Da ich bisher jedoch immernoch nicht genau weiß, wo es einem Dämonologen erlaubt ist seine Profession auszuführen, versuche ich diese Frage hier mittels des Ausschlusskriteriums zu beantworten.
Das Svellttal, das Gjalskerland, die Freien Städte des Nordens, die Nivesenlande, der hohe Norden, die Orklande und die Echsensümpfe haben keine wirkliche Regierung die Invocation erlauben oder verbieten könnte.WdZ. S. 300 hat geschrieben:[Invocationsverbot] gilt im Mittelreich, dem Horasreich, dem Kalifat, dem Bornland, in Thorwal, Nostria, Andergast, Al’Anfa [...] und dem Shîkanydad von Sinoda
Damit wären diese hier zwar ungestraft aber nicht wirklich legal (Abenteurer und Einheimische können an diesen Orten sehr wohl etwas gegen Invocation haben und Selbstjustiz ausüben, ohne dass dies weniger legal wäre).
Rein technisch müssten wohl das Herzogtum Transysilien, die Fürstkomturei Maraskan, das Königreich Glorania, das Moghulat Oron, Xeraanien, die Warunkei, die Fürstkomturei Tobimora, die Alptraummark Altzoll, die Schwimmende Heptarchie und all die schwarz-dunklen Flecken auf der Landkarte (zu entsprechenden Zeitpunkten) ebenfalls in die Kategorie “Dämonologie ist Legal” fallen.
Mittelreich, Horasreich, Bornland und Nostergast schließen (erwartungsgemäß) Nord- und Mittelaventurien in abscheu vor Dämonen zusammen.
Die Hoffnung auf den liberalen Süden wird von Al’anfa und dem Kalifat getrübt.
Selbst tief im Süden ist das Fürst-Protektorat Hôt-Alem, ob seiner Zugehörigkeit zum Mittelreich, wahrscheinlich kritisch gegenüber Dämonen eingestellt.
Chorhop, Thalusa, Rashdul, Erkenstein, Fasar, Selem, Souram und Al’toum gehören nur nominell zum Kalifat was gewisse freiheiten bedeuten KANN (Rashdul zeigt, dass dies absolut nichts heißen muss).
Mhanadistan gehört zwar zum Kalifat, jedoch existiert mit Naggilah mindestens ein Gebiet in dem Beschwörung offen Praktiziert wird.
Übrig bleiben Aranien, Khunchom, Mengbilla, Brabak, Káhet Ni Kemi, Sylla und Charypso.
Bei vielen von denen kommt es allerdings auf deinen Geldbeutel an, ob du recht hast, oder nicht.
Ohne Mhanadistan (da in den Kleinstaaten ohnehin jeder Kleinstherscher erlauben oder verbieten kann was er will) bliebe also per ausschlusskriterium folgende Liste:
- Aranien - ?
- Khunchom - ?
- Mengbilla - Legal (Bilremis saba Merishan unterrichtet ihre schüler nach dem Lehrplan des Pentagramm-Däm. Zweiges)
- Brabak - Legal (immerhin existiert mit Brabak eine der finstersten Akademien des Kontinents)
- Káhet Ni Kemi - ? (einerseits verbündet mit Brabak, andererseits eine Theokratie)
- Sylla und Charypso - ? (ist in Piraten-Staaten irgendetwas wirklich verboten?)
- Chorhop - ?
- Thalusa - ? (wie sieht das der Paktierende Elf?)
- Rashdul - Verboten (durch Hasrabal)
- Erkenstein - ?
- Fasar - Erlaubt (die Akademie nutzt offen Dämonen)
- Selem - Erlaubt (in Seelem betet man sogar gewisse Dämonische Entitäten an…)
Wisst ihr wie die Rechtslage in den mit Fragezeichen gekennzeichneten Gebieten aussieht?