Was "die Kirche" (Welche eigentlich? Römisch-Katholische Kirche? Westfälische Landeskirche? evangelische Kirche im Rheinland?) gemacht hat als Institution ist für die Frage irrelevant: Das Gebäude in seiner Funktion steht dort, wer nachträglich hinzuzieht, stößt einfach auf älteres Recht.
Ist Verwandten von mir passiert: sie erben ein Grundstück und müssen es hinnehmen, dass der Nachbar über bestimmte Teile drüberlaufen darf, altes Wegerecht, das an seinem Grundstück hängt, auch wenn mittlerweile auf der anderen Seite seines Grundstückes eine Straße gebaut wurde.
Etwas anderes ist es, wenn in einem Wohngebiet eine Kirche errichtet wird (ja, kommt vor, v.a. bei Freikirchen, wir boomen seit etlichen Jahren, mein Verband hat einen Zuwachs von über 30% in den vergangenen 10 jahren, wir gründen Gemeinden, was das Zeug hält): Anwohner, die vor der Kirche dort gewohnt haben, können dafür sorgen, dass da gar nichts läutet, v.a. kein Stundenläuten.
Wer später kommt, muss hinnehmen, was vor ihm dort war.
Gerade das Stundenläuten ist übrigens keine religiöse Angelegenheit und hat gar nichts mit der Kirche als Institution zu tun. Es ist ein kultureller Brauch, für den die Kirche als Gebäude lediglich der Ort ist, an dem er statt findet.
In einer meiner früheren Heimatstädte gab es ein Stundenläuten in einer alten Apotheke: dort war die Uhr, dort wurde stündlich ein Glockenspiel geläutet, der Abstand zu Wohnungen war noch geringer als bei einer Kirche, die zumindest durch den Kirchplatz etc. ein paar Meter mehr Abstand hat. Da wohnen Leute Wand an Wand mit dem Glockenspiel (o.k., effektiv standen diese beiden Wohnungen leer bzw. wurden irgendwann als Lagerräume genutzt (wieder, immerhin waren das mal alte Lagerräume der Apotheke)). Dagegen konnte auch keiner was machen.
Ansonsten: Bürgerinitiative! Wenn sich genügend Leute finden, die es stört, ist da mehr zu machen als mit singulären Interessen. Macht doch in eurem Viertel die Initiative "Sonntags Ausschlafen!", sammelt Unterschriften in Hörweite der Glocke.
Wenn sich genügend Leute finden, wird sich schon was ändern. Fiden sich nicht genügend Leute, ist wohl doch genügend Leuten das Glockenläuten wichtig.
Inhalt ergänzt am 17.08.2011 22:32
Swit hat geschrieben:
Auch den Religionsuntericht an Schulen halte ich für nicht richtig im Sinne der "Religionsfreiheit". Wenn es eine Religionsfreiheit wäre müsste an den Schulen quasi Religion im übergeordneten Sinne unterrichtet werden. Also verschiedene Lehren. Hier könnte man sich der Komplexität halber auf die 5 Weltreligionen einigen. Und vielleicht nebenbei noch ein paar Geschichtlich relevante Religionen durchnehmen. So dass sich die Schüler im Nachhinein selb st entscheiden können welcher Religion sie angehören möchten. Wenn sie einer angehören möchten.
Die Religionsfreiheit würde so nicht gewahrt, da kein Lehrer gleichwertig über Weltbilderinformieren kann, die in Konkurrenz zu seinem eigenen stehen (Atheismus als ein Weltbild neben Islam, Christentum etc. eingeschlossen).
Die Freiheit kann nur durch eine Wahlfreiheit gewahrt bleiben. Jede Religionsgemeinschaft soll sich so organisieren, dass der Staat einen Ansprechpartner findet zur gemeinsamen Abstimmung der Lehrpläne. Katholike, Protestanten, Aleviten und Sunniten haben das bisher hinbekommen.