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Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
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Namu
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Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Namu »

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Hilfe was das Fehderecht 1017 in Weiden angeht.

Mein Charakter seines Zeichens Gero von Löwenhaupt, Neffe des Herzogs Waldemar, fühlt sich durch einen Disput und seinen Folgen in seiner Ehre angegriffen. Und möchte nun ein kleines Heer/Söldnerheer aufstellen und einen ansässigen Baron seine Meinung "sagen".

Im G7 Abenteuer AoE war mein Charakter mit seinen Gefährten auf der Reise Richtung osten und kam durch die Beschauliche Baronie Mautendorf. Deren Baron Gero von Hollbrink war alles andere als zuvorkommend und erteilte uns kurzerhand Mautendorf Verbot. Unser Meister stellte ihn als ziemlichen Ar*** da, was sich einige Zeit später in Unsterbliche Gier wieder bewahrheitete. Er ließ ohne zu zögern Menschen hinrichten, sabotierte uns durch Desinformation usw.. Nur das ich während dieser Zeit am längeren Hebel saß da ich von Herzog Waldemar temporär mit den Rechten eines Grafen ausgestattet war. Nun kommen wir in Richtung Ende von UG und ich würde dem Herrn von Hollbrink gerne eine Lektion erteilen.

Die finanziellen Mittel einen ausreichenden Haufen an Reitern, Fußtruppen und Bogenschützen für einen halben Monat wenn es ein muss auch für einen ganzen hätte ich.

Ist es möglich einfach so einem Baron die Baronie streitig zu machen?

Falls ja, würde sie in meine Hand fallen oder würde sie in herzoglichen Besitz über gehen?

Dazu frage ich mich noch was die Bezahlung der Söldner angeht, ob man auch die An- und Abreise bezahlen muss oder nur die wirkliche Zeit die sie im Einsatz sind?

Gruß Namu

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Erdoj Hurlemaneff
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Erdoj Hurlemaneff »

Also Herzog Waldemar von Weiden hat dich als (temporären) Graf erhoben.
Hast du eine Grafschaft, oder verfügst du nur über den nominellen Titel?

Prinzipiell würde ich über den Herzog versuchen Druck auf den Baron auszuüben.

Wenn du den Baron offen angreifst, wird sich der entsprechende Graf von dir (persönlich) angegriffen fühlen und zurückschlagen.

Ohne Genehmigung des Grafen und/oder des Herzogs würde ich nicht offen angreifen, weil du im Zweifelsfall beide gegen dich stehen hast.

Falls du es schaffen solltest die Baronie zu erobern, fällt sie an den Grafen.
Wenn der Graf die Baronie (aus welchen Gründen auch immer) nicht neu vergeben darf, entscheidet der Herzog darüber.
Könntest also nach einer Eroberung Waldemar fragen, ob du die Baronie haben kannst.


Ausserdem:
Man kann Genugtuung auch über ein Gerichts-Verfahren (im Adels-Kreise) oder ein Gottesurteil (bspw. einen Zweikampf) erlangen.
Namu hat geschrieben: Dazu frage ich mich noch was die Bezahlung der Söldner angeht, ob man auch die An- und Abreise bezahlen muss oder nur die wirkliche Zeit die sie im Einsatz sind?
Verhandlungssache, beides ist möglich.

Asdrubal
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Asdrubal »

Ich kann es nicht spezifisch für Weiden sagen, aber zunächst mal soll die Fehde zur Wiedergutmachung eines persönlichen Schadens dienen. Dass er Leute hinrichten ließ, passt da nicht ganz als Begründung. Dass er einen Adligen in seiner Freizügigkeit einschränkt und ihn auf einer göttergefälligen Queste behindert, schon eher.

Ihm mit dem Hebel der Fehde die Baronie abzunehmen, halte ich eher für schwierig. Die Fehde ist dafür gedacht, jemanden zur Wiedergutmachung eines Schadens zu zwingen, den er bei einem anderen angerichtet hat. Es kann sich mit der Zeit zu einem Krieg auf politisches Sein oder Nichtsein hochschaukeln, aber wegen der genannten Vergehen gleich offiziös zu einem Kriegszug zur Vertreibung aus der Baronie und eigenen Einsetzung zu starten, halte ich für unangemessen. Natürlich kann dir das keiner verbieten, aber der restliche Adel und die Geistlichkeit werden eine Fehde mit dünner Begründung und überzogenen Forderungen keineswegs goutieren. Möglicherweise hat dein Held plötzlich ziemlich viele Gegner. Ich würde von Holtbrink erst mal auffordern zur Wiedergutmachung des Hausverbots auf einem Esel reitend seine Baronie zu umrunden. Das wird er keinesfalls annehmen. Dann kannst und solltest du ihm formell einwandfrei die Fehde erklären, anschließend ein paar Gehöfte niederbrennen und Händler aus seiner Baronie überfallen. Danach würde ich ihn seinen Gegenzug machen lassen und ihn keinesfalls dran hindern . Wenn er erst einmal ein paar von deinen Bauern abgeschlachtet hat (kann man auch selbst fingieren), dann hast du einen guten Grund, seine Hauptburg zu belagern. Wenn er und seine Erben dabei zufällig zu Tode kommen: Um so besser. Wenn dann das Verhältnis zu Onkelchen Waldemar gut ist, könnte die Baronie bald deinem Helden gehören.

Ich glaube kaum, dass man das komplett mit Söldnern ausfechten kann. Eine schöne, kleine Fehde ist meist auf mehrere Jahre ausgelegt. Söldner können da wertvolle Hilfen für die entscheidenden Gefechte sein, aber auf Dauer solltest du politische Verbündete haben, zum Beispiel Adel, Klerus und Magierschaft, die dich mit Truppen, rechtlich und moralisch unterstützen, und das auf Dauer und ohne größere Geldzahlungen. Natürlich werden die Freunde auch Geallen zurückfordern...

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Cifer
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Cifer »

Da hast du in mehrerlei Hinsicht eher schlechte Karten.

Zum ersten gilt noch immer der Kaiserliche Landfriede, d.h. jede Art von Fehde verstößt direkt gegen kaiserliches Recht.

Zum zweiten ist der Baron ja selbst Untertan eines Grafen (oder direkt des Herzogs), könnte sich also bei einem Angriff deinerseits auf dessen Schutzversprechen beziehen und effektiv die Grafschaft oder Weiden mit in deinen Kleinkrieg zerren. Je nach genauer Situation könnte das dazu führen, dass sich Waldemar einmischt und dir die Ohren lang zieht - wenn er duldet, dass einer seiner Verwandten einen seiner Barone überfällt, steigt ihm der restliche Weidener Adel auf's Dach. Damit das nicht passiert müsste Gero zunächst im Weidener Adel seine Legitimation verlieren.

Etwas seltsam an der Stelle ist, dass Gero meines Wissens eigentlich nur Rinderbaron ist - also letztlich ein extrem mächtiger Handelsherr, kein echter Adliger. Aber wenn euer SL ihn als tatsächlichen Adligen eingeführt hat, dann ist das wohl bei euch so.

Dazu frage ich mich noch was die Bezahlung der Söldner angeht, ob man auch die An- und Abreise bezahlen muss oder nur die wirkliche Zeit die sie im Einsatz sind?
Im Normalfall lassen sich Söldner die komplette Zeit bezahlen, wo sie etwas für dich tun sollen - darunter fällt natürlich auch die Anreise zu dem Ort ihres Wirkens. Und am Ende des Vertrags haben sie es auch äußerst ungern, in der Pampa stehen gelassen zu werden.
Natürlich ist das alles Verhandlungssache, aber die meisten Söldnerverträge werden schon sehr genaue Klauseln haben, wo und wann man die angeheuerten Truppen aus dem Dienst entlassen kann.
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Asdrubal
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Asdrubal »

Ah, stimmt, ist ja noch vor Ochsenblut. In dem Fall stehen die Chancen auf eine Fehde eher schlecht, wobei man das in Weiden vielleicht noch am liberalsten zu gunsten des Fehderechts sieht.

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Cifer
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Cifer »

(Übrigens witzig, dass ihr grad mit Gero zu tun habt - mein Praiot hat ihn gestern grad in anderem Kontext hängen lassen...)
Zuletzt geändert von Cifer am 25.07.2014 01:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Na'rat
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Namu hat geschrieben: Ist es möglich einfach so einem Baron die Baronie streitig zu machen?
Nee, wird erst in 10 Jahren zur rondra- und praiosgefälligen Tradition (vonwegen Gewalthaufen aufeinanderhetzen und nackter Gewalt als Mittel der Rechtsfindung). Vorher gab es, im Zweifelsfall, stehende Heere, die so etwas unterbinden.
Wenn man dieses Tradition, nicht gänzlich aus dem nichts erstehen lassen will kann man da vielleicht was machen.
Die ritterliche Lösung, von wegen Weiden und Rondraglauben und so, wäre in jedem Fall der Zweikampf.

Hat man mit dem Ork an der Grenze und dem Spährenschänder im kommen echt nichts besseres zu tun? Was halten die örtlichen Rondra- und Praiosgeweihten von dem Stunt? Was halten die ach so rondratreuen Mitaldigen, allen voran der Herzog, davon Söldner auch Weidener zu hetzen?

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Herr der Welt
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Herr der Welt »

Ist es möglich einfach so einem Baron die Baronie streitig zu machen?

Falls ja, würde sie in meine Hand fallen oder würde sie in herzoglichen Besitz über gehen?
Wenn dem Baron das Lehen nicht aberkannt wurde - und das können nur Graf Bunsenhold von Wolkenstein und Wettershag, Herzog Waldemar von Löwenhaupt oder Reichsbehüter Brin von Gareth, wobei den direkten Zugriff nur der Graf haben sollte und die anderen das über die jeweils niedrigere Lehnsinstanz klären, also Brin über Waldemar und der über Bunsenhold, der sich dann wiederum an den werten Herrn Baron wendet (da ist das mittelreichische Lehnrecht etwas komplizierter als notwendig) - dann fällt die Baronie an den rechtmäßigen Erben. Den Baron töten ist keine Option, rechtmäßig Baron anstelle des Barons zu werden.

Die genannten Gründen genügen meines Erachtens nicht, den Baron seines Lehens verlustig gehen zu lassen. Das klingt bestenfalls nach Gründen, ein Duell zu fordern. Zumindest 1016 BF ist das noch legal möglich.
Nur das ich während dieser Zeit am längeren Hebel saß da ich von Herzog Waldemar temporär mit den Rechten eines Grafen ausgestattet war.
Welche Rechte sind das genau? Es dürften nicht die Rechte des Grafen der Sichelwacht sein, denn da hätte der etwas dagegen. Das Recht eines Grafen ist im Wesentlichen, über eine Grafschaft zu herrschen. Der Titel ist ohne ein entsprechendes Lehen nichts wert.
Wenn du jedoch als herzoglicher Gesandter unterwegs bist (und ich meine, mich erinnern zu können, dass es in UG einen herzoglichen Brief gibt, der das festhält), dann täuscht der Baron den Herzog, wenn er dich belügt. Dafür sollte er sich zumindest öffentlich entschuldigen und den Herzog um Verzeihung bitten. Für Entzug des Lehens reicht das aber noch nicht.

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob der Baron 1016 BF bereits Halsgerichtbarkeit ausüben kann. Das wäre dann ggf. ein Verstoß, für den er sich vor dem Grafen rechtfertigen müsste. Aber auch das sollte noch nicht zum Entzug des Lehens führen.

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Cifer
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Cifer »

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob der Baron 1016 BF bereits Halsgerichtbarkeit ausüben kann. Das wäre dann ggf. ein Verstoß, für den er sich vor dem Grafen rechtfertigen müsste. Aber auch das sollte noch nicht zum Entzug des Lehens führen.
Nö, das kam auch erst mit Ochsenblut.
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Namu
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Namu »

Danke für die Antworten.

Ich habe mir schon gedacht das ich so damit nicht durchkomme, wäre ja auch zu einfach an eine Baronie zu kommen.

Mein Charakter ist im Mittelreich und Weiden relativ hoch angesehen (So 13), Gewinner der Garether Tjostturnier, Retter des Reichserzmarschall und hat auch schon diverse andere Heldentaten hinter sich (wie soll es auch anders sein ;)). Und wegen dieser Geschichte möchte ich sicher nicht meinen guten Ruf beschädigen.

Ich werde einfach mal schauen ob ich ihn zu einem Duell fordere oder es einfach an die nächst höhere Instanz weiter gebe.

"Grafenrechte" haben wir es bei uns in der Gruppe genannt, ich habe einfach nur einen herzoglichen Siegelring bekommen, der mich als Gesandten des Herzogs mit fast uneingeschränkten Befugnissen ausweißt. Diese möchte ich aber auch nicht unnötig für persönliche Aktionen missbrauchen.

Gruß und Dank namu

Andwari
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Der Baron beschneidet also die Rechte seines Nächsthöheren in der Lehenspyramide (der Graf, wg. Hinrichtung) und behindert einen Vertrauten des nochmal eine Stufe darüber stehenden Herzogs.

Das wäre doch schon mal ein Anfang.

Euer SL hat dem Gero anscheinend eine etwas andere Position gegeben als im offiziellen Aventurien - da wäre natürlich einiges an Unsicherheiten drin.
Es fehlt noch mindestens eine dritte Komponente um einen eher reichen Baron zu erledigen: Seine Standesgenossen müssen ihn auch noch für untragbar halten. Einfach so werden weder Graf noch Herzog da eine riesige Show draus machen - und der Held agiert quasi weiter als verlängerter Arm des Herzogs, wird zumindest so gesehen, heißt auch so. Dadurch könnte der Baron Gero unerhofft Unterstützung von anderen Baronen kriegen, die sich denken "heute der, morgen vllt. ich - der hat vllt. etwas danebengelangt, aber bei den Straßenräubern heutzutage..." Also erst mal auch dort vorarbeiten.
Klassisch wäre eine Ladung vor ein Gericht, der der Beschuldigte nicht nachkommt - sei es, weil er das Gericht für nicht zuständig oder die Beschuldigung für lächerlich hält. Mit sowas verstößt er gegen gewohnte Abläufe, er verliert Unterstützung.

Ich würde das zunächst über die Schiene der Hingerichteten aufziehen - also selbst erst mal im Hintergrund bleiben. Hat denn der Graf wenigstens die Habseligkeiten der Hingerichteten bekommen, er spendet solche Einnahmen doch immer gerne publikumswirksam dem Traviatempel?!
Wenn der Baron beim nächsten Adelstreffen damit konfrontiert wird, kann erst ein (präsentabler) Begleiter des Spielers als Zeuge auftreten - und wenn der Baron da ausfällig wird, zieht man entweder die "Vertrauter des Herzogs"-Karte oder erhöht um einen eigenen "von Löwenhaupt".

Das Ganze ist dadurch zwangsläufig "politisch", dass der SC zu nah am Herzog steht, als dass ein unbeteiligter Verschwörungstheoretiker da keine Intrige zur Schaffung freigewordener Lehen vermuten würde. Wichtig ist eine saubere Informationsbeschaffung - wenn der Baron letztens vom Grafen das Halsrecht in "Fällen, die mich sowiso nicht interessieren" für drei Heller fünf Kreuzer auf Lebenszeit "gekauft" hat, geht der schöne Schlag ins Leere.

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Eranion
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Eranion »

Also ein umfassendes Fehdeverbot ist keinesfalls glaubwürdig, ein Landfriede kann aber die schlimmsten Formen davon ausschalten [Mühlwasser Abgraben, Bauern entführen, Dörfer niederbrennen, Ernten vernichten] (auch wenn er in der Realität selbst nach 1490 (nach hunderten Jahren von versuchen) nochmal ein halbes Jahrhundert gebraucht hat um sich durchzusetzen)

Du könntest also für die Beleidigung (das Baronieverbot) problemlos einen Fehdebrief aufsetzen lassen und ihm und der öffentlichkeit kundtun. Dann kannst du in folge dessen alle Formen von "Schadenstrachten" nutzen, welche nicht gegen den Landfrieden verstoßen (vmt. alles was offene Gewalt in größeren Gruppen enthält) - das wäre also zb. Handelsboykott, Rufschlechtmachung, Sabotage seiner Protegés, dafür zu sorgen, dass er am Herzogenhof nicht mehr willkommen ist, ihn und die Seinigen bei jedem Turnier gezielt herausfordern und besonders demütigend schlagen, Spottlieder über ihn dichten lassen und veröffentlichen.

Das ganze geht so lange bis er einknickt und das Baronieverbot wieder aufhebt, den Schaden also wieder gut macht. Oder bis das ganze mächtigere so sehr nervt (bzw. er um Gefallen bittet), dass diese entweder über Druck dich dazu zwingen aufzuhören, oder ein paar gütliche Tage einberaumen, in denen man das ganze Abklären kann und zu einem Kompromiss kommen kann.

Fehden als Mittel der Gebietsvervollständigung sind eher die Ausnahme als die Regel gewesen, für den eigenen Gewinn, indem man Lösegeld erpresst, Händler überfällt und Friedenszahlungen einfordert ist es durchaus denkbar (wenn auch nicht so verbreitet, wie populärwissenschaftlich angenommen) - da Weiden aber keine stark urbane Region ist, bietet sich das nicht so sehr an (keine reichen Städte sondern nur arme Adlige), die Fehden hier werden also vor allem der echten Ehre wegen sein. Durch die gute Regierung eines Waldemar allerdings und die verhältnismäßig kleine Größe (und damit enge Verwandtschaft) des Herzogstum wird es hier vermutlich eh selten echte Fehden geben, und wenn, dann werden die eben per Duell im Tjost ausgetragen...
Für den Baroniegewinn seh ich also auch sehr schwarz, selbst nach Ochsenblut ist es zumindest nicht grad realitätsgemäß (was bei DSA aber nichts heißen will). Der wichtigste Grund für derart ernste Fehden mit Gebietsveränderungen, Erbstreitigkeiten, ist in DSA eh nur sehr wenig vertreten (wegen der Gleichberechtigung).

Valon
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Valon »

Ich sehe das etwas anders. Auch mit Siegelring des Herzogs hat man keinen generellen Freibrief zu machen was man will. Wenn ein Baron ein Verbot zum Betreten seiner Baronie ausspricht, dann ist das erst einmal sein gutes Recht und sollte er vernünftig begründen können (alles andere würde für einen Baron auch überhaupt keinen Sinn machen, ein solches Verbot auszusprechen) dann kannst du dagegen erst einmal überhaupt gar nichts machen. Siegelring des Herzogs hin oder her.

Das einzige, was du meiner Ansicht nach dagegen tun kannst ist dich aufzuregen und formellen Protest gegen die Entscheidung beim Grafen Bunsenhold von Wolkenstein und Wettershag einzulegen. Wir haben nämlich hier wieder das Problem, dass die Hierarchiekette nicht beliebig übergangen werden kann. Du kannst halt nicht wegen jedem "Mist" direkt zur höchstmöglichen Instanz rennen. Damit genau das eben nicht passiert und sich der Kaiser nicht um solche "Lapalien" zu scheren braucht weil er sonst nichts anderes mehr tun würde, existiert ein Lehenssystem. Wenn du also auf Baronsebene Ärger hast, dann ist die nächst höhere Instanz der entsprechende Graf, der jeweilige Ansprechpartner.

Dort kannst du Protest gegen die Entscheidung des Barons einlegen, der wird gegen deinen Protest protestieren und sein Verbot begründen. Das wird hin und her gehen, Tage und Wochen vergehen lassen und irgendwann wird dann der Graf entscheiden, ob er das Verbot des Barons aufhebt (wohl eher nicht) oder ob es rechtmäßig und damit gültig ist. Den Graf interessiert eine solche Lapalie vermutlich wenig und bevor er sich Unmut mit einem seiner Barone zuzieht indem er dessen Autorität überstimmt, wird er lieber einen fremden Baron "dumm da stehen" lassen.

Der Siegelring weist dich als Sprecher in des Herzogs Namen aus. Er gibt dir aber keine herzoglichen Befugnisse und ist lange noch kein Freifahrtschein. Ganz im Gegenteil. Solltest du mit einem solchen Siegelring Mist bauen und einen Baron beleidigen (dabei ist es egal, ob du es tatsächlich getan hast oder er nur vor seinem direkten Lehensherren glaubhaft darlegen kann, dass es so ist), dann wirfst du durch dein Fehlverhalten (wiederum egal, ob es tatsächlich so war oder von der Gegenpartei nur erfolgreich so dargestellt wurde) ein schlechtes Licht auf den Herzog ("Was für Gestalten dürfen in des Herzogs Namen sprechen??"). Das dürfte dem nicht gefallen, Neffe hin oder her.

Da du in einer fremden Baronie bist, dich mit dem ortsansässigen und - ganz wichtig - herrschenden Baron angelegt hast, stehen deine Chancen extrem schlecht, Recht zugesprochen zu bekommen, egal in welcher Hinsicht. Recht und Gerechtigkeit sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe und das dir Recht zugesprochen wird, wenn der herrschende Graf zu entscheiden hat, ob sein Baron oder irgendein Baron - du - Recht hat, stehen deine Chancen schlecht. Ihr seid in der Lehenshierarchie gleichwertig, allerdings ist der andere Baron lokal gesehen im Vorteil, denn es geht um sein Land, über das er herrscht.

Ich würde mich an deiner Stelle auf keinen Rechtsstreit einlassen sondern es schlucken. Den Rechtsstreit würdest du vermutlich verlieren, denn der Gegner steht dem Entscheider näher als du, und der Prozess würde viel Zeit kosten (die du vermutlich eher nicht hast). Du könntest im besten Fall vorschlagen, diese Zwistigkeit der gegenseitigen Ehrverletzung durch ein Duell - aufs maximal 2. Blut - offiziell aus der Welt zu schaffen. Ob der Geforderte so einem Vorhaben allerdings zustimmt oder nicht, ist dann wohl eher wieder seine Angelegenheit.

Andwari
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Valon
Ob der Baron das darf steht für Aventurien ziemlich sicher nirgendwo explizit geschrieben. Einfach zu unterstellen "es ist seine Baronie, er darf da machen was er will" ist mMn sehr vereinfachend - und führt sicher im Einzelfall zu sehr sonderbaren Ergebnissen.
Und es ist eben nicht "sein Land" - sondern sein Lehen - und er hat die Rechte, die mit dem Lehen vergeben worden sind. Für unsere Diskussion quasi Beweislastumkehr. Ein paar irdische Vergleiche, die alle darauf fußen, dass Gott seinen Kaiser/König mit allen Rechten ausstattet und der einige davon weitergibt:

- Straßen die den Namen verdienen, sind höheren Hierarchien zugeordnet. Ein Baron hat z.B. an einer herzoglichen Straße gar nix zu melden.
- Märkte sind frei zugänglich, Händler haben Privilegien - den Zugang zu einem bestimmten Markt zu sperren war ein gebräuchliches Mittel in Fehden und wer das einfach so macht, d.h. ohne vorherige Fehdeerklärung, bricht (meist königliche) Marktrechte
- größere Burgen sind generell recht frei zugänglich und kulturelle bzw. wirtschaftliche Zentren. Wer sein Burgtor schließt, macht damit klar, dass er in den Kampf-Modus wechselt. Belehnende Fürsten haben sich üblicherweise mit der Baugenehmigung für eine Burg gegenüber dem Lehensnehmer eine "Öffnungsklausel" ausbedungen.

Einen Gesandten des eigenen Lehnsherrn bzw. (hier) dessen Lehensherrn von der Tür zu weisen, ist definitiv eine Beleidigung. In DSA hat sich das nur bei der Beschreibung der Herolde vom Ucuriorden (und dann gleich wieder quasi-sakrosankt überhöht) niedergeschlagen. Wenn der Graf seinem eigenen Baron A nicht mal eine Nachricht schicken kann, weil die Baronie seines eigenen Barons B auf dem Weg dazwischen liegt, hätte dieser Baron B ein ungewöhnlich hohes Maß an Macht an sich gezogen.
Es ist ein Vor-Recht des Adels, bei Beleidigungen eben nicht den Federkiel spitzen zu müssen um vor einem Gericht recht zu bekommen - sondern alternativ selbst mittels Fehde sowas regeln zu können. Die Landfriedensbewegung beschneidet (irdisch später) genau dieses Privileg zugunsten der Landesherren.
Auch die Argumentation mit "was für Gestalten" zieht hier nicht. Wenn es dem Herzog gefällt, etwas zerzauste Gesandte zu schicken, ist das seine Sache. Dafür gibt es hier keine besonderen Anzeichen. Eine Unbotmäßigkeit gegenüber denen berührt aber zuerst das Verhältnis Herzog-Baron. Der TE hat nicht geschrieben "wir haben uns aufgeführt wie die Vandalen, ..." Der Chari des TE ist rangmäßig nicht gerade ein Heckenpenner.
Der Ring ist hier eigentlich überflüssig - aber durchaus Anlaß-bezogen übergeben und wohl auch verwendet worden.

Taipan
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Taipan »

Valon hat geschrieben:Der Siegelring weist dich als Sprecher in des Herzogs Namen aus. Er gibt dir aber keine herzoglichen Befugnisse und ist lange noch kein Freifahrtschein. Ganz im Gegenteil. Solltest du mit einem solchen Siegelring Mist bauen und einen Baron beleidigen [...], dann wirfst du durch dein Fehlverhalten [...] ein schlechtes Licht auf den Herzog ("Was für Gestalten dürfen in des Herzogs Namen sprechen??").
Andersrum gilt das aber auch: Wenn ich aktiv gegen einen direkten Abgesandten meines Lehnsherren arbeite, dann arbeite ich aktiv gegen meinen Lehnsherren.
Von daher kann der Abgesandte mMn. durchaus in Waldemars Namen Wiedergutmachung fordern, ob durch ein Duell oder eine andauernde Fehde.
Zuletzt geändert von Taipan am 25.07.2014 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Namu
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Namu »

In meinem ersten Post bin ich nicht näher auf die Vorgeschichte eingegangen, da ich sie für irrelevant hielt.

Bei meinem Charakter handelt es sich wie bereits erwähnt um einen Neffen von Herzog Waldemar mit der Profession Krieger aus Baliho (So13), mit eigenem Lehen in Tobrien. Die restliche Gruppe besteht aus einem geadelten Puniner Magier, einem ebenfalls geadelten auelfischen Waldläufer, einem Boron-Geweihten und einem zwergischen Kor-Geweihten. Alle haben einen gewissen Status und dahergelaufene Gestallten sehen mit Sicherheit anders aus.

Der folgende Text enthält ein paar, wenn auch nicht wirklich relevante Meisterinformationen zu Alptraum ohne Ende. Also weiterlesen auf eigene Gefahr.

Das Mautendorf Verbot kam daher, dass wir auf der Suche nach dem Schwarzmagier Korobar durch die Baronie kamen. Als wir uns in Dreybircken nach ihm erkundigten, wurde uns gesagt, dass der "Schwarz"-Magier bereits gestellt und gehängt wurde. Nach weiteren Erkundigungen stellte sich heraus, dass es offenbar zu einem tragischen Fehler gekommen war. Ein reisender utulischer Graumagier ist für Korobar gehalten worden und wurde kurzerhand aufgeknüpft.
Als wir auf den Fehler aufmerksam machten, reagierte von Hollbrink mit dem Mautendorf Verbot, es kam weder zu Beleidigungen noch Aggressionen unsererseits.
Unter Protest verließen wir die Baronie, denn es gab wichtigere Angelegenheiten um die wir uns kümmern mussten.

Den Ring verwendete ich in Mautendorf nur um die Baronie bereisen zu dürfen und um mich mit von Hollbrinks Vogt ungestört zu unterhalten, da uns klar war das wir vom Baron weder gerne gesehen noch viel Unterstützung erwarten konnten.

In unserem Handeln sehe ich soweit keine Verfehlung, abgesehen davon das ich mich evt sofort nach der Rückkehr aus Dagenfels um den Verstoß von von Hollbrink hätte kümmern sollen.

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Eranion
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Eranion »

@Namu
Nein euer Verhalten ist hier völlig akzeptabel, wenn eure edle Gruppe sich noch entsprechend ihres Standes verhält gibt es da gar nichts in Frage zu stellen und der Baron sollte sehr vorsichtig im Umgang mit euch sein.
Sein Fehler hat btw. wunderbare Optionen für gerichtliche Konsequenzen, auch wenn ich das eig. in DSA nicht mag, und zwar im Magierecht. Das Aufknüpfen eines Graumagiers aus der Gilde verstößt ziemlich stark gegen das Recht ;) und das ist keine Lapalie sondern ein Kapitalverbrechen, welches auch bei Adligen mit dem Tode geahndet wird... wenn ihr dafür also die nötige Aufmerksamkeit (ODL - der ist genau dafür da!) bekommt und das ganze als seine Schuld nachgewiesen werden kann... dann muss da schon einiges im Hintergrund sein um den Kerl zu halten.

Wenn er gegen dich und damit deinen Onkel vorgeht bzw. eure Ehre ankreidet ist eine Fehde btw. wirklich in jedem Fall gerechtfertigt. Wie gesagt wegen Landfrieden und... nach der Wüstenei eine Verheerung wirklich pietätslos wäre... sollte das Schadenstrachten sich auf seine persönliche Ehre beziehen. So lange Rufmord betreiben bis das ganze mit dem Schwert oder der Lanze geklärt werden kann, ihn auf der nächsten herzöglichen Straße einfach mal gefangen nehmen, das ist völlig im Rahmen.

Ich find solche Szenarien immer toll und dneke daraus kann man viel machen!

@Valon
Was du beschreibst klingt nach Provinzverwaltung des 19. Jahrhunderts wenn der angesehene aber ohne direkte Vollmachten versehene Adlige an den Gouverneur einer Provinz gerät und das ganze erst mit Schriftverkehr und Petitionen in der Hauptstadt geklärt werden kann... für die flexible und bewegte Welt des weidener Hochmittelalters passt es in keinem Fall, weder in einem sehr realistischen Spielstil, noch in einem sehr auf fantastischen... eine aristokratische Gesellschaft funktioniert eben nicht auf normativem Recht sondern auf Ansehen, Ehre und Verbündete, Verbündete, Verbündete- die Komplexität die soetwas erreichen kann ist immens und schwer zu berechnen, da DSA dazu zumeist nicht genug Hintergrundinfos hergibt.

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Jareth
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Jareth »

Eranion hat geschrieben:Also ein umfassendes Fehdeverbot ist keinesfalls glaubwürdig, ein Landfriede kann aber die schlimmsten Formen davon ausschalten [Mühlwasser Abgraben, Bauern entführen, Dörfer niederbrennen, Ernten vernichten] (auch wenn er in der Realität selbst nach 1490 (nach hunderten Jahren von versuchen) nochmal ein halbes Jahrhundert gebraucht hat um sich durchzusetzen)

Du könntest also für die Beleidigung (das Baronieverbot) problemlos einen Fehdebrief aufsetzen lassen und ihm und der öffentlichkeit kundtun. Dann kannst du in folge dessen alle Formen von "Schadenstrachten" nutzen, welche nicht gegen den Landfrieden verstoßen (vmt. alles was offene Gewalt in größeren Gruppen enthält) - das wäre also zb. Handelsboykott, Rufschlechtmachung, Sabotage seiner Protegés, dafür zu sorgen, dass er am Herzogenhof nicht mehr willkommen ist, ihn und die Seinigen bei jedem Turnier gezielt herausfordern und besonders demütigend schlagen, Spottlieder über ihn dichten lassen und veröffentlichen.

Das ganze geht so lange bis er einknickt und das Baronieverbot wieder aufhebt, den Schaden also wieder gut macht. Oder bis das ganze mächtigere so sehr nervt (bzw. er um Gefallen bittet), dass diese entweder über Druck dich dazu zwingen aufzuhören, oder ein paar gütliche Tage einberaumen, in denen man das ganze Abklären kann und zu einem Kompromiss kommen kann.

Fehden als Mittel der Gebietsvervollständigung sind eher die Ausnahme als die Regel gewesen, für den eigenen Gewinn, indem man Lösegeld erpresst, Händler überfällt und Friedenszahlungen einfordert ist es durchaus denkbar (wenn auch nicht so verbreitet, wie populärwissenschaftlich angenommen) - da Weiden aber keine stark urbane Region ist, bietet sich das nicht so sehr an (keine reichen Städte sondern nur arme Adlige), die Fehden hier werden also vor allem der echten Ehre wegen sein. Durch die gute Regierung eines Waldemar allerdings und die verhältnismäßig kleine Größe (und damit enge Verwandtschaft) des Herzogstum wird es hier vermutlich eh selten echte Fehden geben, und wenn, dann werden die eben per Duell im Tjost ausgetragen...
Für den Baroniegewinn seh ich also auch sehr schwarz, selbst nach Ochsenblut ist es zumindest nicht grad realitätsgemäß (was bei DSA aber nichts heißen will). Der wichtigste Grund für derart ernste Fehden mit Gebietsveränderungen, Erbstreitigkeiten, ist in DSA eh nur sehr wenig vertreten (wegen der Gleichberechtigung).



Da weiß jemand wovon er spricht. Gefällt mir sehr gut. Irgendwie hab ich jetzt Lust n Weidener Adeligen zu spielen xD
Ich bin ja eigentlich fast nur noch hier um zu sehen, was die DSA5-Hater treiben.

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Eranion
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Eranion »

@Jareth
Danke - du willst gar nicht wissen wie sehr ich mich nach solchen Settings gesehnt habe während ich meine Arbeit zu dem Thema geschrieben habe oder während des ganzen Seminars zuvor...
Doch das übliche Leid: das was man spielen will, kann man am Ende dann doch nur meistern ;)

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Jareth
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Re: Mittelreichisches/Weidener Fehderecht um 1017

Ungelesener Beitrag von Jareth »

@Eranion: jaaa... das kenn ich... :/ ich würd SO gern mal Dragon Age PnP spielen. Aber neee, ich bin der einzige der sich bereit erklärt das zu meistern. Das gleiche Problem zeichnet sich bei der Drachenchronik ab. Ich würd das SO gern mal mit meinem Drakonia Magier spielen... aber neeeein. Oder jetzt hier ganz klassisch n Weidener Adeligen. Quasi den Mittelalter Aspekt mal schön ausnutzen bei DSA... aber nööö... :)
Ich bin ja eigentlich fast nur noch hier um zu sehen, was die DSA5-Hater treiben.

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