Das ist schlicht falsch. In DSA4 ist "Ritter" ein Kuriosum.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑26.03.2020 12:57Ja genau. Ritter ist ein eigener Adelsstand, der sich aber durch alle anderen Stände durchzieht: Man muss adlig sein, um sich zum Ritter ausbilden lassen zu können, aber jeder (konservative) Adlige der was auf sich hält wird Ritter, vom. Kleinen Junkerserben bis hin zur Kaiserin Rohaja (Schwertmutter ist die Weidener Herzogin Walpurga von Löwenhaupt).
Ritter als Beispiel für Adel I anzuführen ist also völliger Blödsinn, weil ein Ritter sowohl inneraventurisch als auch regeltechnisch ein Berufsstand ist, der die adlige Abstammung erfordert (ok letzteres scheinbar nur bis 4.1) und in so fern eine Art eigener "Stand" ist, dass er (vor allem was das Waffenrecht betrifft) nochmal besondere Rechte und Pflichten (Prinzipientreue) mit sich bringt.
Beim Ritter ist es also ähnlich wie beim Geweihten: Der Beruf kann von Menschen aller Stände ergriffen werden (beim Ritter halt nur von Adligen) und bringt aber eben mindestens (für Geweihte halt: Auch wenn sie nicht von adliger Geburt sind) das Ansehen mit sich, dass sie den Konditionen (regeltechnisch: boni und mali auf gesellschaftliche Talentproben) des Vorteils Adel I entapricht.
Dieser Adelsrang, und hier sieht man wie immens wichtig die korrekte Verwendung der Begrifflichkeiten ist, war ungefähr auf der Stufe von einem Edlen und irgendwie komisch. DSA5 räumt jetzt mit dem Chaos auf. Es gibt also die Profession des Ritters und es gibt den Adelstitel des Ritters der von diesem unabhängig in die normale Lehenspyramide eingegliedert wurde. Nämlich Titellos -> Ritter -> Edler -> Junker -> Baron.WdH S. 246 hat geschrieben:Vorteile
[...]
Adlig (5/7/12 GP)
[...]
Ebenfalls als Adlige Abstammung gerechnet wird der "klassische" Ritterschlag, auch wenn dieser Titel nicht übertragbar ist.*
[...]
*) Es gibt jedoch auch den Adelsrang des Ritters (unter dem des Junkers), der nicht zwangsläufig Knappschaft und Schwertleite erfordert, und von diesem auch erbliche Varianten.
Auch das ist schlicht falsch. Und hier bitte auch wieder auf die korrekte Verwendung der Begrifflichkeiten achten.Skalde hat geschrieben: ↑26.03.2020 12:42 Gar nicht. Sowas wie titellose Adlige gibt es ja auch nicht. Man hat vielleicht kein eigenes Lehen, trägt aber dennoch den Titel "Herr/Dame vom Berg". Einen Adligen, der keine Aussicht auf ein Lehen und den mit diesem Lehen verbundenen (zusätzlichen) Titel hat, ist halt ein einfacher Edler. "Edel" und "Adel" klingen ja nicht von ungefähr gleich.
Das ist unmissverständlich. Weiter heißt es:HdR S. 28; Kasten hat geschrieben:Kinder von Niederadligen haben KEINEN besonderen Titel [...].
Hier gilt es den Unterschied zwischen den Begriffen "Titel" und "Anrede" zu verstehen. Auch Unfreie haben eine Anrede (nämlich "Hey du!") aber keinen Titel. Halten wir also fest: es gibt titellose Adlige.ebd. hat geschrieben:[...] und werden mit "Junger Herr / Junge Dame" angeredet.
Das Regelkonzept in DSA4 kennt, oder zumindest nennt, aber für den Vorteil Adlig KEINE titellose Option. Das steht hier:
Jeden Held den ich erstelle ist also mindestens Edler. Titellose Adlige können so nicht erstellt werden auch wenn es sie (siehe HdR) EXPLIZIT beschrieben sind. Zur Abrundung der "Perversion" steht im Regeltext weiter:WdH S. 246 hat geschrieben:Adlige Abstammung (7 GP): Der Held entstammt einer lokalen Herrscherfamilie; er hat Anspruch auf einen entsprechenden Titel (in der mittelländischen Regel auf den Titel als "Edler" [...], nicht jedoch z.B. auf den Boronstitel, den ja nur sein Vater oder seine Mutter tragen dürfen) [...].
Geil. Ich kann also mit diesem Vorteil nur Helden erstellen die automatisch einen Anspruch auf den Titel eines Edlen haben. Aber ich kann - man denke an das obige Zitat aus HdR S. 28 - ein Kind eines Niederadligen erstellen die EXPRESSIS VERBIS ohne besondere Titel sind. Und selbst wenn sie einen Titel bekommen wieso kann das Kind eines Barons nicht den Titel Baron bekommen aber das Kind eines Edlen hat automatisch den Anspruch auf den gleichen Titel? Lese ich mir diesen Hirnkrampf durch wird mir schwindlig.ebd. hat geschrieben:Voraussetzung für diesen Vorteil ist ein Sozialstatus von mindestens 8 für den Nachkommen eines Edlen oder Junkers [...]
Ich stelle hier jetzt einfach mal DSA5 gegenüber:
- Adel I macht Ritter und titelose Adlige.
- Adel II macht Junker und Edle.
- Adel III macht Barone.
Und noch mal zurück zu Seidoss-Anima.
Das ist zu viel gewollt. Macht und Einfluss wird NICHT über den Stand in einem Ständesystem deffiniert. Nenne es einfach "protokollarische Reihenfolge". Macht und Einfluss wird über andere Parameter deffiniert. Anzahl der Vasallen, der Hausmacht, Eigenlehen, Geld, Leibeigene, Beziehungen. Sowohl der Sozialstatus als auch der Soziale Stand sollen, ja können, es nicht abbilden. Es geht nur um ein klein wenig "Verhältnismäßigkeit" im SOZIALEN UMGANG. Und Ehre wem Ehre gebührt, auch wenn er weniger oder mehr Macht hat.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑26.03.2020 11:45 Von der Frage der Erbmöglichkeit und des Machtfaktors, wie der Vorteil Adel I-III in Regelwerk S. 163 beschrieben wird, sieht das in etwa so aus im Vergleich zu dsa4.1:
- Adel I entspricht dem Vorteil Adlige Abstammung (4.1), als nicht erbberechtigter Ritter und/oder Junkerssohn mit SO 7-10.
- Adel II entspricht Adiges Erbe (4.1), also erbberechtigter Junkerssohn oder selbst Junker, also SO 9-12.
- Adel III entspricht frei wählbar einem der drei Adelsvorteile von 4.1 (Abstammung, Erbe, Amtsadel), nur dass man höchstens die Macht eines mittelreichischen Barons haben kann - was auch schon mega indifferent ist, weil der Baron von Retogau sicherlich viel mehr Einfluss hat (es sei denn auf den Neuling wird gespuckt, da der Baronstitel ja erst Mitte-Ende 4.1 als AB-Belohnung an einen Helden ergeben wird), als ein verarmter Baron aus dem Kosch.
Desweiteren denkst du vielleicht von der falschen Richtung um die "Schlichtheit" des Systems deutlich zu machen. Adel III sind NUR der Baron/Vogt (und regionale Entsprechungen) selbst. Adel II sind NUR der Junker/Vogt oder der Edle/Vogt (und ihre jeweiligen kulturellen Entsprechungen) selbst. Und Adel I sind quasi ALLE ANDEREN. Das ist sehr schlicht. Es geht also gar nicht um "Abstammung", "Titualtur", etc. Es gibt die "Masse des Adels" die sich in Adel I befindet und dann gibt es vier andere Leute die darüber stehen.
Ein bisschen schießt du dir mit der Begrifflichkeit aber selbst ins Bein (indem du dich verwirrst). Das GRW ist in seiner Nomenklatur eigentlich sehr klar. Genau wie bei dem Sozialstatus in DSA4, der nicht etwa in 21 "Unterstati" aufgeteilt ist, hat auch die korrekte Begrifflichkeit des Systems einen Sinn.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑26.03.2020 11:45Aber mit der zuletzt genannten Indifferenz könnte ich ja noch leben, wenn diese dann wenigstens Konsequent durchgezogen worden wäre.
Da hätte man Einfach innerhal des RWs mehr aufeinander abstimmen können.
Dann hätte man sagen können:
- Unfrei ist ein Stand, in den man sich nur mit dem gleichnamigen Nachteil bei der Generierung setzen kann.
- Sonst ist man ein Freier (oder je nach Profession im Parallelstand des Gilden- und Akademiemagiers oder des Geweihten).
Der Kasten zum Ständesystem (nur im HR und MR 1:1 anwendbar) sagt, es gibt 3 Adelsstände im Feudalismus: Niederadel, Adel, Hochadel.
Wo wäre das Problem gewesen, buchstäblich 1&1 zusammen zu zählen und zu sagen, man behandelt den Freiraum der genauen Art des Adels (Abtammung, Erbe, Titular- oder Amtsadel) bei allen Stufen von Adel wie bei Adel III, und agt dann, jede Stufe entspricht dem Adelsstand.
- DSA4
- Es gibt "DEN Sozialstatus".
- Dieser hat EINUNDZWANZIG mögliche Werte.
- Die sich in SIEBEN "Schwellengruppen" ("Abschaum", Mittelstand, Oberschicht, etc.) versammeln.
- DSA5
- Es gibt "DEN sozialen Stand"
- Dieser hat FÜNF Stufen oder auch Ränge.
- Dazu gibt es noch unterschiedliche, im GRW ZWEI genannte, besondere Rechtsstände.
Hier ist glaube ich der Knackpunkt. Der Soziale Stand ist nur EIN Regelelement das zufällig AUCH die Vorteile ansteuert. Aber die "Macht" der Vorteile erschöpft sich nicht alleine im Effekt dieses einzelnen Regelelementes. Ein Adliger zu sein hat massiven Einfluss auf die Rollenspielwelt. Rechtslage, Verbindungen, Familie, etc. In diesen 5-15 AP ist nicht nur das bisschen Regel von Seite 338 drin. In diesen AP steht die ganze Omnipotenz des höchsten Geburtsstandes einer mittelalterlichen Feudalgesellschaft.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑26.03.2020 11:45Das wäre mal konsequent und abgestimmt. so wie es jetzt aussieht sind 15 AP zu viel für einen Vorteil, der zu wenige Boni bringt und dabei noch Mali dazu gibt. Da wäre - rein gamistisch betrachtet - der 20AP Vorteil Vertrauenerweckend noch besser.
Noch mal in DSA5 Regelsprech. Die Vorteile sind Crunch-Elemente. Die pappt man überall drauf und man kann sie an verschiedenen Stellen aktivieren. Der Soziale Stand ist eine (mikrige) Grundregel. Und beide bilden zusammen KEIN System. Dazu kommt dass Ritter kein STAND ist sondern nur ein TITEL. Und auch in DSA4 gabe es keine "Vorteile nach Titel". Es gibt ZIG Titel aber nur drei DSA4 Adelsvarianten die für sich genommen so kompliziert und unglücklich formuliert sind, dass ich überhaupt nicht mal im Ansatz verstehen kann wie man an dieser Stelle DSA5 komlpizierter als DSA4 finden kann...Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑26.03.2020 11:45Wie gesagt: Ich kann deine Freude an dem neuen Ständesystem nachvollziehen. Ich verlang nur, dass der Vorteil Adel an das System angepasst wird und nicht da irgenwas rumgewurschtelt wird, damit man den Adelsstand des Ritters über einen eigenen Vorteil abdecken kann, oder damit man irgendwie die Macht der Helden drosseln kann.
Hier bist du einer süßen Verlockung aufgesessen. Du kannst ein "von Gareth" sein aber du kannst NICHT zur Kaiserfamilie gehören. Die Kaiserfamilie sind Rohajas engste Verwandte. Also die "Kaiserlichen Majestäten", "Kaiserliche Prinzen", etc. Du kannst "nur" Teil der Dynastie sein. Also "von Gareth" heißen weil du irgendein popliger Provinzadliger bist dessen Verbindung über zig Ecken und Generationen mit der Kaiserin verwandt ist. Kaiserfamilie =|= Kaiserdynastie. Alle regeltechnischen Vorgaben musst du natürlich einhalten. Also kannst du maximal SO 14 haben und darfst also keine PRIVILEGIERTEN Mitglieder der Kaiserdynastie spielen.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑26.03.2020 11:45Ja und nein. In WdH steht lediglich für die Adelsstände/Titel Junkersspross, Baronsspross, Grafenspross der jeweilige Mindest-SO angegeben. Wenn ich deine Argumentation bzgl. der erwähnten oder unerwähnten Dinge aufgreifen darf, heißt das nicht kategorisch und absolut, dass höhere Familien/Adelsränge ausgeschlossen sind.
Steine für Herzogensprösse usw. legt einem da eher der Max SO bei der Generierung in den Weg, denn da kommt man maximal af 13-14.
In Herz des Reiches auf den Seiten 34 un 190 werden Vorschläge gemacht, wie sich am besten ein Spross aus dem Hause Gareth zusammenzimmern lässt
So heißt es auf S. 190: " Falls in Ihrer Runde ein Spielerheld der kaiserlichen Familie entstammen und von Gareth heißen soll, bietet der Stammbaum des Hauses von Gareth (siehe Anhang, Seite 216) dazu einige Möglichkeiten: Der Held kann ehelich von einem der Brüder Kaiser Pervals abstammen. Zudem gibt es so manches anerkanntes Bastardkind Prinz Storkos oder Kaiser Bardos, das ein Eltern- oder Großelternteil des Helden sein mag. "
Das heißt, es ist keinesfalls ausgeschlossen, dass man sogar aus der Kaiserfamilie stammen kann.
Das Problem ist nur, dass vemrutlich sich die Autoren der einzelnen Werke nicht abgesprochen haben und sich nun die Probleme ergeben...
- Laut WdS. S. 179 und HdR. S. 27. Hat der Kaiser des MR einen SO von 21.
- Laut HdR. S. 28 hat die "Familie von Adligen (SO ein bis drei Punkte geringer als der des Titelträgers)".
-> D.h. als "von Gareth" hat man eigentlich einen SO von mindestens 18.
- Laut WdH kann man aber bei unmoifizierten Regeln einen Max-SO von 13-14 haben.
- HdR S. 190 bietet aber exlizit an, dass es möglich ist einen "von Gareth" zu spielen.
Dieses PRoblem hätte man in DSA5 mit dem Vorteil Adel problemlos lösen können:
Da die Kaste Hochadel laut RW und AA ja recht indifferent ist (Von Graf bis Kaiser), hätte man durch die Abschaffung des SOs einfach durch Adel III, wie oben von mir vorgeschlagen, den Helden auswählen lassen können, ob er aus einem Grafengeschlecht oder aus der Kaiserfamilie stammt.
Ich denke die Vorteile sind auf keinen Fall zu teuer, aber das ist ja immer ein bisschen Geschmacksfrage. Aber ich denke in einem Regionalband wird die Skala nicht nach oben gehen. Auch in DSA4 wurde die WdH Grenze nie durchbrochen. Heldenerschaffung maximal Grafen. In DSA5 maximal Baron. Was aber kommen wird sind weitere "Granulierungen" des Sozialen Standes nämlich mit weiteren Rechtsständen (Krieger, Zünfte, "Universitäten", Orden, etc.) und besonderen Titel und Ämtern.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑26.03.2020 11:45Ich habe große Hoffnung, dass du Recht hast, dass mit dem Regionalband zum MR auch weitere Adelsstufen dazukommen, aber die sind jett schon zu teuer: Selbst wenn Adel III nur bis zum Grafen gegangen wäre,hätte man jetzt noch Adel IV (Herzog, Fürst, König) und Adel V (Kaiser) hinzufügen müssen/können. Nun bräuchte es aber noch eine Adelsstufe mehr, nämlich Adel IV (Graf), Adel V (Herzog, Fürst, König), Adel VI (Kaiser).
Puh sorry das es so lange war.