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DSA4 Ein Magier, sein Bannschwert, das Gildenrecht und die garether Bürokratie - Wie könnte man das Ausspielen?

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
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Durzo
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Ein Magier, sein Bannschwert, das Gildenrecht und die garether Bürokratie - Wie könnte man das Ausspielen?

Ungelesener Beitrag von Durzo »

Die Zwölfe zum Gruße,

erstmal vorneweg: Das hier ist mein erster Thread außerhalb der Spielersuche. Sollte das Thema also eher in den Magiebereich gehören, bitte einfach verschieben, mir erschien es hier sinnvoller, da es vor allem um Fragen zum Hintergrund geht.

Ich bräuchte einmal die Hilfe der Schwarmintelligenz dieses Forums um eine Situation in unserer Runde auszuspielen :) Vor kurzem hat sich der Magier meiner Gruppe (und auch sein Spieler) einen langgehegten Traum erfüllt: Ein speziell für ihn geschmiedetes Schwert wurde zum Bannschwert gemacht und enthält nun eine sogar relativ mächtige Artefaktseele. Nun ist der Magier (ein Adeptus Minor der Akademie Andergast) zum Zeitpunkt der Erschaffung in den Tulamidenlanden unterwegs gewesen und hatte bisher noch keine Möglichkeit, das Schwert an seiner Heimatakademie vorzustellen. Er hat aber von einem befreundeten Magier an der Dracheneiakademie eine Analyse des Artefakts erstellen lassen, um nachweisen zu können, dass es nicht dämonisch beseelt o.ä. ist.

Nun ist unsere Heldengruppe seit kurzem im Gareth (zur Zeit der Gareth-Box) angekommen und wird dort auch wenn alles läuft wie geplant länger bleiben. Untergekommen ist die Gruppe in Alt-Gareth, wodurch der Magier vor zwei Problemen steht: Zum Einen ist er damit in einer von zwei weißen Gilden geprägten Stadt mit einem nicht offiziell abgesegneten beseelten Artefakt unterwegs und zum Anderen darf er das Schwert, anders als seinen Stab, in Alt-Gareth nicht legal mit sich führen. Um diesen Problemen zu begegnen, möchte sich der Magier nun an die Stadtverwaltung und die ansässigen Gilden wenden, um für das Schwert einen offiziellen Dispens sowie die Erlaubnis zum Führen der Waffen im Stadtgebiet zu erhalten. Sowohl der Spieler des Magiers als auch ich als Meister hätten Lust, diesen Bürokratieaufwand in 1-2 One-on-One-Sessions auszuspielen. Deshalb hier einige Fragen an euch:

- Wie genau läuft das Erhalten eines Dispenses für ein Bannschwert in den Gilden eigentlich ab? Wie ist das Gildenrechtlich geregelt? Wer ist dafür zuständig? Inwieweit muss die Heimatakademie mit einbezogen werden? Und welche Rolle spielen die beiden können bzw. müssen die beiden weißen Gilden in Gareth dabei spielen?

- Dieselben Fragen gelten ungefähr auch für die Erlaubnis zum Führen der Waffe in Alt-Gareth: An wen muss sich da gewendet werden? Welche Hindernisse könnten dem Magier begegnen? An wen muss er sich wenden? Muss er zuerst den Dispens erhalten? Würde die Stadt eine erneute Überprüfung der Waffe durch einen ortsansässigen Magier verlangen?

- Habt ihr Ideen, wie man das Ganze ein bisschen spannend für den Spieler machen kann? Wie gesagt, es geht hier mehr um eine kleine Zweischenepisode und weniger um eine epische Kampagne ;)

Danke schonmal für alle Informationen, Quellenangaben, Ideen und Anregungen :)

Jeordam
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Ein Magier, sein Bannschwert, das Gildenrecht und die garether Bürokratie - Wie könnte man das Ausspielen?

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Ein normales Bannschwert (= Kurzschwert) braucht keinen Dispens.
Aber ich nehme an, das du von einem Langschwert redest. Dabei hast du leider ganz schlechte Karten. Dieser Dispens kommt nicht von Gildenseite, sondern betrifft die Schwert und Stab. Bethana hat einen ähnlichen für Rapier.

Mit anderen Worten, die Kronen der beiden mächtigsten Reiche des Kontinents haben ihren privaten Militärakademien Sonderrechte gewährt und die weniger mächtigen Staaten haben es gefressen/fressen müssen.
Keine Gilde hat das Recht, solche Dispense zu vergeben, das müsstest du mit allen Vertragspartnern des Codex Albyricus gemeinsam aushandeln. Also geh mal bei Rohaja, Khadan, Oderin, dem Kalifen, dem Adelsmarschall usw. kriechen - zuzüglich zu den Gilden.
Vergiss es, das geht nicht legal. Was genau das richtige Stichwort ist :ijw:
Damit du Probleme bekommst müsste ein Betroffener klagen und die Gerichtskosten vorstrecken. So lange du gute informelle Kontakte hast...

Eine Artefaktseele wiederum ist kein Problem. Beziehungsweise genau dann, wenn sie Probleme macht, und nur dann.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Ungelesener Beitrag von Irike »

Ja, genau so sieht das aus: Nur Abgänger der Schwert und Stab und der Bethana-Akademie dürfen Schwert bzw. Rapier tragen. Grundsätzlich. Ist so.

Allerdings... Wenn besagter Magus nun ein "Held" ist, der hier und da bereits heldenhafte Taten vollbracht hat und zu einem gewissen Bekanntheitsgard gekommen ist (ist das der Fall...?), dann wären da sicher Möglichkeiten gegeben. Als Andergaster wird es allerdings widerum schwieriger...

Tja, wäre eine Ehrenbürgerschaft im Kaiserreich wegen hervorragender Taten möglich? Damit verbunden eine Sondergenehmigung für ihn, das Schwert zu führen? Meines Erachtens gibt es da durchaus Personen, die das zuwege bringen könnten. Dann aber ganz, ganz oben (Kaiserliche Familie?).

Die Weiße Gilde wird dem aber vermutlich eher Steine in den Weg legen und das zu verhindern versuchen. Der olle Fossi (Saldor Foslarin) ist vermutlich stolz darauf, dass nur seine Jungs und Mädels ein Schwert führen dürfen. Ein Graumagier, der das auch darf, wird ihm wohl ein Dorn im Auge sein.
Neugier bringt den Magier um.
Und Hochmut kommt vor dem Pakt.

Ach ja: Danke für den Zitronenkuchen.

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Ungelesener Beitrag von Imalayan »

Durzo hat geschrieben: 03.05.2021 10:04 Wie genau läuft das Erhalten eines Dispenses für ein Bannschwert in den Gilden eigentlich ab? Wie ist das Gildenrechtlich geregelt? Wer ist dafür zuständig? Inwieweit muss die Heimatakademie mit einbezogen werden? Und welche Rolle spielen die beiden können bzw. müssen die beiden weißen Gilden in Gareth dabei spielen?
Das sind leider genau die Fragen, die vom Regelwerk nicht eindeutig beantwortet werden und du wohl nicht ums Hausregeln herumkommst.
Jeordam hat geschrieben: 03.05.2021 10:27 Keine Gilde hat das Recht, solche Dispense zu vergeben, das müsstest du mit allen Vertragspartnern des Codex Albyricus gemeinsam aushandeln.
Da würde mich mal interessieren, wo das steht. Es gibt wie gesagt mW keine klaren Regeln, wer nun Dispense verleihen kann (siehe auch: https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Codex_Albyricus im Unterpunkt irdisches)
Wenn deine Runde @Durzo sich also darüber einig ist/wird, dass Dispense von den Gilden verliehen werden können und sich das auch auf einzelen Personen erstrecken kann, dann sollte es dem Magier natürlich auch möglich sein, sein Schwert offiziell zu führen.
Denkbar wäre z.B. eine Vorsprache beim Gildenrat/beim Convocatus der Gilde bei der man seine Absichten erklären muss.
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Durzo
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Ungelesener Beitrag von Durzo »

Danke erstmal für die schnellen Antworten :) Damit ist ja schon einmal eine grundsätzliche Problematik deutlich geworden (Langschwert). Da werde ich mit dem Spieler noch einmal Rücksprache halten müssen und gegebenenfalls wird da das ein- oder andere Hauszuregeln sein. Denn ein im Mittelreich bekannter Held ist der Magier (noch) nicht, die Heldentaten der Gruppe haben sich bisher auf andere Regionen konzentriert. Er hat allerdings einige renommierte Fürsprecher, mal sehen, was man da machen kann ;)

Wer wäre denn auf weltlicher Seite anzusprechen, um eine Sondererlaubnis zum Tragen einer (besonderen) Waffe in Alt-Gareth zu erhalten? Ist das eher ein Antrag für den Stadtrat oder müsste da eher die Siegelherrin oder eine andere hochgestellte Persönlichkeit belästigt werden?

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Ungelesener Beitrag von Desiderius Findeisen »

Bisher hatte ich nur Dispense gesehen, die es bestimmten Akademien erlaubt, ihre Abgänger entsprechend auszurüsten. Ich gehe (bisher) davon aus, dass die Gilde diesen Akademien die entsprechenden Dispense erteilt.
Einen Dispens für einzelne Magier kenne ich so (bisher) nicht.
Ich fände es aber nachvollziehbar so etwas bei großen Helden zu erlauben. Dazu müssten aber höchste Stellen ihren Einfluss geltend machen.
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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

@Imalayan
Der CA ist (in den betroffenen) Regionen ein weltliches Gesetzeswerk. Wenn man sich das bewusst macht klären sich die meisten Fragen aus dem Artikel von selbst.
In diesem Fall haben die Gilden als solche gar nicht das Recht, Schwert oder Rapier zu tragen. Dieses haben sie für ihre Privilegien eingetauscht. Wie sollen sie ein Recht das sie selber nicht haben verleihen können?
Und warum sollten die 10+ betroffenen Herrscher sich so eine unilaterale Anmaßung bieten lassen?
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Ungelesener Beitrag von Nale »

WdZ S. 296 beschreibt das eindeutig uneindeutig. Eine dicke Rote Linie ziehen die Regeln nicht. Ich denke, dass du mindestens 3 Anlaufstellen hast:

1. Die graue Gilde
Ich sehe die Gilde als am Ende für die eigenen Mitglieder verantwortliche Instititution, wenn es um Rechtsfragen geht, die irgendwas mit dem Status "Magier sein" zu tun haben. Die Gilde könnte einen Dispens erteilen, dass er als Magier die Waffe führen darf.
Die Verwaltung der Gilde sitzt in Punin. Mit diesen müsste man zuerst sprechen. Ohne Empfehlungsschreiben von hochrangigen Gildenmitgliedern sollte das unmöglich sein, eine fehlende Empfehlung der eigenen Akademie sollte das auch erheblich erschweren. Zuerst müsste sich also an Andergast gewandt werden.

2. Die Bürger von (Alt-)Gareth
Dass die Gilde es ihm dann nicht mehr verbietet, heißt nicht, dass es alle anderen auch erlauben. Wenn irgendwo strengere Regeln gelten, werden diese nicht aufgehoben. Er bräuchte also zusätzlich die weltliche Erlaubnis der lokalen Machthaber, um die Waffe zu führen.

3. Die Akademie Schwert- und Stab zu Gareth
Diese könnte hier als Antagonist auftreten. Ein unerfahrener Magier (Adeptus minor) mit beseeltem (Lang-)Bannschwert könnte etwas sein, was sie nicht in "ihrer Stadt" haben wollen.

Den Dispens der Gilde zu erhalten sehe ich hier als wenig interessant für deine geplante Situation, ein Reiseabenteuer von mehreren Wochen wollt ihr ja sicher nicht draus machen, oder?
Daher würde ich den Hebel direkt beim Problem ansetzen: der weißen Gilde bzw. den Akademien von Gareth. Wenn er es schafft, die von seiner Aufrichtigkeit zu überzeugen und im Idealfall sogar noch in Alt-Gareth ein gutes Wort für ihn einzulegen, dann müsste das in Ordnung sein.
Ich würde es dann so aufziehen, dass er über Kontakte an einen Termin in der Schwert- und Stab rankommen könnte. Dort wird er einer entsprechenden magischen Prüfung unterzogen: Blick aufs Wesen, Blick in die Gedanken (Tiefentelepathie), Respondami.
Wenn der Magier irgendwelche Flecken auf seiner weißen Weste hat, würde ich ihm hier ziemliche Steine in den Weg legen.

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Denderajida_von_Tuzak
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Ein Magier, sein Bannschwert, das Gildenrecht und die garether Bürokratie - Wie könnte man das Ausspielen?

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

@Nale hat einen guten Punkt damit, dass es mehrere mögliche Dispense gibt: mMn gibt es da eine Schnittmenge verschiedener Dispense bzw. ein gegenseitiges Anerkennen eines Dispenses, die notwendig wären.

a) Die Graue Gilde könnte von sich aus einen Dispens für den Boden ihrer Akademien aussprechen - aber nichts was flächendeckend in Gareth bzw. im MR gilt - da müsste sie dann erst die weltlichen Institutionen davon überzeugen...

b) Die Stadt Gareth könnte innerhalb ihrer Grenzen einen Dispens ausstellen; bei mir würde die Stadt aber auf die Provinzherrin verweisen, deren Kanzlei für sowas zuständig wäre (und dann fürs ganze Königreich Garetien) - das Verbot für Graumagier nach CA würde aber ohne einen gildendispens immer noch bestehen... Und die Chance, dass Stadt oder Königin sowas ohne Rücksprache mit einem der Hofmagier oder mit Saldor Foslarin (als höchstrangigem magischen Offizier des MR) entscheiden, ist eher niedrig - und gerade letzterer wird den Teufel tun sowas bei einem ausländischen Graumagier zuzulassen.



@TE: An deiner Stelle würde ich das Ding erst mal im Gepäck lassen (gut versiegelt und evtl. noch weiter geschützt) - das Recht, Artefakte durch die Gegend zu transportieren (und das zollfrei!), hast du als Graumagier. Du darfst das Teil nur nicht führen, wenn die waffe länger als 50 cm ist...
Und zu Hause kümmerst du dich dann erst um einen Dispens deiner Akademie (oder des ODL, falls du da Verbindungen dazu hast), und damit sprichst du dann bei der Gildenleitung in Punin vor; und die regeln dann vielleicht auch was mit der Reichserzkanzlei, damit du das überall hin mitnehmen darfst... Btw: der ODL wäre da insgesamt eine gute Sache. Und da gibt es zumindest mal für die Ordensleitung auch einen Dispens zum Führen eines Zweihänders.

Durzo
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Ungelesener Beitrag von Durzo »

Danke für die vielen Anregungen. Damit habe ich jetzt eine grobe Vorstellung der Problemlage und kann dann mit dem Gruppenmagier entsprechend planen.

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