Neue Forenaktion: Aventurien untenrum! |
DSA4 Adeliger Geweihter
-
- Posts in topic: 5
- Beiträge: 59
- Registriert: 17.09.2007 19:59
Adeliger Geweihter
Hallo Leute,
Wir spielen DSA4.1 (bzw. testen gerade Hartschales Hausregeln) und befinden uns im Jahr 1031 BF, kurz vor VeG.
Wir haben einen Charakter, der ein Firungeweihter ist, aber gleichzeitig Adelige Abstammung (SO 11) hat.
Jetzt muss ich dazu sagen, dass der SL und ich die erfahrensten unserer Runde in der DSA - Welt sind, aber immer vor dem Hoftag 1014 BF gespielt bzw geleitet haben. Daher gab es in dem Aventurien was wir kennen immer eine klare Trennung von Adelstitel und Berufung durch die Gottheit. Mittlerweile ist das ja wieder etwas aufgeweicht worden, daher wüsste ich gern, wie Ihr bestimmte Punkte seht. Natürlich gerne "bei uns läuft das so" aber noch lieber wären mir Quellenangaben zum offiziellen Aventurien.
Wenn es dazu keine gibt, und der SL das festlegen muss, bin ich da für entsprechende Hinweise auch dankbar.
1. Ansehen in der Welt: hauptsächlich als Geweihter, nur von manchen Adeligen, die sein Haus kennen mit mehr Respekt behandelt? Oder als Adeliger, der halt auch den "Job" eines Geweihten hat?
2. Ansprüche: bleibt er in der Erbreihenfolge oder wird er ganz ans Ende gesetzt, so als Notfall, bevor man auf Bastarde zurückgreifen muss?
3. Rechte als Adeliger: gibt er die auf, wenn er "unter die Kutte geht" oder bekommt er zusätzlich zu den Adelsprivilegien noch die der Geweihten? Darf er z.B. das Recht der leichten Hand ausüben oder in Turnieren für sein Adelshaus antreten? Am Ende halt die Frage, ob man in Aventurien de facto zwei Ständen angehören kann.
4. Wappen: gibt er das Wappen (wenn auch nicht den Namen) seiner Familie auf und trägt nur die Farben seines Gottes oder hat er das Recht auf ein persönliches Wappen, evtl. mit entsprechenden Ergänzungen wegen seines Geweihtenstatus?
Vielen Dank.
Edit: Rechtschreibfehler, Adelige Abstammung statt adeliges Erbe
Wir spielen DSA4.1 (bzw. testen gerade Hartschales Hausregeln) und befinden uns im Jahr 1031 BF, kurz vor VeG.
Wir haben einen Charakter, der ein Firungeweihter ist, aber gleichzeitig Adelige Abstammung (SO 11) hat.
Jetzt muss ich dazu sagen, dass der SL und ich die erfahrensten unserer Runde in der DSA - Welt sind, aber immer vor dem Hoftag 1014 BF gespielt bzw geleitet haben. Daher gab es in dem Aventurien was wir kennen immer eine klare Trennung von Adelstitel und Berufung durch die Gottheit. Mittlerweile ist das ja wieder etwas aufgeweicht worden, daher wüsste ich gern, wie Ihr bestimmte Punkte seht. Natürlich gerne "bei uns läuft das so" aber noch lieber wären mir Quellenangaben zum offiziellen Aventurien.
Wenn es dazu keine gibt, und der SL das festlegen muss, bin ich da für entsprechende Hinweise auch dankbar.
1. Ansehen in der Welt: hauptsächlich als Geweihter, nur von manchen Adeligen, die sein Haus kennen mit mehr Respekt behandelt? Oder als Adeliger, der halt auch den "Job" eines Geweihten hat?
2. Ansprüche: bleibt er in der Erbreihenfolge oder wird er ganz ans Ende gesetzt, so als Notfall, bevor man auf Bastarde zurückgreifen muss?
3. Rechte als Adeliger: gibt er die auf, wenn er "unter die Kutte geht" oder bekommt er zusätzlich zu den Adelsprivilegien noch die der Geweihten? Darf er z.B. das Recht der leichten Hand ausüben oder in Turnieren für sein Adelshaus antreten? Am Ende halt die Frage, ob man in Aventurien de facto zwei Ständen angehören kann.
4. Wappen: gibt er das Wappen (wenn auch nicht den Namen) seiner Familie auf und trägt nur die Farben seines Gottes oder hat er das Recht auf ein persönliches Wappen, evtl. mit entsprechenden Ergänzungen wegen seines Geweihtenstatus?
Vielen Dank.
Edit: Rechtschreibfehler, Adelige Abstammung statt adeliges Erbe
Zuletzt geändert von Corwin von Dunkelfels am 23.09.2020 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
Adeliger Geweihter
Zu 1. Durch den Geweihtenstand verliert er nicht seine Verwandtschaft, Erziehung und mögliche Apanagen. Er bleibt sogar in der Erbfolge. Daher würde ich sagen er ist normalerweise Adliger mit profession Geweihter. Sein Umfeld wird hier aber auch ein gewisses Adligen Auftreten erwarten.
Es sei den er entschließt sich bewusst sein alten Leben hinter sich zu lassen und fortan nur als Geweihter (etwa in der Art Emerit, Mönch) zu leben. Dann ist nur noch der Geweihtenstand maßgebend.
Zu 2. Da profane Erben selber regieren dürfen werden sie vorgezogen. Sollte der Geweihte hierdurch in der Erbfolge nach hinten rutschen steht ihm ein Ausgleich in Form höherer Apanagen zu.
Zu 3. Siehe 1. solange er nicht verzichtet bleibt er Adligit allen Rechten und Pflichten. Der Moralkodex hat Vorrang vor Adelskodex. Ein Tsageweihte würde also niemals bei einem Turnier antreten.
Zu 4. Er wird normalerweise sein Wappen weiterführen und nach Möglichkeit um einen Hinweis auf den Geweihtenstand ergänzen. Er wird zwei verschiedene Siegel verwenden. Eins für private Familienangelegenheiten und ein für das Kirchenamt.
(Alle Aussagen meine Meinung ohne umfassendes Quellenstudium)
Es sei den er entschließt sich bewusst sein alten Leben hinter sich zu lassen und fortan nur als Geweihter (etwa in der Art Emerit, Mönch) zu leben. Dann ist nur noch der Geweihtenstand maßgebend.
Zu 2. Da profane Erben selber regieren dürfen werden sie vorgezogen. Sollte der Geweihte hierdurch in der Erbfolge nach hinten rutschen steht ihm ein Ausgleich in Form höherer Apanagen zu.
Zu 3. Siehe 1. solange er nicht verzichtet bleibt er Adligit allen Rechten und Pflichten. Der Moralkodex hat Vorrang vor Adelskodex. Ein Tsageweihte würde also niemals bei einem Turnier antreten.
Zu 4. Er wird normalerweise sein Wappen weiterführen und nach Möglichkeit um einen Hinweis auf den Geweihtenstand ergänzen. Er wird zwei verschiedene Siegel verwenden. Eins für private Familienangelegenheiten und ein für das Kirchenamt.
(Alle Aussagen meine Meinung ohne umfassendes Quellenstudium)
Adeliger Geweihter
Sollte er erben darf er nicht selbst regieren, sondern muss einen Vogt bestellen.
Ansonsten ist aber Firun auch eine seltsame Wahl eines adeligen Erben - da würde ich noch mal mit dem Spieler sprechen. Hatte er vllt etwas wie Aragorn vor Augen?
Allerdings gibt's ja auch die Strömung innerhalb der "Kirche" die am Hofe bleibt und sozial etwas mehr drauf hat als die Walläufer.
Ansonsten ist aber Firun auch eine seltsame Wahl eines adeligen Erben - da würde ich noch mal mit dem Spieler sprechen. Hatte er vllt etwas wie Aragorn vor Augen?
Allerdings gibt's ja auch die Strömung innerhalb der "Kirche" die am Hofe bleibt und sozial etwas mehr drauf hat als die Walläufer.
Wasser schmeckt nach nasser Luft
-
- Posts in topic: 5
- Beiträge: 59
- Registriert: 17.09.2007 19:59
Adeliger Geweihter
Danke erstmal für das Feedback.
Ja, das ist so ein Thema. Er hat in einer vorigen Kampagne einen Adeligen gespielt, dafür ein Adelshaus ausgearbeitet und möchte nun - 17 Jahre später - erneut einen Angehörigen davon spielen. Und zwar unbedingt aus der Hauptlinie, also Baronssohn. Warum? Keine Ahnung. Er hat da eine andere Generierungslogik als wir anderen. Wo wir uns halt eine Rolle in Aventurien vorstellen und dann den Charakter dazu basteln (und dann durchaus optimieren), nimmt er sich halt eher Bausteine, die ihm gefallen (Adeliger aus seinem Haus, Wildnistalente, gut im (Fern)Kampf, kann Mirakel wirken) und sucht sich dann die Profession die ihm das liefert. Er wollte in einem früheren Entwurf auch noch einen magischen Anteil drin haben, weiß nicht ob das jetzt der Fall ist. Mit Hartschales Hausregeln geht da Einiges.
Outgame drüber reden hat der SL schon versucht (auch zu anderenDingen, die den Char betreffen, um im VorfeldProblemeaus der Welt zu schaffen), aber der Spieler fühlt sich da recht schnell bevormundet und ist eingeschnappt.
Damit das nicht falsch rüber kommt, wir spielen schon lange und gerne mit ihm, er ist ein echt netter Kerl und auch rollenspielerisch ein Gewinn für die Gruppe, aber hier kommen wir irgendwie nicht weiter, da unser Aventurienbild zu sehr mit seinem "Ich bastel mir einen ViertelklerikerAssassinenAdeligen" - D&D Erschaffungsstil kollidiert. Daher auch die Bitte um Quellen, wenn möglich, damit wir abschätzen können, wieviel von "unserem" Aventurienbild offiziell ist.
Genau, Hüter der Jagd hat er auch gewählt, afaik.
Ja, das ist so ein Thema. Er hat in einer vorigen Kampagne einen Adeligen gespielt, dafür ein Adelshaus ausgearbeitet und möchte nun - 17 Jahre später - erneut einen Angehörigen davon spielen. Und zwar unbedingt aus der Hauptlinie, also Baronssohn. Warum? Keine Ahnung. Er hat da eine andere Generierungslogik als wir anderen. Wo wir uns halt eine Rolle in Aventurien vorstellen und dann den Charakter dazu basteln (und dann durchaus optimieren), nimmt er sich halt eher Bausteine, die ihm gefallen (Adeliger aus seinem Haus, Wildnistalente, gut im (Fern)Kampf, kann Mirakel wirken) und sucht sich dann die Profession die ihm das liefert. Er wollte in einem früheren Entwurf auch noch einen magischen Anteil drin haben, weiß nicht ob das jetzt der Fall ist. Mit Hartschales Hausregeln geht da Einiges.
Outgame drüber reden hat der SL schon versucht (auch zu anderenDingen, die den Char betreffen, um im VorfeldProblemeaus der Welt zu schaffen), aber der Spieler fühlt sich da recht schnell bevormundet und ist eingeschnappt.
Damit das nicht falsch rüber kommt, wir spielen schon lange und gerne mit ihm, er ist ein echt netter Kerl und auch rollenspielerisch ein Gewinn für die Gruppe, aber hier kommen wir irgendwie nicht weiter, da unser Aventurienbild zu sehr mit seinem "Ich bastel mir einen ViertelklerikerAssassinenAdeligen" - D&D Erschaffungsstil kollidiert. Daher auch die Bitte um Quellen, wenn möglich, damit wir abschätzen können, wieviel von "unserem" Aventurienbild offiziell ist.
Genau, Hüter der Jagd hat er auch gewählt, afaik.
Adeliger Geweihter
Ganz abwegig halte ich einen Firungeweiten adliger Abstammung nicht. Besonders in Tobrien wird Firun als Adelsgott verehrt. Das Herzoghaus beruft sich auf die Abstammung vom Firunheiligen Jarlak. Bei der Neigung des Adels untereinander zu heiraten, dürfte der Heilige inzwischen in der Ahnengalerie der meisten tobrischen Adelsfamilien vertreten sein.
Der typische Karriereweg eines solchen adligen Geweihten dürft eine Stelle als Hofkaplan oder Tempelvorsteher einer Residenzstadt sein.
Je nach Zeitpunkt können aber Borborads Horden einen Strich durch die Planung machen. Da sie den Familienbesitz in Tobrien überrennen. Dann bleibt halt die Wahl zwischen "bei Verwandten durchschnorren" oder sich dem tobrischen Wiederstand gegen die schwarzen Lande anschließen und Waldläufer werden.
(Zu Quellen will ich heute Abend nochmal was schreiben. Was ich bisher gefunden habe lässt einigen Interpretationsspielraum zu.)
Der typische Karriereweg eines solchen adligen Geweihten dürft eine Stelle als Hofkaplan oder Tempelvorsteher einer Residenzstadt sein.
Je nach Zeitpunkt können aber Borborads Horden einen Strich durch die Planung machen. Da sie den Familienbesitz in Tobrien überrennen. Dann bleibt halt die Wahl zwischen "bei Verwandten durchschnorren" oder sich dem tobrischen Wiederstand gegen die schwarzen Lande anschließen und Waldläufer werden.
(Zu Quellen will ich heute Abend nochmal was schreiben. Was ich bisher gefunden habe lässt einigen Interpretationsspielraum zu.)
-
- Posts in topic: 5
- Beiträge: 59
- Registriert: 17.09.2007 19:59
Adeliger Geweihter
Der Charakter ist Koscher, mit Tobrien hat er da keine Berührung. Aber das ist nicht so tragisch.
Was die Quellen betrifft: im AG, WdG (Geweihte) und HdR (Adel) habe ich dazu nichts Explizites finden können, außer die Stelle mit dem Hoftag zu Gareth und dem Verbot, das Lehen selbst zu führen (sowie die Notfall- bedingte Ausnahmeregelungen der Kirchenmarken). Daher bin ich auf andere Quellen gespannt, danke schonmal.
Was die Quellen betrifft: im AG, WdG (Geweihte) und HdR (Adel) habe ich dazu nichts Explizites finden können, außer die Stelle mit dem Hoftag zu Gareth und dem Verbot, das Lehen selbst zu führen (sowie die Notfall- bedingte Ausnahmeregelungen der Kirchenmarken). Daher bin ich auf andere Quellen gespannt, danke schonmal.
- Der löbliche Pilger
- Posts in topic: 1
- Beiträge: 1056
- Registriert: 21.12.2012 23:52
- Wohnort: Ingelheim
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Einen Adligen, der eine Laufbahn als Firun-Geweihter anstrebt, kann ich mir in der Theorie durchaus vorstellen. Allerdings nur dann, wenn er in der Erbfolge lediglich ab Rang 3 abwärts rangiert. Tobrien böte sich da zuvorderst an, aber auch im Bornland sollte das durchaus vorkommen. Kritisch sähe ich das in den südlichen Provinzen.
Hüter der Jagd ist natürlich eine plausible Wahl, allerdings fiele es mir da schwer einen Grund zu finden, weswegen man auf Abenteuer ziehen sollte. Das ist allgemein bei Firun-Geweihten schon nicht einfach, bei dieser Stömung noch komplizierter.
Zu deinen Fragen:
1.) Ich würde sagen, es kommt darauf an, wer ihm gegenübersteht. In der Gegend der heimatlichen Baronie wird er sowohl beim Volk als auch den Adligen eher als Sohn des Landesherren wahrgenommen, der eben Geweihter ist. Je weiter er sich von den heimatlichen Landen entfernt, desto mehr überdeckt seine Weihe seinen Stand.
2.) Wurde bereits beantwortet. Es kommt jedoch auch vor, dass man zugunsten seiner göttlichen Berufung ganz auf die weltlichen "Pflichten" verzichtet. Traut er einem etwaigen Vogt oder seinen jüngeren Geschwistern mehr zu?
3.) Er ist weiterhin adlig und er ist Geweihter. Demnach genießt er beide Privilegien gleichzeitig. Innerhalb der Kirche aber spielt seine Abstammung zumindest de jure keine Rolle.
4.) was @Haketau sagt
Hüter der Jagd ist natürlich eine plausible Wahl, allerdings fiele es mir da schwer einen Grund zu finden, weswegen man auf Abenteuer ziehen sollte. Das ist allgemein bei Firun-Geweihten schon nicht einfach, bei dieser Stömung noch komplizierter.
Zu deinen Fragen:
1.) Ich würde sagen, es kommt darauf an, wer ihm gegenübersteht. In der Gegend der heimatlichen Baronie wird er sowohl beim Volk als auch den Adligen eher als Sohn des Landesherren wahrgenommen, der eben Geweihter ist. Je weiter er sich von den heimatlichen Landen entfernt, desto mehr überdeckt seine Weihe seinen Stand.
2.) Wurde bereits beantwortet. Es kommt jedoch auch vor, dass man zugunsten seiner göttlichen Berufung ganz auf die weltlichen "Pflichten" verzichtet. Traut er einem etwaigen Vogt oder seinen jüngeren Geschwistern mehr zu?
3.) Er ist weiterhin adlig und er ist Geweihter. Demnach genießt er beide Privilegien gleichzeitig. Innerhalb der Kirche aber spielt seine Abstammung zumindest de jure keine Rolle.
4.) was @Haketau sagt
- Denderajida_von_Tuzak
- Posts in topic: 2
- Beiträge: 3003
- Registriert: 27.08.2015 22:46
Adeliger Geweihter
Soviel ich weiß, bleibt ein Geweihter zwar adelig (und darf weiter Familienwappen und -namen führen), scheidet aber im Mittelreich aus der Erbfolge der Familienlehen aus (im Gegensatz zu Magiern). Dafür darf er mit Gütern belehnt werden (die er aber nicht weitervererben kann) und diese auch selbst verwalten (wiederum im Gegensatz zu Magiern, die immer die Regierungsgewalt einem Vogt übertragen müssen).
- Seidoss-Anima von Seelenheil
- Posts in topic: 8
- Beiträge: 3767
- Registriert: 07.10.2013 14:57
- Wohnort: Deutschland
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Also, der SO dwfiniert sein Ansehen.Corwin von Dunkelfels hat geschrieben: ↑20.09.2020 13:29 Hallo Leute,
Wir spielen DSA4.1 (bzw. testen gerade Hartschales Hausregeln) und befinden uns im Jahr 1031 BF, kurz vor VeG.
Wir haben einen Charakter, der ein Firungeweihter ist, aber gleichzeitig Adeliges Erbe (SO 11) hat.
Jetzt muss ich dazu sagen, dass der SL und ich die erfahrensten unserer Runde in der DSA - Welt sind, aber immer vor dem Hoftag 1014 BF gespielt bzw geleitet haben. Daher gab es in dem Aventurien was wir kennen immer eine klare Trennung von Adelstitel und Berufung durch die Gottheit. Mittlerweile ist das ja wieder etwas aufgeweicht worden, daher wüsste ich gern, wie Ihr bestimmte Punkte seht. Natürlich gerne "bei uns läuft das so" aber noch lieber wären mir Quellenangaben zum offiziellen Aventurien.
Wenn es dazu keine gibt, und der SL das festlegen muss, bin ich da für entsprechende Hinweise auch dankbar.
1. Ansehen in der Welt: hauptsächlich als Geweihter, nur von manchen Adeligen, die sein Haus kennen mit mehr Respekt behandelt? Oder als Adeliger, der halt auch den "Job" eines Geweihten hat?
2. Ansprüche: bleibt er in der Erbreihenfolge oder wird er ganz ans Ende gesetzt, so als Notfall, bevor man auf Bastarde zurückgreifen muss?
3. Rechte als Adeliger: gibt er die auf, wenn er "unter die Kutte geht" oder bekommt er zusätzlich zu den Adelsprivilegien noch die der Geweihten? Darf er z.B. das Recht der leichten Hand ausüben oder in Turnieren für sein Adelshaus antreten? Am Ende halt die Frage, ob man in Aventurien de facto zwei Ständen angehören kann.
4. Wappen: gibt er das Wappen (wenn auch nicht den Namen) seiner Familie auf und trägt nur die Farben seines Gottes oder hat er das Recht auf ein persönliches Wappen, evtl. mit entsprechenden Ergänzungen wegen seines Geweihtenstatus?
Vielen Dank.
Edit: Rechtschreibfehler
Ist er der Erbe eines Junkernguts, wird man ihn in Tobrien eher wegen seiner Firunweihe achten.
Da aber Firunis einen Mindest-SO von 6 haben, wird der SO 11 wohl eher durch seine Familie kommen?
Auf jeden Fall wird weder seine adlige Geburt noch seine Weihe sein Ansehen bei irgemdwem schmälern: Im Gegenteil.
Durch Spätweihe oder Akoluth bekommt man sogar SO +1.
-----
Zum Gareter Pamphlet:
Der Geweihte darf das Erbe insofern antreten, dass er den Titel führen darf: Also auch als Geweihter IST er dann Junker, Baron oder Graf, sobald Mami und Papi tot sind.
Aber er muss einen ungeweihten Vogt einsetzen, der die Regierungsgeschäfte übernimmt.
Fun FACT(!) : Es gibt keine Einschränkungen für Akoluthen.
Zweiter Fum Fact: Einschränkungen für Geweihte und Magier (Ja: Magier, nicht: Zauberer im Allgemeine..... wer hat sich das nur ausgedacht...) gelten nur für das Antreten eines Erbes: Direktbelehnung u. Ä. (siehe die ganzen Kirchenmarken) sind überhaupt kein Problem.
Dritter FunFact: Rohals Worte besagen, dass Geweihte nur so viel Land regieren dúrfen, wie sie mit ihrer eigenen Hände Arbeit verwalten können.
In der Rechtssprache genauso wie in der Praxis bedeutet dies, dass der ZWANG/die PFLICHT einen Vogt einzusetzen er ab Parzellen von Baroniegröße gilt.
Niemand schreit auf, wenn dein Firuni ein Junkerngut erbt. Was soll passieren? Dass es keine Wilderei mehr in Firunshausem gibt?
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
- Hesindian Fuxfell
- Posts in topic: 1
- Beiträge: 4697
- Registriert: 13.07.2005 11:50
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Über das rechtliche hinaus wird aber trotzdem üblicherweise zugesehen, dass es einen weltlichen Erben gibt. Ein Geweihter oder magischer Erbe ist eher die Ausnahme, eben weil es auch so viele Umstände mitbringt.
Ein Beispiel was dann passieren kann ist die Familie Bennain. Emer war die Erbin des Fürstenthrons und Invher trat die Ausbildung zur Rondrageweihten an. Als Emer dann an Brin versprochen wurde, womit sie als Erbin des Fürstentitels ausfiel, brach Invher das Noviziat ab, um später ordentlich das Erbe antreten zu können.
Jetzt ist klar, dass es in den hohen Ebenen deutlich relevanter ist, dass die Herrschaft nicht in die Hände eines Vogts fällt, aber es gibt auch in den Ebenen darunter ähnliche Beispiele.
Ein Beispiel was dann passieren kann ist die Familie Bennain. Emer war die Erbin des Fürstenthrons und Invher trat die Ausbildung zur Rondrageweihten an. Als Emer dann an Brin versprochen wurde, womit sie als Erbin des Fürstentitels ausfiel, brach Invher das Noviziat ab, um später ordentlich das Erbe antreten zu können.
Jetzt ist klar, dass es in den hohen Ebenen deutlich relevanter ist, dass die Herrschaft nicht in die Hände eines Vogts fällt, aber es gibt auch in den Ebenen darunter ähnliche Beispiele.
Der dessen Name nicht getanzt werden darf.
wenn Tom Riddle an einer Waldorfschule gewesen wäre
wenn Tom Riddle an einer Waldorfschule gewesen wäre
- Seidoss-Anima von Seelenheil
- Posts in topic: 8
- Beiträge: 3767
- Registriert: 07.10.2013 14:57
- Wohnort: Deutschland
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Ja genau.Hesindian Fuxfell hat geschrieben: ↑21.09.2020 16:11 Jetzt ist klar, dass es in den hohen Ebenen deutlich relevanter ist, dass die Herrschaft nicht in die Hände eines Vogts fällt, aber es gibt auch in den Ebenen darunter ähnliche Beispiele
Wirklich unproblematisch und daher auch für SCs attraktiv ist (ausschließlich) ein geweihter Edler/Junker.
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
Adeliger Geweihter
Ihn einfach aus dem Lieblichen Feld kommen zu lassen ist keine Option?
Wasser schmeckt nach nasser Luft
- chizuranjida
- Posts in topic: 2
- Beiträge: 3539
- Registriert: 02.03.2006 06:32
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Adeliger Geweihter
Oder Bornland. Da wird das ja wohl jede wichtige Bronnjarenfamilie selber regeln können wie sie möchte, und man muss nicht so sehr auf offizielle Setzungen schauen.
Auch Andergast hat mW einen starken Firunglauben und eigenes Erbrecht des Adels, unabhängig von dem des Mittelreichs und sogar auch von rohal'schen Erlassen und dergleichen.
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere
- Alrik der Ältere
-
- Posts in topic: 5
- Beiträge: 59
- Registriert: 17.09.2007 19:59
Adeliger Geweihter
Wie gesagt, er hat sich da ein Koscher Adelshaus für den vorigen Char gebastelt und will das wieder nutzen.
Ging jetzt auch weniger um die Erbfrage direkt (er hat nur Adelige Abstammung), sondern eher um die Regelungen in Aventurien zu Adeligen, die das Ornat nehmen. Also wie sehr sind die noch Adelige und wie sehr "überschreibt" ihr neuer Stand das. In unserem bisherigen Aventurien war das klar getrennt, die Adeligen behalten ihren Namen aber alles andere (Wappen, teilweise Familienbande) müssen hinter ihrer Berufung zurück stehen. Aber das war halt vor den Regelungen des Hoftags 1014 BF.
Aber danke erstmal für Euren Input bis hierher.
Ging jetzt auch weniger um die Erbfrage direkt (er hat nur Adelige Abstammung), sondern eher um die Regelungen in Aventurien zu Adeligen, die das Ornat nehmen. Also wie sehr sind die noch Adelige und wie sehr "überschreibt" ihr neuer Stand das. In unserem bisherigen Aventurien war das klar getrennt, die Adeligen behalten ihren Namen aber alles andere (Wappen, teilweise Familienbande) müssen hinter ihrer Berufung zurück stehen. Aber das war halt vor den Regelungen des Hoftags 1014 BF.
Aber danke erstmal für Euren Input bis hierher.
Adeliger Geweihter
Hier noch der Quellennachtrag (meine Handbibliothek ist zugegebenermaßen teilweise prähistorisch)
"Die Götter des schwarzen Auges" (S. 85)
"Trotz mehrfachen Bestrebungen ist ihnen (den Geweihten) seit Rohals Zeiten kein Landbesitz erlaubt; wohl dürfen sie Vasallen des Kaisers sein, müssen ihr Lehen aber von einem Vogt oder Kastelan verwalten lassen. Alle zwölf Kirchen haben das Recht zur Wappenvergabe an Ordensritter, soweit ihre heiligen Tiere und Symbole betroffen sind."
Geweihte dürfen also Lehen erben und verliehen bekommen. Über Titel, Wappen und bewegliches Vermögen dürfen sie frei verfügen. Das Gesetz verbietet nur Landbesitz und stellt die Lehensverwaltung unter einen Vogt. Ob der Geweihte alleine über den Vogt entscheidet, oder der Lehensgeber mitzuentscheiden hat ist nicht festgelegt. Ebenfalls ist nicht festgelegt ob der Geweihte den Vogt auswechseln kann und ihm exakte Anweisungen geben kann.
All das bietet sich als mögliche Streitpunkte in einem Verfahren vor dem Reichsgericht an.
"Die Götter des schwarzen Auges" (S. 85)
"In Aventurien gibt es kein Zölibat."
Geweihte können eine normale Famile haben und Kinder bekommen. Diese treten dann wieder in den Stand der (Groß-)-eltern ein, wenn sie nicht selbst Geweihte werden.
Etwas abweichend in der "Enzyklopaedia Aventuria" (S. 76)
"... - seit der Herrschaft Rohals des Weisen ist den Geweihten jeglicher Landbesitz untersagt, den sie nicht selber bewirtschaften."
Selbstbewirtschaftes Land dürfen Geweihte besitzen. Hier kann man darüber diskutieren was noch als 'selbst bewirtschaften' gilt. Nach meiner Auffassung kann man da auch Land drunter verstehen, das von Mägten und Knechten das eigenen Haushalts bewirtschaftet wird. Aber da kann man drüber streiten.
"Enzyklopaedia Aventuria" (S. 79)
"Von der Erbfolge
...Gemeinhin ist die Frage der Erbfolge leicht zu klären: Das älteste Kind ... erbt sämtliche Titel und Ländereien. ... Das könnte alles recht einfach sein, gäbe es nicht eine solche Vielzahl von Ausnahmen. ...
Auch sind nicht alle Titel gleichermaßen vererbbar."
Alle denkbaren Konstellationen können eintreten. Im Zweifelsfall verdienen halt die Advokaten am Reichsgericht einen großen Haufen Dukaten. Zu einem Pflichtanteil oder eine Abfindung für Nachgeborene und Übergangene ist in der Quelle nichts erwähnt.
"Die Götter des schwarzen Auges" (S. 85)
"Trotz mehrfachen Bestrebungen ist ihnen (den Geweihten) seit Rohals Zeiten kein Landbesitz erlaubt; wohl dürfen sie Vasallen des Kaisers sein, müssen ihr Lehen aber von einem Vogt oder Kastelan verwalten lassen. Alle zwölf Kirchen haben das Recht zur Wappenvergabe an Ordensritter, soweit ihre heiligen Tiere und Symbole betroffen sind."
Geweihte dürfen also Lehen erben und verliehen bekommen. Über Titel, Wappen und bewegliches Vermögen dürfen sie frei verfügen. Das Gesetz verbietet nur Landbesitz und stellt die Lehensverwaltung unter einen Vogt. Ob der Geweihte alleine über den Vogt entscheidet, oder der Lehensgeber mitzuentscheiden hat ist nicht festgelegt. Ebenfalls ist nicht festgelegt ob der Geweihte den Vogt auswechseln kann und ihm exakte Anweisungen geben kann.
All das bietet sich als mögliche Streitpunkte in einem Verfahren vor dem Reichsgericht an.
"Die Götter des schwarzen Auges" (S. 85)
"In Aventurien gibt es kein Zölibat."
Geweihte können eine normale Famile haben und Kinder bekommen. Diese treten dann wieder in den Stand der (Groß-)-eltern ein, wenn sie nicht selbst Geweihte werden.
Etwas abweichend in der "Enzyklopaedia Aventuria" (S. 76)
"... - seit der Herrschaft Rohals des Weisen ist den Geweihten jeglicher Landbesitz untersagt, den sie nicht selber bewirtschaften."
Selbstbewirtschaftes Land dürfen Geweihte besitzen. Hier kann man darüber diskutieren was noch als 'selbst bewirtschaften' gilt. Nach meiner Auffassung kann man da auch Land drunter verstehen, das von Mägten und Knechten das eigenen Haushalts bewirtschaftet wird. Aber da kann man drüber streiten.
"Enzyklopaedia Aventuria" (S. 79)
"Von der Erbfolge
...Gemeinhin ist die Frage der Erbfolge leicht zu klären: Das älteste Kind ... erbt sämtliche Titel und Ländereien. ... Das könnte alles recht einfach sein, gäbe es nicht eine solche Vielzahl von Ausnahmen. ...
Auch sind nicht alle Titel gleichermaßen vererbbar."
Alle denkbaren Konstellationen können eintreten. Im Zweifelsfall verdienen halt die Advokaten am Reichsgericht einen großen Haufen Dukaten. Zu einem Pflichtanteil oder eine Abfindung für Nachgeborene und Übergangene ist in der Quelle nichts erwähnt.
- Seidoss-Anima von Seelenheil
- Posts in topic: 8
- Beiträge: 3767
- Registriert: 07.10.2013 14:57
- Wohnort: Deutschland
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
In der Praxis sieht das so aus, dass einerseits Klöster (die ja von mehreren Geweihten betreut werden) ohne juristische Probleme durchaus riesige Ländereien besitzen können.Haketau hat geschrieben: ↑21.09.2020 23:20 Etwas abweichend in der "Enzyklopaedia Aventuria" (S. 76)
"... - seit der Herrschaft Rohals des Weisen ist den Geweihten jeglicher Landbesitz untersagt, den sie nicht selber bewirtschaften."
Selbstbewirtschaftes Land dürfen Geweihte besitzen. Hier kann man darüber diskutieren was noch als 'selbst bewirtschaften' gilt. Nach meiner Auffassung kann man da auch Land drunter verstehen, das von Mägten und Knechten das eigenen Haushalts bewirtschaftet wird. Aber da kann man drüber streiten
Andererseits können Geweihte Edle/Junker sein, zumindest von extrem kleinen Junkerngütern.
Ein Sonderfall sind direkt-Belehnungen oder temporäre Sonderämter: Namentlich sind sie (aufgelöste) Traviamark und die Sonnenmark Beilink zu nennen, wo Geweihte im Rang von Provinzherrschern sind.
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
- chizuranjida
- Posts in topic: 2
- Beiträge: 3539
- Registriert: 02.03.2006 06:32
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Adeliger Geweihter
Ich würde das umgekehrt sehen.Corwin von Dunkelfels hat geschrieben: ↑21.09.2020 22:09 eher um die Regelungen in Aventurien zu Adeligen, die das Ornat nehmen. Also wie sehr sind die noch Adelige und wie sehr "überschreibt" ihr neuer Stand das
Ein adliger Rondrageweihter verliert nicht den Adelsrang, der jetzt hinter der Weihe zurückstehen müsse. Unter den Rondrianern/Praioten sind sowieso sehr viele adlig.
Ein bürgerlich geborener Ronnie/Praiot/... gelangt durch die Weihe in ähnliche Höhen, wie Adlige sie von Geburt an gewöhnt sind.
Nun gibt es Kirchen, die weniger eng mit Adel und Herrschern verknüpft sind, sondern wo die meisten Geweihten von Geburt her niederen Standes sind. Peraine zum Beispiel. Dort würde ein Adliger, der sich zum einfachen Perainegeweihten herabstufen lässt, wohl unter anderen Adligen an Ansehen verlieren. Wenn er allerdings ein höheres Kirchenamt bekommt und/oder in Aranien sitzt / der Familie Bregelsaum angehört, vielleicht doch nicht.
Wo man Firun dazwischen ansiedeln soll ist vielleicht nicht geklärt und freier verhandelbar für die Runde. Die Firunkirche ist auch eng mit dem Adel verbandelt, über Hofgeweihte und herrschaftliche Jagd. Andererseits gibt es die Lehre vom Sozialdarwinisten der allein in der Wildnis stark sein will.
Ich würde sagen, das kann man so und so auslegen.
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere
- Alrik der Ältere
- Seidoss-Anima von Seelenheil
- Posts in topic: 8
- Beiträge: 3767
- Registriert: 07.10.2013 14:57
- Wohnort: Deutschland
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Gerade Tobrien hat da auch viel Spielraum.chizuranjida hat geschrieben: ↑22.09.2020 01:38 Wo man Firun dazwischen ansiedeln soll ist vielleicht nicht geklärt und freier verhandelbar für die Runde. Die Firunkirche ist auch eng mit dem Adel verbandelt, über Hofgeweihte und herrschaftliche Jagd. Andererseits gibt es die Lehre vom Sozialdarwinisten der allein in der Wildnis stark sein will.
Ich würde sagen, das kann man so und so auslegen
Es gibt und gab immer wieder sehr firungefällige Adlige (Isegrein) oder gar jene, die die Weihe amtraten.
Allerdings ist aufgrund des Lebenastils bei fast allen Geweihten außer Praios und Rondra eher die Frage, warum der SC diese Erbe wollen könnte?
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
Adeliger Geweihter
Adelige Geweihte sind ja sehr häufig in Aventurien, ist es doch eine beliebte Karriereoption für nachgeborene Adelssprossen.
Ein Problem aus dem Erbe gibt es dabei in der Regel nicht.
Die Familie stiftet der Kirche einen Teil der Ländereien oder der Einkommen um den Unterhalt des neuen Kirchenmitglieds zu sichern.
Die Ländereien bleiben in Besitz der Familie und werden von dem oder den Vorgeborenen verwaltet, sterben alle potentiellen Erben, muss der Geweihte halt zurück kommen und einen Vogt bestellen.
Falls er in Orden eingeweiht ist, die keinen Grundbesitz gestatten muss er dem Orden abschwören, oder den Besitz aufgeben.
Dann muss er sich für den Kirchenstand, oder den Heerschild entscheiden, denn an das Land ist die Wehrpflicht gebunden. Die kann sein Vogt übernehmen, aber das bedeutet schnell, dass er den Besitzanspruch einfach aus Gewohnheit verlieren mag.
Sein Eigengut kann er evtl. der Kirche stiften und dann als Vertreter der Kirche darüber walten, nach einem Tod wird dieses Amt aber innerhalb der Kirche neu vergeben werden.
Die physische Nähe, die Treue, zum Lehensherren ist entscheidend nicht das Pergament.
Privilegien führt er sowohl die des Adels, als auch die der Kirche solange diese nicht kollidieren. Wo das der Fall ist bestimmt der Kirchenstand, da dieser näher bei den Göttern ist.
Ein Problem aus dem Erbe gibt es dabei in der Regel nicht.
Die Familie stiftet der Kirche einen Teil der Ländereien oder der Einkommen um den Unterhalt des neuen Kirchenmitglieds zu sichern.
Die Ländereien bleiben in Besitz der Familie und werden von dem oder den Vorgeborenen verwaltet, sterben alle potentiellen Erben, muss der Geweihte halt zurück kommen und einen Vogt bestellen.
Falls er in Orden eingeweiht ist, die keinen Grundbesitz gestatten muss er dem Orden abschwören, oder den Besitz aufgeben.
Dann muss er sich für den Kirchenstand, oder den Heerschild entscheiden, denn an das Land ist die Wehrpflicht gebunden. Die kann sein Vogt übernehmen, aber das bedeutet schnell, dass er den Besitzanspruch einfach aus Gewohnheit verlieren mag.
Sein Eigengut kann er evtl. der Kirche stiften und dann als Vertreter der Kirche darüber walten, nach einem Tod wird dieses Amt aber innerhalb der Kirche neu vergeben werden.
Die physische Nähe, die Treue, zum Lehensherren ist entscheidend nicht das Pergament.
Privilegien führt er sowohl die des Adels, als auch die der Kirche solange diese nicht kollidieren. Wo das der Fall ist bestimmt der Kirchenstand, da dieser näher bei den Göttern ist.
Adeliger Geweihter
Nein, die Kirchen dürfen kein Landbesitz haben der von Fremden bestellt wird. Von sehr speziellen Fällen wie Beilunk abgesehen. Außerdem darf ein Aventurischen Geweihter eine Familie haben und hat damit eine Fürsorgepflicht gegenüber seiner Kinder.
Die Gefahr, das Vögte sich sein Besitz unter den Nagel reisen können besteht natürlich. Auch könnten der Lehensgeber prüfen ob er das Lehen zurückfordern kann, wenn der Lehensnehmer aufgrund seines Geweihtenstand seinen Pflichten nicht nachkommen kann.
- Denderajida_von_Tuzak
- Posts in topic: 2
- Beiträge: 3003
- Registriert: 27.08.2015 22:46
Adeliger Geweihter
du musst unterscheiden zwischen "die Kirche" und einem einzelnen "Geweihten".
Die Kirche als Organisation - sei es in der Form von Tempeln oder Klöstern - darf schon Grundbesitz haben, der von anderen bewirtschaftet wird. Aber dieser Besitz geht mit Dienstende (bzw. Tod) des jeweiligen Geweihten nicht auf seine Kinder über, sondern auf seinen Amtsnachfolger. Und der Geweihte ist nur Verwalter des ganzen, der dafür seinen Vorgesetzten (Kirchenprovinzial, Ordensleitung oder auch Klostervollversammlung) Rechenschaft schuldig ist und sich nicht frei bedienen kann...
Ganz anders bei der privaten Hufe eines Geweihten, die er (so vorhanden) an seine Kinder vererben wird und bei der die Kirche keinerlei Mitspracherecht hat.
Und wenn ein Geweihter mit einem nichtvererbbaren Dienstlehen belehnt wird bzw. wenn er als Vogt eingesetzt wird, dann wird er nicht uneingeschränkter Eigentümer eines Stückes Land... und es ist ganz klar, was nach seinem Ableben damit passiert.
Die Kirche als Organisation - sei es in der Form von Tempeln oder Klöstern - darf schon Grundbesitz haben, der von anderen bewirtschaftet wird. Aber dieser Besitz geht mit Dienstende (bzw. Tod) des jeweiligen Geweihten nicht auf seine Kinder über, sondern auf seinen Amtsnachfolger. Und der Geweihte ist nur Verwalter des ganzen, der dafür seinen Vorgesetzten (Kirchenprovinzial, Ordensleitung oder auch Klostervollversammlung) Rechenschaft schuldig ist und sich nicht frei bedienen kann...
Ganz anders bei der privaten Hufe eines Geweihten, die er (so vorhanden) an seine Kinder vererben wird und bei der die Kirche keinerlei Mitspracherecht hat.
Und wenn ein Geweihter mit einem nichtvererbbaren Dienstlehen belehnt wird bzw. wenn er als Vogt eingesetzt wird, dann wird er nicht uneingeschränkter Eigentümer eines Stückes Land... und es ist ganz klar, was nach seinem Ableben damit passiert.
Adeliger Geweihter
@Haketau
Doch, die Kirchen besitzen und beherrschen umfassend Land, besiedeln sogar Neuland und machen es im Klosterbetrieb urbar.
Die Kirchen treten ganz normal als Grundherren auf und z.B. im Bornland wird für jeden Bronnjaren überspitzt gesagt eine Klosterstiftung angenommen. Eine Stiftung ist Land und oder dessen Ertrag zu "Bau und Unterhalt" einer kirchlichen Einrichtung.
Schau Dir mal die Ausarbeitungen etwa zum Drei-Schwestern-Orden, im Bündnisse und Orden Band an, oder die Arbeiten in den Pereinetempeln.
Die Priester dürfen kein eigenes Land beherrschen, die Kirchen als Körperschaft aber sehr wohl.
EDIT: @Denderajida_von_Tuzak war schneller
Doch, die Kirchen besitzen und beherrschen umfassend Land, besiedeln sogar Neuland und machen es im Klosterbetrieb urbar.
Die Kirchen treten ganz normal als Grundherren auf und z.B. im Bornland wird für jeden Bronnjaren überspitzt gesagt eine Klosterstiftung angenommen. Eine Stiftung ist Land und oder dessen Ertrag zu "Bau und Unterhalt" einer kirchlichen Einrichtung.
Schau Dir mal die Ausarbeitungen etwa zum Drei-Schwestern-Orden, im Bündnisse und Orden Band an, oder die Arbeiten in den Pereinetempeln.
Die Priester dürfen kein eigenes Land beherrschen, die Kirchen als Körperschaft aber sehr wohl.
EDIT: @Denderajida_von_Tuzak war schneller
Adeliger Geweihter
Das macht von der Setzung her aber keinen Sinn. Das Verbot des Landbesitz im Kaiserreich wird ja gerade mit den Eskapaden der Priesterkaiser begründet. Letztlich die Verquickung von religiöser und politischer Macht. Gerade das Problem wird nicht gelöst, wenn die Kirche doch wieder Landbesitz anhäufen darf.
Landbesitz von Klöstern und Perainetempel ist da völlig unproblematisch das fällt unter den Begriff selbst bewirtschaftet.
Landbesitz von Klöstern und Perainetempel ist da völlig unproblematisch das fällt unter den Begriff selbst bewirtschaftet.
- Seidoss-Anima von Seelenheil
- Posts in topic: 8
- Beiträge: 3767
- Registriert: 07.10.2013 14:57
- Wohnort: Deutschland
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Zumal man zwei Dinge beachten muss:
1) wenn. Man das Konglumerat aus Setzungen extrem. Spitzfindig interpretiert, gilt das nur fürs Erbe.
Wenn jetzt die gesamte Familie Löwenhaupt ausstirbt, und der Kaiser entscheidet, das Ordens Oberhaupt der Rhodensteinet direkt zu belehnen, ist das rechtens.
2) das Garether Pampleth bzw. Die Gesetze, die Magier und Geweihte von der Herrschaft fernhalten, gelten nur im MR (und NOMINELL im Bornland).
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
Adeliger Geweihter
@Haketau
Ist zwar etwas OT, aber ich denke and er Stelle ist Dein Einwand schon wichtig für die Einordnung des Geweihtenstandes gegenüber der Laienstände.
Daher versuche ich mit meiner Ansicht möglichst kurz eine Position darzulegen in der das Garether Pamphlet nicht sinnlos erscheint.
Das Garether Pamphlet macht ja insofern Sinn, als dass es eben nicht um das Verbot von Grundherrschaft geht, sondern um die Kontrolle von Macht!
Das mit dem Landbesitz von Geweihten und Magiern ist ja nur Mittel zum Zweck.
Zweck ist also die persönliche Macht dieser Personen zu begrenzen und zu kontrollieren.
Macht verpufft nicht einfach so und Grundherrschaft ist die wichtigste profane Machtbasis. Das Land und die damit verbundenen Möglichkeiten, Rechte und Pflichten müssen an Akteure vergeben werden, die sich nicht so ohne weiteres der Verantwortung und Kontrolle der Gesellschaft entziehen können.
Indem nun die gesamte Kirche, statt des einzelnen Geweihten die Grundherrschaft antritt, wird der persönliche Einfluss des einzelnen viel stärker beschnitten und kontrolliert und die Akkumulation von Grund und Boden und damit Macht und Einfluss erfolgt durch eine nahezu die gesamte Gesellschaft abbildende, eine gemeinsame Agende verfolgende, reglementierte und offene Gemeinschaft.
Dazu ist das Pamphlet da und die Nachbarreiche halten sich ebenso gerne daran. Zum einen eil es keine Nationalen Grenzen gibt und der Adel überall vernetzt ist und zum anderen weil die Kirchen selbst diese Regeln an die Könige und Herzöge heran tragen, denn die Kirchen selbst sind kaum an persönlicher Macht ihrer Individuen interessiert.
Die Klöster und Tempel übernehmen das Land natürlich samt der Leute die es bestellen und die darauf wohnen. Das heißt der Großteil der Menschen auf den kirchlichen Ländereien müssen Hörige und Eigenleute sein und keine Mitglieder der Kirchenorden.
Ist zwar etwas OT, aber ich denke and er Stelle ist Dein Einwand schon wichtig für die Einordnung des Geweihtenstandes gegenüber der Laienstände.
Daher versuche ich mit meiner Ansicht möglichst kurz eine Position darzulegen in der das Garether Pamphlet nicht sinnlos erscheint.
Das Garether Pamphlet macht ja insofern Sinn, als dass es eben nicht um das Verbot von Grundherrschaft geht, sondern um die Kontrolle von Macht!
Das mit dem Landbesitz von Geweihten und Magiern ist ja nur Mittel zum Zweck.
Zweck ist also die persönliche Macht dieser Personen zu begrenzen und zu kontrollieren.
Macht verpufft nicht einfach so und Grundherrschaft ist die wichtigste profane Machtbasis. Das Land und die damit verbundenen Möglichkeiten, Rechte und Pflichten müssen an Akteure vergeben werden, die sich nicht so ohne weiteres der Verantwortung und Kontrolle der Gesellschaft entziehen können.
Indem nun die gesamte Kirche, statt des einzelnen Geweihten die Grundherrschaft antritt, wird der persönliche Einfluss des einzelnen viel stärker beschnitten und kontrolliert und die Akkumulation von Grund und Boden und damit Macht und Einfluss erfolgt durch eine nahezu die gesamte Gesellschaft abbildende, eine gemeinsame Agende verfolgende, reglementierte und offene Gemeinschaft.
Dazu ist das Pamphlet da und die Nachbarreiche halten sich ebenso gerne daran. Zum einen eil es keine Nationalen Grenzen gibt und der Adel überall vernetzt ist und zum anderen weil die Kirchen selbst diese Regeln an die Könige und Herzöge heran tragen, denn die Kirchen selbst sind kaum an persönlicher Macht ihrer Individuen interessiert.
Die Klöster und Tempel übernehmen das Land natürlich samt der Leute die es bestellen und die darauf wohnen. Das heißt der Großteil der Menschen auf den kirchlichen Ländereien müssen Hörige und Eigenleute sein und keine Mitglieder der Kirchenorden.
Zuletzt geändert von Vasall am 23.09.2020 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
Adeliger Geweihter
Dann hat das eben einen liebfeldischen Seitenzweig?Corwin von Dunkelfels hat geschrieben: ↑21.09.2020 22:09 Wie gesagt, er hat sich da ein Koscher Adelshaus für den vorigen Char gebastelt und will das wieder nutzen.
Hast Du den Spieler mal gefragt oder ist er wirklich so unkooperativ?
Wasser schmeckt nach nasser Luft
- Seidoss-Anima von Seelenheil
- Posts in topic: 8
- Beiträge: 3767
- Registriert: 07.10.2013 14:57
- Wohnort: Deutschland
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Das hängt ganz stark vom Nachberland ab.
Bornland : Jopp.
In Aranien, Nostergast und dem HR schüttelt man den Kopf darüber, warum man fähige und von den Göttern (Geweihte) oder sonst wem (Magier) gesegnete von der Verwaltung/Herrschaft fernhält.
Die Therbuniten-Cheffin ist Sultana in Aranien und im HR gibt es Kirchenfürsten.
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
Adeliger Geweihter
Ja gewiss gibt es das. Das soll es auch geben, auch im MR baue ich immer wieder sowas ein.
Nähe zum Lehensherren schafft nun mal Einfluss.
Nur ändern diese individuellen Optionen nicht die Agenda der ganzen Kirche, sondern werden eher argwöhnisch beäugt.
Ich würde die Horasier, Aranier und Nostergaster, usw. sowie die Kirchenämter nicht so blauäugig hinstellen, dass sie sich ihrer Kontrollmechanismen nicht bewusst wären.
Nähe zum Lehensherren schafft nun mal Einfluss.
Nur ändern diese individuellen Optionen nicht die Agenda der ganzen Kirche, sondern werden eher argwöhnisch beäugt.
Ich würde die Horasier, Aranier und Nostergaster, usw. sowie die Kirchenämter nicht so blauäugig hinstellen, dass sie sich ihrer Kontrollmechanismen nicht bewusst wären.
- Seidoss-Anima von Seelenheil
- Posts in topic: 8
- Beiträge: 3767
- Registriert: 07.10.2013 14:57
- Wohnort: Deutschland
- Geschlecht:
Adeliger Geweihter
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Handhabe des MR eine Ausnahmeerscheinung im aventurischen Staatengefüge darstellt, die wir nur fälschlicherweise als die Norm begreifen, weil sie a) unserer Realität am. Nächsten ist und b) das MR so riesig ist, dass viele Abenteuer eben dort spielen.
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.
Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!
Alle Generierungsstile sind gleichwertig.
BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.
Adeliger Geweihter
Wobei Yolande II. ja nur notgedrungen Königin wurde, geplant war das nicht.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑23.09.2020 13:26 Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Handhabe des MR eine Ausnahmeerscheinung im aventurischen Staatengefüge darstellt, die wir nur fälschlicherweise als die Norm begreifen, weil sie a) unserer Realität am. Nächsten ist und b) das MR so riesig ist, dass viele Abenteuer eben dort spielen.
Aus Andergast ist mir kein Magier/Geweihten bekannt, der Herrschaft ausübt.
Ich frage mich noch immer, was denn die Sicht der aventurischen Gesellschaft auf das Kaiserhaus der Firdayons zu Zeiten Amenes ist. 3/4 Kindern geweiht ist schon ne Ansage - gut, einer geheim, aber das sind noch immer 50% bei denen es bekannt ist.
Wasser schmeckt nach nasser Luft