Bestrafung eines Rondra Geweihten

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OloEopia
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Bestrafung eines Rondra Geweihten

Ungelesener Beitrag von OloEopia »

Hui das geht ja Rund hier...

Er wurde von den Praioten zur Seite genommen und ihm gesagt das Zweifel an seiner Identität besteht und zur Klärung der Sache in den Rondratempel geschickt wird er soll hier im Raum warten, soweit war der Rondrianer einverstanden. Um es einmal gesagt zu haben die Praioten haben durchaus auch ihre typische Aroganz heraus hängen lassen, wobei ich mir mühe gegeben habe den Spieler nicht zu gängeln und ihm nicht nur blöd zu kommen sodas der Ausbruch fast obligatorisch wird. Deshalb ist ihm ja auch die komplette Ausrüstung gelassen worden und er nicht in eine Zelle eingesperrt worden sondern einfach in einen Nebenraum des Heiligtums.

Die Flucht hat ihn dann direkt am Altarraum vorbei geführt in dem mehrere Wachen und ein Geweihter war, unter anderem zwei Wachen am Ausgang und der Rondrianer ist mit gezückter Waffe (wie oben schonmals erwähnt ein Zwerg und auf eigenen Wunsch mit Axt statt Rondrakamm) durch den Raum gelaufen. Ich als Wache würde mich da glaub ich schon in den Weg stellen und versuchen die Flucht zu verhindern immerhin hatten die Wachen davor keinerlei Kontakt zu ihm und konnten von der Situation nichts wissen.

Der Rondrianer hatte keinerlei Anhaltspunkt zu glauben das die Praioten irgendwie in die Mordserie verwickelt sind, die Spur hat die Gruppe zu einer verschwundenen "Leiche" geführt die sie dann auf frischer Tat beim morden erwischt haben und die ihnen dann geflüchtet ist und ohne Probleme über eine glatte Stadtmauer geklettert ist. Dazu wollte er infos einholen ob man im Praiostempel weiß ob es sich hier um einen Untoten oder ähnliches handeln kann...

Auch wenn die Tempelwache nicht von sehr hohen Stand ist würde ich sie doch deutlich über den durchschnitts Bürger stellen, immerhin hat sie einen sehr ehrenhaften Posten inne, der sicher nicht an einen beliebigen Söldner vergeben wird.

Das Thema Eigenschaftsprobe ist ein anderes, die Wahrscheinlichkeit für einen Patzer des Spielers war bei 2%-2,25% (12er oder 11er Kl Wert bion mir grad nicht ganz sicher) also auch nicht so übermäßig hoch. Werde ich mir in Zukunft aber definitiv überlegen. Mit der Medianmethode habe ich dann bei einer Doppel 20 automatisch einen Patzer oder wie handhabt ihr das?

Und zum wie gerechtfertigt es war meinen Spieler mit dem Patzer überhaupt erst festzusetzen ist natürlich auch zu diskutabel, suboptimale Lösungen am Spieltisch wegen spontanen änderungen der Gegebenheiten hat vermutlich jeder Meister schon einmal gehabt. Ich hatte nicht erwartet das ein Spieler überhaupt in den Praiostempel geht (hätte eher erwartet das sie in den Hesindetempel oder zu den grauen Stäben gehen) und daher auch nichts in die Richtung vorbereitet gehabt und mir ist in dem Moment leider nichts besseres eingefallen den Patzer wiederzugeben.

Ganz ohne irgendeine Bestrafung will ich den Spieler auch nicht davon kommen lassen (will auch der Spieler definitiv nicht).
Na'rat hat geschrieben: 28.08.2017 19:23Die Auslöse zahlt - wenn es überhaupt eine gibt - die Rondrakirche.
Warum sollte sich die Kirche nicht das Geld zurück hohlen welches sie für einen Geweihten ausgegeben hat der sich falsch verhalten hat?
Marty mcFly hat geschrieben: 28.08.2017 18:08Finde das ganze etwas seltsam und wäre deshalb auch vorsichtig mit Bestrafungen wie 300-400 Dukaten, die der Charakter dann in den nächsten ~10 Abenteuern abtreten darf, während seine Mithelden / Mitspieler sich fein mit neuer Ausrüstung eindecken könne..es sei denn, das ist üblich bei euch.
Das ist ein guter Punkt, wobei meine Spieler durchaus schon einiges an finanziellen Möglichkeiten haben (Spielen ja doch schon ein Zeitlang). Meine aktuelle Idee ist es dem Geweihten ein "Schmerzensgeld" von 50-100 Dukaten aufzuerlegen.
Na'rat hat geschrieben: 28.08.2017 19:23
OloEopia hat geschrieben: 28.08.2017 17:49Als nächstes Abenteuer ist die Suche nach einem alten Artefakt geplant, man könnte daraus eine Bußqueste gestalten. Was haltet ihr von der Idee?
Wenig, wer kommt denn bitte auf die Idee, einem gemeingefährlichen Schläger Verantwortung zu übertragen?
Bisher war der Geweihte nicht als gemeingefährliche Schläger in der Gegend bekannt sondern ist ehr positiv aufgefallen...
Zornbold hat geschrieben: 29.08.2017 12:46Eine ordentliche Bußqueste ohne Insignien (Also Rondrakamm etc) wäre hier wohl auch kein ungeeignetes Mittel.
Diese Idee gefällt mir ausgesprochen gut, würde sie mit der Artefaktsuche kombinieren.

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

@Ahnherr derer von und zu Durenald
Ich vermute eher, es wird sich um ein Gentlemen's Agreement ("Wir nennen euch nicht 'gefangen', wenn ihr nicht zu fliehen versucht") gehandelt haben. Die Intention dahinter, den Rondrianer hinter eine verschlossene Tür zu sperren, ist sehr, sehr eindeutig. Spätestens mit dem gewaltsamen Fluchtversuch hat sich das zur ausgewachsenen Anklage vergrößert, hinter der so ziemlich jeder im Tempel stehen wird. Und nein, einen Geweihten mit gezogener Waffe von etwas abzuhalten, was der nicht darf, ohne ihn dabei zuerst anzugreifen, stellt ziemlich sicher keinen Angriff auf einen Geweihten dar.
OloEopia hat geschrieben: 29.08.2017 14:53 Das Thema Eigenschaftsprobe ist ein anderes, die Wahrscheinlichkeit für einen Patzer des Spielers war bei 2%-2,25% (12er oder 11er Kl Wert bion mir grad nicht ganz sicher) also auch nicht so übermäßig hoch. Werde ich mir in Zukunft aber definitiv überlegen. Mit der Medianmethode habe ich dann bei einer Doppel 20 automatisch einen Patzer oder wie handhabt ihr das?
Genau - damit entspricht die Wahrscheinlichkeit auch exakt der bei einer Talentprobe und man braucht keine Extrawurst mehr.

Praioskirche holt sich Strafgeld bei Rondrakirche, Rondrakirche macht Geweihten so klein mit Hut und schickt ihn ohne Ornat auf Bußqueste (und stellt ihm die Strafe in Rechnung) scheint mir auch die sinnvollste Variante.
Zuletzt geändert von Cifer am 29.08.2017 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Wie wäre es, wenn du direkt mit dem Spieler des Ronnies gemeinsam überlegst, was ihr beide für angemessen haltet? Immerhin scheint der Spieler sich ja bewusst zu sein, dass er suboptimal gehandelt hat, und bei dir klingt es ebenfalls so raus, dass du deine Improvisation für mich ganz optimal hältst. Auf die Weise könnt ihr am ehesten vermeiden, dass diese Episode zu Missgunst in der Gruppe führen kann, und vielleicht hat der Spieler ja auch selber eine gute Bestrafung für seinen Ronnie im Kopf.

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Zorni
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Ungelesener Beitrag von Zorni »

Cifer hat geschrieben: 29.08.2017 16:12Praioskirche holt sich Strafgeld bei Rondrakirche, Rondrakirche macht Geweihten so klein mit Hut und schickt ihn ohne Ornat auf Bußqueste (und stellt ihm die Strafe in Rechnung) scheint mir auch die sinnvollste Variante.
Ja, so bleibt er immerhin spielbar, das war der Gedanke dahinter.
Je nachdem, ob das Opfer bleibende Verletzungen beibehält, die ihn an seiner Tätigkeit als Wache hindern, er also in einen noch niederen Dienst wechseln muss, wäre auch hier eine kleine Rente, zahlbar durch den RG denkbar.

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OloEopia
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Ungelesener Beitrag von OloEopia »

Feuer! hat geschrieben: 29.08.2017 16:15Wie wäre es, wenn du direkt mit dem Spieler des Ronnies gemeinsam überlegst, was ihr beide für angemessen haltet? Immerhin scheint der Spieler sich ja bewusst zu sein, dass er suboptimal gehandelt hat, und bei dir klingt es ebenfalls so raus, dass du deine Improvisation für mich ganz optimal hältst. Auf die Weise könnt ihr am ehesten vermeiden, dass diese Episode zu Missgunst in der Gruppe führen kann, und vielleicht hat der Spieler ja auch selber eine gute Bestrafung für seinen Ronnie im Kopf.
Ja ich werde heute eh noch mit meinem Spieler telefonieren, (morgen ist die Spielerunde) wollte mir hier aber ein paar Anregungen hohlen in was für eine Richtung es gehen kann bzw. auch was die Härte/Höhe der Strafe betrifft.
Feuer! hat geschrieben: 29.08.2017 16:15Praioskirche holt sich Strafgeld bei Rondrakirche, Rondrakirche macht Geweihten so klein mit Hut und schickt ihn ohne Ornat auf Bußqueste (und stellt ihm die Strafe in Rechnung) scheint mir auch die sinnvollste Variante.
In welcher Höhe würdest du die Strafe ansetzen?

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

OloEopia hat geschrieben: 29.08.2017 16:24
Feuer! hat geschrieben: 29.08.2017 16:15Praioskirche holt sich Strafgeld bei Rondrakirche, Rondrakirche macht Geweihten so klein mit Hut und schickt ihn ohne Ornat auf Bußqueste (und stellt ihm die Strafe in Rechnung) scheint mir auch die sinnvollste Variante.
In welcher Höhe würdest du die Strafe ansetzen?
Das hakt ein wenig daran, dass das aventurische Wirtschaftssystem maximal unlogisch ist und man daher nur schwer einschätzen kann, wieviel eine bestimmte Summe Geld wert ist - insbesondere auch noch in einzelnen Spielrunden. Outgame denke ich wäre es angebracht, die Belohnung von etwa 7 kleineren Abenteuern einzuziehen. Auf eine Dukatensumme festgenagelt würde ich 500 sagen - Beschädigung des Tempels, Verletzung einer Wache, Angriff auf eine Tempelwache und ein das-macht-ihr-nicht-nochmal-und-es-tut-euch-sehr-leid-Aufschlag.
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OloEopia
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hmm... der gute alte Wirtschaftssimulator Aventurien :-p

In der Größenordnung hab ich mir das auch gedacht würde das dann über den Nachteil Schulden abhandeln (sind noch bei DSA 4).

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Ahnherr derer von und zu Durenald
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Cifer hat geschrieben: 29.08.2017 16:12Ich vermute eher, es wird sich um ein Gentlemen's Agreement ("Wir nennen euch nicht 'gefangen', wenn ihr nicht zu fliehen versucht") gehandelt haben.
@Cifer Bei einem "Gentlemen's Agreement" hätte ich aber erwartet, daß ein Gastgeber mir die Zeit vertreibt, Kaffee und Kuchen serviert, während irgendein Lakai im Laufschritt davonstürmt...
... genau darum geht es mir ja hier - die vieldeutige Ausgangssituation, die tatsächlich unterschiedlich bewertet werden kann.

Ich sag ja auch nicht, daß der Ronni sich richtig verhalten hat oder von seinem Chef nicht 'nen (verdienten) kräftigen Einlauf bekommt.
... und Bücher büffeln kann für Ronnis schon 'ne echte Strafe sein.
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OloEopia
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Ungelesener Beitrag von OloEopia »

Ahnherr derer von und zu Durenald hat geschrieben: 29.08.2017 17:34Bei einem "Gentlemen's Agreement" hätte ich aber erwartet, daß ein Gastgeber mir die Zeit vertreibt, Kaffee und Kuchen serviert, während irgendein Lakai im Laufschritt davonstürmt...
Essen und Getränke hats gegeben :-P

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Ahnherr derer von und zu Durenald
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Ungelesener Beitrag von Ahnherr derer von und zu Durenald »

OloEopia hat geschrieben: 29.08.2017 17:35
Ahnherr derer von und zu Durenald hat geschrieben: 29.08.2017 17:34Bei einem "Gentlemen's Agreement" hätte ich aber erwartet, daß ein Gastgeber mir die Zeit vertreibt, Kaffee und Kuchen serviert, während irgendein Lakai im Laufschritt davonstürmt...
Essen und Getränke hats gegeben :-P
... und dann läuft der Zwerg weg? Auf den Scheiterhaufen mit ihm! :devil:

Hat mal jemand ne Klischeeklatsche da?
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OloEopia
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Ungelesener Beitrag von OloEopia »

's gab kein Angbaer Zwergebock, vermutlich ists daran gelegen :lol:

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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Wie kommt ihr eigentlich darauf, der Praiosgeweihte dürfte irgendjemanden festsetzen? Ganz zu schweigen von einem sozial Gleichrangigen.
Er hat dazu nicht die geringste Befugnis. Er kann den Rondrageweihten nur höflich bitten. Falls dieser gehen will, dann darf der Praiosgeweihte ihn auch nicht aufhalten (lassen).

Das er am falschen Ende eines Rondrakamms stand ist ganz allein das Problem des Tempelgardisten (und seiner Befehlskette).
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Ungelesener Beitrag von OloEopia »

Bei verdacht auf Hochstapelei ist sowas auf jeden fall drinnen. Dann sind wir wieder bei Verhältnismäßigkeiten. Ungerechtfertiges festsetzen (mit der eingegangenen Abmachung das nach jemanden im Rondratempel geschickt wird der das Misverständniss aufklärt) gegen schwere Körperverletzung. Ist auch unter Gleichgestelten vermutlich so :-)

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Jeordam hat geschrieben: 29.08.2017 18:26Wie kommt ihr eigentlich darauf, der Praiosgeweihte dürfte irgendjemanden festsetzen? Ganz zu schweigen von einem sozial Gleichrangigen.
Er hat dazu nicht die geringste Befugnis. Er kann den Rondrageweihten nur höflich bitten. Falls dieser gehen will, dann darf der Praiosgeweihte ihn auch nicht aufhalten (lassen).

Das er am falschen Ende eines Rondrakamms stand ist ganz allein das Problem des Tempelgardisten (und seiner Befehlskette).
Haben deine Helden schon mal ein paar Räuber gefesselt und dem Fürsten überbracht?
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Jeordam
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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Ja, haben sie. Waren entweder Vogelfreie, Leute ohne Lobby oder meine SCs waren mit Vollmacht unterwegs. Oder aus Selbstverteidigung, und selbst das kann riskant werden.

Aus eigener Initiative heraus Leute festzuhalten nennt man allgemein Freiheitsberaubung. Da muss es mehr als gute Gründe dafür geben, oder ein entsprechendes Sozialgefälle.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Zum einen ist Aventurien kein moderner Rechtsstaat mit rein staatlichem Gewaltmonopol - dass manche Leute das Recht selbst in die Hand nehmen und staatliche Stellen recht eigenmächtig unterstützen, ist durchaus akzeptiert. Deswegen lässt man Leute wie Krieger mit dicken Waffen in Städten herumlaufen, im Bewusstsein, dass die sie wohl wenn notwendig zum Guten einsetzen und ihr Handeln im Nachhinein legitimieren lassen werden.
Natürlich gibt es dabei immer ein gewisses Risiko. Das hatte der Praiosgeweihte hier ja auch - hätte sich der Rondrageweihte einfach ruhig verhalten, bis seine Leute ihn rausholen, hätte der Praiot relativ doof dagestanden und wäre bestenfalls mit einer Entschuldigung und irgendeiner Form von Buße, wahrscheinlicher mit einem Duell aus der Sache rausgekommen. Aber wenn der Praiot jetzt sagt: "Der Zwerg schien mir seltsam, vielleicht ein Hochstapler - und seht, er griff auch noch meine Leute an!", wer würde ihm da eine nicht nachvollziehbare Einschätzung vorwerfen?
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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Jeordam hat geschrieben: 29.08.2017 18:26 Wie kommt ihr eigentlich darauf, der Praiosgeweihte dürfte irgendjemanden festsetzen?
Haben sie ja nicht, man hat dem Mann ja ganz ehrenvoll seine Waffen gelassen, hin anständig bewirtet, darauf vertraut, dass der sich wie eine anständige Person benimmt. Genau wie es einer Person von Stand zusteht. Im Anschluss hat der Gast versucht Personal des Gastgebers zu ermorden.
Warum ist mir noch immer schleierhaft.
Jeordam hat geschrieben: 29.08.2017 18:26 Falls dieser gehen will, dann darf der Praiosgeweihte ihn auch nicht aufhalten (lassen).
Ach, mit der Logik hat auch ein Rondrageweihter nur Jedermansrechte. Wer hat noch mal genau das Recht, das Gastrecht mit Füßen zu treten, Tempelgaristen schwer zu verletzten? :grübeln:
Jeordam hat geschrieben: 29.08.2017 18:26Aus eigener Initiative heraus Leute festzuhalten nennt man allgemein Freiheitsberaubung.
Nö, Standesgesellschaft und so. Freiheit haben nur ein paar wenige Leute. So ein Rondrageweihter gehört zwar dazu, aber wenn der Gastrecht in Anspruch nimmt unterliegt er gleich doppelt dem Hausrecht des Hausherren.
OloEopia hat geschrieben: 29.08.2017 14:53Warum sollte sich die Kirche nicht das Geld zurück hohlen welches sie für einen Geweihten ausgegeben hat der sich falsch verhalten hat?
Warum sollte die überhaupt Geld für den Kerl ausgeben? Die Schuld des Kerls steht doch einwandfrei und für alle Beteiligten fest. Hier könnte man gleich mal ein paar Klischees abbauen und den Verbrecher den Geschädigten überlassen. Die dem Kerl erstmal Demut lehren, ein paar Wochen den Tempel schruben darf oder so und ordentlich Entschädigung zahlen darf. Was ja noch großmütig wäre, schwere und schwerste Leibstrafen sind auch gut und gerne drin.
Das einzige was für den Kerl spricht ist, dass man ihm vielleicht glauben wird, dass er nicht vor hatte die Tempelwachen zu ermorden.

Bei mir gäbe es den Nachteil schlechter Ruf, Praios- und Rondrakirche - Beförderungen sind auch die nächsten paar Jahre gestrichen. Die nächsten ein oder zwei Jahre darf der Kerl sein Einkommen an die Praioskirche abführen (Effektiv der Nachteil Schulden) - außer er leistet sich mal wirklich was positives. Obendrein gibt es ein paar Wochen oder Monate Zwangsarbeit im Praiostempel.
OloEopia hat geschrieben: 29.08.2017 14:53 Bisher war der Geweihte nicht als gemeingefährliche Schläger in der Gegend bekannt sondern ist ehr positiv aufgefallen...
Ja, so kann man sich irren.

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Ungelesener Beitrag von der.maekkel »

Der Ronni hat definitiv es versaut.

Softe Konsequenz:
Praios- & Rondratempel kehren die Geschichte unter den Teppich, Der Rondrageweihte muß eine Bußqueste erfüllen und zudem den Schaden an Leib und Gütern wieder gut machen.

Härtere Konsequenz:
Der Ronni hat, als er noch verdächtigt war ein Hochstapler zu sein (Nebenbei so eine Tat, die Tod am Strang bedeutet), insbesondere noch eines Geweihtenstandes - ist aus der Haft ausgebrochen und einen Tempelwächter beinahe totgeschlagen.
Es stellt sich heraus das er tatsächlich dumm ist, aber auch Rondrageweihter.
- Wenn man die Maßname der Constitutio Criminalis Carolina für "offenen Diebstahl" 4 fache Schadensersatzzahlung des Schadens an Leib(Medizinische Behandlung, evtl. sogar Versehrtenrente) und Gütern(Zerstörte Kleider und Rüstung und andere Dinge die der Ronni bei der Flucht zerstörte)
- Er wird zwar freigesprochen von der Hochstapelei, aber er könnte empfindlich gestraft werden.
- Vorallem etwas ehrverlustiges wie Entzug der Reputation durch eine Schandstrafe oder Verbannung.
- Das Verbot Waffen zu tragen während er noch in der Stadt ist.
- Bußqueste
- Rückstufung auf den Akoluthenstand (Sprich Abgabe der Knappenfiebel und aller litiurgischen Geräte wie Rondrakamm und anderer Standeszeichen)




BTW: Bei Eigenschaftsproben, empfehle ich Medianproben auf die Eigenschaft.

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Ungelesener Beitrag von Laske Hjalkason »

Ich denke man sollte die Absichten des Spielers berücksichtigen. Mir scheint das der Spieler nicht die Absicht hatte die Wache zu töten, sondern mit viel (aber nicht tödlichem) Schaden aus dem Weg zu räumen, damit er fliehen kann. Man kann glaube ich unterstellen, das ein Rondrianer sich seines Schadensoutput bewußt ist. Es gibt ja auch Duelle aufs dritte Blut, oft mit 3 Treffern, da man in Aventurien erst dann richtig verletzt ist. Das bedeutet, der Rondrianer weiß ja das der Sturmangriff dieser Stärke eine unverwundete Wache mit ihrer Rüstung nicht töten kann und das die Wache sofort medizinische Hilfe bekommt.
Das bedeutet, das der Rondrianer die Wache aufs dritte But verletzen wollte, was er auch geschafft hat. Das hört sich doch schon einnmal ganz anders an.

Wenn es gerade keinen Zwist zwischen den örtlichen Kirchen gibt, dann sollte man einen Traviageweihten zu Rate ziehen. Schließlich geht es um Hausfriedensbruch. Meine Strafe wäre den Rondrianer dazu zu verdonnern die Wache auszubilden. Das würde meiner Meinung nach nachhaltig Frieden dtiften. Entweder in Sturmangriff, Gegenhalten, natürlich nach Gusto des Ronnies. Die Strafe besteht im wesentlichen darin, das sich der Ronnie mit seinem Opfer auseinander setzen muß. Einem lebenden und atmenden NSC. :rolleyes:

Der zusätzliche Vorteil dieser Lösung besteht darin, das der Ronnie dadurch einen gewissen Zugang zum Praiostempel erhält, den er oder jemand anders aus der Gruppe nutzen könnte.
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Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

@Topic


Hier sieht man mal wieder, und das sehe ich durchaus positiv, wie sehr die Vorstellungen der Welt von DSA auseinandergehen. Ich hätte zwar auch nicht die PG den Ronnie "festhalten" lassen aber die Argumente derer die dies befürworten sind durchaus verständlich.

Gab es nicht in irgendeinem Regionalband mal eine etwas genauere Vorstellung der Rechte und Pflichten oder verwechsle ich hier etwas?

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Marty mcFly
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Ungelesener Beitrag von Marty mcFly »

Ich denke, man sollte sich bei all den Forderungen nach harten Strafen fragen, ob man wirklich die inneraventurische Stimmigkeit ohne wenn und aber über den Gruppenfrieden und Spielspaß aller stellen will. Denn letztendlich ist es das: Ein Spiel. Wenn ich sehe, mit welcher Ernsthaftigkeit und Härte hier manche daran gehen, bin ich froh, nie in solchen Gruppen gespielt zu haben. Aber jedem das Seine.
Wenn eure Gruppe möchte, dass Reaktionen der Spielwelt 100% "realistisch" sind, dann gut. Der Spieler hat ja auch schon mitgeteilt, dass er eine Bestrafung in Ordnung findet.
Ich würde es dann aber eher als Anreiz für neue Geschichten / Abenteueraufhänger nutzen.

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Nightcrawler
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Ungelesener Beitrag von Nightcrawler »

Laske Hjalkason hat geschrieben: 30.08.2017 10:17Das bedeutet, das der Rondrianer die Wache aufs dritte But verletzen wollte, was er auch geschafft hat. Das hört sich doch schon einnmal ganz anders an.
Duelle bis auf das dritte Blut gehen bis zum Tode eines der Beteiligten. Eine Wunde ist das 2. Blut.
Aber Regeln eines vorher ausgemachten und in Eckdaten definierten Ehrduelles gelten in der Situation nicht, wenn der Ronnie nicht einmal den ersten Schlag lässt und gleich los stürmt ohne Vorwarnung.

Ich finde, man kann auch vorher eine Warnung ausstoßen, und/oder drohend schauen, etc. Denn Schutz der zwölfgöttlichen Kirche ist es nicht, einen Tempelgardisten in der Absicht, ihn sehr schwer zu verletzten (vielleicht auch mehr, so ein Sturmangriff hat ja schon eine gewisse Bandbreite im Schaden und mit einer unerwarteten bestätigten 1 noch um so mehr) anzugreifen, ohne ihm eine Möglichkeit zu lassen, gerade wenn man selber gerade nicht zum eigenen nachlässigem Verhalten stehen möchte und versucht sich, durch Schauspielerei und dann heimlicher Flucht zu entziehen, die überraschend gewaltsam wird.


Die Situation ist schon recht früh vom Wege abgekommen, und das nicht nur auf Ronnie-Seite, wenn auch da wohl mehr.
Ich persönlich halte auch OT Fragen im Sinne von "Bist Du sicher, dass Dein Charakter das tun soll?" für recht hilfreich um darauf hinzuweisen, dass eine Situation vielleicht OT unterschiedlich aufgefasst wird und noch mal des Überdenkens oder der gemeinsamen Definierung wert sein könnte.

Vielleicht wäre quasi die Uhr zurücksetzen eine Idee? Oder mit der Gruppe gemeinsam überlegen, wie damit zu verfahren ist und was für Konsequenzen noch als passend und dem Spielziel dienend empfunden werden? Schließlich soll der Ronnie ja spielbar bleiben und seinem Spieler Spaß machen (wobei "Spaß machen" eben auch bedeuten kann, mal einen Ronnie in Reue oder gar zeitweiliger Schande zu spielen und sich mit seiner persönlichen Ehre und Überzeugungen auseinandersetzen muss - das würde ich aber vorher klären, ob das auch für den Spieler gilt).
DAS *Avatar* ist ein Enduriumschwert. *g*

Unsere 7G ab AoE 1533,42 h (gekürztes SiZ & Siebenstreich) - beendet!

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Laske Hjalkason
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Danke für die Korrektur, das 2. Blut meinte ich.

Mir ging es vor allem darum herrauszustellen, das der Rondrageweihte nicht in Kauf genommen hat die Wache töten, nur schwer zu verletzten. Ich denke auch die Ronrakirche wird diese Sichtweise unterstützen mit dem Argument: Wenn der Rondrageweihte wollte, das die Wache stirbt, dann wäre sie jetzt tot.
Womit sie auch recht haben.
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Faras Damion
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OloEopia hat geschrieben: 29.08.2017 00:18 (...)
Nach dem der Char festgesetzt war, war der Gedanke das Spielers (und dem Rest der Gruppe) ein wenig von der daraus entstehenden Blamage für die Rondrakirche abzulenken indem sich der Geweihte besessen/beeinflusst zeigt und wollte nach einem kurzen Randalieren eine Ohnmacht Mimen, die offene Tür war allerdings zu verlockend für ihn.
(...)
Das war übrigens auch eine dämliche Idee. :censored: Leute, die sich in Praiostempeln plötzlich komisch verhalten, sind verdächtig. Mein erste Idee wäre, dass ein Herrschaftszauber oder eine Besessenheit abgeschwächt wurde, so dass das Opfer sich bemerkbar machen kann. :lol: Es kann aber auch Anzeichen für Bösewichter diverser Art sein. Kommt natürlich darauf an, ob er im Rahmen seines Besuches die Tempelhalle durchquert hat.
Auch jeden Fall etwas, was man untersuchen muss. :lol:

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Laske Hjalkason hat geschrieben: 30.08.2017 10:17Ich denke man sollte die Absichten des Spielers berücksichtigen. Mir scheint das der Spieler nicht die Absicht hatte die Wache zu töten, sondern mit viel (aber nicht tödlichem) Schaden aus dem Weg zu räumen, damit er fliehen kann. Man kann glaube ich unterstellen, das ein Rondrianer sich seines Schadensoutput bewußt ist. Es gibt ja auch Duelle aufs dritte Blut, oft mit 3 Treffern, da man in Aventurien erst dann richtig verletzt ist. Das bedeutet, der Rondrianer weiß ja das der Sturmangriff dieser Stärke eine unverwundete Wache mit ihrer Rüstung nicht töten kann und das die Wache sofort medizinische Hilfe bekommt.
Das stimmt übrigens je nach verwendetem Regelsatz so nicht: Man nehme Trefferzonenregeln, einen Lindwurmschläger (W6+5 dank KK) und einen kritischen Treffer, der doppelten Maximalschaden erwürfelt - 22 TP. Die Wache trägt Gambeson und Helm und wird an der Brust (Zonen-RS 2) getroffen. 20 SP sind mindestens zwei Wunden, spätestens dank Krit drei, also nochmal 2W6 Extraschaden, im Durchschnitt 7. Von angenommenen 30 LeP sind noch 3 übrig, also 9 Sekunden, bis die Wache auf 0 ist. Danach dann KO*3 Sekunden bis zum Tod bei -KO LeP, also bei einer KO-12-Wache knapp über eine halbe Minute - faktisch eher weniger, weil die Probe für die Erste Hilfe gegen Ende um bis zu 22 Punkte erschwert ist. Ein Sturmangriff wie hier geschehen verschiebt die Zahlen noch deutlich zuungunsten des Angegriffenen.
Auch in Aventurien sollten sich Charaktere bewusst sein, dass Waffen in regulärer Verwendung tödlich sein können.
Nightcrawler hat geschrieben: 30.08.2017 10:56Duelle bis auf das dritte Blut gehen bis zum Tode eines der Beteiligten. Eine Wunde ist das 2. Blut.
Auch nicht ganz richtig: 3. Blut ist Tod, 2. Blut ist Kampfunfähigkeit, 1. Blut ist erste Wunde (desöfteren unterschiedlich interpretiert als 1. schadensverursachender Treffer oder 1. regeltechnische Wunde).
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Cifer hat geschrieben: 30.08.2017 12:45Das stimmt übrigens je nach verwendetem Regelsatz so nicht: Man nehme Trefferzonenregeln, einen Lindwurmschläger (W6+5 dank KK) und einen kritischen Treffer, der doppelten Maximalschaden erwürfelt - 22 TP.
Ja bei einem kritischen Treffer kann das kritisch enden. Aber ich als Spieler würde nicht mit dem Ableben der Wache rechnen, also habe ich keine Tötungsabsichten, also hatte auch der Ronnie keine Tötungsabsicht.
Sry wenn ich da so kleinlich werde, aber ich denke das die Schuldfrage und die darauf folgende Strafe im Wesentlichen davon abhängt.

nehemn wir ma einen leicht verbesserten Rondrakamm mit 2W+4 inklusive KK-Bonus. Dazu Sturmangriff max. +4 (GS halbe).
Das macht durchschnittlich 15 Tp.
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Cifer hat geschrieben: 30.08.2017 12:45Auch nicht ganz richtig: 3. Blut ist Tod, 2. Blut ist Kampfunfähigkeit, 1. Blut ist erste Wunde (desöfteren unterschiedlich interpretiert als 1. schadensverursachender Treffer oder 1. regeltechnische Wunde).
Dann war das, was ich zuerst geschrieben hatte, doch richtig, dachte dann nur spontan, dass Kampfunfähigkeit und Tod im Kampf zu nah beieinander liegen. An regeltechnische Wunde dachte ich schon, auf erste Blut kenne ich das erste fließende Blut.

Laske Hjalkason hat geschrieben: 30.08.2017 13:42Ja bei einem kritischen Treffer kann das kritisch enden. Aber ich als Spieler würde nicht mit dem Ableben der Wache rechnen, also habe ich keine Tötungsabsichten, also hatte auch der Ronnie keine Tötungsabsicht.
Das fände ich als Erklärung eines ausgebildeten und ehrenhaften Kämpfers mit diversen strengen Auflagen dazu, wann und wie ein Kampf der Göttin gefällig ist, wie einem RG sowohl unpassend als auch unschön. Gerade die sollten das, was in einem Kampf geschehen kann, abschätzen und kalkulieren können, als letzteres auch wollen.
Ein Sturmangriff ist da auch in meinen Augen nicht gleich das erste Mittel der Wahl, sich den Weg in einem Tempel der Zwölfe freizumachen, wenn man keinen Anlass hat, sein Leben in direkter Gefahr zu sehen, und besagte diverse Auflagen hat, wie ein Kampf zu führen sein sollte.
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Laske Hjalkason hat geschrieben: 30.08.2017 11:39Mir ging es vor allem darum herrauszustellen, das der Rondrageweihte nicht in Kauf genommen hat die Wache töten, nur schwer zu verletzten.
Nee :) Seine Absicht mag eine Kampfunfähigkeit gewesen sein. Wer in einen bewaffneten Kampf mit einem Zweihänder stürmt und einen Sturmangriff ausführt, der nimmt den Tot des Gegenübers in Kauf.

15 TP von deinem leicht verbesserten Zweihandschwert, macht 13 SP auf einen Gambeson, macht bei KO12 (also ein überdurchschnittlich zäher Aventurier) 2 Wunden, mit Extraschaden durch Zonenwunden oder überhaupt eine Form von Zonenauswirkung kann da auch eine Gliedmaße verstümmelt werden oder weiterer Blutungsschaden auftreten. Und selbst wenn das alles nicht der fall ist, sind 13 SP gegen 26 LE "halbtot". Einfach so mal jemanden, der sich in den Weg stellt, weil es seine Pflicht ist, bestenfalls halbtot schlagen ist keine Form von maßgerechtem Waffeneinsatz.

Wenn ich nicht will, dass mein Gegenüber drauf geht, dann benutz ich keine ernsthafte Waffe oder ernsthafte Manöver. "Wuchtschlag +8! Damit ich durch den RS8 an der Brust komme....hoppla, ungeschützter Kopf getroffen, sorry...."
Der Rondrageweihte hat Autorität in der Stimme, die er hätte nutzen können. Er hätte den Gardisten entwaffnen können. Ein Niederwerfen hätte ihn auch aus dem Weg geräumt. Selbst ein Betäubungsschlagsschlag oder ein waffenloses Raufen etc. hätte seinen Dienst getan.
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Laske Hjalkason hat geschrieben: 30.08.2017 13:42
Cifer hat geschrieben: 30.08.2017 12:45Das stimmt übrigens je nach verwendetem Regelsatz so nicht: Man nehme Trefferzonenregeln, einen Lindwurmschläger (W6+5 dank KK) und einen kritischen Treffer, der doppelten Maximalschaden erwürfelt - 22 TP.
Ja bei einem kritischen Treffer kann das kritisch enden. Aber ich als Spieler würde nicht mit dem Ableben der Wache rechnen, also habe ich keine Tötungsabsichten, also hatte auch der Ronnie keine Tötungsabsicht.
Sry wenn ich da so kleinlich werde, aber ich denke das die Schuldfrage und die darauf folgende Strafe im Wesentlichen davon abhängt.

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Das macht durchschnittlich 15 Tp.
Ja, wie Benjamin schon sagte: Das ist der Unterschied, ob du den Tod der Wache planst oder den Tod der Wache billigend in Kauf nimmst. Ersteres ist noch unangenehmer, aber letzteres ist auch nicht unbedingt das, was man dem Witwer am Grab erzählen möchte: "Naja, ich hab zwar mit einer fetten Axt im Sturmangriff auf ihn eingeprügelt, aber es konnt ja keiner ahnen, dass ich ihn dabei voll in die Brust erwische und er dann leider binnen einer Minute ausblutet. Es sollte wirklich mal wer 'nen Warnhinweis auf diese Waffen schreiben - gefährliche Dinger!"
(Der Sturmangriff macht übrigens meist zwischen +6 und +8, zur halben GS gibt's ja noch die regulären +4 dazu.)
Nightcrawler hat geschrieben: 30.08.2017 15:04 Dann war das, was ich zuerst geschrieben hatte, doch richtig, dachte dann nur spontan, dass Kampfunfähigkeit und Tod im Kampf zu nah beieinander liegen. An regeltechnische Wunde dachte ich schon, auf erste Blut kenne ich das erste fließende Blut.
Kommt wieder drauf an, mit welchen Regeln man spielt - mit Wundschmerz muss man ja bei jeder Wunde eine (ggf. erschwerte) SB-Probe würfeln, um nicht ein paar KR außer Gefecht zu sein, was dann für's zweite Blut auch ausreichen würde. Zudem ist der Unterschied zwischen zweitem und dritten noch, dass der Kampf beim dritten (außer in Ausnahmefällen) tatsächlich durch Tod entschieden werden soll, also bei einem am Boden liegenden Gegner ggf. auch nochmal nachgestochen werden kann, was beim zweiten Blut undenkbar wäre.
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Duell-Auswirkungen sind hier wohl etwas off-topic oder hat der Gardist zugestimmt, vom Ronnie "gesellschaftlich akzeptiert" zerschnetzelt zu werden - oder war der nur zur falschen Zeit an seinem Arbeitsplatz?

2. + 3. Blut sind je nach verwendeten Regeln - auch zu "wie fähig und sprungbereit ist mein Heiler" kaum innerweltlich unterscheidbar - jemand mit 6 LeP und wenig Verwundung kann noch ziemlich kampffähig sein, jemand mit einer einfachen Bauchwunde ist es ziemlich sicher noch. Schon die zusätzlichen 2W6 Schaden einer zufällig ermittelten doppel-Kopfwunde können das ganz fix von normalem Heilerhandwerk zu echt schwierig gestalten - der "Blutverlust" bei diversen dritten Wunden (s.o. Bauch: 1 + doppel = dritte) macht ohne Hausregeln einfach alles tot, wo nicht der Heiler griffbereit daneben steht: Wenn man 1 Minute braucht um den da startfähig hinzukriegen, sind das mal eben 20 zusätzliche SP und der schüttelt nur noch den Kopf.

Selbst wenn man so verletzte Leute nicht weiter bluten lässt, während der Heilkundige bei merklich -5 LeP evtl. viele KR braucht um seine lebensrettende Probe zu machen, ist das kein Selbstläufer: Ein Heilkundiger mit TaW 15 und 14er Eigenschaften (KL/CH/FF) schafft die Probe +10 noch in drei von vier Fällen - dauert 5-10 KR. Schon bei -7 LeP ist der Verletzte da zu 60% "unrettbar hinüber".
=> Gerade bei gerüsteten (hier: RS4) Helden, die sich relativ wundenarm mit mäßig starken Waffen die LeP runterschneiden, ist ein einzelner Glückstreffer in zu später Zeit echt böse: popeliges Schwert W+4 ohne Ansage, gewürfelt "5", kritischer Treffer, Kopf = 18-4 RS= 14 SP, mit der Zusatzwunde vllt. gerade noch keine eigenständige 3-fach-Wunde - aber wenn da vorher schon ein Kratzer an der Backe war, noch mal 2W6 SP drauf und wir landen irgendwo bei 20-25 SP auf einen Schlag.

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