Einschätzung:

Ihr seid in einem horasischen Dorf, sagtest du. Ein Dorf hat auch im Horasreich normalerweise keine Stadtwache, sondern allenfalls einen Dorfbüttel. Der kann nun seine Hellebarde aus der Abstellkammer holen, sauber bürsten, dem Halbelf gegenübertreten und dem erklären, er sei verhaftet. Dann übergibt er ihn der nächsten geeigneten Autoritätsperson (vermutlich dem Korgeweihten), die ihn zum zuständigen Gericht schaffen soll, also vermutlich vor Baron oder Graf oder sowas.
Das alles unter der Voraussetzung, dass der Geweihte als solcher auch für einen durchschnittlichen Dorfbüttel erkennbar ist (im Horasreich ist Kor ja weniger bekannt).

Eine spezielle Strafe für Angriff auf einen Geweihten, außer dem Mal des Frevlers, konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Für das Beginnen einer Rauferei, die nicht mit Tod oder dauerhafter Verstümmelung eines Geschädigten endet, gibt es laut LandDSA-Box eine ziemlich geringe Geldstrafe bzw ein geringes Schmerzensgeld an den Geschädigten.
Der Halbelf könnte also im Fall, dass er verurteilt wird, dem Geweihten seine ca drei Silbertaler vor die Füße werfen und drauf spucken.

Der Halbelf kann umgekehrt den Kor-Geweihten nicht vor einem weltlichen Gericht verklagen, es sei denn, er hat am Gerichtsort das Bürgerrecht. Er könnte ihn natürlich bei der Kor-Kirche als Feigling verpetzen, aber im Lieblichen Feld muss man dafür erstmal einen anderen und höherrangigen Korgeweihten finden. Die sind da mW nicht häufig.

Edit: Sicherlich kann der/die Richter/in die Kontrahenten vor- oder nachher auch genervt davonjagen lassen. Oder aber er/sie lädt W20 Freunde und Bekannte ein, für diese amüsante Kuriosität, so dass der Geweihte gleich in größerem Umkreis dafür bekannt wird, dass er sich von einem Leichtbewaffneten hat umhauen lassen und den nun verklagt.
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere

Benutzeravatar
Denderajida_von_Tuzak
Posts in topic: 1
Beiträge: 2974
Registriert: 27.08.2015 22:46

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Frevlermal dürfte es nicht geben, denn KORgeweihte sind keine 12Götter-Geweihten! Und es gibt das Ding nur für Angriffe auf einen Geweihten der 12.

Ich würde den Dorfschulzen/lokalen Adligen nach der Anklage und einigen Zeugenaussagen wahrscheinlich den Zwerg festsetzen lassen, als mutmaßlichen Hochstabler. Denn ein Typ, der einen Reisegefährten hinterrücks mit der Waffe angreift und ohnmächtig zu Boden schlägt, der sich dann später einfach so niederschlagen (und seines Bartes berauben) lässt, kann kein Geweihter eines Kriegsgottes sein... Und dann schreibt man natürlich den Tempel an, in dem die Gestalt angeblich geweiht worden sein will, und gibt den ganzen Vorgang zur Kenntnis... Ist die Frage, ob die dann mit einem Kirchentribunal anrücken, oder abstreiten irgendwas mit dem verräterischen Zwerg zu tun zu haben.

Benutzeravatar
T.Kiengi
Posts in topic: 1
Beiträge: 47
Registriert: 12.05.2018 18:15
Geschlecht:

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von T.Kiengi »

Garoschem!

Da Kor nun keine "offizielle" Zwölfergottheit ist, möchte ich mal das Stichwort "Lex Zwergia" in den Raum werfen. Es könnte also durchaus sein, dass dieser "Rechtsstreit" nicht vor einem horasischen, mittelreichischen oder sonstigen Richter oÄ ausgefochten wird, sondern vor einem entsprechenden Pendant der Angroschim. Und die halten gar nichts davon, wenn Bärte "gemeuchelt" werden - schon gar nicht von (Halb-)Elfen...

Und mal abgesehen von Jurisdiktion und eher zum Thema Kindergarten: Das Treiben scheint mir Belhalhar durchaus gefällig zu sein - vor allem der Willkommen-zurück-Korspieß. Du könntest durch "versuchende Situationen", wie etwa Traumsequenzen oder zufällige NPC-Sager (oder, oder, oder..), diesen kleinen Zwist ausgestalten sowie eskalieren lassen und damit auch allen Beteiligten zeigen, wo sowas - in Aventurien - enden kann (zunächst vlt noch in einem unbewussten Minderpakt?). Aber hier droht natürlich auch bis zu einem gewissen Grad das "Mahnmal des züchtigenden Meisters". Denn es handelt sich hierbei wohl eher um den Fall "Dynamik zwischen Spielern" und nicht um "Dynamik zwischen SC", oder irre ich mich da?
Fortombla hortomosch! Baroschem!
- T.Kiengi

Benutzeravatar
Satinavian
Posts in topic: 1
Beiträge: 4296
Registriert: 30.03.2007 11:53

Errungenschaften

Rechtssprechung in Aventurien

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Also :

In einer Kampfsituation greift der Korgeweihte einen Verbündeten mit der Waffe an und verletzt ihn schwer.

Der Geschädigte, statt zu verlangen, dass der Korgeweihte dafür baumelt, begnügt sich mit einer Demütigung dess Geweihten. Danach einigen sie sich vor Zeugen, es darauf zu belassen.

Was der Kor-geweihte dann bei nächster Gelegenheit in den Wind wirft, um eine Anklage zuu stellen und Todesstrafe zu fordern.

Sorry, aber Geweihtenbonus in allen Ehren, aber wenn das so einem Richter präsentiert wird und das den Aussagen der beiden Zeugen brauchbaren Standes (Magier und Händler) entspricht, wird der Halbelf nicht bestraft werden, der Korgeweihte allerdings sehr wohl schon.

Natürlich kann dann der Geweihtenbonus wieder greifen, wenn man den Feigling, heimtückischen Verräter und Wortbrecher an die Korkirche übergibt, damit die sich um die Strafe kümmern.

Antworten