Beratungsthread - Adelstitel, Ämter und Auszeichnungen

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
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Eadee
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Ungelesener Beitrag von Eadee »

In diesem Thread sollen Spielleiter Rat erhalten welche Belohnungen für die Taten ihrer Helden angemessen sein könnten.
Dabei soll es nicht um schnöden Mammon für Auftragssöldner gehen sondern um Auszeichnungen, Adelstitel und Ämter für Helden die sich wahrlich verdient gemacht haben.

Beispiele der Verfügbaren Auszeichnungen (auch teilweise in Herz des Reiches zu finden):
Bloodyheaven @ Titel und Auszeichnungen für Helden und die es werden wollen

Beispiele der Verfügbaren Titel (hier Mittelreich, ebenfalls in Herz des Reiches zu finden):
König (erblich, mit Land)
Fürst (erblich, mit Land)
Herzog (erblich, mit Land)
Markgraf (nicht erblich, mit Land)
Graf (erblich, mit Land)
Baron (erblich, mit Land)
Junker (erblich, mit Land)
Edler (nicht erblich, selten Land)
Ritter (nicht erblich, selten Land)

Zu beachten sind natürlich Dinge wie:
- dass zB im Mittelreich Geweihte keine Adelstitel erben dürfen (wohl aber ein Lehen verwalten können wenn es ihnen direkt verliehen wird).
- dass zB Magier im Mittelreich zwar Adelstitel erben&vererben dürfen, aber selbst kein Lehen verwalten dürfen, d.h. sie müssen auf jeden Fall einen Vogt einsetzen der sich dem Lehen annimmt.

Der Spielleiter der Rat ersucht sollte folgende Informationen liefern:

Umstände:
Zu welchem Zeitpunkt (Jahreszahl) spielen die Geschehnisse und welche gravierenden Abweichungen gibt es vom offiziellen Aventurien?

Leistungen:
Wofür sollen die Helden belohnt werden? Was haben sie getan, wo und wann haben sie es getan und alle relevanten Umstände, z.B. wie bekannt diese Taten wurden.

Helden:
Welchen sozialen Stand (SO, Ämter, Titel, Würdigungen) haben die betroffenen Helden bereits? Haben sie sich bereits vorher verdient gemacht und wie wurde dies damals entlohnt?


Sobald ein Spielleiter entsprechende Informationen gepostet hat können andere Nutzer des Forums mit Rat zur Seite stehen welche Entlohnung durch welche Würdenträger angemessen wären. Der Spielleiter sollte abschließend bekannt geben wenn er sich für eine Belohnung entschieden hat damit allen Benutzern klar ist wenn die Suche abgeschlossen ist.
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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Hey, das ist doch mal ein cooler Thread :cookie: Und genau zur richtigen Zeit für mich!

ACHTUNG! Spoiler zur Königsmacher-Kampagne!


Umstände:
Horasreich 1037 BF, wir spielen jetzt erst die Königsmacher-Kampagne (die bei uns also erst Praios 1037 mit Amenes Tod ihren Anfang nimmt), Belhanka ist bereits eine Republik (ist bei uns vor dem Start der Königsmacher-Kampagne im Ingerimm 1036 BF geschehen, Republik offiziell vom Herzog zu Methumis (als nächsthöherem Adligen) anerkannt).

Leistungen:
Die Helden helfen zu Beginn der Königsmacher-Kampagne dem rechtmäßigen Erben der Baronie von Tikalen dabei, seine Baronie rechtmäßig zurückzuerhalten (war seiner Familie durch Intrigen nach dem Tod seines Vaters in seiner Abwesenheit aberkannt worden) und seine Ländereien wieder zurückzuerobern. Dieser Baron möchte sich im Anschluss dankbar zeigen.

Helden:
Es handelt sich um zwei Erzmagier (miteinander verheiratet, beide auf dem Konvent 1034 BF in Kuslik zum Erzmagier geworden), die Bürger von Pertakis sind und dort eine eigene medizinische Klinik in Kooperation mit der Peraine-Kirche eröffnet haben. Er ist ein ausgezeichneter Heilmagier und profaner Heiler und leitet die Klinik, sie ist eine sehr talentierte Alchimistin und Artefaktmagierin. Beide haben vor Kurzem die Ehrenbürgerschaft der Republik Belhanka erhalten. SO: Er 9, sie 10, beide sind in Kuslik und Umgebung vernetzt und haben einige hochrangige Verbindungen aus früheren Abenteuern, außerdem haben sie beide eine Zeit lang am IAA geforscht.

Ich hatte bisher den Adelstitel eines Cavalliere gefunden, der ohne Lehen ist, bin aber für weitere Anregungen und Vorschläge dankbar, da ich mich mit den ganzen Adelstiteln, Ämtern und Auszeichnungen noch nicht sonderlich auskenne.

Gelöst, danke euch allen! :6F:
Zuletzt geändert von Feuer! am 13.01.2019 23:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Je nachdem wie vernetzt der Baron bei Euch ist, kann ein Orden (verliehen durch den Herzog) oder sowas in Frage kommen, oder die Mitgliedschaft in irgendeiner exquisiten Gesellschaft.

Eine andere Möglichkeit wäre es, einen der beiden als "Kind" zu adoptieren (nicht beide, da sonst eine inzestuöse Ehe bestünde), womit betreffender Held in die Erbfolge des Barons aufrückt (würde es so handhaben, dass sie nach leiblichen Kindern kämen).

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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Danke für die Ideen! So, wie ich das sehe, hat der Baron nur noch wenige Freunde (und keine in so hohen Ämtern, sonst hätte er wohl seine Baronie schon wieder zurückbekommen), aber ich behalte das mal im Hinterkopf für den Fall, dass sich das im Laufe des Abenteuers noch ändert.

Kann der Baron denn ansonsten auch selber den Adelstitel eines Cavalliere verleihen, weiß das jemand?

Zur Adoption: Der Baron ist ungefähr im selben Alter wie die beiden Helden. Falls eine Adoption trotzdem im Horasreich möglich ist, wäre das eine Möglichkeit, einem von beiden so den Titel Baronet zu verleihen, stimmt. Welchen Titel hätte dann der Ehepartner? (Und wenn ich es richtig verstehe, stünde dann auch die kleine Tochter der Helden in der Erbfolge, richtig? Hätte sie dann auch direkt schon einen Titel?)

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Eadee
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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Ich kenne mich leider nur wenig mit dem lieblichfeldschen Lehenssystem aus, aber darf ein Cavalliere wie ein Edler/Junker auch Landbesitz haben? Ich weiß es ist nicht fest verknöpft mit dem Titel, aber als Baron könnte er den beiden die Entsprechung eines Junkerguts zugestehen. Der Vorteil für ihn wäre natürlich, dass die beiden dadurch ein persönliches Interesse daran entwickeln würden seine Baronie aufzuwerten und zwei Magier als potentielle Verbündete sind einfach klasse.



Ganz egoistisch eröffne ich dann auch gleich noch eine eigene Anfrage:

Umstände:
Die Spielrunde befindet sich im Jahr 11 HAL (1004 BF) und es gibt bisher kaum relevante Abweichungen vom offiziellen Aventurien.

Leistungen:
Die Helden haben unter Koordination durch das Reich und die Rondrakirche (Ayla Eiridias von Schattengrund hat den Großeinsatz geleitet) geholfen den wahnsinnigen Grafen Baldur Greifax zu entheben. Dabei haben die Helden allein den Grafen selbst und ein Banner berittener Söldner überwunden und haben das Großes Reichssiegel gesichert und dem Kaiserhaus überstellt. Der Graf selbst wurde, als er gestellt wurde, scheinbar von einem Blitz erschlagen als der Rondra-Akoluth ihn im Duell stellen wollte (Der Blitz (welcher aus heiterem Himmel kam war weithin zu sehen und zu hören, der Akoluth und der Graf nicht).

Helden:
  • Araloth von Lowangen (24): SO 11 Adeptus Minor (Lowangen, Grau), Frater regularius des ODL. Hat sich bereits in der Ogerschlacht verdient gemacht (erhielt die Ogerschlachtverdienstmedallie) nachdem er mit ein paar weiteren Helden Galotta
    persönlich zur Strecke gebracht hatte (erhielten den Greifenstern in Bronze). Er ist als Akoluth der Rondrakirche zu Donnerbach bekannt.
  • Cronar ya Quent (21): SO 10 lieblichfelder Schwertgeselle aus verarmtem Adelshaus (aus Arivor). Die erste große offen bekannte Heldentat.
  • Felian von Hardenfels (21): SO 13, Rondrageweihter (Knappe der Göttin), anerkannter Bastardhalbbruder der Gräfin von Albenhus Calderine von Hardenfels. Errang im Auftrag der Zwölfgöttlichen Kirchengemeinde im Alleingang die Kette der Zwölfgötter wieder (diese Leistung wurde ihn als eine seiner 12 Questen zum Rang eines Ritters der Göttin angerechnet).
  • Marda Daske (25): SO 4, ehemalige Diebin, erledigt seit ein paar Jahren Drecksarbeit für den KGIA (ist selbst keine vollwertige Agentin, aber sie ist aktenkundig), infiltrierte für den KGIA zuletzt den Spiegelpalast von Zorgan (entlohnt wurde sie dafür nur Monetär).


Erste Ideen zur Entlohnung:
Meine Überlegung ist aktuell dem Magier (Araloth) mit dem Reichsorden am purpurnen Band 3. Klasse den Titel eines Reichsritters zu verleihen und ihn so in den Adelsstand zu erheben (zunächst ohne Lehen, welches er ja ohnehin nicht verwalten dürfte). Aufgrund seiner vorangehenden Verdienste bei der Ogerschlacht und dass er schon Galotta zur Strecke gebracht hat halte ich das irgendwie für das Minimum.

Dem Rest der Gruppe hätte ich mindestens den Greifenstern in Bronze zugestanden. Dem Rondrageweihten den Einsatz zusätzlich als eine der 12 Questen angerechnet.
Einen ausländischen Adeligen mit einem Greifenstern auszuzeichnen sieht aber irgendwie komisch aus, daher überlege ich ob man den Schwertgesellen zusätzlich zum (Reichs-)Edlen (ohne Land) erheben sollte so dass er auch einen Mittelreichischen Titel trägt.

Jetzt bitte ich um eure Einschätzung, ist das in etwa angemessen? Setze ich die Belohnungen zu tief an? Immerhin handelt es sich um das Reichssiegel, welches für viele Staatshandlungen unerlässlich ist.

Auch diese Anfrage ist mitlerweile gelöst. Vielen Dank allen Beteiligten!
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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Ich weiß, dass ein liebfelder adliger NSC, der sich in der 3. Dämonenschlacht sehr ausgezeichnet hat, danach zum Edlen mit mittelreichischem Lehen erhoben wurde, falls das weiterhilft?

Und zum Cavalliere: Ich weiß tatsächlich nicht, ob sie ein Lehen haben dürfen, nur dass sie unter Adligen ohne Landbesitz aufgeführt sind. Aber der Heilmagier würde auf keinen Fall umziehen wollen, da die Klinik "sein Baby" ist, und Pertakis liegt nunmal so gar nicht in der Baronie Tikalen.

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Sumaro
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Ungelesener Beitrag von Sumaro »

@Feuer!
Ich würde bei beiden Erzmagiern erst einmal den Sozialstatus massiv anheben. Erzmagier zu sein und dabei die Stellung eines durchschnittlichen Handwerksmeisters zu haben bzw. eines Kleinadligen wäre mir ein bisschen wenig. Dafür bräuchte es nicht einmal neue Titel und Würden, da beide bereits zumindest in akademischer Hinsicht die Oberkante dessen erreicht haben was machbar ist.

Daher würde ich vermutlich entweder auf Orden zurückgreifen oder in der Tat auf den Titel der Cavallieri, die immerhin sowas wie die "Ritter" des Horasreiches sind.

@Eadee
Scheint mir weitestgehend angemessen zu sein, gerade im Hinblick auf die Belohnungen der Ogerschlacht etc. passt es vielleicht auch ganz gut in den damaligen Zeitgeist des Reiches. Leute in den Stand der Edlen zu erheben ist ja nur eine reine Ehrung und hat davon abgesehen keinerlei dynastische Konsequenzen.

Schwierig ist es in dem Kontext Plausibilität zu bewerten, da man hier natürlich jede Art von Stellschraube ansetzen könnte. Aber für die beschriebenen Verdienste sollten ein Orden und ein niederer Titel durchaus drin sein. Zumal, wenn so etwas von der eher klammen Staatskasse getragen werden soll. Wenn man will kann man jemandem wie dem ausländischen Adligen oder den Rondrianern auch noch eine Namensklinge zukommen lassen, die eine besondere Bedeutung hat und ebenfalls wie ein Standessymbol fungiert.
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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

in DSA3 war das noch so:

"Nach neuem Recht darf ein 'echter' (lehensberechtigter und -
Pflichtiger) Adliger jene Titel vergeben, die mehr als zwei Stu-
fen unter dem eigenen eingestuft sind - ein Graf darf also etwa
Esquiri und Cavelliere ernennen, ein Herzog dazu noch
Comtos; während die Ernennung eines Marchese der Köni-
gin, dem König von Hylailos und der Königsstadt Drol vorbe-
halten ist; Granducos zu berufen ist ein ausschließliches Pri-
vileg der Horaskaiserin." (Fürsten, Händler, Intriganten).

Cavalliere sind Amtsadel ohne Lehen.

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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

@Denderajida_von_Tuzak Das würde bedeuten, der Baron selbst darf nur den Titel eines Esquiri verleihen, richtig? Oder habe ich jetzt noch einen weiteren Titel unterhalb des Barons im Lieblichen Feld übersehen?

@Sumaro Beide hatten durch den Erzmagier-Titel schon SO +1 bekommen :oops: Welche Höhe würdest du denn für einen Erzmagier als untere Grenze ansetzen? (oder gibt's da irgendwo zu Aussagen?) Dann kann ich überlegen, beide darauf zu erheben.

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Sumaro
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Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Ich würde bei einem Erzmagier, zumal mit eigenem Institut da ansetzen, wo auch die meisten Spektabilitäten stehen. Das wäre zumindest bei mir irgendwo zwischen 13 und 16 angesiedelt. Bei 16-18 liegen ja die Vorsteher der Gilden und Erzmagier sind ja noch einmal eine Besonderheit, die dazu kommt. 9 und 10 sind für mich aber definitiv zu wenig.^^

Im Wege des Schwertes gibt es ein paar Orientierungshilfen.
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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Eadee hat geschrieben: 13.01.2019 22:04Ich kenne mich leider nur wenig mit dem lieblichfeldschen Lehenssystem aus, aber darf ein Cavalliere wie ein Edler/Junker auch Landbesitz haben? Ich weiß es ist nicht fest verknöpft mit dem Titel, aber als Baron könnte er den beiden die Entsprechung eines Junkerguts zugestehen. Der Vorteil für ihn wäre natürlich, dass die beiden dadurch ein persönliches Interesse daran entwickeln würden seine Baronie aufzuwerten und zwei Magier als potentielle Verbündete sind einfach klasse.



Ganz egoistisch eröffne ich dann auch gleich noch eine eigene Anfrage:

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Die Spielrunde befindet sich im Jahr 11 HAL (1004 BF) und es gibt bisher kaum relevante Abweichungen vom offiziellen Aventurien.

Leistungen:
Die Helden haben unter Koordination durch das Reich und die Rondrakirche (Ayla Eiridias von Schattengrund hat den Großeinsatz geleitet) geholfen den wahnsinnigen Grafen Baldur Greifax zu entheben. Dabei haben die Helden allein den Grafen selbst und ein Banner berittener Söldner überwunden und haben das Großes Reichssiegel gesichert und dem Kaiserhaus überstellt. Der Graf selbst wurde, als er gestellt wurde, scheinbar von einem Blitz erschlagen als der Rondra-Akoluth ihn im Duell stellen wollte (Der Blitz (welcher aus heiterem Himmel kam war weithin zu sehen und zu hören, der Akoluth und der Graf nicht).

Helden:
  • Araloth von Lowangen (24): SO 11 Adeptus Minor (Lowangen, Grau), Frater regularius des ODL. Hat sich bereits in der Ogerschlacht verdient gemacht (erhielt die Ogerschlachtverdienstmedallie) nachdem er mit ein paar weiteren Helden Galotta
    persönlich zur Strecke gebracht hatte (erhielten den Greifenstern in Bronze). Er ist als Akoluth der Rondrakirche zu Donnerbach bekannt.
  • Cronar ya Quent (21): SO 10 lieblichfelder Schwertgeselle aus verarmtem Adelshaus (aus Arivor). Die erste große offen bekannte Heldentat.
  • Felian von Hardenfels (21): SO 13, Rondrageweihter (Knappe der Göttin), anerkannter Bastardhalbbruder der Gräfin von Albenhus Calderine von Hardenfels. Errang im Auftrag der Zwölfgöttlichen Kirchengemeinde im Alleingang die Kette der Zwölfgötter wieder (diese Leistung wurde ihn als eine seiner 12 Questen zum Rang eines Ritters der Göttin angerechnet).
  • Marda Daske (25): SO 4, ehemalige Diebin, erledigt seit ein paar Jahren Drecksarbeit für den KGIA (ist selbst keine vollwertige Agentin, aber sie ist aktenkundig), infiltrierte für den KGIA zuletzt den Spiegelpalast von Zorgan (entlohnt wurde sie dafür nur Monetär).


Erste Ideen zur Entlohnung:
Meine Überlegung ist aktuell dem Magier (Araloth) mit dem Reichsorden am purpurnen Band 3. Klasse den Titel eines Reichsritters zu verleihen und ihn so in den Adelsstand zu erheben (zunächst ohne Lehen, welches er ja ohnehin nicht verwalten dürfte). Aufgrund seiner vorangehenden Verdienste bei der Ogerschlacht und dass er schon Galotta zur Strecke gebracht hat halte ich das irgendwie für das Minimum.

Dem Rest der Gruppe hätte ich mindestens den Greifenstern in Bronze zugestanden. Dem Rondrageweihten den Einsatz zusätzlich als eine der 12 Questen angerechnet.
Einen ausländischen Adeligen mit einem Greifenstern auszuzeichnen sieht aber irgendwie komisch aus, daher überlege ich ob man den Schwertgesellen zusätzlich zum (Reichs-)Edlen (ohne Land) erheben sollte so dass er auch einen Mittelreichischen Titel trägt.

Jetzt bitte ich um eure Einschätzung, ist das in etwa angemessen? Setze ich die Belohnungen zu tief an? Immerhin handelt es sich um das Reichssiegel, welches für viele Staatshandlungen unerlässlich ist.
Ein paar Ideen:
- für die Diebin: eine Privataudienz bei D. Nemrod. Mit einem Angebot, den Status aufzustocken. Oder ein "der Inhaber dieses Schreibens hat im Interesse des Reiches gehandelt"-Briefchen...
- für den SG: Nicht einfach nur den Reichsedlen-Status, sondern vielleicht ein Rittergut z.B. aus der Kaisermark oder aus dem königlich-almadanischen Besitz. Mit dem Hinweis, dass da ein herausragender Verwalter drauf sitze, falls man das Leben am Hof oder auf Reisen vorziehe.
- für den Magier: evtl. ein Angebot als Hofmagier-Assistenz. Oder ein Empfehlungsschreiben für Punin (für die Reichsakademien hat er die falsche Gilde). Das Recht, je Saison zwei Dutzend Kairanhalme am Neunaugensee zu schneiden (man kann sich ja gegenüber den Herzögen von Weiden dafür einsetzen).
- für den Ronnie: ein Empfehlungsschreiben an das SdS, gesiegelt von seiner kaiserlichen Göttlichkeit. Oder ein Angebot als Kaplan (oder Ehrenkaplan) eines Löwengardenbanners.

Für alle (außer vielleicht die Diebin): Ein (zwei-Zimmer-)Appartment in der neuen Residenz, falls Gareth das Aktivitätszentrum deiner Gruppe ist.



@Feuer: ja.

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Eadee
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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Der SO der beiden Erzmagier ist mir beim Lesen gar nicht aufgefallen:

Hallen arkaner Macht gibt für Magier folgende SOs an:
Scholaren: 3-7
Adeptus Minor: 6-9
Adeptus Maior: 7-10
Magus: 8-11
Magister 8-11
Magister Magnus: 10-12
Spektabilität 10-13

Die gildenmagischen Auszeichnungen (Seite 11, HaM) geben zusätzlich Boni (keine der Auszeichnungen mehr als +2).

WdS gibt SO 10-12 für "Angesehene Gelehrte" an, das ist daher (meiner Meinung nach) das absolute minimum.
Aber ich finde es auch nicht abwegig einen Erzmagus bei SO 13-15 für Oberschicht einzuordnen, 10-12 ist ja "nur" obere Mittelschicht.
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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

@@Sumaro Die Orientierungshilfen im WdS kenne ich, nur stehen da leider Erzmagier nicht als Kategorie drauf. Die Klinik ist kein magisches Institut in dem Sinne, dass ich sie mit Spektabilitäten vergleichen würde; mehr ein Krankenhaus (mit ihrem Magierturm auf demselben Gelände) mit der Option, im Laufe der Zeit mehrere Schüler als private Lehrmeister auszubilden. Aktuell hat nur sie eine Privatschülerin. Aber danke für deine Einschätzung, dann muss ich da nochmal überlegen, wie hoch ich den SO durch den Titel setze. Vielleicht nehme ich dann wirklich 13 als Mindest-SO für Erzmagier, das ist nochmal eine Schicht über der, in der die Erzmaga sowieso grad steckt. Allerdings dann ohne weiteren SO-Anstieg durch einen einfachen Esquiri-Titel, denke ich, da der Adelstitel doch nochmal deutlich drunter läge (der wäre laut WdS im Bereich 7-9 anzusiedeln als niederer Amtsadel). Dann war ich mit meinem einfachen +1 doch weitab vom Schuss, da sie vorher nur 8 bzw. 9 hatten ...

@Eadee Danke, die Stelle hatte ich gerade beim Blick in die HaM gar nicht gefunden :6F: Das deckt sich dann ja auch ungefähr mit Sumaros Einschätzung, dann scheint SO 13 tatsächlich angemessen. Super, ein Problem gelöst, von dem ich gar nicht wusste, dass ich es hatte! Danke :ijw:

@Denderajida_von_Tuzak Danke, dann wird es wohl der Esquiri-Titel als Dank (es sei denn, im Laufe des ABs bietet sich noch ein höherer Adliger an, der mit eingreift). Orden würde ich mir erstmal noch aufheben, immerhin gibt die Königsmacher-Kampagne noch einige Gelegenheiten, sich nicht bloß für einen Baron, sondern für das ganze Reich einzusetzen ;)

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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Von Equiro würde ich absehen. Das könnte beleidigend wirken, wenn der aktuelle SO deutlich höher ist.

Was Adoption betrifft: Da könnte man evtl. auf das römische Recht zurückgreifen (bzw. auf das Bosparanische). Das erlaubte in der späten Republik sogar die Adoption eines Älteren durch einen Jüngeren.

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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 14.01.2019 12:42Von Equiro würde ich absehen. Das könnte beleidigend wirken, wenn der aktuelle SO deutlich höher ist.

Was Adoption betrifft: Da könnte man evtl. auf das römische Recht zurückgreifen (bzw. auf das Bosparanische). Das erlaubte in der späten Republik sogar die Adoption eines Älteren durch einen Jüngeren.
Hm, also vielleicht doch einer von beiden Baronet ... Weißt du zufällig auch, welchen Titel dann Ehegatte sowie Kind des adoptierten Helden tragen würden? Und nochmals danke für die Hilfe!

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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Aus Herz des Reiches weiß ich, dass Kinder von Adeligen den höchsten Titel tragen können die ihre Eltern vergeben können, als Beispiel sind Grafenkinder gelistet die als Baronet betitelt werden wimre.
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

So, ich habe endlich mal die Gelegenheit gehabt, selber im Reich des Horas nachzuschlagen. Ein Baron darf danach als höchsten Titel den Cavalliere verleihen, da der Baronet als weiterer Titel dazwischensteht (und im Horasreich gehört der Baron noch zum Niederadel). Angehörige werden zu Adligen ehrenhalber, wenn sie nicht selber einen Titel erhalten, deren Nachkommen sind Bürgerliche. SO eines Cavalliere ist mit 10+ gegeben, das wäre zwar immer noch unterhalb des SOs meiner Erzmagier, aber nicht mehr ganz so weit, und der Titel bringt gewisse Privilegien mit sich. Wäre also doch eine Möglichkeit (und offenbar hatten sie bereits von irgendwem das Recht auf Grundbesitz erhalten :oops: muss wohl doch nochmal genauer drauf achten, was Privilegien angeht), vor allem, weil der Baron der Einfachheit halber einfach beide Erzmagier sowie deren Kind in denselben Stand erheben könnte.

Ich denke, dann bleibe ich bei meiner ursprünglichen (und deutlich weniger informierten) Idee, dass der Baron sie aus Dank hinterher in den Stand der Cavallieri erhebt. Das bringt weniger Verschachtelungen und mögliche Probleme mit sich als eine Adoption. Ich danke euch für die Anregungen, Hinweise und Ideen! :cookie:

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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Ich habe gerade für die Gruppe ein politisches Overlay für unsere Karte angelegt auf der Basis von Aventurien Hal-Zeit.
Dabei ist mir aufgefallen, dass das Ochsenwasser damals zu keiner Grafschaft zu gehören schien.

Was haltet ihr denn davon dem Magier der zuvor Galotta bezwungen hat zusätzlich zur Ernennung zum Reichsritter als Lehen die Insel Galottas auf dem Ochsenwasser als Rittergut zuspricht? Gut, da ist nichts außer tödlicher Wildnis und einem verrückten Magierturm aber er als Magier könnte damit vielleicht etwas anfangen, wo ein "normaler" Landherr ernsthafte Probleme mit der isolierten Lage und dem nicht nutzbaren Land hätte.

Danke @Sumaro, was meinst du mit Namensklinge? Ich weiß das die Rondrianer ihren Waffennamen als Mittelnamen führen, ich dachte nur dass jeder seiner Waffe einen Namen geben kann. Ist das irgendein privileg eine Waffe benennen zu dürfen? Und redest du von neu für die Helden hergestellten Waffen? Oder von alten Waffen die von ihnen weiter geführt werden dürfen (ist sowas dann eine Leihgabe oder ein Besitz?)?

Danke @Denderajida_von_Tuzak, der Aufstieg in einen echten KGIA--Agenten wäre glaube ich eine coole Idee die der ehemaligen Diebin gefallen könnte. Da muss ich mir noch Gedanken dazu machen wo solch ein Treffen stattfinden sollte. Vielleicht lasse ich sie von der Inquisition nach Ulmenhain abtransportieren für die dummen Gesichter. :dance:

Den Schwertgesellen mit einem Lehen zu versehen finde ich insofern gut als dass ihn das an das Reich bindet (auch wenn er einen Vogt einsetzt) traurig wäre er bestimmt nicht weil er so eine Chance hat etwas zu erwirtschaften um seine Spielschulden abzuzahlen.

Den Magier jetzt schon zu Hofe zu berufen fände ich zu krass, sowas hebe ich mir lieber noch für spätere Heldentaten auf. Ein Empfehlungsschreiben für Punin könte aber tatsächlich interessant sein (zusätzlich zum Reichsritter).

Bleibt der Rondrageweihte, Kaplan in der Löwengarde würde er vermutlich nicht annehmen, er wird erstmal seine 12 Questen zum Ritter der Göttin abschließen wollen. Wie wäre es denn mit einer Einladung als dauerhafter Ehrengast zum Turnier zu Gareth? Er darf das nächste Mal bei der Eröffnungszeremonie mitwirken und das Reich zahlt jährlich der Rondrakirche eine symbolische Auslöse damit der Geweihte für die Zeit des Turniers von seinen Pflichten freigestellt werden kann, dazu kämen freie Unterbringung und Verpflegung während des Turniers. Oder meint ihr das ist als Entlohnung zu unorthodox?
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Sumaro
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Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Mit Namensklinge meinte ich ein berühmtes Stück Waffenschmiedekunst aus den Beständen des Reiches. Klingen, die eine eigene Geschichte und einen eigenen Namen tragen und die der verdiente Heroe für seinen Herrscher in seine Kämpfe führt. Waffen, deren Legenden sich zu denen der Helden gesellen und sie quasi damit im Status erheben.

Der Streiter der Rondra, der die Klinge des ersten Schwertes Kaiser Rudes trägt, eine Kriegerin deren Integrität und Rechtschaffenheit in den Namen ihrer Waffe geflossen ist, die Leuenstolz gerufen wird. Etwas in dieser Art, was ihnen eben ein Symbol des neuen Status gibt. Rondrianer haben die Tradition der Namensklingen, aber ich glaube, das kann man problemlos erweitern und Spieler mögen ihre Waffen meistens.^^
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Die Idee mit dem Magierturm als Lehen für den Magier finde ich nicht schlecht. Im Zweifelsfall kann er es relativ gefahrlos ignorieren, weil dort eh keiner wohnt, aber er hätte immer einen Rückzugsort für sich.

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Letzten Spielabend wurden die Auszeichnungen passend zum Haltag (23 Boron) vergeben:

- Der Magier bekam den Greifenstern in Silber und den Reichsorden am Purpurband, einhergehend mit einer Ernennung zum "Reichsritter von Ochsenkopp" (Galottas Insel habe ich so getauft und ihm als Lehen vergeben). Zudem bekam er ein kaiserliches Empfehlungsschreiben an die Graue Gilde für einen Dispens zum tragen einer Standesgemäßen Waffe (Langschwert).

- Der lieblichfeldische adelige Schwertgeselle bekam den Greifenstern in Bronze, allerdings hat man ihn zuvor zum Reichsedlen zu Feuerbruch erhoben. Dazu gabs ein Edlengut "Feuerbruch" in der Baronie Kaiserlich Selaque, es heißt hier wurde Marmor abgebaut bis an der Abbaustelle der Boden "Feuer zu spucken" began, die Spielerin kriegt die Möglichkeit den Steinbruch wieder nutzbar zu machen wenn sie sich dahingehend engagiert.

- Der rondrageweihte Hochadelsbastard bekam den Greifenstern in Bronze und bekommt die Ehre bei der Eröffnungszeremonie des Turniers zu Gareth im kommenden Sommer zentral mitzuwirken. Für dieses und alle folgenden Jahre ist er als Ehrengast zum Turnier geladen (inklusive Kost und Logis) und der Rondrakirche wird jährlich ein symbolischer Betrag gezahlt um den Geweihten für die Dauer des Turniers von seinen üblichen Pflichten zu entbinden.

- Die Diebin wurde ein paar Tage vor der Verleihung von der Inquisition abgeholt. In einer Eilkutsche wurde sie nach Ulmenhain gebracht. Dort hat sie das Angebot angenommen zukünftig als vollwertige Agentin des KGIA zu arbeiten (vorerst 15 D pro Monat) und bekommt eine auftragslose "Schonfrist" bis sie sich in ihrem neuen Stand eingefunden hat und auch Zeit hat für die Aufgaben als Agentin. Sie bekam dann zurück in Gareth von Kaiserliche Seite den Greifenstern in Bronze (und sprang damit von SO 4 auf 9) sowie eine lebenslange Freistellung von Grundsteuer und Stadtsteuer für ein einzelnes Wohngebäude sowie eine Freistellung vom Wehrdienst innerhalb der Kaiserstadt Gareth auf Lebenszeit.

Die Spieler haben sich allesamt über ihre Belohnungen gefreut und werden vermutlich als nächstes die beiden verliehenen Lehen abklappern um mal zu sehen was dort vor sich geht.

Danke noch mal an alle die bei der Beratung geholfen haben!
Hier könnte ihre Signatur stehen.

Green
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Ungelesener Beitrag von Green »

Ich habe eine kleine Frage - wenn dies nicht hier im Thread geklärt werden soll, bitte verschieben!
Eadee hat geschrieben: 13.01.2019 20:02- dass zB Magier im Mittelreich zwar Adelstitel erben&vererben dürfen, aber selbst kein Lehen verwalten dürfen, d.h. sie müssen auf jeden Fall einen Vogt einsetzen der sich dem Lehen annimmt.
Was, wenn man sich den Vogt nicht leisten kann/will? Ein Lehensvogt kostet ja schon seine 250 Dukaten pro Götterlauf, und eventuell wirft das Lehen so viel gar nicht ab. So weit ich weiß, darf man sein Lehen ja nicht verkaufen, da man rechtlich nicht der Besitzer ist - es sei denn, es gibt da Schlupflöcher, die ich nicht kenne. Kann man das Lehen einfach an den Lehensherr zurück geben, der es einem geliehen hat? Oder kann man es auf einen anderen, ebenfalls Lehens-berechtigten Vasallen übertragen (bzw. darum bitten, dass der Lehensherr das Lehen auf den neuen Vasallen überträgt?) Ich vermute mal, man könnte das Lehen zur Not vorzeitig vererben, aber was, wenn keine Erben vorhanden sind?

Kurz gefasst: wie wird man ein Lehen wieder los?

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Ungelesener Beitrag von Desiderius Findeisen »

Wenn da Lehen verweist ist (Lehnsnehmer ist tot, verschwunden, kann oder will es nicht annehmen) fällt es an den Lehnsherrn zurück.
Wenn der Magier allerdings noch Verwandte hat, wird die Familie zusehen, dass irgendein Onkel oder Vetter die Stelle als Vogt annimmt, denn an solchen Lehen hängt ja auch familiärer Status und Einfluß.
Wenn sonst wirklich niemand da ist kann der Lehnsherr das Lehen halt anderweitig vergeben.
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Ungelesener Beitrag von Witchblade »

Green hat geschrieben: 24.04.2019 12:07Kurz gefasst: wie wird man ein Lehen wieder los?
´

Wäre auf jeden Fall mit Gesichtsverlust verbunden dies Abzulehnen oder zurück zugeben.
Wenn du ein Lehen bekommst, dass sich selbst nicht erhalten kann (also auf keinen Fall) wurde es dir wahrscheinlich eh als Schmähung angetan.

Jedes Lehen kann Geld abwerfen, wo Grund da Möglichkeiten. (Mag es jetzt die Schmugglerhöhle oder Tunnel zum nächsten großen Fluss/Bach/Meer sein; Die Giftmischerrei oder Unterschlupf für zwielichtige Gestalten)

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Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Einer der naheliegendsten Gründe, ein Lehen wieder loswerden zu wollen, ist, dass der belehnte Spieler sich nicht damit beschäftigen will, und da kann man nichts machen. Denn, wie schon oben angemerkt: Aus einem Lehen kann man immer etwas machen, und Abenteuer können dort auch spielen. Da ist natürlich der SL mit in der Pflicht, und den anderen, unbelehnten Spielern sollte e auch Spass amchen. Aber es ist nun mal ein Minimum an Aufbausimulation und Verwaltung damit verbunden, und wenn die Spieler lieber duch die Welt vagabundieren und das Böse bekämpfen, dann sollte man als SL keine Lehen verteilen.

Innerweltlich kann man den Lehensgeber bitten, das Lehen an Familienangehörige weiterzureichen, weil man z.B. gesundheits- doer altersbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Lehenspflichten nachzukommen. Also die bereits zum Ritter geschlagene Tochter. Trifft aber auf einem voll im Saft stehenden Helden eher nicht zu. Natürlich darf auchd er Lehensgeber auf den (OT widerwillig) Belehnten zukommen und ihn gegen Entschädigung und beiderseitigem Einvernehmen "entlehnen" - etwa weil er das Land gut brauchen könnte, um die frisch in die Familie eingeheiratete Ritterin stärker an die Familie zu binden. So kommt man wieder "raus" ohne Gesichtsverlust.
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Nova
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Ungelesener Beitrag von Nova »

Green hat geschrieben: 24.04.2019 12:07 Was, wenn man sich den Vogt nicht leisten kann/will? Ein Lehensvogt kostet ja schon seine 250 Dukaten pro Götterlauf,
Wenn man ein Lehen hat das weniger abwirft, dann wird wohl auch die Vogtschaft darüber weniger einbringen. Aber ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen dass man niemanden findet der dies nicht auch für weniger macht. Irgendeinen landlosen Ritter wird man schon finden. Oder wenns gar nicht anders geht wird halt der angesehendste Freie am Ort zum Schultheiß erklärt. Dann wird das halt andersrum gemacht: Der nominelle Lehnshalter kriegt einen festen Minimalbetrag, und der Vogt lebt vom Rest - und auch wenn das nur 120 Dukaten sind, ist das für einige verarmte Niederadelige immer noch ein lohnendes Einkommen! Oder wie Desiderius gesagt hat: Das macht dann ein Mitglied der Familie, denn das ist immer noch besser als dass die Familie das Lehen ganz verliert.

Das ein Lehen das man hat wirklich zur Belastung wird, sollte quasi nicht möglich sein vorzukommen. Im schlimmsten Fall kümmert sich halt gar nicht drum, so ganz absentee landlord, und einen zu finden der das Lehen für wenig Geld pachtet und dann einfach allen Gewinn einstreicht geht immer. Und der Titel, denn man durch das Lehen hat, ist immer hilfreich.
So weit ich weiß, darf man sein Lehen ja nicht verkaufen, da man rechtlich nicht der Besitzer ist - es sei denn, es gibt da Schlupflöcher, die ich nicht kenne. Kann man das Lehen einfach an den Lehensherr zurück geben, der es einem geliehen hat? Oder kann man es auf einen anderen, ebenfalls Lehens-berechtigten Vasallen übertragen (bzw. darum bitten, dass der Lehensherr das Lehen auf den neuen Vasallen überträgt?) Ich vermute mal, man könnte das Lehen zur Not vorzeitig vererben, aber was, wenn keine Erben vorhanden sind?
Naja. Das mit dem "verleihen" ist schon irgendwo nur graue Staatstheorie. Wenn jetzt, z.B. Rohaja zu den Löwenhaupts kommt und sagt "Ich will jetzt Weiden zurück, ich hab es euer Familie schließlich nur geliehen", dann würden die ihr eine husten - und hätten damit auch Recht. Nicht nur hätten die dabei sowohl alle Weidener Adelige als auch quasi die gesamte Mittelreichische Adelsgesellschaft hinter sich, sondern solch ein willkürlicher Lehensentzug gegenüber einer vornehmen und alteingessenen Familie wäre nach mittelreichischen Vorstellungen schlichtweg grobe Tyrannei. Und das setzt sich dann auf den niederen Adelsebenen fort, auch wenn es dort natürlich weniger Aufmerksamkeit und Aufschrei geben würde - aber grundsätzlich gilt auch hier dass man alteingessenen Familien nicht einfach ihr Lehen wegnimmt, und das als Tyrannei angesehen würde.

In der Hinsicht besitzen die Adeligen ihr Lehen durchaus, egal was jetzt die hochtrabende Theorie sagt. Praktisch heißt das Lehenssystem, dass man das Land und den Titel durchaus besitzt, aber halt dem Lehensherren Heeresfolge und Abgaben schuldet.

Und Verkauf von Lehen und Titel waren IRL Gang und Gebe. In Aventurien würde ich mir das so vorstellen, dass man das durchaus machen kann, aber der Lehensherr da Probleme machen kann wenn er den Käufer nicht belehnt. Aber wenn man das vorher mit dem Lehensherren abspricht - oder in der Tat, warum es nicht einfach an den Lehnsherren selbst verkaufen, so dass es Teil dessen Eigenguts wird, oder er Zweck Politik neu verlehnen kann? Das ist dann nur eine Frage des Kaufpreises, aber wenn man das Lehen (warum auch immer) unbedingt los werden will, kann man ja auch einen niedrigen Kaufpreis akzeptieren.

Rufschädigend wäre dies wohl nur wenn das Lehen den Stammsitz der Familie mit einschlisst/der Stammsitz ist. Sowas für Geld aufzugeben wäre schon schwer ehrlos. Aber ansonsten, wenn es, sozusagen, ein zusätzlicher oder junger Besitz ist, warum nicht? Dass Einzige wäre dass dann wohl einige Leute tuscheln würden, dass man wohl Finanzprobleme hat und das Geld braucht...

Aber wie gesagt: Ich denke nicht mal dass das notwendig ist, siehe oben. Man wird immer einen Weg finden, aus einen Lehen ein Gewinn zu machen, und wenn dies nur der damit verbundene Titel ist.

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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Wenn das Lehen nichts abwirft braucht der "Verwalter" auch keine besonderen Qualifikationen und ist entsprechend günstig. Es wäre sogar durchaus denkbar jemandem der Einwohner zusätzlich zu seinem normalen Beruf die Verwaltung zu übertragen, er ist verantwortlich dafür dass von dem Zehnt den die Einwohner entrichten ein zehnt an die nächsthöhere Adelsinstanz geht (zusammen mit dem Kaisertaler) und ein weiterer Zehnt an den nächsten Tempel entrichtet wird. Die restlichen 80% kann er als Nebeneinkommen behalten, so hat der Spielerheld weder Aufwand noch Profit aus dem Lehen erfüllt aber die Auflage einen Verwalter einzusetzen.

Wie viele Einwohner hat das Lehen denn? Und in welchen Adelsrang ist der Spieler denn erhoben worden?
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Ungelesener Beitrag von Green »

Eadee hat geschrieben: 24.04.2019 16:59Wie viele Einwohner hat das Lehen denn? Und in welchen Adelsrang ist der Spieler denn erhoben worden?
Noch ist nichts geschehen, aber meine Heldengruppe von drei Leuten soll am Anfang unseres nächsten Abenteuers für das Retten einer ausgedachten Greifenfurter Stadt zu Ehrenmännern erklärt werden, und jeweils ein kleines Lehen im Umfeld der Stadt erhalten - und mit einem kleinen Lehen meine ich wirklich klein, einen Hof mit ein paar Feldern darum herum, und einer Bauernfamilie samt Knechte; hauptsächlich symbolischer Natur eben. Bei den Einkünften habe ich mich an dem "halben Hof" aus der PDF in diesem Thread von 2012 orientiert und ein bisschen gerundet, sodass jeder Hof ca. 15 Dukaten im Monat einnimmt, ergo 15 magere Silbertaler als Zehnt an die Helden abspringen. Also bei weitem nicht genug, um davon reich zu werden, aber zumindest eine kleine Nebeneinkunft - und eben ein Ort, die liebgewonnene Milchkuh, die man beim letzten Abenteuer gefunden hat, unterzubringen. (Das war der ursprüngliche Anstoß, den Jungs jetzt überhaupt einen Bauernhof zukommen zu lassen.)
Bei dem Zauberer (Adeptus der Akademie Schwert und Stab zu Gareth) ist es jetzt so eine Sache. Er wird das Lehen bestimmt nicht ablehnen, aber darf es ja auch nicht selbst verwalten. Als Lösungsansätze wäre es wohl das einfachste, einen der anderen Spieler als offiziellen Vogt "einzustellen", und das mit den Kosten unter Freunden zu klären, oder eben direkt an ihn zu "übergeben", falls das denn möglich ist. Alternativ biete ich ihm das Lehen gar nicht erst an, sondern ernenne ihn nur des Ranges halber zum Ehrenmann, und als Belohnung schicke ich stattdessen eine Empfehlung nach Gareth, dass der junge Mann doch bitte bald zum Magus aufsteigen sollte, oder sonst wie eine Gilden-interne Belohnung bekommt.

Der Vorgaben des Threads gemäß: Thema geklärt!
Zuletzt geändert von Green am 24.04.2019 20:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Ungelesener Beitrag von Leta »

Naja das ist ja kein wirkliches "Lehen", das ist ein Bauernhof. Die paar Bauern können sich übergangsweise auch selber "verwalten".

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Nova
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Ungelesener Beitrag von Nova »

"Zehnt" sollte man übrigens nicht wörtlich nehmen. Gerade bei Unfreien ist das wohl eher so dass die einen festen Betrag abgeben, der den Großteil des Erwirtschafteten ausmachen wird, und dann sehen müssen, wie sie mit dem Rest über die Runden kommen...

Aber ansonsten ja, Leta hat Recht. Zwar kann man auch kleine Höfe als Edlengut deklarieren und zum Kleinstlehen machen, aber selbst dann reicht es einen auf dem Hof lebenden Freien zum Verwalter zu machen. Für so etwas braucht man wirklich nicht extra einen Vogt, dass ist bestenfalls ab Junkertum oder besser noch Baronie relevant.

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