DSA4 Kurze Fragen, kurze Antworten (Zauberkunst & Magie DSA1-4)

Von A wie Astralpunkte bis Z wie Zauberer: Alles über magische Kräfte.
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Wolfio
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Kurze Fragen, kurze Antworten (Zauberkunst & Magie DSA1-4)

Ungelesener Beitrag von Wolfio »

bugmenot hat geschrieben: 02.01.2019 06:26
color=#00BF00

Ist irgendwo geregelt wieviel Zugriff man als Zauberer auf die Bücher der eigenen Bibliothek/Gilde hat?
In HaM/WdZ und teilweise in anderen Quellen ist zwar geregelt welche Bücher wo zu finden sind, aber nirgendwo steht ob man als Puniner Magier nun das Systema Magia (V0, in Punin vorhanden) einsehen darf oder der Bibliothekar die Einsicht verwehrt was bei uns in der Gruppe nun zu einer größeren Diskussion geführt hat.

Habt ihr sinnvolle Vorschläge?



Hier gibt es bei der eigenen Akademie wohl 2, bei fremden Akademien 1 Antwort:

Bei der eigenen Akademie:
- Je nach dem, wie gut man den Meister (Lehrmeister) überreden kann
- So viel, wie der Meister will.

Auch denkbar ist hier ein "Unsere Schüler dürfen natürlich die Bücher einsehen, die nicht im Giftschrank liegen.... Unterschreibe bitte hier die Geheimhaltungserklärung."

Bei fremden Akademien der eigenen Gilde:
- Meisterentscheid, selteneres Wissen (V3 oder geringer) wird man wohl nur bei trifftigen Argumenten (ausreichend Dukaten) einsehen dürfen, wobei hier je nach Akademie und Gilde Unterschiede bestehen.
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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

bugmenot hat geschrieben: 02.01.2019 06:26 color=#00BF00

Ist irgendwo geregelt wieviel Zugriff man als Zauberer auf die Bücher der eigenen Bibliothek/Gilde hat?
In HaM/WdZ und teilweise in anderen Quellen ist zwar geregelt welche Bücher wo zu finden sind, aber nirgendwo steht ob man als Puniner Magier nun das Systema Magia (V0, in Punin vorhanden) einsehen darf oder der Bibliothekar die Einsicht verwehrt was bei uns in der Gruppe nun zu einer größeren Diskussion geführt hat.

Habt ihr sinnvolle Vorschläge?
Ein Punkt sollte vielleicht allen bei diesem Thema klar sein.
Offiziell gib es in Aventurien so etwas wie öffentliche Bibliotheken nicht. Und auch kein allgemeines Recht ein Buch sehen zu dürfen...
Selbst für einen Magier innerhalb der eigenen Gilde, ja sogar innerhalb der eigenen Akademie, nicht. Nicht zuletzt aufgrund des Wertes, den Bücher darstellen. Insbesondere seltene Werke.
Aber wie genau man das am Tisch umsetzt, ist die Entscheidung der jeweiligen Gruppe. Wirklich offiziell "Geregelt" ist nur der Zugriff auf den sog. "Giftschrank" der jeweiligen Bibliothek. In Akademien kommt an den nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rektors dran. Bei Tempeln ist es der Tempelvorsteher, der hier entscheidet.
Aber ich denke Grundsätzlich kann man eines Festhalten: Die Entscheidung darüber, wer welches Buch und unter welchen Konditionen zu sehen bekommt, steht und fällt und mit dem Leumund des Anfragenden. Und/Oder mit den Gründen die der jeweilige Anfragende nennen kann.
Allerdings sollte man als SL dem Spieler schon klar sagen können, warum der Held keinen Zugriff bekommt. Auch wenn der jeweilige Held vielleicht erst noch herausfinden muss, warum ihm der Bibliothekar auf die Wartebank schiebt, oder gleich weg schickt.
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barret
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Ungelesener Beitrag von barret »

color=#FF0000
Hi,
kurze Frage zu den Erklärungen aus WdA zum Armulettmetall. Es heißt "für Amulettmetall sind alle Modifikationen halbiert". Welche Modifikationen sind da gemeint? Die Erschwernisse der Arcanoviprobe (also die resultierend aus Auslöser, Intervall, etc.)? Die Erschwernisse der wirkenden Sprüche resultierend aus spontanen und/oder nicht-spontanen Modifikationen? Falls letzteres, nur bei der Artefakterstellung oder auch später bei der Aufladung? Vielen Dank schonmal!

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Gorbalad
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Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Das ist etwas seltsam formuliert. Zuerst kommen die Modifikationen für Arkanium:
WdA S. 185 hat geschrieben:Permanente AsP-Kosten halbiert; ARCANOVI –2, Probe wirkender Sprüche –2, Merkmale Antimagie und Metamagie –2; Okkupation +7, Art der Nebenwirkungen +4;
und dann von Dir zitierte Satz:
für Amulettmetall sind alle Modifikationen halbiert
Ich sehe das so, dass Amulettmetall eben nur halb so gut wie reines Arkanium ist, es gelten also die halbierten Modifikationen:
Permanente AsP-Kosten geviertelt; ARCANOVI –1, Probe wirkender Sprüche –1, Merkmale Antimagie und Metamagie –1; Okkupation +4, Art der Nebenwirkungen +2
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Tjorse
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Ungelesener Beitrag von Tjorse »


Farbe: #8000FF

Moin.

Ich habe eine Frage betreffend den Zauber "Ängste lindern", speziell in der Variante "Seele beruhigen".

Der Zauber hat Zielobjekt "Einzelperson, freiwillig" und "Ziel" ist keine erlaubte SpoMo.
Reichweite ist B, allerdings mit SpoMo erlaubt, lässt sich also auf kurze Reichweite ohne Berührung erweitern.

In der Variante Seele beruhigen wirkt der Zauber auch auf Schlechte Eigenschaften, die keine Angst sind und damit auch insbesondere auf Jähzorn. Der Zauber wird in Reaktion auf das Anschlagen der SE benutzt, im Falle von Jähzorn also um einen Wutanfall zu beenden. Bei Erfolg (des Zaubers) wird der Jähzorn um ZfP* reduziert und eine sofortige Wiederholungsprobe erlaubt. Misslingt diese, verfliegt die Auswirkung der SE (also der Wutanfall).

Und dazu die Detailfrage:
wie interpretiert man "Einzelperson, freiwillig" im Kontext eines jähzornigen Menschen, der grade einen Wutanfall hat. Man kann ihn ja schlecht fragen, ob man ihn mal kurz mit Magie beruhigen darf, das wird wohl kaum funktionieren.

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Leta
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Ungelesener Beitrag von Leta »

Wie genau die „Freiwilligkeit“ kundgetan werden muss ist nicht ganz klar. Ist ein Bewußtloser für einen Heilzauber als freiwillig zu werten? Und was wenn er Magie aus religiösen Gründen ablehnt, wenn er nicht bewußtlos ist?

Im Zusammenhang mit dem Wasseratem gab es da einige Diskussionen.

psalm64
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Ungelesener Beitrag von psalm64 »

color=#0000FF
Vielleicht eine blöde Frage, ich habe es spontan im Regelwerk und mit Suche hier im Forum nicht gefunden: Aber wann zielt man eigentlich einen Zauber bzw. muß das Ziel bei Beginn der Zauberdauer schon in Reichweite sein? Wenn also z.B. ein Gegener auf einen zugerannt kommt, kann man dann schon anfangen zu zaubern, wenn der Gegner eigentlich noch außer Reichweite ist und er erst bei fertigwerden des Zaubers in Reichweite sein wird? Beispiel: Der Horriphobus hat ja 7 Schritt Reichweite bei 3 Aktionen Zauberdauer. Jetzt habe ich einen Nahkämpfer der mich schützt und ein Gegner kommt auf uns zugerannt und ist noch außerhalb der 7 Schritt Reichweite, kann ich dann den Zauber schon anfangen und dann wirken, wenn er vor meinem Nahkämpfer in Reichweite steht?

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Leta
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Ungelesener Beitrag von Leta »

Das ist in DSA4.1 Nicht ganz klar geregelt.
Die Parameter des Zaubers müssen zum Zeitpunkt der Zauber Probe erfüllt sein. Die Probe ist in der Regel am Ende der Zauberdauer. Außer mit einer Sonderfertigkeit, dann passiert die Probe am Anfang der Zauberdauer. Und mit Zauber bereithalten ist es nochmal komplizierter.
Es ist nicht klar geregelt und es wurde schon öfters diskutiert.


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Rasputin
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Ungelesener Beitrag von Rasputin »

Ich Regel das so (ich glaube das ist was die Regeln wollen):
Zauber sind zielsuchend. Man kann (idR. zielen auf Horizont mal außen vorgelassen) Zauber nicht daneben schießen.
Um einen Zauber zu wirken, müssen die Parameter erfüllt sein. Einen Zauber "schon mal zu wirken und den Gegner in Reichweite laufen zu lassen ist nicht möglich".
Ein Zauber manifestiert sich in der letzten Aktion der Zauberdauer. Es gibt glaube ich 1 oder 2 Ausnahmen (Auge des Limbus?) wo man schon in der ersten Aktion das Ziel festlegen muss.
Wenn der Zauber zu beginn der Zauberprobe möglich ist, aber der Gegner z.B. außer Reichweite läuft oder sich unsichtbar macht, muss man eine Selbstbeherrschungsprobe würfeln, nach den Regeln "Störungen beim Zaubern" (damit die astrale Verbindung zwischen ziel und Zauberer nicht unterbrochen wird).
Anscheinend kapiert ihr es alle nicht. Ich bin hier nicht mit euch eingesperrt, ihr seid hier mit mir eingesperrt!

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Rasputin hat geschrieben: 11.01.2019 20:14Ich Regel das so (ich glaube das ist was die Regeln wollen):
Zauber sind zielsuchend. Man kann (idR. zielen auf Horizont mal außen vorgelassen) Zauber nicht daneben schießen.
Ein gutes Indites hierfür, ist der Nachteil "Zielschwierigkeiten" :)


Ansonsten wurde mWn diese Frage im alten Regelstübchen mit "Das Ziel muss die Gesamte ZD in Reichweite bleiben" beantwortet.
(weiß jemand wo das Archiv davon abgeblieben ist?)
Und das halte ich auch für die sinnvollste Reglung, weil sie sich am leichtesten am Tisch umsetzten lässt.
Bewegt sich das Ziel schnell, muss man halt schnell Zaubern. Dafür ist die SpoMo der ZD ja da...
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An0n
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Ungelesener Beitrag von An0n »

Leta hat geschrieben: 11.01.2019 15:31Die Probe ist in der Regel am Ende der Zauberdauer.
WdZ S. 14 hat geschrieben:Zeitpunkt der Zauberprobe und Störungen
Zu Beginn der Zauberdauer wird die Probe nach dem obigen Mechanismus gewürfelt.

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Seidoss-Anima von Seelenheil
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Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

FRAGE:

1- Ausgangssituation: Mein Held ist in Festum und will sich seine Rüstung verzaubern lassen.
Überlegung: Da er kein wirklicher CHarismatiker ist, will er sich von seinem Magierkollegen einen Attributo CH geben lassen.

2. Frage: Wenn ich nun zu einem der Akademiemagier gehe und dieser ist weder ein paranoider Hellsichtmagier noch verfügt er über die Gabe Magiegespühr + er hat NICHT mitbekommen, dass ich verzaubert wurde: Kann man dann davon ausgehen, dass ich einfach wie ein charismatischer Typ auf ihn wirke, oder merkt der trotzdem, dass ich beim feilschen deshalb so gut bin, weil ich nen Attributo habe?
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.

"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.

Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!

Alle Generierungsstile sind gleichwertig.

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Ach ja stimmt...
Das ist ja mal angepasst worden ^^;
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McBaine
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Ungelesener Beitrag von McBaine »

Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 12.01.2019 13:21FRAGE:

1- Ausgangssituation: Mein Held ist in Festum und will sich seine Rüstung verzaubern lassen.
Überlegung: Da er kein wirklicher CHarismatiker ist, will er sich von seinem Magierkollegen einen Attributo CH geben lassen.

2. Frage: Wenn ich nun zu einem der Akademiemagier gehe und dieser ist weder ein paranoider Hellsichtmagier noch verfügt er über die Gabe Magiegespühr + er hat NICHT mitbekommen, dass ich verzaubert wurde: Kann man dann davon ausgehen, dass ich einfach wie ein charismatischer Typ auf ihn wirke, oder merkt der trotzdem, dass ich beim feilschen deshalb so gut bin, weil ich nen Attributo habe?
Da der ATTRIBUTO keinen sichtbaren Effekt hat und du ODEM, Magiegespür etc. ausschließt, sollte er ohne weiteres nicht bemerkbar sein.

Off-Topic: Das heißt aber nicht das der ATTRIBITO hier viel bringt. Überreden (Feilschen) geht auf MU/IN/CH, CH ist also eh nur 1x in der Probe. Ohne guten TAW geht da eh nicht so viel. Zudem ist Feilschen ein Fall wo öfter mal keine Proben gemacht sondern viellicht nur vom TaW her abgeschätzt wird ob und um wieviel man jemanden herunter handeln kann, und im Falle vom Proben wird das Gegenüber wohl eine Vergleichsprobe oder gar Anpreisen machen zum Kontern, sind ja Geschäftsleute. Gerade bei teuren Luxusgütern wie Artefakten die prestigeträchtig sind und nicht aus dem Handgelenk gemacht werden sind Sicherheitsvorkehrungen wohl nicht selten um Auszuschließen, dass jemand mit BANNBALADIN, IMPERAVI oder ähnlicher Magie sich an Artefakten bereichern will ohne zu zahlen (oder den Preis erheblich zu drücken). Da die Herstellung Stunden (ohne vorhandene Thesis gar Tage) dauert, überlegt es sich der Auftragsmagier dann irgendwie doch nochmal anders.
Ich schätze, ein einfacher ATTRIBUTO wird das Feilschen jetzt nicht gerade extrem verbessern (oder einen tollen Effekt haben).

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Mudaris al'Ifriques
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Ungelesener Beitrag von Mudaris al'Ifriques »

Kurze Frage zwischendurch, vielleicht wurde sie auch bereits gestellt.
Kann man mittels Herrschaftsmagie eine Person permanent unter seine Herrschaft zwingen?

Wenn ja welcher Zauber ist Hierfür der geeignetste um sich eine "Gratis"-Helfende Hand zu erzwingen.

Beispiel eigentlich feindlicher Kämpfer zu seinem persönlichen Leibwächter umkrempeln. Oder die hübsche Edeldame von x zur willigen Gespielin.

Niederhöllische Grüße Mudarris

Nachricht der Moderation - Eadee

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Rasputin
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Ungelesener Beitrag von Rasputin »

Mudaris al'Ifriques hat geschrieben: 17.01.2019 20:55Kann man mittels Herrschaftsmagie eine Person permanent unter seine Herrschaft zwingen?

Wenn ja welcher Zauber ist Hierfür der geeignetste um sich eine "Gratis"-Helfende Hand zu erzwingen.
Farbe nicht vergessen!

Der Zauber den du suchst nennt sich Zauberzwang. Wie stark dieser ist, lässt sich aber auslegen.
Anscheinend kapiert ihr es alle nicht. Ich bin hier nicht mit euch eingesperrt, ihr seid hier mit mir eingesperrt!

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Baradaeg
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Ungelesener Beitrag von Baradaeg »

Mudaris al'Ifriques hat geschrieben: 17.01.2019 20:55Kurze Frage zwischendurch, vielleicht wurde sie auch bereits gestellt.
Kann man mittels Herrschaftsmagie eine Person permanent unter seine Herrschaft zwingen?

Wenn ja welcher Zauber ist Hierfür der geeignetste um sich eine "Gratis"-Helfende Hand zu erzwingen.

Beispiel eigentlich feindlicher Kämpfer zu seinem persönlichen Leibwächter umkrempeln. Oder die hübsche Edeldame von x zur willigen Gespielin.

Niederhöllische Grüße Mudarris
Der Zauberzwang ist wahrscheinlich einer der einfachsten Möglichkeiten.

Mit entsprechender Vorbereitung und ZfW könnte man auch den Memorabia Falsifir nutzen um die Erinnerung einer Person vollständig zu löschen und sogar komplett neu zu schreiben.

Phexian Vulpo
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Ungelesener Beitrag von Phexian Vulpo »

Farbe = #0080FF
Kurze Frage:

Wird die Wirkung von aktiven Zauberzeichen (Arkanoglyphen) durch Verdecken (z.B. Zusammenrollen eines Teppichs, in den das Zeichen gewebt ist, oder Falten und Verschließen in einem Umschlag eines Schriftstückes, auf das das Zeichen gemalt ist) unterbrochen (aber nicht beendet), sodass ein Aufdecken (Ausrollen des Teppichs, Entfalten des Schriftstückes) die Wirkung wieder freisetzt?

Oder wirkt ein aktives Zauberzeichen trotzdem weiter? Wird die Wirkung vielleicht abgeschwächt? [Am Beispiel des "Leuchtenden Zeichen" geht es nicht darum, es durch Abdecken zu verdunkeln, sondern es dadurch, dass es nicht mehr zur Geltung kommt/nicht mehr gesehen werden kann, am Leuchten überhaupt zu hindern.]
Können längerfristig wirkende Zauberzeichen also irgendwie ab- und wieder angeschlatet werden, ohne dass dafür Astralenergie fließen muss?
Reicht dafür ein Zusammenrollen oder muss es eine Art Puzzle sein?
[Ein mit dem "Siegel der Seelenruhe" besticktes Kissen sichert zwar den hesindegefälligen Schlaf des gestressten Magus, doch wenn dann beim Frühstück der ganze Schankraum einschläft oder unterwegs das Pferd und die Gefährten beim Laufen einschlafen, ist man weit über's Ziel hinaus geschossen.]

Ich hoffe, es gibt Ideen dazu, danke!

bugmenot
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Ungelesener Beitrag von bugmenot »


RAW benötigst du zum senken/stoppen der Wirkung Eine Truhe/Behältnis aus Koschbasalt/Blaubasalt.
So kannst du das Zauberzeichen rausnehmen wenn es wirken soll und reinlegen um es zu deaktivieren.
Antimagie, evtl in einem Artefakt sollte ebenfalls funktionieren, ob sich das jedoch lohnt ist eine andere Frage...

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Phexian Vulpo hat geschrieben: 20.01.2019 20:24Farbe = #0080FF
Kurze Frage:

Wird die Wirkung von aktiven Zauberzeichen (Arkanoglyphen) durch Verdecken (z.B. Zusammenrollen eines Teppichs, in den das Zeichen gewebt ist, oder Falten und Verschließen in einem Umschlag eines Schriftstückes, auf das das Zeichen gemalt ist) unterbrochen (aber nicht beendet), sodass ein Aufdecken (Ausrollen des Teppichs, Entfalten des Schriftstückes) die Wirkung wieder freisetzt?

Oder wirkt ein aktives Zauberzeichen trotzdem weiter? Wird die Wirkung vielleicht abgeschwächt? [Am Beispiel des "Leuchtenden Zeichen" geht es nicht darum, es durch Abdecken zu verdunkeln, sondern es dadurch, dass es nicht mehr zur Geltung kommt/nicht mehr gesehen werden kann, am Leuchten überhaupt zu hindern.]
Können längerfristig wirkende Zauberzeichen also irgendwie ab- und wieder angeschlatet werden, ohne dass dafür Astralenergie fließen muss?
Reicht dafür ein Zusammenrollen oder muss es eine Art Puzzle sein?
[Ein mit dem "Siegel der Seelenruhe" besticktes Kissen sichert zwar den hesindegefälligen Schlaf des gestressten Magus, doch wenn dann beim Frühstück der ganze Schankraum einschläft oder unterwegs das Pferd und die Gefährten beim Laufen einschlafen, ist man weit über's Ziel hinaus geschossen.]

Ich hoffe, es gibt Ideen dazu, danke!



Die Antwort ist hier ein ganz klares "Kommt drauf an" mit einer starken Tendenz zum "Nein".
Grundsätzlich kannst du ein Zauberzeichen in eine Stahltruhe auf dem Boden des Meeres versenken oder einen Teppich mit Zauberzeichen zusammenrollen, etc. An der Wirkung ändert das nichts. Das Zauberzeichen leuchtet z.B. auch in einem lichtdichten Lederbeutel weiter, es sieht nur eben keiner. Selbiges gilt bei Zauberzeichen wie dem "Auge des Basilisken", etc. Durch verdecken kannst du die Wirkung blockieren, nicht aber "ausschalten um es später wieder anzuschalten".
Anders steht es bei einigen Zauberzeichen, die Wirkungszonen angeben. Ein Teppich mit "Sigille der Seelenruhe" kannst du noch so eng zusammenrollen, es ändert nichts daran, dass im Umkreis von RKW (glaube das war die Angabe im WdA) seine Wirkung aktiv bleibt. Was die "Seelenruhe" spielbar hält, ist der Punkt, dass nur Wesen einschlafen, die Schlaf benötigt. Man wird ja irgendwann automatisch wach.

Zauberzeichen wirken also während der gesamten Wirkungsdauer weiter, nur kann ihre Wirkung unter Umständen blockiert werden.


Zur Idee mit dem Puzzel: Das Zerbrechen des Puzzels würde ich als "Zerstörung" im profanen Sinne sehen. Das Zauberzeichen wird dadurch also entzaubert. Überhaupt wäre die Frage, ob so ein Puzzel überhaupt die "Zauberzeichen aus 1 "Guss" "erfüllen würde.
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Ungelesener Beitrag von LordShadowGizar »

color=#004000

Dem Wahnwitz zum Gruße!

Zu Golems aus MyZa hätte ich da eine Frage: Gibt es irgendwo Angaben zur Trag-/Zugkraft von Golems?
Ich meine im dunkeln meiner Erinnerung etwas dazu gelesen zu haben... nur finde ich einfach nichts. (momentan improvisiere ich das mit den KKx5 vom Dienst Lastentranzport aus dem WdZ)

So long and thanks for all the Fish.

Stefan Fritsch
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Ungelesener Beitrag von Phexian Vulpo »

color=#BF0000

Zum Gruße!
Ich bin in den einschlägigen Threads und auch in den Regelwerken leider nicht fündig geworden. Vielleicht kennt Ihr eine offizielle Regelung oder sagt, wie Ihr es handhaben würdet.
Es geht ums Meisterhandwerk, genauer das Erhöhen der TaP vor der Probe. In WdZ steht, die TaP können für je 1 AsP um 2 Punkte erhöht werden, allerdings "maximal so viele TaP wie sein TaW beträgt".
Meine Frage dazu betrifft ungerade TaWs. Kann ich bei einem TaW von 5 die TaP für die Probe nur für 2 AsP um 4 Punkte auf 9 erhöhen, weil es bei 3 AsP 6 Punkte und damit mehr als der TaW wären [starre Auslegung]; oder kann ich die Punkte auf 10 erhöhen, muss aber 3 AsP zahlen und bekomme für den 3. AsP nur 1 statt 2 Punkte [sinnvoll angepasste Auslegung]?

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pseudo
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Ungelesener Beitrag von pseudo »


RaW ist das nicht explizit fürs Meisterhandwerk geklärt. Ich sehe aber keinen Grund warum jemand etwas dagegen haben sollte, dass du für 3 AsP 5 TaP kaufst, da sich auch bei anderen Zaubern gerne mal halbe Kosten ergeben und auch dort stets echt gerundet wird.
DSA 5 hat das Richtige gewollt und nur leider jämmerlich versagt.

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Myratel
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Ungelesener Beitrag von Myratel »

color=#008000

Hallo,
ich habe eine Frage zu Golems.
Kann man einen Golem bauen, der sich repariert oder heilt?

Myratel

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Ungelesener Beitrag von LordShadowGizar »

Dem Wahnwitz zum Gruße!

@Myratel Es ist möglich den Golems bei der Erschaffung die Eigenschaft 'Regeneration I - II' zu verleihen. (WdZ S.237)

So long and thanks for all the Fish.

Stefan Fritsch
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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Kurze Frage zum Thema Magier und Bann des Eisens:


Wenn ich ohne Vor- oder Nachteile eine Metallrüstung trage mit BE 1,3....

hab ich ja 3-fache BE als Erschwernis beim Zaubern und keine Reg für die nächsten 1,3 Nächte.
Wird hierbei nun aufgerunden (also 1,3=2) oder abgerundet? Oder quasi 1 Nacht und die nächste Nacht vermindert um 1/3?

Danke für Antworten
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FreiherrVonJever
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Ungelesener Beitrag von FreiherrVonJever »

Wolfio hat geschrieben: 25.01.2019 17:36
"Wenn ich ohne Vor- oder Nachteile eine Metallrüstung trage mit BE 1,3.... [...]
Wird hierbei nun aufgerunden (also 1,3=2) oder abgerundet? Oder quasi 1 Nacht und die nächste Nacht vermindert um 1/3?"

Aufgerundet wird erst ab X,5
Im beschriebenen Fall würde ich 1,3*3 =3,9 und das dann aufgerundet zu 4,0 sagen

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

FreiherrVonJever hat geschrieben: 25.01.2019 18:07
Wolfio hat geschrieben: 25.01.2019 17:36
"Wenn ich ohne Vor- oder Nachteile eine Metallrüstung trage mit BE 1,3.... [...]
Wird hierbei nun aufgerunden (also 1,3=2) oder abgerundet? Oder quasi 1 Nacht und die nächste Nacht vermindert um 1/3?"

Aufgerundet wird erst ab X,5
Im beschriebenen Fall würde ich 1,3*3 =3,9 und das dann aufgerundet zu 4,0 sagen



Und was würdest du bei einer Krötenhaut sagen?
0,6 BE und die Faktoren sind halbiert.

Damit wären es 0,9 auf die Zauber, also 1.

Bei der Regeneration komm eine Krötenhaut aber auf einen Wert von 0,3.
Ist das dann 0 oder "mindestens 1"?
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pseudo
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Ungelesener Beitrag von pseudo »

Es gibt keine "mindestens 1" Anmerkung beim Bann des Eisens. Wenn man also auf unter 0,5 bei der Berechnung kommt, gibt es keinen Abzug.
DSA 5 hat das Richtige gewollt und nur leider jämmerlich versagt.

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Gorbalad
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Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Die Regeln für den Bann des Eisens sind für das Gesamtrüstungssystem gedacht. Mit Zonenrüstung kommen bestenfalls skurrile Ergebnisse raus.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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