Recht und Gesetz, Strafen und Urteile

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
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Whyme
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Ungelesener Beitrag von Whyme »

Tyykhian hat geschrieben:Mmm... ich dachte wirklich das man einen Rondrageeithen jederzeit offen angreifen darf, um sich mit ihm zu messen - das hab ich sogar irgendwo gelesen, da bin ich mir ziemlich sicher.
So ganz stimmt das nicht. Ein Rondrageweihter hat die Pflicht, auf jede Duellforderung angemessen zu reagieren, sei es, dass er sich auf das Duell einläßt oder dem Herausforderer eine Predigt über Anmaßung hält und ihn danach stehen läßt. Jeder darf einen Ronnie fordern aber nicht immer wird es dabei zum Kampf kommen. Und in einem rondragefälligen Duell ist es auch kein Frevel, den Geweihten zu töten. Er war dann einfach nicht gut genug.

Ein Straßenraub ist allerdings keine rondragefällige Angelegenheit. Mal abgesehen davon, dass man als Räuber dabei riskiert, ordentlich verdroschen zu werden, ist es dennoch ein Angriff auf einen Geweihten, denn man fordert ihn ja nicht und läßt ihm somit die Chance auf eine angemessene Reaktion sondern man zwingt ihn aus dem Hinterhalt einen Kampf auf. Und den Geweihten dann zu töten bringt dann sehrwohl das Mal des Frevlers mit sich. Und ich glaube nicht, dass ein normaler Straßenräuber das riskieren würde.

Whyme

Flo
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Ungelesener Beitrag von Flo »

Mord bei einem Duell ist trotzdem Mord, nur so am Rande bemerkt. Man kann nicht rumlaufen, Leute fordern und sie im Duell abmurksen. Selbst gegen einen RG wird ein Duell höchst selten aufs dritte Blut gefochten und ein Duell aus "niederen" Motiven nur um den RG umzubringen, könnte ebenso das Mal des Frevlers bringen.

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Whyme
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Ungelesener Beitrag von Whyme »

Das sehe ich ein wenig anders.

Mord ist es im Duell nur dann, wenn ich absichtlich schwächere herausfordere um sie zu töten. Aber ein rondragefälliges Duell bis zum letzten Blut ist kein Mord, da sich ja die geforderte Partei auf die Bedingungen des Kampfes eingelassen hat.

Wenn sich der RG auf ein Duell bis zum letzten Blut einläßt und verliert, dann war er einfach nicht gut genug und der andere der bessere und erhält auch nicht das Mal des Frevlers. Und das ein zwölfgöttergläubiger Kämpfer einen RG zu einem Duell aus niederen Motiven herausfordert, glaube ich nicht. Das wäre nicht rondragefällig.

Man bemerke: Es geht um den alltägliche Situationen mit Beteiligung eines RG. Ausnahmesituationen sind immer anders und haben andere Konsequenzen.

Flo
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Ungelesener Beitrag von Flo »

Rondrageweihte sind Verteidiger des Glaubens, der Unschuldigen, des Landes... Und nicht irgendwelche kampfgeilen Priester. Rondra ist nicht die Göttin des sinnvollen Gemetzels, ein Duell aufs dritte Blut wegen irgendwelcher niederen Motive (und das sind fast alle) wird kaum ihren Gefallen finden.

Alltäglich ist es sicher nicht, dass ein Rondrageweihter sich auf ein Duell einläßt, da muss schon viel passieren. Aber als Hauptgrund - nämlich eine Beleidigung Rondras - wäre es durchaus passend, wenn der Beleidiger, der den Geweihten dann auch abmurkst, das Mal des Frevlers bekommt.

Vielleicht sehe ich das anders, aber Rondrageweihte dienen einer höheren Sache und nicht dem Kampf an sich - das wäre eher Kor, bei dem ich ein "Na ja, wenn der Kampf einigermaßen akzeptabel war, dann war der Geweihte zu schlecht." durchaus als korrekt empfinden würde.

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Hane
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Ungelesener Beitrag von Hane »

Hallo nochmals!
@Mysticus
Ja, mein Vorschlag hat sehr viel mit Willkuer zu tun. Das ist doch selbst bei unseren Gerichten noch oft genug so. Und wie sollte es, gerade bei solch einer verworrenen Situation, im Borlnand anders sein. Da habe ich nur einmal ein Blick auf die Motivation des Richters geworfen. Ich, als Richter, haette so entschieden.
Zum Geweihten
Die Anklage steht, das ist nunmal so. Ich habe mir nur gefragt, warum sie gemacht wurde. Wie haette es denn sonst weitergehen sollen? Der Geweihte hatte keine Polizeigewalt, kein Recht, den Kampf zu beenden. Also hat er einfach in den Kampf eingegriffen, damit ist seine Immunitaet aufgehoben. Der Soeldner haette natuerlich immer weiter auf den Wehrlosen einschlagen und der Geweihte immer weiter parieren koennen. :rolleyes: Irgendwann haette ein Angriff zum Entwaffnen kommen muessen. Waere dann der Angriff auf ihn gerechtfertigt gewesen? Und warum nicht gleich? Wenn ich es richtig mitbekommen habe ist eben keine Aufforderung zum Beenden des Kampfes gekommen sondern es wurde einfach in den Kampf eingegriffen.
Die Immunitaet kann nur gueltig sein, wenn der Geweihte nicht kaempft. Alles andere macht keinen Sinn.
Bis die Tage,
Soeren

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Hane
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Ungelesener Beitrag von Hane »

@Flo
Falls ein Geweihter ein Duell austraegt, weil Rondra beleidigt wurde, fuehrt nicht der Tod des Geweihten zum Mal sonder hoehstens die Beleidigung der Goettin.

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Whyme
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Ungelesener Beitrag von Whyme »

Wie kommst Du denn darauf, dass ich RGs als "kampfgeile Priester" sehe?
AG S. 36 : Gebote, Verbote und Ideale des Rondergeweihten hat geschrieben:Wahrung der Ehre: Tritt jeder Herausforderung und jeder Beleidigung entgegen. Beachte dabei jedoch die Regeln der Satisfaktionsfähigkeit und der Verhältnismäßigkeit: nicht jeder verdient eine Herausforderung mit dem Schwert, mancher auch nur eine Tracht Prügel oder eine Standpauke. Einen deutlich schwächeren Gegner mit dem Schwert zu fordern, bedeutet Ehrverlust, ebenso das Duell aufs dritte Blut (den Todesstoß) aus nichtigen Gründen. Wiewohl die Verteidigund der Ehre Rondras keine Belanglosigkeit ist.
Was ein "nichtiger Grund" für ein Duell aufs Dritte Blut ist, muss jeder Geweihter letzendlich selber entscheiden. Aber wenn er einem Duell unter solchen Bedingungen zustimmt, dann muss er auch mit den Konsequenzen rechnen und dass ist u.a. sein eigener Tod. Und warum sollte der Gegner dann mit dem Mal des Frevlers bestraft werden? Bedingung ist natürlich, dass das Duell rondragefällig abgelaufen ist.

Duelle ansich sind im Leben eines RGs sicherlich nicht sonderlich selten. Immerhin ist Rondra die Göttin des Zweikampfes und der Gweihte hat die Pflicht, jeder Herausforderung entgegenzutreten. Und wenn ein Krieger einen Ronnie auf ein Duell fordert um sich selber in den Augen der Göttin zu beweisen, dann ist das nicht ein Kampf um des Kampfes willen sondern ein Göttinendienst. Duelle auf das dritte Blut haben allerdings nur wirklich schwere Sünder an der Göttin verdient. Wenn ich mich aber von diesen fordern lasse und dann verliere, dann ist es meine eigene Schuld und sicherlich kein Frevel.

Whyme

Flo
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Ungelesener Beitrag von Flo »

Mal ehrlich, welcher 12-gläubige Aventurier wird einen Rondrageweihten aufs dritte Blut fordern wollen? Niemand. Wirklich keiner. Keiner wird sich sagen "Och, das ist ein Geweihter der Kampf-Göttin, den kann man abmurksen." In den meisten Fällen wird der Geweihte die Forderung stellen und die wird selten aufs dritte Blut lauten.

Und bei weniger Gläubigen Aventurieren muss man sagen... Das ist halt leicht ein Frevler :-)

Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

Flo hat geschrieben:In den meisten Fällen wird der Geweihte die Forderung stellen und die wird selten aufs dritte Blut lauten.
Das die Forderung selten aufs dritte Blut gehen wird, muss ich dir zustimmen.
Aber dass die Forderungen meistens vom RG ausgehen ... finde ich nicht.
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Krieger einen RG zum "freundschaftlichen" Duell auf dem Turnierplatz fordern würden (aufs erste Blut, bzw. eben dann auf "Treffer")

Einen davon kenne ich persönlich zumindest sehr gut :wink:

Volthan Serpolet

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Hane
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Ungelesener Beitrag von Hane »

Die Immunitaet gilt nicht immer und ueberall. Es wurde expliziet (ohne Stelle jetzt nennen zu koennen) der heimliche Phex-Geweihte ausgenommen. Ich schliesse daraus, dass die Immunitaet nur gilt, wenn der Geweihte sich wie ein Geweihter verhaelt. Im Duell verhaelt er sich aber als Kaempfer. Deswegen gilt sie in der Schlacht ja auch nicht.

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Whyme
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Ungelesener Beitrag von Whyme »

Ein Rondrageweihter im Duell verhält sich sehr wohl und gerade dann wie ein Geweihter seiner Göttin. Er folgt damit sogar dem Moralkodex seiner Kirche:
AG S. 36: Gebote, Verbote und Ideale des Rondrageweihten hat geschrieben:Zweikampf: Schlachten und Kriegskunst nsind notwendige Übel, das Duell jedoch ist der Inbegriff des Weltenlaufes, denn er spiegelt den Kampf zwischen Los und Sumu wider.
Whyme

W.C. Felder
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Ungelesener Beitrag von W.C. Felder »

Bei uns ist es so, dass sich unser RG haeufig mit anderen RGs 'duelliert' (auf's erste Blut). Sozusagen als Teil einer gemeinsamen Andacht.
Fremde Krieger _bitten_ haeufig um einen Kampf (der dann meist gewaehrt wird), _Forderungen_ hat bisher nur er ausgesprochen, keine auf's dritte Blut.

Und mal ehrlich: Eine Duellforderung (zumal auf's dritte Blut) bedeutet fuer mich:
1) Der Fordernde ist goetterglaeubig (sonst wuerde er einfach so angreifen).
2) Er ist sich sicher, dass er und nicht der RG im Recht ist oder er geht in seiner, goettergefaelligen, Vorstellung davon aus, dass er den Kampf nicht ueberlebt und entscheidet sich sozusagen fuer eine Art Frei- oder Opfertod.
3) Die Angelgenheit ist fuer ihn so woertlich todernst, dass er seinen oder den Tod des RGs wissend (auch bei einem Duell auf's erste Blut kann's mal dumm laufen, dass sollte jedem Duellanten klar sein) in Kauf nimmt.


Solche Situationen sind uns bisher noch nicht untergekommen. Denkbar waere ein (tragischer) rondraglaeubiger Kaempfer, dessen Loyalitaet zu einem anderen Prinzip (z.B. das eigene Adelsgeschlecht) groesser ist als sein Selbsterhaltungstrieb und der durch den Kampf Zeit gewinnen will, die dieses Prinzip dringend benoetigt. Also sowas a la Hagen von Tronje. Eigenen wuerde sich vielleicht hier das Haus Rabenmund oder ein Mann der moralischen Grenzueberschreitungen wie Dexter Nemrod. Aber sicher nicht die naechstbeste Palastwache oder ein Stadtgardist.

Davon abgesehen: Die regeltechnische Frage nach dem Mal des Frevlers stellt sich
Aventuriern nicht; einen RG zu erschlagen, Duell hin oder her, sollte in einer Pilgerfahrt enden.

Gruss, Felder

Flo
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Ungelesener Beitrag von Flo »

Nett gesagt, Felder, da kann ich pers. ziemlich gut zustimmen.

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Hane
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Ungelesener Beitrag von Hane »

Joh, das mit der Pilgerfahrt ist ne gute Idee.
@Whyme
Ein heimlicher Phexgeweihter verhaelt sich auch als Phexgeweihter.
Was ich ausdruecken wollte ist, dass die Immunitaet, die ja eine Gewaltlosigkeit darstellt, nur Sinn macht, wenn man auch von einer Gewaltlosigkeit der Geweihtenschaft ausgeht. Sie definiert so eine Position als neutrale, uebergeordnete Instanz.
Das stellt sich bei einem Rondrageweihten jedoch anders dar. Er kann nicht gleichzeitig gewaltlos und gewaltbereit sein. Was die Immunitaet angeht, nimmt er mit Sicherheit ein Sonderstellung ein. Er verhaelt sich zwar als Rondrageweihter aber eben nicht als Geweihter nach obiger Vorstellung.

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Cherub
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zur Ausgangslage

Ungelesener Beitrag von Cherub »

Bei uns wäre es vermutlich so gehandhabt worden.

Der Doppelsöldner bekommt den Toten angehängt und hat sich den Göttern gefrevelt. -> Mit dem Tode bestraft solange der Rondrageweihte sich nicht für ihn einsetzt.

Der Krieger würde eine Geldstrafe bekommen, da er mit eine Taverne verwüstet hat. (im 2stelligen Dukaten Bereich)

Der Magier würde der Gerichtsbarkeit der GGGdG überstellt, die ihn bermutlich bei entsprechender Leistung (einem seltenen Buch oder sowas,) wieder laufen gelassen. Sonst wäre eine der Magier-strafen fällig) eine geringe es sei denn er fällt öfter auf dann auch die zweite (bei den Namen vertue ich mich immer)

Der Rondrageweihte geht straffrei aus.

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Danilo von Sarauklis
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Ungelesener Beitrag von Danilo von Sarauklis »

@Cherub: Boah, bist du Thread-Archäologe :wink: ?

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Cherub
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Ungelesener Beitrag von Cherub »

Ja, es war ein sehr langweiliger Tag für mich, da vertreibt man sich die Zeit. 8)

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Mysticus
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Ungelesener Beitrag von Mysticus »

Der Rondrageweihte ist übrigens straffrei bei uns ausgegangen.

Der Doppelsöldner ist nun kein Doppelsöldner mehr, sein Titel Drachentöter wurde ihm auch aberkannt. Er darf keine Zweihandwaffen mehr führen und steht unter der Beobachtung des Rondrageweihten, der fortan darauf acht gibt, ob weitere Verfehlungen begangen werden.

Der Krieger aus Havena hat eine Geldstrafe zahlen müssen (100 Dukaten waren das wenn ich es richtig im Kopf habe) und muss sich im Bornland in Zukunft sehr zurückhalten.

Meine Wenigkeit mit dem Magier ist ein Jahr von allen höheren Ämtern ausgeschlossen (Fachausdruck Disvocatio dürfte jedem was sagen), zudem ist eine Strafe von 20 Dukaten verhängt worden.

Das Bornland wird uns vier übrigens so bald nicht wiedersehen, einfach zu primitiv und rückständig. :wink:

Mysticus

Matthias

Ungelesener Beitrag von Matthias »

Wie kann man kein Drachentöter mehr sein... also manche Titel aberkennen macht iiiiirgendwie keinen Sinn ;)

Matthias

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Mysticus
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Ungelesener Beitrag von Mysticus »

Nun, er darf sich offiziell nicht mehr rühmen, einen Drachen getötet zu haben, weiterhin wird publik gemacht, dass er keiner mehr ist, sein SO sinkt dadurch wieder um einen Punkt ab.

Für Titel gibt es bei uns SO und das kann einen schon ärgern.

Mysticus

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Ungelesener Beitrag von Heldi »

Aber was interessiert es in Gareth, Khunchom, Punin oder Kuslik schon, was die bornländische Obrigkeit meint, welchen Titel der Doppelsöldner nicht mehr führen darf?
Und was interessiert ihn selber das noch wenn er die Hoheitsgrenzen der Adelsrepublik verlassen hat?

u.U. könnte aber der Ronnie einen dem zuwiderlaufenden Einfluss haben :wink:

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Tyykhian
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Ungelesener Beitrag von Tyykhian »

Die 20 Dukaten wurmen bestimmt:)

Flo
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Ungelesener Beitrag von Flo »

Erstmal halte ich das für Blödsinn. Drachentöter ist kein Titel, der einem verliehen wird, also kann er einem auch nicht entzogen werden. Der SO+ entstammt keiner Titulatur, sonderm dem Ansehen, einen Drachen erlegt zu haben. Imho macht sich ein Gericht, dass einen solchen Titel aberkennen will nur lächerlich - außer es verfügt über Zugriff auf ein Chrononautis-Artefakt :-)
Wenn der bekannte Held der Schlacht XYZ zum Verbrecher wird, dann war er in der Schlacht trotzdem der Held, das kann man ihm nicht aberkennen.

Und irgendwie dachte ich bisher immer, dass Doppelsöldner Doppelsöldner sind, weil einen Zweihänder führen und weniger, weil sie dafür eine Erlaubnis haben :-)

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Mysticus
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Ungelesener Beitrag von Mysticus »

Tyykhian hat geschrieben:Die 20 Dukaten wurmen bestimmt:)
Ich konnte mir ein Lächeln nicht verkneifen. :wink:

Aber was wollen sie auch sonst machen, es ist nicht viel passiert durch die Zauberei.

@Flo:
Drachentöter muss schon offiziell anerkannt werden, nicht jeder kann sich einfach so Drachentöter nennen. Beim Basilisken muss auch der Beweis erbracht werden, dann kann man sich so nennen. Es ist überhaupt nicht klar, wer sich wann wie nennen darf, deswegen haben wir uns gedacht, dass der Titel schon verliehen werden muss.

Doppelsöldner können sich Doppelsöldner nennen, wenn sie dazu ernennt werden und haben dann auch ein entsprechendes Empfehlungssschreiben, wie es Krieger auch besitzen. Wenn dir das wieder entzogen wird, dann war es das mit Zweihandwaffen. So ist mein Kenntnisstand.

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Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

So weit ich weiß, wird der Titel des "Drachentöters" vom jeweiligen Provinzherren verliehen - und kann mMn auch nur von diesem wieder aberkannt werden. Wo kämen wir denn hin, wenn ein bornisches Gericht von mittelreichischen Grafen verliehen Titel anullieren könnte. Irgendwie schon seltsam, oder?

Volthan Serpolet

PS: Oder hat er den Titel im Bornland erhalten. Dann wäre es rechtlich warscheinlich möglich, wenn auch trotzdem etwas seltsam - erschlagen hat er das Vieh ja trotzdem.

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Mysticus
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Ungelesener Beitrag von Mysticus »

So kompliziert ist das bei uns nicht, es gibt sicher 50 Drachentöter und die sind wirklich alle berechtigt.

Es ist nichts Besonderes, einen Drachen zu erlegen, das kommt in hohen Stufen dauernd vor.

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baphonet
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Ungelesener Beitrag von baphonet »

@ Volthan: In unserer Spielrunde ist "Drachentöter" tatsächlich ein offizieller Titel, den man verliehen bekommt.
Der Titel wurde dem Söldner einst von der Rondrakirche des Bornlandes verliehen. Und die haben ihm den Titel wieder aberkannt, da er ja einen der ihren angegriffen hat.

@ Mysticus: Naja, dauernd ist vielleicht übertrieben. Bei mir kam es in beinahe 17 Jahren DSA nur dreimal vor. Zwei Höhlendrachen und einen Lindwurm. Und es waren jedes mal wahre Schlachten.

baphonet

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Ungelesener Beitrag von Mysticus »

baphonet hat geschrieben:@ Mysticus: Naja, dauernd ist vielleicht übertrieben. Bei mir kam es in beinahe 17 Jahren DSA nur dreimal vor. Zwei Höhlendrachen und einen Lindwurm. Und es waren jedes mal wahre Schlachten.
Seltsam, warst du bei den entsprechenden Abenteuern nicht dabei? Ich rechne mal eben nach, wie viele Drachen in Abenteuern erlegt werden.

Bei folgenden Abenteuern werden Drachen erlegt (habe sicher noch welche vergessen):
Meisterinformation
  • In den Fängen des Dämons (4x geleitet oder gespielt)
  • Der Quell des Todes (2)
  • Das Große Donnersturmrennen - hier ist die Chance aber klein (2)
  • Der Krieg der Magier - ist allerdings kein "echter" Drache (2)
  • In Liskas Fängen (2)
  • Bastrabuns Bann (2)
  • Das Erbe Gerons (1)
  • Die Mission des Raspyrriz (1)
  • Der Drache (2)
  • Der Herr vom Wolkenturm (1)
  • Ein Wald von Stahl und Fleisch (1)
[/color]
In Drachenodem gibt es sicher noch einige Abenteuer, wo man Drachen bezwingen kann.

Das sind bei mir also 20 Abenteuer, in denen die Helden zu Drachentötern werden, was bei 5 Helden pro Abenteuer 100 Drachentöter macht.

Natürlich ist es etwas lächerlich, wenn man sich gegen Isladir durchsetzt, der bei MeisterinformationBastrabuns Bann auftaucht und eigentlich kaum etwas kann mit seinen 50 Jahren.

Mysticus

Raskir @ work

Ungelesener Beitrag von Raskir @ work »

*Thread wieder ausbuddel*

Was für eine Strafe dürfte einen Gildenmagier bzw. Adlige erwarten, die eine Adlige (auch indirekt) der Giftmischerei (speziell Essen vergiften) beschuldigen und die Anklage sich als unwahr erweist?
Verleumdung ist klar, die Strafe fehlt nur noch.

Sayonara
Raskir

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Tyykhian
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Ungelesener Beitrag von Tyykhian »

Häufig wird die Strafe angewandt, die der andere erlitten hätte, wenn die Beschuldigung wahr gewesen wäre - allerdings würd ich das nur machen, wenn die Beschuldigung explizit und vor glaubhaften Zeugen geschah.
Kommt natürlich auch drauf an wo du grad bist.

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