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Hexen vor Gericht

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
Green
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Hexen vor Gericht

Ungelesener Beitrag von Green »

Den Zwölfen zum Gruße!

Was genau erwartet eigentlich eine Hexe, die von einem Weißmagier erwischt wird, aber nicht direkt den Menschen in ihrem Umfeld Schaden zugefügt hat? Die große Hexenverfolgung ist in Aventurien schließlich offiziell vorbei, also wird sie nicht direkt auf dem Scheiterhaufen landen - sofern sie nicht mit ihrer Magie gemordet hat o.Ä. - aber dennoch würde ein Weißmagier die Präsenz einer Hexe nicht so einfach hinnehmen, und sie vor ein Gericht stellen. Was für eine Strafe aber droht ihr dann? Schlicht eine Geldstrafe gemessen an den Zaubern, die sie außerhalb jeden Gildenrechtes gewirkt hat? Oder kriegt sie direkt lebenslängliche Kerkerketten für die Tatsache, eine Hexe zu sein?

Das Recht in Aventurien ist ja allgemein sehr schwammig, daher liegt das wohl letztendlich im Meisterentscheid, aber dennoch würde ich gerne wissen, wie ihr das so handhabt in euren Spielen.

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Farmelon
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Hexen vor Gericht

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Hexe sein ist nicht illegal oder verboten. Steht im WdZ beim Magierecht glaube ich. Seid Rohal ist das nicht mehr illegal. So lange die Hexe keine anderen Verbrechen begangen hat kann der Weißmagier sie nicht anklagen oder anklagen lassen.
Selbst wenn es eine offene Hexe wäre könnte die zum Praiostagsgottsdienst gehen, in den Praiostempel und keiner könnte ihr was so lange nicht regional verboten wäre das Magiekundige einen Praiostempel besuchen.
Gleiches gilt für Druiden.

Der Praiot der in einen Volksmob platzt wo eine Hexe verbrannt werden soll weil Hexe müsste die hexe sogar retten und alle anderen anklagen die ein illegales Pogrom veranstalten.

Im Endeffekt wäre ein Praiosgeweihter sogar der beste Freund eines Naturzauberers, jedenfalls wenn diese sich nichts zu schulden kommen haben lassen und jemand ihnen illegalerweise an den Kragen will.

Die Weißmagier in Perricum zum Beispiel haben sogar Hexen in der Akademie. Da gibt es ein oder zwei die dort lehren oder zumindest gut mit der Akademie stehen. Pauschal urteilen was Weißmagier generell machen würden kann man ebenso wenig wie bei anderen Professionen.

Green
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Ungelesener Beitrag von Green »

Farmelon hat geschrieben: 09.02.2019 19:46Hexe sein ist nicht illegal oder verboten. Steht im WdZ beim Magierecht glaube ich. Seid Rohal ist das nicht mehr illegal. So lange die Hexe keine anderen Verbrechen begangen hat kann der Weißmagier sie nicht anklagen oder anklagen lassen.
Selbst wenn es eine offene Hexe wäre könnte die zum Praiostagsgottsdienst gehen, in den Praiostempel und keiner könnte ihr was so lange nicht regional verboten wäre das Magiekundige einen Praiostempel besuchen.
Gleiches gilt für Druiden.

Der Praiot der in einen Volksmob platzt wo eine Hexe verbrannt werden soll weil Hexe müsste die hexe sogar retten und alle anderen anklagen die ein illegales Pogrom veranstalten.

Im Endeffekt wäre ein Praiosgeweihter sogar der beste Freund eines Naturzauberers, jedenfalls wenn diese sich nichts zu schulden kommen haben lassen und jemand ihnen illegalerweise an den Kragen will.

Die Weißmagier in Perricum zum Beispiel haben sogar Hexen in der Akademie. Da gibt es ein oder zwei die dort lehren oder zumindest gut mit der Akademie stehen. Pauschal urteilen was Weißmagier generell machen würden kann man ebenso wenig wie bei anderen Professionen.
Hmm. Interessant. Ich dachte immer, dass gerade der Konflikt des Weißmagiers mit den nicht-gildenbehafteten Zauberern das besondere beim Ausspielen dieser Rolle sei. Worin genau besteht denn dann der Konflikt? Dass sich die Hexe zumindest als solche zu erkennen gibt und nicht im Geheimen zaubert? Das wäre ja verhältnismäßig zahm.

Dann mal anders gefragt: was, wenn eine Hexe mit ihrer Magie aktiv Menschen schadet? Kommt sie dann gemäß des Codex Albyricus in den Kerker? Auf den Scheiterhaufen? Vor ein Gericht? Oder wird sie direkt gerichtet?

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Farmelon
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Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Was es für Konflikte gibt kommt eben wie immer auf den Charakter an. Ein zweölfgöttertreuer Weißmagier kann zwar Probleme damit haben das eine Hexe nicht an die Zwölfgötter glaubt aber daran ändern kann er eben nichts. Nicht so lang er sich an Recht und Gesetz hält. Ebenso muss ihm nicht schmecken das hexen sich verbergen aber dagegen tun kann er auch nichts.Weißmagier sind verpflichtet als Magier kenntlich zu sein, aber eben nur Gildenmagier. Sicher wird es bei vielen Weißmagiern auf so etwas oder so was ähnliches hinauslaufen, aber so ist das eben.
Was die weißmagische Philosophie ist seht ebenfalls im WdZ, dort wo die drei Gilden beschrieben werden, da kannst du einige Reibungspunkte erkennen die es so gibt.

Aber mit Aranien gibt es auch ein ganzes Land wo Hexen beliebter und mächtiger sind als Gildenmagier, alles hängt immer sehr stark davon ab in welchem Kulturkreis man sich bewegt.
In Andergast wurden die zwölfgötter nie offiziell als einzige Götter eingeführt, da sind Druiden oft stark verehrt als Sumupriester. Dort bekommt eher ein Weißmagier Probleme der den respektierten Sumupriester diskreditieren will und vor dem Dorf schlecht machen.

Wenn eine Hexe einem anderen mit Magie schadet wird sie ebenso verurteilt wie jeder andere der jemanden mit Magie schadet. Nur eben ohne starke Magiergilde dazwischen die sie schützen oder für sie eintreten kann.
Wie das endet hängt immer davon ab wo sie erwischt wird und wer sie anklagt. Direkt gerichtet ohne Prozess wird nicht. Außer in Notfällen wo in verfügbarer Nähe kein ordentliches Gericht verfügbar ist, oder eben bei akuter Gefahr.. Dann dürfen Geweihte oder höhere Adelige als Notrichter agieren. Aber das gilt unabhängig von Magie und für den mittelreichischen Kulturraum. Wobei Aventurien klein ist, da ist es selten weit weg zur nächsten Stadt mit Richtersitz oder zum Baronssitz wo der Baron richten kann.

Lies dir im WdZ das Kapitel zu Magie und Recht durch, das beantwortet einige deiner Fragen. Auch was es ungefähr für Strafmaße für welche Magieformen gibt.

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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

welche Hexe? bei was erwischt?

Wenn Gwynna_die_Hex' dabei erwischt wird wie sie jemanden verführt, dürfte es wohl heißen "Hesinde zum Gruße, Hochwohlgeboren, äh, verzeiht, äh...". Bei Mara_ay_Samra wird das ähnlich sein, wenn auch vielleicht nicht ganz so unterwürfig. Und eine Hexe, die bei den Anconitern dient und unentgeltlich heilt, würde von den meisten Weißmagiern Unterstützung angeboten bekommen (hoffe ich zumindest).

Nimmerland
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Ungelesener Beitrag von Nimmerland »

Ja, es hängt alles sehr vom wo?, wie?, wer?, welcher Status?, welche Situation?, etc. ab. Vielleicht beschreibst du Situation, Ort und Charaktere genauer.

Aber ja, wenn er sie in irgendeiner Form vor ein Gericht bringen möchte, braucht er fast überall eine Straftat, die er ihr nachweisen kann. Die Beweislast liegt dann in der Regel aber nicht zwingend (je nach Status/SO) bei ihm. Es braucht auch nicht unbedingt ein Verbrechen in dem Sinne - die Magiergilden funktionieren ein Stück weit wie irdische/profane Gilden - wenn die Hexe da irgendwie im Teich der Gilde fischt, z. B. magische Dienstleistungen gegen Geld anbietet, droht ihr auch einiges an rechtlichem Ungemach. Und da gerade ein Weißmagier Unmengen an Geld, Zeit und Freiheiten für seine Gilde opfert, wird er seine Privilegien rigoros durchsetzen (lassen).

Ein anderer Punkt: Viele aventurische Hexen, gerade solche, die sich abseits der Zivilisation aufhalten oder auf Reisen sind, haben in Städten und gegenüber Autoritäten keinerlei rechtlichen Schutz außer vielleicht dem Gastrecht und gelten wahrscheinlich als vogelfrei, sprich: der Weißmagier könnte sie oft auch einfach bekämpfen und töten - vielleicht sogar gefangen nehmen und satuarische Geheimnisse aus ihr herausfoltern. Aber das ist eine heikle Angelegenheit, da ihr ihr Status ja nicht auf der Stirn geschrieben steht; besitzt sie irgendwo in der Nähe einen Status als Bürgerin oder geht irgendeiner halbwegs ehrbaren Profession nach - ist vielleicht sogar in einer profanen Gilde oder anderen anerkannten Organisation - dann würde sich der Weißmagier damit selbst eines Kapitalverbrechens schuldig machen.
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Sumaro
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Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Die ganzen Hintergründe zu Hexen machen aktuell keinen Sinn. Eine Gruppierung wie die Hexen braucht sich nicht zu verstecken, weil sie ganzheitlich akzeptiert wird, trotz ihrer furchtbaren Zauberkunst und ihren Flüchen. Sie sind juristisch genauso frei wie andere Personen und unterliegen per se weder einer Kontrolle noch eine Strafverfolgung und das seit Jahrhunderten. Es ist also höchst unsinnig, wie sie sich verhalten, wenn man das mit normalen Menschen vergleicht. Ergo, man muss irgendwie eine eigene, sinnvolle Setzung für sein Aventurien finden. Offiziell gibt es keine.
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Ungelesener Beitrag von Assaltaro »

Für mich gibt es zwei Gründe warum Hexen sich verstecken.
a) Aberglaube der unteren Bildungsschicht. Wenn irgendetwas schlimmes passiert wird oft direkt die Hexe beschuldigt. Profane Menschen haben einfach oft Angst vor Magie, weil sie die nicht verstehen. Gilt für Magier zwar genau so aber da bleibt der Großteil zum Glück in der Akademie und forschen.
b) Die Hexe geht wirklich etwas illegalem nach und nutzt ihre Magie dafür. Aber dann versteckt sie sich halt genau so wie der Dieb und anderes Gesindel
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Sumaro
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Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Es gibt in Aventurien seit über 400 Jahren keine Hexenverfolgung mehr. Hexe zu sein ist seit mehr als 400 Jahren legal, der Glaube an Satuaria vollkommen in Ordnung und anerkannt. Es gibt ein aufgeklärtes Gesetzesbuch zur Magie und eine aufgeklärte Gesellschaft hinsichtlich der Tatbestände mit Wahrheitszaubern/liturgien und ähnlichen Maßnahmen. Es ist totaler Unsinn, wie sich Hexen in dieses Bild aktuell einfügen, ebenso wie der Aberglaube der Bevölkerung grober Unfug ist, zumindest wenn es um Magie geht. Magie ist in Aventurien so allgegenwärtig, dass mittlerweile wirklich jeder eine ungefähre Vorstellung davon haben müsste. Es existieren so lange Traditionen an Magie und so viele anerkannte Institutionen, die sich damit befassen, sie lehren und vertreten, dass man sich in der Tat überlegen muss, wieso überhaupt irgendeine Hexe sich versteckt hält, wenn sie nichts illegales tut.

Aventurien ergibt dahingehend eigentlich keinen großen Sinn. Außer man macht Hexen-Dasein illegal oder zumindest enorm anrüchig und verwerflich (und hebt Rohals Edikt zu den Hexen und Glaubenstoleranzen vollkommen auf, bzw. betrachtet es als nichtexistent).
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Assaltaro
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Ungelesener Beitrag von Assaltaro »

Da zeichnen viele Abenteuer aber ein anderes Bild. Dort ist die Land bevölkerung oft verdammt abergläubisch was Magie betrifft.
Und es ist irgendwo menschlich Sachen zu fürchten die man nicht versteht.
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Ungelesener Beitrag von Niki »

Soweit ich weiss, war eben der Unterschied, dass ein Gildenmagier der beschuldigt wird normalerweise der Gilde zur Gerichtsbarkeit übergeben wird bzw. einen gildenmagischen Rechtsbeistand hat, der entsprechend auch Kenntnis über das aktuelle Gesetzbuch betreffend Magie hat. Sprich bei einem Magier findet die tatsächlich gültige Rechtssprechung auch Anwendung.

Wenn Hexe Lulalei ohne jeglichen Rückhalt da in Hintertupfingen vor den lokalen Richter geführt wird, der üblicherweise eher mit Hühnerdiebstahl und Marktrecht zu tun hat, während die örtliche Tratschfabrik ihren Schuldigen schon gefunden hat, sieht das halt weitaus weniger rosig aus.

Nimmerland
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Ungelesener Beitrag von Nimmerland »

Sumaro hat geschrieben: 09.02.2019 21:10Die ganzen Hintergründe zu Hexen machen aktuell keinen Sinn. Eine Gruppierung wie die Hexen braucht sich nicht zu verstecken, weil sie ganzheitlich akzeptiert wird, trotz ihrer furchtbaren Zauberkunst und ihren Flüchen. Sie sind juristisch genauso frei wie andere Personen und unterliegen per se weder einer Kontrolle noch eine Strafverfolgung und das seit Jahrhunderten. Es ist also höchst unsinnig, wie sie sich verhalten, wenn man das mit normalen Menschen vergleicht. Ergo, man muss irgendwie eine eigene, sinnvolle Setzung für sein Aventurien finden. Offiziell gibt es keine.
Wenn man sein Aventurien etwas...mittelalterlicher hält, was ja auch stimmig wäre, haben Hexen viele gute Gründe sich bedeckt zu halten.
1.) Aventurien ist nicht wie z. B. ein moderner Rechtsstaat von flächendeckendem, vertrauenerweckendem, wohlmeinendem Recht und Gesetz durchdrungen. An vielen Orten misstraut man rechtlichen Autoritäten, ruft sie nicht an oder die Autoritäten selbst werden nicht ohne viel (!) Geld oder Wichtigkeit eines Beteiligten (SO) aktiv. Gesetze sind lokal unterschiedlich, überschneiden sich oder lassen Lücken, Zuständigkeiten sind unzureichend geregelt, Prozessordnungen werden nicht angewendet oder fehlen, Richter sind wilkürlich, offen bestechlich oder ungebildet. Wenn man als Aventurier ein Problem mit einem Verbrechen hat, das ein Bundesbürger selbstverständlich anzeigen würde, ist er viel eher geneigt, das Ganze selbst zu regeln, von machtvolleren Verbündeten regeln zu lassen oder - meistens - auf sich beruhen zu lassen. Vielerorts herrscht einfach das Recht des Stärkeren oder der Zusammenhalt der Gemeinde. Wer in so einem misstrauischen System verdächtige Hexerei betreibt und gleichzeitig selbst nicht viel an Geld / gesellschaftlichem Status / Rechtswissen / Kampfkraft aufweist, lebt unauffällig länger und gesünder.
2.) Hexen haben machtvolle Feinde:
- Fundamentalisten in der Praioskirche: Manche Geweihte, viele Bannstrahler und sicher auch der ein- oder andere Inquisitor sind der Meinung, Hexen sind zu erschlagen wo man sie ausfindig macht und hadern mit Gesetzen, die diese schützen, auch wenn sie sie einhalten (Moralkodex: Praioskirche); das heißt aber nicht, dass sie nicht bereit wären alle Tricks und Kniffe ihres überlegenen Rechtswissens zu nutzen um Hexen schon bei kleinsten Verbrechen nach Möglichkeit töten zu lassen oder allgemein Jagd auf vogelfreie Hexen oder solche in rechtsfreien Räumen zu machen. Da Hexen normalerweise nicht danach streben, einen Status als Untertan eines Adligen (der sie rechtlich schützen müsste) oder als Bürger einer Stadt zu haben, sind sie, wie oben beschrieben, gerne mal vogelfrei. Da sie meist auch keinen Sinn für trockene Gesetzestexte haben, können sie sich kaum gegen rechtliche Kniffe und Winkelzüge verteidigen.
- Gildenmagier: Die drei großen Gilden streben danach, alles magische nach Möglichkeit in ihrer Hand zu vereinigen und sehen in Hexen oft unkontrollierte Konkurrenz. Das die Töchter Satuarias ihr machtvolles magisches Wissen nicht teilen wollen, provoziert skrupellosere Magi und Magae zu Spionage, Diebstahl und (magischer) Folter um ihre Neugier zu befriedigen ~ da man sich dagegen ohne Mitgliedschaft in einer Gilde und ohne rechtlichen Schutz (s. o.) kaum wehren kann, lebt man besser unerkannt.
- der magiefeindliche Pöbel: Fackeln und Forken sind schnell bei der Hand, vielerorts herrscht ein gewaltiges Misstrauen gegenüber Magie und Lynchmobs sind auch in den zivilisiertesten Gegenden ein täglicher Anblick. Autoritäten greifen oft nicht ein oder kommen nicht (rechtzeitig) dagegen an.
3.) Nachteil: 'Hexische Weltsicht':
Hexen räumen Gefühlen eine gänzlich andere Bedeutung ein als Normalaventurier und lassen ihnen auch mit all ihrer magischen Macht gerne mit allen Konsequenzen freien Lauf. Jähzorn, Rachsucht, Impulsivität und allgemein heißes Blut gelten in der satuarischen 'Kultur' eher als Tugenden. Entsprechend kommen Hexen untereinander besser klar und suchen schon aus diesem Grund einen gewissen Abstand zu Alrik Normalaventurier. Diese äußerlich sehr eindrucksvolle Eigenheit sorgt natürlich gemeinsam mit schwarzer (?) Magie und mysteriösen verdächtigen Hexennächten nicht unbedingt für den besten Ruf beim Rest des Kontinents - ein Problem das man nicht hat, wird man nicht als Hexe erkannt.
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Leta
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Hexen vor Gericht

Ungelesener Beitrag von Leta »

In meinem Aventurien verstecken sich die Hexen weil es in einem Rechtssytem das nicht auf der „Im Zweifel für den Angeklagten“ Prämisse beruht immer unpraktisch ist wenn man in die „Mühlen der Justiz“ geräht.

Gerade das Verbot von „magischen Dienstleistungen“ ist ein solcher „Gummiparagaph“ das niemand der bei Verstand da reingeraten will.

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Sumaro
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Hexen vor Gericht

Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Bis auf Punkt 3 sehe ich nichts davon im aventurischen Hintergrund als gegeben an. Aber ja, wenn man Hexen effektiv vogelfrei macht und den Einfluss der Praioskirche auf eine verbindliche und gerechte Gesetzgebung mitsamt der zwölfgöttlichen Lehren als Grundlage rausnimmt aus Aventurien, dann kann man sicherlich erklären wieso Hexen sich verstecken.

Vor allem Grund 3 mit Hexen nutzen ihre Magie mit wenig Impulskontrolle und leben ihre Gefühle voll aus, was zu diversen Schwerverbrechen von ihrer Seite führt, die in jeder Form von Gesellschaft sanktioniert werden müssen, passt schon gut, allerdings sind Heimlichkeit und mangelnde Impulskontrolle auch zwei ziemlich schwer zu vereinbarende Dinge.

Nun ja, sei es drum. Hexen vor Gericht erscheinen mir jedenfalls eine regelrechte Seltenheit und nach aventurischem Recht stehen sie so wie es eben ihr Status erlaubt, ohne irgendeine Form von Verfolgung oder Sonderbehandlung.

@Leta
Mit diesem Argument müssten allerdings auch alle anderen Zauberkundigen darunter fallen. Allerdings ist das letztgenannte "Gesetz" wirklich kein so guter Grund. Die einzigen, die es durchsetzen, sind die Magiergilden und die scheinen dahingehend eher... durchlässig zu sein. Zumal man auch als Hexe problemlos einer Gilde beitreten kann (und nicht mal Geheimnisse dafür verraten muss, wobei die eh unsinnig erscheinen mit einer Magie, die problemlos alles analysieren kann, was man an Zauberei bemerkt).
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Ungelesener Beitrag von Leta »

Sumaro hat geschrieben: 10.02.2019 00:28@Leta
Mit diesem Argument müssten allerdings auch alle anderen Zauberkundigen darunter fallen. Allerdings ist das letztgenannte "Gesetz" wirklich kein so guter Grund. Die einzigen, die es durchsetzen, sind die Magiergilden und die scheinen dahingehend eher... durchlässig zu sein. Zumal man auch als Hexe problemlos einer Gilde beitreten kann (und nicht mal Geheimnisse dafür verraten muss, wobei die eh unsinnig erscheinen mit einer Magie, die problemlos alles analysieren kann, was man an Zauberei bemerkt).
In meinem Aventurien werden nur Hexen in den Gilden aufgenommen die entsprechende Gegenleistungen bieten können. Und der sind eben nicht unbedingt die „Standard Wald und Wiesen Hexe“ sondern die erfahrenen Forscherinnen.
Andere Zauberkundige sind entwendet absurd selten, für die Gilden scheinbar uninteressant oder haben (wie Schelme und Scharlatane) ihre Ausnahmen und Nieschen,

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Green hat geschrieben: 09.02.2019 19:36Was genau erwartet eigentlich eine Hexe, die von einem Weißmagier erwischt wird, aber nicht direkt den Menschen in ihrem Umfeld Schaden zugefügt hat?
Bei was hat er sie denn erwischt?
Ich weiß nicht auswendig, ob nur Gildenmagier sich als Zauberkundige kennzeichnen müssen, oder ob alle Zauberer dazu verpflichtet sind (was Scharlatane zB ja in der Regel tun, mit auffälligen Gewändern). Falls alle Zauberer sich kenntlich machen müssen, und sie tut das nicht, ist das schonmal ein Gesetzesverstoß.

Hat sie irgendwas für Geld gezaubert, wofür nur Gildenmagier Geld verlangen dürfen? Hat sie jemandem magisch geschadet?

Es kommt drauf an, weswegen er sie anzeigt, und bei welchem Gericht. Als Magier kann er wohl zu seiner Gilde gehen, und die wird so ziemlich überall in Mittel- und Horasreich und Bornland einen Prozess anstrengen können, falls sie will. Anderswo nicht unbedingt.
Der Weißmagier selber hat vermutlich nur in seiner Heimatstadt Klagerecht, als freier Bürger.
In weiten Teilen Aventuriens gibt es keine Staatsanwaltschaft.
Nimmerland hat geschrieben: 09.02.2019 21:08Aber ja, wenn er sie in irgendeiner Form vor ein Gericht bringen möchte, braucht er fast überall eine Straftat, die er ihr nachweisen kann. Die Beweislast liegt dann in der Regel aber nicht zwingend (je nach Status/SO) bei ihm.
Das stimmt nicht. Mittelreichisches Recht sagt: Der/die Angeklagte ist immer schuldig, es sei denn, er/sie kann seine/ihre Unschuld beweisen. Als Beweis der Unschuld genügt sein/ihr Wort, wenn der/die Angeklagte höheren Standes sein sollte als der Kläger. Die Beweislast liegt in Aventurien beim Angeklagten.

Aber es hat bei weitem auch nicht jeder das Recht, andere zu verklagen. Jedenfalls nicht überall. Aber die Details dazu müsste ich nachlesen.
Nimmerland hat geschrieben: 09.02.2019 21:08Ein anderer Punkt: Viele aventurische Hexen, gerade solche, die sich abseits der Zivilisation aufhalten oder auf Reisen sind, haben in Städten und gegenüber Autoritäten keinerlei rechtlichen Schutz außer vielleicht dem Gastrecht und gelten wahrscheinlich als vogelfrei
Falls sie irgendjemandes Untertan sind, weil leibeigen oder Stadtbürger oder Freibauern, sind sie nicht vogelfrei.
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere

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Abdul ben Dschinni
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Ungelesener Beitrag von Abdul ben Dschinni »

Die Magiergilden halten im Gegenzug für ihr Bekenntnis zum Codex Albyricus das Monopol auf magische Dienstleistungen aller Art, nur im Bereich der Alchimie geteilt mit der örtlichen Alchimistengilde. Ein nicht-gildenangehöriger Zauberer darf daher in allen Regionen mit fester Obrigkeit, die die Magiergilden anerkennt, seine Zauberkunst wirtschaftlich nicht verwerten. Im Regelfall findet man als spitzfindiger Ankläger gerade in diesem Bereich immer Verstöße, falls man keine Straftaten vorwerfen kann. Dieser Wirtschaftskriminalität folgen dann im Regelfall auch damit verbundene Rechtsverstöße, weil der nicht-lizensierte Zauberer für die Einnahmen aus seinen rechtswidrigen Dienstleistungen vermutlich keine Steuern gezahlt hat, für sie keine Marktlizens gekauft hat etc.

Abdul, der das Dienstleistungsmonopol als den wesentlichen Vorteil der Gildenzugehörigkeit sieht
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Ungelesener Beitrag von Eadee »

chizuranjida hat geschrieben: 10.02.2019 03:32Ich weiß nicht auswendig, ob nur Gildenmagier sich als Zauberkundige kennzeichnen müssen, oder ob alle Zauberer dazu verpflichtet sind (was Scharlatane zB ja in der Regel tun, mit auffälligen Gewändern). Falls alle Zauberer sich kenntlich machen müssen, und sie tut das nicht, ist das schonmal ein Gesetzesverstoß.

Hat sie irgendwas für Geld gezaubert, wofür nur Gildenmagier Geld verlangen dürfen? Hat sie jemandem magisch geschadet?
Ja. Das sind die entscheidenden Punkte.

- Magiebegabung ist nicht kennzeichnungspflichtig, nur Gildenmagier sind vom Codex Albyricus dazu verpflichtet.
- Nur Gildenmagier dürfen Geld für magische Dienstleistungen verlangen. Produkte mit Magie herzustellen und diese dann zu verkaufen ist dagegen kein Problem (die Hexe darf also den HEXENHOLZ nutzen um den Kuchenteig zu kneten solange am Ende ein ganz mundaner Kuchen herauskommt den sie dann verkauft).
- Bei einem Verbrechen das mit Magie begangen wird, geht man immer von Vorsatz aus. D.h. wenn durch den Zauberpatzer der Hexe jemand zu Schaden kommt (der HEXENHOLZ-Kochlöffel gerät außer Kontrolle und zerschmeist alle Töpferwaren am Markt) geht das Recht davon aus dass sie diese Tat mit (böser) Absicht begangen hat, Fahrlässigkeit wird quasi ausgeschlossen sobald Magie zum Einsatz kommt.
Hier könnte ihre Signatur stehen.

Jadoran
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chizuranjida hat geschrieben: 10.02.2019 03:32Der/die Angeklagte ist immer schuldig, es sei denn, er/sie kann seine/ihre Unschuld beweisen.
Das ist wahr, allerdings muss die Klage auch "glaubhaft vorgebracht" sein, damit ein nicht voreingenommener Richter sie annimmt. Wenn Tischlermeister Alrik (SO 10) zum Stadtrichter läuft und klagt. "Das schöne Lehrmädchen Belrike (SO 6) vom Steinmetz Celfrid hat mich mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen als ich im Feld einen Spaziergang gemacht habe und ihr dabei zufällig begegnet bin" dann wird das nichts mit dem Prozess.
Dreck vorbeischwimmen lassen

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Herr der Welt
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Ungelesener Beitrag von Herr der Welt »

Meines Erachtens resultiert die Skepsis gegenüber einer jähzornigen und/oder rachsüchtigen Gruppe von Zauberinnen, die keiner anderen Kontrolle unterliegen als der eigenen durch Zirkel und Schwesternschaften (welche sie im Zweifelsfall über die weltliche Herrschaft stellen dürften) und die einen ketzerischen Glauben verfolgen, nicht aus bloßem Aberglauben. Es dürfte genug Erfahrungswerte mit fluchenden oder sonst wie negativ auffallenden Hexen geben. Zudem dürfte man Häretikern generell weniger trauen. Was man noch abergläubisch hinzudichten könnte, treibt es nur auf die Spitze.
Dass Rohal eine entsprechende Gesetzgebung initiierte, passt zu ihm und seiner Philosophie. Dass sie sich Jahrhunderte lang hält (oder überhaupt: über die Magierkriege hinaus), ergibt keinen rechten Sinn. Dass Magier kenntlich sein müssen, alle anderen Zauberer aber nicht (ohne gleichsam illegalisiert zu werden), ebenso wenig. Die Hexen haben keinerlei Lobby bei der Herrschaft. Alle magischen Dienstleistungen sind Magiern vorbehalten. Die lizensierten Magier mit ihrem Konvolut an Regeln und Pflichten (und ihrem Einfluss auf die weltliche Herrschaft) haben wirklich gar kein Interesse an irgendwelchen geheimnistuerischen magischen Organisationen, die außerhalb der rechtsgegebenen Konkurrenz laufen (mit Rechten ohne Pflichten). Und den weltlichen Herrschern dürfte die überwachte Gildenmagierschaft, die vielfach rechtlich mit ihnen verknüpft ist, lieber sein als ein extern organisierter, fremdbestimmter und fremdgläubiger Haufen mit fragwürdiger Moral. Druiden und Hexen sollten in irgendwie zivilisierter Umgebung keinen guten Stand haben, Hexen - aufgrund der festgeschriebenen Art und Weise ihres Auftretens (ihrer zwangsweisen schlechten Eigenschaften), einigen Spielarten ihrer Zauberei und ihres noch abwegigeren Glaubens - einen noch schlechteren.

Akzeptieren wir aber mal die gesetzliche Kontinuität und schauen uns an, wie dergleichen irdisch geregelt wurde - formal-juristisch und faktisch rezipiert. Als erstes eine Regelung von (Schadens-)Zauberei und Bezauberung vornehmendes Reichsgesetz ist die Constitutio Criminalis Carolina (bzw. die Abschnitte dazu) von 1532 zu nennen. Im Großen und Ganzen ist darin ein humanistischer Geist zu erkennen, der eine Urteilsfindung nach möglichst umfangreicher Indizienlast verlangt (also keineswegs, wie oft behauptet: der Angeklagte müsse seine Unschuld beweisen), der nur für einen erheblichen Schadensfall magischen Wirkens die Todesstrafe (und dann auch nicht zwangsweise den Feuertod) vorsieht, der Suggestivfragen (etwa nach Komplizenschaft) ausschließt und v.a. Entscheidungsprozesse nicht an eine Person bindet bzw. den Gerichtsherrn zu mehrfachen Beratungen (auch mit übergeordneten Behörden), gerade im Falle von Zauberei-Vorwürfen (weil man dergleichen wahrscheinlich sehr suspekt gegenüberstand), anhält. Seit der Reichskammergerichtsordnung von 1555 konnten verurteilte Delinquenten sogar in Revision gehen. Soweit die formalen Regelungen. Faktisch verlor die Zentralgewalt v.a. nach 1555 (und natürlich auch in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges sowie erst recht nach 1648) als Garant jener Rechtsordnung an Bedeutung. Die größten Hexenverfolgungsexzesse fallen genau in die Zeit zwischen 1550 und 1650 (danach kam es im Zuge der Frühaufklärung allmählich zu Neubewertungen von Zauberei und Hexentum). Vielfach wurde älteres und regional geprägtes Recht angewandt (tlw. Inquisitionsgerichtsordnungen aus dem 13. Jh.), wurden Prozesse kostengünstig verkürzt, gab es keine hinreichend professionellen Richter oder Interesse an fairer Gerichtsbarkeit ggü. "Teufelsbündlern", etc.

Inwieweit ist das mit Aventurien vergleichbar? Es gibt zentrale Rechtsvorgaben für Magie und Hexentum (dass es Zauberei wirklich gibt, vertieft lediglich die anzunehmenden Gesetzesvorgaben, weil es natürlich auch eine größere Expertise gibt). Und die sind im Wesentlichen ebenfalls von einem humanistischen Geist geprägt (Rohal sei dank), jedenfalls auch nicht wesentlich im Nachhinein revidiert wurden (warum auch immer). Im Mittelreich gibt es eine vglw. sehr starke Zentralgewalt. Von abweichenden regionalen Gesetzen wissen wir nicht so viel, sie können angenommen werden oder auch nicht (v.a. für die traditionellen Herzogtümer und Königreiche). Professionelle Richter können in Städten und dort angenommen werden, wo die Praioskirche stark ist. Nicht jeder Baron hat einen Haus-Praioten, Halsgerichtsbarkeit liegt je nach Zeit beim Baron oder Grafen (der wiederum wahrscheinlich professionelle Beratung haben dürfte). Auf dem Land mag es also durchaus zu widerrechtlichen Hexenprozessen kommen. Plausible Vorbehalte (und zwar weitaus plausiblere als irdisch, bei freilich schwieriger Vergleichbarkeit) gegenüber Hexen gibt es, wie ausgeführt, genug. Die Launen der Bevölkerungen, die Willkür des weltlichen Gerichtsherrn, mithin die Gleichgültigkeit auch eines professionellen Richters, das alles ist denkbar und nicht unwahrscheinlich angesichts eines vormodernen, lückenhaft institutionalisierten Rechtssystems. Die Praioskirche ist hier aber in der Tat ein Anker des Legalismus und somit eher Förderer als Verfolger des Hexentums (wenn man die Gesetze so vglw. hexenfreundlich ausgelegt lassen will).
Wichtige Scharnierstellen in der Hexenfrage sind meines Erachtens der Umgang mit Schadmagie sowie magischen Dienstleistungen. Hexen dürften mehr als alle anderen Zauberkundigen dazu neigen, ihre Magie zu Schadenszwecken einzusetzen. Nicht nur haben sie eigens und allein dafür vorgesehene Rituale (um deren Kenntnis niedrige Magiekundewerte, aber auch schon Wissen um Sagen und Legenden genügen dürfte), sondern sind latent instabil, reizbar und nachtragend. Dass sie sich in Zirkeln und Schwesternschaften organisieren (um im Zweifelsfall gemeinsam noch viel größeren Schaden anzurichten, was sie auch beschriebener Maßen tun), macht sie nicht weniger suspekt (über Hexennächte u.Ä. kursieren hinreichend Gerüchte). Auch Dämonenbeschwörungen nehmen einige Hexen vor bzw. gibt es Schwesternschaften, die dem nicht abgeneigt sind.
Die zweite Frage, die der magischen Dienstleitungen, macht es eigentlich noch einfacher Hexen zu diffamieren und illegalisieren. Denn, was als magische Dienstleitung zählt und was nicht, kann leicht zuungunsten der Hexe ausgelegt werden. Und das wird es wohl auch, wenn man die bereits angeführten Bedenken einbezieht.

Selbst auf legalistischer Basis der relativ toleranten Rechtslage in der Hexenfrage gibt es also genug Möglichkeiten, das Satuarienvolk nicht nur an den Rand der Gesellschaft gedrängt, sondern ausgeschlossen, teilweise verfolgt oder streng verurteilt, jedenfalls gute Gründe für ihr verborgenes Wirken zu wissen. Wo ein (begründeter) Unwille ist sie zu tolerieren, da ist auch ein Weg sie loszuwerden. Nichts spricht dagegen, dies weithin als aventurische Realität darzustellen (neben den abgelegenen Ortschaften mit den akzeptierten hilfreichen weisen Frauen). Dass sich die tolerante Gesetzeslage auch nur über den faktischen Sturz Rohals und die folgenden Magierkriege hinaus bewahrt hat, kann man zudem als fragliche Setzung bezeichnen. Als Motivation ist eigentlich nur denkbar, dass es Spieler-Hexen nicht allzu schwer in der Welt haben sollen bzw. allgemein die Neigung zu einer eher hellen, märchenhaften Spielwelt, weniger zu einer strukturell durchdachten und konsequenten. Hinzu könnte die misogyne Haltung kommen, die zwangsweise mit dem irdischen Hexenglauben einherging, und die man auf keinen Fall transportieren wollte. Dass man gleichsam diese irdische Haltung allerdings durchaus positiv rezipiert, indem man die einzige strukturell vorrangig weiblich besetzte Zauberrichtung mit Jähzorn, Rachsucht und Fluchmagie verbindet, also mit jenen Beweggründen und Frauenbildern, die irdischem Hexenwahn zugrunde liegen, ist zwar problematisch, aber vielleicht in einem anderen Thread zu klären.

Green
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Gut, dann will ich mal etwas mit der Sprache herausrücken. (Achtung, Spoiler für Dave, Tom und Mark - ihr wisst, wenn ihr gemeint seid!)

Es geht um folgende Situation: ein Weißmagier-SC in der Gruppe, die ich leite, ist mit einer NSC-Hexe aneinander geraten, die auf einem mittelaventurischen Markt eigentlich nur Kräuter verkauft hat. Da die Gruppe zu dem Zeitpunkt aber auf ihre alchemistischen Fähigkeiten angewiesen war, hat er sie erstmal geduldet, aber ihr auch klar gemacht, dass er unter anderen Umständen die Samthandschuhe zuhause gelassen hätte. Nachdem der Handel zwischen der Hexe und der Gruppe (Du hilfst uns, dafür lassen wir dich erstmal in Ruhe.) abgeschlossen war, hat sich die Hexe aus dem Staub gemacht. (Was die Gruppe noch nicht weiß: die Hexe ist gerade bei ihren Schwestern in einem Wald nicht weit von der Stadt.) Der Weißmagier hat sich in seinem Tagebüchlein jetzt notiert, dass es wohl in der und der Stadt Hexenaktivitäten gibt, und will seinen Orden darüber informieren. (In der Stadt selbst gibt es keine Magierakademie oder gar ein Gildengebäude.)

Das ist der Stand jetzt. Nach dem, was ich in diesem Thread so mitbekommen habe, ist ja bisher noch nix falsches passiert. Der Weißmagier ist der Hexe gegenüber verständlicherweise misstrauisch, die Hexe meidet ihn, da sie mit ihm ebenso wenig anfangen kann und die Gilde fürchtet, aber zu einem tatsächlichen Strafbestand kam es bisher nicht.

Mein Weißmagier-Spieler scheint die Rolle eher gemäß des irdischen Hexenhammers ausspielen zu wollen, da muss ich ihn wohl noch zu einer gewissen Mäßigung erziehen. :lol:
Aber passend dafür wird die Gruppe in Zukunft sowieso noch auf andere Hexen aus dem lokalen Hexenzirkel treffen. Einmal etwa, wenn sie es eilig haben, wird ihnen am Waldrand Pilze sammelnd das alte Hexenmütterchen begegnen, das ihnen beim Anblick des weißen Gewandes natürlich mit breitem Grinsen erzählen wird, sie sei nur eine harmlose Greisin (trotz des Vertrautentieres auf ihrer Schulter.) In dem Moment, denke ich, wird der Spieler hin und hergerissen sein zwischen seinem aktuellen Auftrag, und dem Drang, den ganzen Wald nach illegaler Hexenaktivität abzusuchen. Da sich das Mütterchen aber auch als hilfsbereit herausstellen wird, will ich ihm damit ein Stück weit das Misstrauen gegenüber den Satuarierinnen nehmen.
Erst später wird die Gruppe dann der dritten im Bunde begegnen, die dann auch tatsächlich böse Machenschaften verübt - brave Bürger im Traum mit Flüchen bedrohen, Dämonenbeschwörung, vorm Kochen nicht die Hände waschen, das volle Programm. Das muss die Gruppe dann aber auch erstmal herausfinden - und dann kann der Weißmagier auch endlich den Hexenhammer auspacken. Aber alles in diesem Absatz ist noch Zukunftsmusik.

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AngeliAter
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Joa, dann weiß der Orden des Weismagiers nun bescheid das es in dieser Stadt Hexenaktivität geben soll (entsprechende Gerüchte erhalten die eh alle 5 Tage) und dann sagt sich der Orden "Ok, die Hexe hat Kräuter in einen Kessel geworfen und umgerührt, sowas nennen wir bestenfalls kochen aber ganz sicher nicht Alchemie.. hoffentlich hat sich niemand vergiftet" und das wars dann auch schon.
Es wäre ja nicht so als ob die Hexe nun mit ihren Kräuterverkauf oder "alchemistischen Fähigkeiten" nun einen Gildenmagier in der Stadt das Geschäft verdorben hätte (sonst wäre der Weismagier ja nicht auf ihre Fähigkeiten angewiesen gewesen sondern wäre zu seinem Kollegen gegangen). Von daher macht es für die Gilde auch keinen Sinn diese Hexe aus der Stadt vertreiben lassen zu wollen (die Gilde wird für sowas eher von der Stadtbevölkerung schief angeschaut wenn man Konkurenz vertreibt welche vieleicht in 20 Jahren mal relevant werden könnte).

Würde sagen: lass deinem Spieler die Genugtuung das er so brav alles verdächtige notiert und sein Orden wird ihn einfach als etwas übereifrig ansehen.. ein Charakterfehler welcher dummerweise immer wieder durch diese perfekte Ausbildung passiert aber sich in den nächsten.. hmm... 40 Jahren vieleicht... abgeschliffen haben wird.
Das Stockholm-Syndrom ist eine anerkannte Methode um neue Freundschaften zu schließen.

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Johanna
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Green hat geschrieben: 10.02.2019 09:54Mein Weißmagier-Spieler scheint die Rolle eher gemäß des irdischen Hexenhammers ausspielen zu wollen, da muss ich ihn wohl noch zu einer gewissen Mäßigung erziehen. :lol:
Genau das. :)

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Eadee
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Ungelesener Beitrag von Eadee »

Ich würde von "Erziehungsmaßnahmen" absehen und ihm outgame die Rechtslage erklären. Sein Held sollte vermutlich wissen wie der rechtliche Status ist (ob über Rechtskunde oder Magiekunde ist egal) und deswegen würde ich den Spieler da auch nicht ins Messer laufen lassen sondern es ihm einfach erstmal outgame erklären.
Hier könnte ihre Signatur stehen.

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

AngeliAter hat geschrieben: 10.02.2019 10:27Joa, dann weiß der Orden des Weismagiers nun bescheid das es in dieser Stadt Hexenaktivität geben soll (entsprechende Gerüchte erhalten die eh alle 5 Tage) und dann sagt sich der Orden "Ok, die Hexe hat Kräuter in einen Kessel geworfen und umgerührt, sowas nennen wir bestenfalls kochen aber ganz sicher nicht Alchemie.. hoffentlich hat sich niemand vergiftet" und das wars dann auch schon.
Nö, einer der durch die Tinktur gesund geworden ist oder magisch geschädigt worden ist reicht. Dann kann man den Amtsschimmel auf sie hetzen.

Es geht in Aventurien halt nicht zusammen, dass man auf der einen Seite männerfeindliche, ungläubige, magische, branntgefährliche, wichtige soziale Normen ablehnende Geheimkulte hat. Die sich wohl nicht ohne Grund verstecken. Und Hexen, die gänzlich in der Öffentlichkeit stehen und von allen völlig akzeptiert werden.

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AngeliAter
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Wenn jemand krank geworden ist fällt das sowie unter Giftmischerei, dann ist eine Klage von einer Magiergilde bedeutungslos (hey, mehr wie ein Hinrichten geht kaum).
Und wenn wer gesund geworden ist wird sowie niemand klagen gehen (außer eben ein Alchemist sieht sich um sein Einkommen betrogen), also wird definitiv nichts passieren.

Ich weiß, klingt komisch das jeder geheilte seine Klappe hält aber so ist nun mal das Leben, Klagen gibt es immer nur dann wenn jemand einen Nachteil hatte und nicht, weil jeder unbedingt ein Gesetz durchboxen möchte (oh, ich würd ein einer mittelalterlichen Gesellschaft wirklich keine Falschanklage bringen wollen, sowas könnte höchst schmerzhaft enden).
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Green
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Eadee hat geschrieben: 10.02.2019 11:01Ich würde von "Erziehungsmaßnahmen" absehen und ihm outgame die Rechtslage erklären. Sein Held sollte vermutlich wissen wie der rechtliche Status ist (ob über Rechtskunde oder Magiekunde ist egal) und deswegen würde ich den Spieler da auch nicht ins Messer laufen lassen sondern es ihm einfach erstmal outgame erklären.
Ja, da hast du natürlich Recht, ich werde ihn darauf ansprechen. Ich werde ihm aber auch nicht verbieten, seinen Charakter so radikal wie bisher weiterzuspielen - dafür habe ich dann ingame genug Möglichkeiten, ihn ein wenig vor sich selbst zu schützen. Einerseits wird er gar nicht erst die Möglichkeit haben, eine der Hexen in ein Spanferkel zu verwandeln, wenn er es nicht mit viel Ach und Krach darauf anlegt (wobei natürlich auch die Gruppe eingreifen kann), andererseits wird er gerade in der Stadt immer genug kluge Leute um sich herum haben, die ihm die genaue Rechtslage erklären, bevor er das Henkersbeil wetzt ("Na hör mal, junger Adeptus, ich weiß ja nicht wie ihr das in Gareth handhabt, aber gemäß Rohals Erlass...")

Andwari
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Ungelesener Beitrag von Andwari »

Wenn die Hexe "nur" Kräutertinkturen verkauft, hat der Weißmagier da eigentlich gar nix zu melden - er hat da kein Verkaufsmonopol. Die Hexe wird vmtl. keine Bürgerin der Stadt sein? Sie kommt zum Markt, bietet ihre nicht-speziell-reglementierten Waren feil, packt ihren Stand abends wieder auf den Wagen und fährt in ihren Weiler nach Hause - alles legal, das ist eine Frage der örtlichen Marktordnung.

"Hexe" ist aventurisch kein Stand und kein Beruf - ist sie leibeigen (und warum überredet sie ihren Herrn nicht, sie freizulassen, wenn das der Fall ist), frei - Mitglied im Stadtrat oder "Dorfprominenz"? Was ist ihr "Geschäft", wie viel Gewerbesteuer/Marktabgaben zahlt sie an wen? In welchen Kreisen verkehrt sie? Hält sie sich an regionale Gesetze? Warum sollte sie die nicht einhalten - im Vergleich zur unmagischen Kräutersammlerin hat sie ganz unauffällig mehr Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dazu muss sie keine "verbotenen" Waren auf ihren Marktstand legen.

Natürlich kann ein ortsansässiger (!) Apotheker (Weißmagier) darauf hinwirken, dass am Markt keine Kräuterpackungen fragwürdiger Herkunft angeboten werden dürfen - genauso wie drei Betriebe der Schusterzunft darauf achten, dass keine minderwertigen Norbadenlatschen das eigene Geschäft ruinieren. Den Rattenhaut-Fußwickel für die Unterschicht auch noch zu überwachen dürfte unter deren Würde sein - genau wie der Weißmagier die Liebestränke und Wunderheiler-Tinkturen (für Kundschaft der niederen Stände) von Quacksalbern "übersehen" wird.

@Na'rat
Kranke Aventurier werden ganz oft gesund, wenn man ihnen Kamillentee einflößt - das ist kein Fall für ein "Alchemie-Privileg" oder "mit Magie Geld verdienen" für Gildenmagier. Man kann schlicht nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand nachweisen, was jetzt in der Bauernhütte geschehen ist. Heißt: Für böse Umtriebe als Anklagepunkt (hilfreiches Tun anzuklagen, ist weniger erfolgsversprechend) braucht man deutlich mehr als Anhaltspunkt als einen (offensichtlichen) Marktstand, auf dem getrocknete Kräuter angeboten werden.

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Hexen sind zwar brandgefährlich, aber der Weissmagier (im Gegensatz zum Spieler) kennt die Rechtslage garantiert. Kräuter verkaufen ist auch erlaubt. Schlimmstenfalls kann er ja die örtliche Praiotin fragen, wie die Hexe zu beurteilen ist. Hexen, die auf dem Markt offen ihre Kräuter und Salben verkaufen, sind lokal meist gut integriert und hoch geschätzt. Die örtlichen (wahrscheinlich eher dörflichen?) Autoritäten werden die kennen. Manchmal vielleicht sogar auf ihre Hilfe zurückgreifen, Magier und Apotheker gibts ja meist nur in den grösseren Städten. Und Frau fragt in gewissen Dingen vielleicht lieber die bekannte Hex als den fremden Magus...
DSA_PraiolinaFragtHexeNachWeg.jpg
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Na'rat
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Jadoran hat geschrieben: 10.02.2019 11:45Hexen sind zwar brandgefährlich. Hexen ... sind lokal meist gut integriert und hoch geschätzt.
Mhh....

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