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Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
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Iriadh
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Ungelesener Beitrag von Iriadh »

Ich habe mal eine Frage zum Strafrecht.

Horasreich. Wir befinden uns auf dem Grundstück von Held A. Eine hochrangige adelige Meisterperson bedroht gemeinsam mit seinen Schergen ein Kind. Held B ("Zwergenadel") (In Abwesenheit von Held A) erlangt Kontrolle über die Situation, schlägt Meisterperson KO und verjagt Schergen. Anschließend entstellt er das Gesicht (Ritzt Rune auf Stirn) der bewusstlosen Meisterperson. Unterm Strich hat die Meisterperson niemanden verletzt. Kommen jetzt rechtliche Konsequenzen auf Held B zu?

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Nepolemo ya Dolvaran
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Ungelesener Beitrag von Nepolemo ya Dolvaran »

Wie hochrangigen ist denn die Meisterperson? Was war das für ein Kind und was für Schergen?
Zuletzt geändert von Nepolemo ya Dolvaran am 14.09.2019 09:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Iriadh hat geschrieben: 14.09.2019 08:48Kommen jetzt rechtliche Konsequenzen auf Held B zu?
Klar, man vergeht sich nicht folgenlos an der Herrschaftselite des Horasreich.

Iriadh
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Ungelesener Beitrag von Iriadh »

Der "böse" Adelige ist Valdemoro von Streitzig-Madjani, der zu unserer Spielzeit bereits selbst noch mehr Kind als Erwachsener ist.
Held A ist eine Erzmagierin.
Held B (Täter) ist ein ST 20+ Held (Zwergin) und im ganzen Reich bekannt für ruhmreiche Heldentaten.
Die Schergen sind irgendwelche Handlanger von Valdemoro.
Das Kind ist ein Sprössling von Held C (Adeliger Ritter aus dem Mittelreich, ebenfalls Reichsheld), 7 Jahre alt.

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Leta
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Ungelesener Beitrag von Leta »

Gibt es irgendwelche Zeugen? Bedienstete o.Ä.?

Ansonsten zählt das Wort dessen mit dem höheren SO.

Iriadh
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Ungelesener Beitrag von Iriadh »

Zeugen für die Bedrohung sind das Kind und die Handlanger.
Für das "Verbrechen" gibt es keine Zeugen.

Das mit dem SO finde ich immer schwierig. Die Heldin ist von Adel, aber "nur" Zwergenadel". Und ist der SO eines Reichshelden größer als der eines Adeligen?

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Es darf wohl gelten, dass Einheimische bei gleichen SO die Nase vorn haben. Zudem gibt es Zwergenadel regeltechnisch nicht wirklich. Ähnliches bei Adlige + niedrigen SO vs. hohen SO. Da hat der Adlige die Nase vorn.

Man verstümmelt halt nicht irgendwelche wichtigen (per SO und Adlig und einheimisch) Leute und glaubt damit durchzukommen. Einziger Vorteil im Horasreich, immerhin der modernste Staat Aventuriens, dass der Verstümmelte es nicht unbedingt an die große Glocke hängt, was man ihm angetan hat.
Das Gesicht zu wahren ist das Ding im Horasreich. Statt also die fortschrittlichste Strafverfolgung Aventuriens auf den Verbrecher zu hetzen, sich dieser unter der Hand rächt. Womit er, als Einheimischer, ohnehin alle Vorteile auf seiner Seite hätte.

Ähnlich schaut es bei Zwergen aus, die waschen ihre dreckige Wäsche nicht in aller Öffentlichkeit. Die Verbrecherin hat also auch ein Interesse daran, einen Deckel auf der Sache zu halten. Ein anständiger Zwerg verstümmelt keine Kinder.

Klingt nach dem perfekten Anlass für einen Giftmord und Brandstiftung.

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Nepolemo ya Dolvaran
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Ungelesener Beitrag von Nepolemo ya Dolvaran »

Es ist wohl eine ziemlich große schwierige Situation.
Wieso musste diese Heldin denn die Rune einritzen? Wieso hat der Adelige das Kind bedroht? Und Schergen sind einfach in der Kaschemme angeheuert oder jahrelange Bedienstete des Adeligen?

Ich habe gerade im Wiki nachgeschaut, der ist ja nicht mal Liebfelder, sondern Alamadaner. Also sollte das doch eher zu gunsten dee reichsweit bekanntem Heldin ausgehen. Auch wenn sie es wohl übertrieben hat.
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Iriadh
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Ungelesener Beitrag von Iriadh »

Ja, sowas ähnliches schwebt mir auch vor.

Wobei ich es auch nett fände dem Helden als Cliffhanger des Abenteuers ein Gesucht I im Horasreich zu verpassen. In einem der größten Reiche steckbrieflich gesucht zu sein und dort nur Undercover agieren zu können wäre sicherlich spielerisch interessanter als ein Giftanschlag.
(Die Zwergin ist leider der einzige Held ohne wirklich angreifbare Familie oder Besitztümer. Da müsste Valdemoro sich dann schon stellvertretend an den anderen Gruppenmitgliedern rächen.)
Wobei ich den Punkt mit dem "Gewicht wahren" natürlich sofort unterschreiben würde.

Iriadh
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Ungelesener Beitrag von Iriadh »

Ich habe sie im Rahmen der Quanionsqueste ein bisschen provoziert. Allerdings dürfte das Verhalten schon zu Valdemoro passen. Nötig war das mit der Rune sicherlich nicht. Die Schergen könnten beides gewesen sein. Waren insgesamt 6.

Der Adelige wollte die Zwergin einfach nur dazu bringen sich vor ihm niederzuknien und sie demütigen. Sie sind an einem Abend vorher auf einem Fest in einen Streit geraten, der dazu geführt hatte, dass Valdemoro vor allen Leuten des Hauses verwiesen wurde.

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Nepolemo ya Dolvaran
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Ungelesener Beitrag von Nepolemo ya Dolvaran »

Wieso haben die Schergen da nicht eingegriffen? Ich finde, dass die Situation irgendwie seltsam anmutet.

Jedenfalls bleibt festzuhalten, dass ein Ausländer, auch wenn adelig, bei einer reichsweit bekannten Erzmagierin einbricht, das Kind eines reichsweit bekannten Helden bedroht (wie eigentlich?) und von einer anderen reichsweit bekannten Heldin aufgehalten und verstümmelt wird - letzter Part Ost mMn das Problematische, da das im Adel einfach unüblich ist.

Gesucht I Horasreich würde ich wohl nicht vergeben, eher Almada und gesucht II wohl in Punin, wenn Valdemoro das als Stadtmagnat durchsetzt. Feind sowieso. Im Horasreich würde ich wohl mindestens schlechter Ruf vergeben und evtl nach einiger Zeit eine Art Abmahnung aus Schradock kommen lassen.

Edit: reichsweit bezieht sich auf das Horasreich, ja?
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Iriadh
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Ungelesener Beitrag von Iriadh »

Die Zwergin ist reich und eine Kampfmaschine. Einem Teil der Schergen hat sie viel Gold angeboten und die anderen dann verscheucht.
Reichsweit bekannt indem sie seit Jahren gespielt wird und alle großen Abenteuer mitgespielt hat.

Feind auf jeden Fall. Gesucht in Almada statt dem Horasreich finde ich in der Tat auch passender.

Ok, dann werde ich das so machen.
Danke Euch!

Jadoran
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Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Vielleicht eine kleine Anmerkung aus Metagame Sicht. Es wirkt auf mich ein wenig so, als sei der NSC als card-carrying-evil Fussabtreter präsentiert worden. (Macht sich unmöglich, bedroht dann Kind für eine völlig sinnlose Demütigungsgeste - wobei der Schuft, der die Heldin bedroht, natürlich wieder ein Mann ist - und hat natürlich gegen die Heldin nicht den Hauch eine Chance. Und seine Gefolgen wechseln für ein paar Münzen die Seite oder rennen nach ein paar Watschen weg...) Zum Dampfablassen für die Spieler ist das ja mal ganz nett, aber ein ernstzunehmender Antagonist ist sowas natürlich nicht. Wenn Du Erzmagier-Helden und reichsweit berühmte Kampfmaschinen-Heldinnen forden willst, dann nicht mit so einer absolut dämlich agierenden, traurigen Figur. Sowas können die doch nicht ernst nehmen.
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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

War der Antagonist unter zwilichtigen Umständen (ungeladen, heimlich und ohne ehrenhaften Grund) auf dem Grundstück? falls ja (und falls es dafür zeugen gibt), besteht überhaupt kein rechtliches Problem; einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher darf jeder Wohnungseigentümer verstümmeln oder töten.

Statt mit Gesucht würde ich eher mit Feind arbeiten. Und der hat mit den Ressourcen eines Hochadligen schon die Möglichkeit, nachteilige Gerüchte, Spottlieder, etc. in die Welt setzen zu lassen.

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 14.09.2019 15:26War der Antagonist unter zwilichtigen Umständen (ungeladen, heimlich und ohne ehrenhaften Grund) auf dem Grundstück? falls ja (und falls es dafür zeugen gibt), besteht überhaupt kein rechtliches Problem; einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher darf jeder Wohnungseigentümer verstümmeln oder töten.
Das wollte ich auch gerade sagen. Wenn der da eingebrochen ist, dann ist das sein Problem. Aber als Adliger bricht man ja eher nicht mal so einfach ein, man stattet einen Besuch ab und der Grundstückseigentümer war leider gerade nicht da. Dem Typen nachzuweisen, dass er da nichts zu suchen hatte, muss nicht unbedingt leicht sein. Außer Held Held A hat ihm mal vor hochstehenden Zeugen ein Hausverbot ausgesprochen. ("Schert Ihr Euch fort von meinem Land, wir wolln Euch hier nie wieder sehen.")

Muss die "Verstümmelung" bestehen bleiben? Einen eingeritzten Kratzer kann man doch wohl auch einige Tage später noch so magisch heilen, dass keine Narbe entsteht?
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere

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Abdul ben Dschinni
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Ungelesener Beitrag von Abdul ben Dschinni »

Als Spielleiter würde ich outgame keine gerichtliche Konsequenzen anstreben (auch, weil rechtlich geprägte Szenarien am Spieltisch nicht so wirklich funktionieren). Ingame sollte der Geschädigte als potentieller Anzeigenerstatter kein Interesse daran haben, dass der Vorfall publik wird, also sich nicht an die Obrigkeit wenden.

Meine Lösung als Spielleiter wäre: Schon am Folgetag taucht der NSC völlig unverletzt auf (magisch geheilt) und gibt vor, dass der Vorfall nie stattgefunden hat (hat sogar ein Alibi mit hochrangigen Zeugen vorbereitet). Dafür strebt er an, den Ruf von Heldin B zu zerstören. Er bezahlt reisende Theaterspieler / Bänkelsänger dafür, die Geschichte in die Welt zu setzen, dass Heldin B eine jüngere Zwillingsschwester hat, die von ihr fast nicht zu unterscheiden ist. Nachdem sich diese lange Zeit im Svelltal als Prostutuierte durchgeschlagen hat (weil da die Chance groß ist, auch mal einen Ork als Freier abzubekommen; das ist nicht unmoralisch oder so, schließlich ist so ein Ork ja ein zahlender Kunde, außerdem, wem's Spaß macht und so), hat sie die Chance genutzt, an die Stelle ihrer Schwester zu treten. Diese wurde nämlich von NSC XY, dem finsteren Schwarzkünstler, den Heldin B doch drei Mal besieht hatte, heimtückisch vergiftet (eine tragische Geschichte, die ein anderes Mal erzählt werden soll). Heute lebt die Schwester als Hochstaplerin unter dem Namen ihrer berühmten Schwester und hat deren Vermögen durchgebracht. Sie zieht daher durch die Lande (reist immer weiter, wenn die vor Ort gemachten Schuldscheine zu platzen drohen). Von der Wahrheit dieser Geschichte kann sich jeder überzeugen: Heldin B, das heißt, heutzutage ihre Zwillingsschwester, hat nämlich einen viel größeren Damenbart als früher.

Abdul, der sich dutzende Szenen vorstellen kann, in denen sich Heldin B mit den Konsequenzen eines solchen Racheplans auseindern setzen muss
Spielleiter unter DSA3 u. DSA4.0; inaktiv seit 2006
Spielertyp nach Robin D. Laws: Tactician 96%, Storyteller 79%

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Seidoss-Anima von Seelenheil
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Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Vermutlich wird der Hochadlige Anklage erheben.
Da allerdings die drei Helden scheinbar selber ne gewisse Nummer sind, wird es zu einem ordentlichen Prozess kommen.
Die beste Lösung wäre, dass ein PRaiosgeweihter Richter, oder ein als unbestechlich geltender Richter mit beratenden Geweihten sich alle Versionen des Vorfalls anhört und dann entscheidet, was geschehen soll.
Die Wahrheit sollte stets das Maß der Bestrafung sein.

Der Zwerg wird auf jeden Fall eine Strafe erhalten, nicht für das Verhindern/Beenden der Bedrohung, sondern dafür, dass er Körperverletzung an einem Bewusstlosen verübt hat.
Der Adlige Bedroher wird ebenfalls eine Strafe bekommen, es sei denn, er kann auf Grundlage von Fakten, also mit Wahrheit auf den Lippen, einen Grund nennen, warum er sich derat mies verhalten hat.
"Ich verachte niemanden. Mein Hass trifft jene, die verachten" - Bertolt Brecht.

"Richtet nicht, damit auch ihr nicht gerichtet werdet" - Jesus Christus.

Be-/Ver-urteile niemals einen Spieler wegen der Rollen, die er einnimmt!

Alle Generierungsstile sind gleichwertig.

BgG FasarGladiator ist absolut in Ordnung.

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