Wolfio hat geschrieben: ↑26.08.2018 22:43"Schuldig bis Gegenteil" macht keinen Sinn, wenn der Kläger beweisen muss, dass XY ihn verzaubert hat.
Das ist es auch bei "Der hat mich Gezwungen dies zu Unterschreiben"...
Das ganze mag ja heut zu Tage ein valides Argument sein... Aventurisch ist es das aber nicht. Zumal Zauber auch nach Wirkung/Effekt beurteilt werden, mit dem Zusatz des Vorsatzes, und nicht nach Art des Zaubers.
(Auch wenn sich das bisweilen Überscheidet. Dämonenbeschwöhrung ist nun mal beides :D Dort wo Verboten sollte man es lassen. Dort wo nicht, gilt aber das selbe, nur mit Blick auf das beschworene Wesen)
Es gilt Grundsätzlich, das man solange als Schuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist (GoAv). Und es gibt keinen Grund das dies im Falle der Magier anders sein sollte.
Jedenfalls vor den weltlichen Gerichten. Wie das bei den Tribunalen ist, weiß ich auf Anhieb nicht.
Wolfio hat geschrieben: ↑26.08.2018 23:06Und bevor jetzt wieder "Hochstapelei"-Vorwurf nach Donnerbach geht: Eine Robe und einen Stab darf jeder tragen.
Die Pflicht für Robe und Stab (da geb ich Chao Recht) sind kein Recht oder Privileg, sondern eine Pflicht. Und diese stammt nicht aus dem CA,
sondern aus dem Garether Pamphlet (und ähnlichen Gesetzen).
Deswegen gibt es hier gar keine Hochstapelei als Gildenmagier sondern nur die Bindung an das Gesetz "als Magier erkennbar zu sein, damit der Argwohn beim gemeinen Volke geweckt sei". (ungefährer Wortlaut. Steht im WdZ genauer dabei)
Wobei man ja auch dazu sagen muss, das sie sich zwar als Magiebegabt Erkenntlich machen müssen (jedenfalls im MR. Von anderen Orten wüsste ich eine solche Pflicht jetzt nicht)...
Aber auch aufpassen müssen das sie nicht mit Gildenmagiern verwechselt werden. Denn in dem Moment ist es wieder Hochstapelei...
Und da ist der Comentario zum CA von 1010BF (WdZ 297) nicht sehr HIlfreich für diese Magier. Denn der Stellt es den Gildenmagiern fast zur Beliebigkeit frei, wie sie sich Kleiden.
Das sehe ich, zumindest im MR, als weiteren großen Nachteil der gildenfreien Magier an.
Und inwieweit der Stab jetzt Teil des Gesamtpaketes der Gildenmagier ist... Darüber haben wir uns im Forum schon öfter mal "gezofft".
In meinen Augen ist er es nämlich. Jedenfalls solange er in der klassischen Art und Weise erstellt ist. In dieser ist er nämlich ziemlich Einzigartig und Unverwechselbar.
Aber es gibt da halt auch deutlich andere Meinungen.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.