Neue Forenaktion: Aventurien untenrum!
Bild

 

 

 

DSA5 Aventurisches Testament

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
Antworten
Glumbosch
Posts in topic: 2
Beiträge: 90
Registriert: 07.01.2018 19:40

Auszeichnungen

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Glumbosch »

Hallo Zusammen,
ich habe eine Sammlung von amtlichen "Dokumenten" für Aventurien begonnen. Natürlich ist mir klar, dass für vieles eigentlich Papier zu Teuer ist oder, wenn man sich am weltlichen Mittelalter orientiert, eher in Kirchenbüchern geführt worden wäre. Aber es macht mir eben Spaß und ich bin ein Handout Fanatiker.

Zu meinen Anliegen: Wie würdet ihr ein Aventurisches Testament formulieren? Also nicht was würde euer Char wem vermachne, sondern wie würder ihr es Formal aufbauen? Wird das Testament vor allen 12 dargelegt, nur vor Boron? oder doch auch Praios, da er für juristisches Zuständig ist?

Benutzeravatar
Carolan
Posts in topic: 3
Beiträge: 423
Registriert: 23.12.2020 22:51
Geschlecht:

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Carolan »

An all jene, die dies hier lesen:
Wenn ihr dies lest bin ich eingezogen in die Hallen Borons und vermag meinen weltlichen Besitz nicht mehr zu nutzen.
Im Namen aller 12 Götter bitte ich hiermit Praios Gott der Sonne und der Gerechtigkeit um eine gerechte und schnelle Übergabe meines Besitzes. Möge Tsa dafür sorgen, dass sie friedlich verläuft.
Zunächst spende ich ein Zehnt meines Besitzes an die Boronkirche und ein Zehnt meines Besitzes an die Praioskirche, denn wie jeder Mensch beging ich in meinem Leben unzählige Süden und dies ist der einzige Weg diese wieder gut zu machen. Mögen sie in Borons Hallen ein mildes und gerechtes Urteil finden.
Zudem gebe ich ... an ... Möge Praios ihm helfen meinen Besitz für gutes zu verwenden und möge Phex ihm helfen gut mit meinem Erbe umzugehen.
Ich bitte alle Anwesenden mich gut in Erinnerung zu behalten, doch last euch vom durch, mein Abwesen entstandenen, Schmerz nicht überwältigen; Jeder wird irgendwann in Borons Hallen aufgenommen und wenn es für euch an der Zeit ist, werden wir uns wiedersehen.
Dieses Schreiben verfasse ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und im vollen Vertrauen auf die 12 Götter, möget ihr mein Urteil akzeptieren und hinnehmen,
Unterschrift.

(In etwa so)
"Ihr denkt ich wäre keine Gefahr für euch, weil ich blind bin?"
"Dann seid ihr wohl blinder, als ich es jemals sein könnte"

Benutzeravatar
Zaidou
Posts in topic: 2
Beiträge: 347
Registriert: 19.02.2019 15:02

Auszeichnungen

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Zaidou »

Glumbosch hat geschrieben: 09.01.2021 12:10 Zu meinen Anliegen: Wie würdet ihr ein Aventurisches Testament formulieren? Also nicht was würde euer Char wem vermachne, sondern wie würder ihr es Formal aufbauen? Wird das Testament vor allen 12 dargelegt, nur vor Boron? oder doch auch Praios, da er für juristisches Zuständig ist?
Ein Testament halte ich für schwierig, denn welcher von vom einfachen Volk kann schon lesen geschweige denn schreiben? Das ist nur ein kleiner Anteil. Man stelle sich vor, der örtliche Priester eines Dorfes, so denn es überhaupt einen gibt und es nicht nur ein reisender Priester ist der alle Naselang mal in ein Dorf schaut, müsste sich jedesmal darum kümmern ein Testament dabei zu haben oder sich um solche Angelegenheiten zu kümmern. Das ist recht wenig Praktikabel und selbst Adlige lassen so etwas in den wenigsten Fällen aufsetzen, es gibt ja kein Zweifel wer Erbfolgeberechtigt ist.

Dementsprechend wird vor keinem der Zwölfe ein Zeugnis abgelegt, zumindest ist das die ofizielle Satzung. Man muss ja auch mal sehen, dass so etwas durchaus mit Lageraufwand verbunden ist und dann auch noch damit das ein Boron-Geweihter das Testament evtl. übergeben UND Vorlesen muss... wir alle wissen ja wie gesprächig die Geweihten des Schweigenden Gottes sind, nicht wahr?

------

Was ich sagen will, offiziell gibt es das - meines Wissens - einfach nicht, wenn dann nur sehr vereinzelt und nie beschrieben, aber meines Wissens hat nicht mal das Haus Gareth, Rabenmund und ähnliche hohe Häuser solche Dokumente aufgesetzt. Wenn man das in seinem Aventurien machen möchte, dann kann man das gerne tun. Dann jedoch, wäre die Phex-Kirche, wenn überhaupt, der Ansprechpartner der Wahl. Alles was mit Verträgen oder was dem gleichzusetzen wäre, zusammenhängt, schreibt sich die Phex-Kirche zu. Ein Testament ist im Grunde genau das, ein Vertrag, der die weltlichen Besitztümer nach dem tod regelt. Das können sich dann nur höher Gestellte Aventurier leisten, denn der Phexensanteil ist bei so etwas natürlich nicht verhandelbar.

Benutzeravatar
chizuranjida
Posts in topic: 1
Beiträge: 3539
Registriert: 02.03.2006 06:32
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

In einem offiziellen Abenteuer, das in Al'anfa spielt, hat eine Grandessa ihr Testament bei der Phexkirche hinterlegt und diese auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Das geht also auch. Zumal Phex als Gott der Händler ja auch ein Gott der Verträge ist, der Vermögensübertragung und so weiter.
Aber ein Großbauer wird vielleicht zum nächstgelegenen Peraine- oder Traviatempel gehen, eine zünftige Handwerkerin zu dem Tempel, bei dem ihre Zunft auch den Tempelzehnt zahlt.

Formal würde ich mit dem Datum und Ort der Niederschrift beginnen. Falls der/die Erblasser/in selbst nicht schreiben kann, auch Angabe wer es getreulich niedergeschrieben hat wie diktiert. In solchen Fällen vielleicht auch noch zwei oder drei Zeugen, die das auch bezeugen.

Dann muss natürlich beschrieben werden, wer was genau bekommt, und ob es Voraussetzungen oder Auflagen gibt.
Z.B. einen Bauernhof könnte man dem ältesten Kind vermachen, bzw "der Alrike, die schon seit Jahren als Jungbäuerin wirtschaftet". Aber auch dem ältesten verheirateten Kind, das ihn selbst bewirtschaften will und es schafft, vor dem Mittag alle Kühe zu melken. Oder sowas.

Eine Kauffrau könnte ihr gesamtes Handelshaus einem Kind vermachen, oder dem Alrik die Potte "Neersands Stolz", der Elkwine die Kogge "Südwind" und das Warenlager in Kannemünde, dem Belrik die Fischereirechte und den Kutter sowie das Wohnhaus am Walbergweg.

Es könnte Auflagen geben wie innerhalb von Jahr und Tag zu heiraten, ein pompöses Totengedenken auszurichten, niemanden aus der Sippe soundso zu heiraten, ein nicht direkt erbendes Geschwisterkind zu versorgen (oder Altknecht Ugo, der nicht mehr arbeiten kann), die Familienchronik fortzuführen, am Soundso-schrein eine Kerze zu entzünden, immer Hochkoscher Rotbunte zu halten und nie dieses neumodische Nordmärker Fleckvieh, oder das Familiengeheimrezept für Apfelwein nicht weiterzugeben. Mit Zusatz, wer sonst erbt, falls Auflagen nicht erfüllt.

Es könnte Anweisungen für die Beisetzung geben. Der eine will mindestens 24 echte Bienenwachskerzen und richtigen Weihrauch sowie Gedenkpraiosdienste an 12 Praiostagen, der andere einen Grabstein aus Eternenmarmor, die dritte auf keinen Fall in ihrem guten Kleid bestattet werden weil das dafür zu schade ist und vererbt gehört.

Zuletzt vermutlich eine Bitte an die entsprechende Gottheit, das alles zu segnen und über die Einhaltung zu wachen.
Zuletzt geändert von chizuranjida am 10.01.2021 02:50, insgesamt 2-mal geändert.
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere

Benutzeravatar
Zaidou
Posts in topic: 2
Beiträge: 347
Registriert: 19.02.2019 15:02

Auszeichnungen

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Zaidou »

chizuranjida hat geschrieben: 09.01.2021 15:50 In einem offiziellen Abenteuer, das in Al'anfa spielt, hat eine Grandessa ihr Testament bei der Phexkirche hinterlegt und diese auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Hah! Wieder was gelernt. Weißt du zufällig in welchem Abenteuer das vorkommt? Bin nur neugierig und ich möchte da Wissenslücken auffüllen :)

ottoantimon
Posts in topic: 1
Beiträge: 125
Registriert: 23.02.2013 16:06

Auszeichnungen

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von ottoantimon »

Das kam in Rabenblut vor

Benutzer 18120 gelöscht

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

Nach 'Al'Anfa stolze Herrscherin' S. 40 sind Testamente, bei den Granden, in der Perle des Südens, üblich und ein wichtiges Instrument der Familienpolitik.
In den weiterentwickelten Regionen -etwa das Horasreich, die goldene Au oder den tulamidischem Metropolen- ist nach meiner Meinung ein Testament nicht ungewöhnlich.

Der Testamentersteller richtet die religiösen Formeln an die Götter seines Panteons. Das ist regional unterschiedlich. Ein Kaufmann aus Havena wird sich an Efferd wenden, eine almadische Weingutbesitzerin eher an Rahja. Die angesprochenen Phex, Praios und Boron kommen als allgemeine Testamentgötter dazu. Auch hier je nach Region mit unterschiedlichem Gewicht. Tulamide die eher Marbo als Boron anbeten werden sich natürlich an Marbo wenden.

Neben der Regelung des Nachlass, ist das Testament auch eine Rechtfertigung des eigenen Lebensweg. Es wird also größere autobiographische Abschnitte enthalten. Dazu kommen jede Menge guter Ratschläge an die Hinterbliebenen wie sich verhalten sollen.

Mutolosch Kohlkocher
Posts in topic: 1
Beiträge: 27
Registriert: 10.01.2021 16:25

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Mutolosch Kohlkocher »

Glumbosch hat geschrieben: 09.01.2021 12:10 Zu meinen Anliegen: Wie würdet ihr ein Aventurisches Testament formulieren? Also nicht was würde euer Char wem vermachne, sondern wie würder ihr es Formal aufbauen? Wird das Testament vor allen 12 dargelegt, nur vor Boron? oder doch auch Praios, da er für juristisches Zuständig ist?
Beispiele für aventurische Testamente:

Aus Garetien:
https://www.garetien.de/index.php?title ... n_-_Teil_2

https://www.garetien.de/index.php?title ... _Testament

Aus Chababien:

http://liebliches-feld.net/wiki/index.p ... rs_(BB_17)

Aus dem Horasreich:
S. 62 des sehr guten Abenteuers "Masken der Macht"

Das Testament erstreckt sich über die ganze DIN4-Seite, ich darf leider aus forums- und urheberrechtlichen Gründen wahrscheinlich nicht mehr posten, daher nur ein kleiner Ausschnitt davon:
Masken der Macht, S62 hat geschrieben: Wir, Amene, Kaiserin von Horas’ Gnaden und Seines Reiches Statthalterin,
Königin des Lieblichen Feldes und vom Südmeer,
Herrin von Drôl, Cyclopea und Baliiri, Großfürstin von
....(Auslassung eines Teils ihrer weiteren Titel, da manche Personen teilweise leider komisch geworden sind :angry: )........
,Großmeisterin des Ordens vom Heiligen Blute
und des Ordens vom Goldenen Adler ebenso,
erklären hiermit Unseren letzten Willen auf Deren:

Ad primum: Wir bestimmen Unseren loyalen Gefolgsmann Eolan IV. Berlînghan zum Vollstrecker....
Aufbau ist:
Einleitung: Nennung der Erblasserin unter Nennung aller Titel
Ad primum: Ernennung des Testamentsvollstreckers.
Ad secundum: Ernennung des Nachfolgers
Ad tertium: Persönlicher Nachlass und Vermögenverteilung
Ad quartum: Wünsche für den Nachfolger
Schuss: Religiöse Schlussformel mit Bezug auf alle 12 Götter unter Nennung des aktuellen Datum.

Fenia_Winterkalt
Administration
Administration
Posts in topic: 1
Beiträge: 20785
Registriert: 17.06.2004 16:09
Geschlecht:

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Fenia_Winterkalt »

Nachricht der Moderation

Diskussion um die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben wurde in einen eigenen Thread ausgelagert da Off Topic: Lesen und Schreiben in Aventurien - wer kanns?

Benutzeravatar
Denderajida_von_Tuzak
Posts in topic: 1
Beiträge: 3003
Registriert: 27.08.2015 22:46

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Würde ja sagen, dass es Testamente nur gibt, wenn es etwas zu vererben gibt und das möglicherweise strittig ist. Normale Bauern, Handwerker u.s.w. und auch die meisten Adligen brauchen kein Testament (Erbfolge ist klar bzw. wird wie ortsüblich gehandhabt). Häufiger auftreten dürften Unklarheiten beim Nachlass bei:

- Adligen mit gleichwertigem Ehepartner (bspw. zwei Herzöge/Fürsten), deren Reiche nicht zusammengelegt werden sollen und wo dies nicht bereits im Ehevertrag fixiert wurde
- Händler (wenn es nicht einen Alleinerben gibt)
- Gelehrte (v.a. Magier), bei denen es um Bibliotheken und ihr wissenschaftliches Vermächtnis (u.a. auch bzgl. der Fortführung von Forschungsprojekten) geht.

Adlige werden primär die Praioskirche zur Nachlassregelung heranziehen, Händler die Phexkirche, Gelehrte die Hesindekirche... Boron sehe ich eher außen vor (die kümmern sich um Seele und Körper des Verstorbenen, nicht um seinen materiellen Besitz)... je nach Begünstigten des Nachlasses kann ich mir vorstellen, dass v.a. Travia (eheliche Kinder, Waisen,..) und Tsa (auch uneheliche Kinder) als bevorzugte Schutzpatronen des Testaments angerufen werden.

Benutzeravatar
Leta
Posts in topic: 1
Beiträge: 9937
Registriert: 13.02.2006 09:49
Geschlecht:

Auszeichnungen

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Leta »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 11.01.2021 14:26 - Adligen mit gleichwertigem Ehepartner (bspw. zwei Herzöge/Fürsten), deren Reiche nicht zusammengelegt werden sollen und wo dies nicht bereits im Ehevertrag fixiert wurde
- Händler (wenn es nicht einen Alleinerben gibt)
- Gelehrte (v.a. Magier), bei denen es um Bibliotheken und ihr wissenschaftliches Vermächtnis (u.a. auch bzgl. der Fortführung von Forschungsprojekten) geht.
und was man auch nie vergessen sollte: Wenn es etwas zu vererben gibt und eben NICHT die Standard Erbfolge greifen soll. Also wenn der Erstgeborene sich nicht um die Familienangelegenheiten kümmert und sich lieber in der Weltgeschichte herumtreibt und man ihn darum enterben will.

Benutzeravatar
Der löbliche Pilger
Posts in topic: 1
Beiträge: 1056
Registriert: 21.12.2012 23:52
Wohnort: Ingelheim
Geschlecht:

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Der löbliche Pilger »

Leta hat es bereits erwähnt, es gibt auch eine gesetzliche Erbfolge. Ein Testament ergibt nur Sinn, wenn man hiervon abweichen möchte und dies auch darf. Zudem könnte man in einem Testament ein Vermächtnis erklären.

Ich gehe stark davon aus, dass in einer mittelalterlich geprägten Gesellschaft nicht die heutige gesetzliche Erbfolge (hälftig der Ehegatte*in, hälftig die Kinder zu gleichen Teilen) gütig gewesen ist. Eine soclhe hätten den Besitz nämlich viel zu schnell und bis zur Unbrauchbarkeit zersplittert.
Sinnstiftender wäre daher eine gesetzliche Erbfolge, die dem ältesten Kind alle Ansprüche zusichert und dem hinterbliebenen Ehegatten sowie den übrigen Kindern eine Apanage zugesteht.
Dies gülte nicht nur beim Adel, sondern auch bei freien Bauern oder freien Bürgern.
Aber Vorsicht: Das ist, auf DSA bezogen, lediglich eine Spekulation meinerseits, da ich nicht wirklich in die Thematik "Erben und Vererben in Aventurien" eingedacht bin. :lol:

Insofern besteht m.E. nur eine untergeordnete Dringlichkeit, ein Testament zu verfassen. Wenn man diesen Schritt geht, dann würde man es aber wohl möglichst hieb- und stichfest gestalten wollen, sodass ich dieses Dokument auf jeden Fall von einem Geweihten (in ländlichen Gegenden Peraine/Travia, bei Adel eher Praios/Rondra, in Städten vielleicht Phex) beglaubigen lassen würde.
Wie blumig man den Text ausgestaltet, hängt wahrscheinlich davon ab, wie viel man sich den Schreiber kosten lassen möchte.

Benutzer 18120 gelöscht

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

In der Enzyklopaedia Aventurica S. 79 gibt es einige Ausführungen zur Erbfolge des Adels im Mittelreich. Vereinfacht gesagt: das älteste Kind erbt alles was vererbbar ist. Es ist keine Realerteilung erwähnt. Es ist kein Versorgungsanspruch des überlebenden Ehegatten ("Witwensitz") erwähnt.

Aber es gibt sehr viele Ausnahmen (z.B. das nur Söhne oder Töchter Erben dürfen.) Ob die Ausnahmen aus Gesetzen, Hausverträgen oder Traditionen stammen ist nicht festgelegt.

Für Bürger und Bauern gibt es keine Aussage. Die Erbfolge dürfte jedoch analog sein.
Erbzeitpunkt ist der Todestag des Erblassers.

Für tulamidische Länder gibt es eine Aussage in "Die Wüste Kohm und die Echsensümpfe" S. 29. Ein Sohn erhält bei Erreichen der Volljährigkeit mit 16 Jahren die Hälfte des väterlichen Besitz. Mit jedem volljährigem Sohn halbiert sich also das väterliche Vermögen. Der Rest wird zu Todeszeitpunkt unter den minderjährigen Söhnen verteilt. Töchter Erben nicht.

In Al'Anfa (Al'Anfa stolze Herrscherin' s. 40) gilt wiederum: Erbteilung ist unüblich. Ehegatten und Kinder haben keine gesetzlichen Pflichtteilsansprüche. Das nähere Regelt das Testament.


Neben den Er Regeln enthalten Testamente oft eine Vielzahl weiterer Bestimmungen die sich nicht immer aus dem Gesetz ableiten. Z.B. Zuwendungen an Kirchen und Stiftungen, einsetzen von Testamentvollsteckern oder Vormündern, Bestimmungen zur Beerdigung, Vermächtnisse an nicht sonstige Personen, mehr oder weniger gute Ratschläge an die Hinterblieben, Rechtfertigung des Lebenswerk etc. All dieses ergibt sich nicht zwingend aus dem Gesetz.

Benutzeravatar
Carolan
Posts in topic: 3
Beiträge: 423
Registriert: 23.12.2020 22:51
Geschlecht:

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Carolan »

@Glumbosch hast du jetzt eigentlich ein Testament gemacht?
"Ihr denkt ich wäre keine Gefahr für euch, weil ich blind bin?"
"Dann seid ihr wohl blinder, als ich es jemals sein könnte"

Benutzeravatar
ChaoGirDja
Posts in topic: 1
Beiträge: 9153
Registriert: 24.10.2006 21:37

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Carolan hat geschrieben: 20.01.2021 11:23@Glumbosch hast du jetzt eigentlich ein Testament gemacht?
Ähhh........ ;)

Wo ist die Lustige Ecke, wenn man sie Braucht? ^^
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.

Benutzeravatar
Carolan
Posts in topic: 3
Beiträge: 423
Registriert: 23.12.2020 22:51
Geschlecht:

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Carolan »

ChaoGirDja hat geschrieben: 20.01.2021 18:04 Ähhh........

Wo ist die Lustige Ecke, wenn man sie Braucht? ^^
:lol: Ich meinte natürlich in DSA (für seine Sammlung)
"Ihr denkt ich wäre keine Gefahr für euch, weil ich blind bin?"
"Dann seid ihr wohl blinder, als ich es jemals sein könnte"

Glumbosch
Posts in topic: 2
Beiträge: 90
Registriert: 07.01.2018 19:40

Auszeichnungen

Errungenschaften

Aventurisches Testament

Ungelesener Beitrag von Glumbosch »

Carolan hat geschrieben: 20.01.2021 11:23 @Glumbosch hast du jetzt eigentlich ein Testament gemacht?
Bestimmter vs unbestimmter Artikel.

Nein, mir waren die beispiel hier ausreichend:
Mutolosch Kohlkocher hat geschrieben: 11.01.2021 01:22 Beispiele für aventurische Testamente:

Aus Garetien:
https://www.garetien.de/index.php?title ... n_-_Teil_2

https://www.garetien.de/index.php?title ... _Testament

Aus Chababien:

http://liebliches-feld.net/wiki/index.p ... rs_(BB_17)

Aus dem Horasreich:

Antworten