Das wäre dann die Ahndung eines Verbrechens und dazu eine sehr milde Strafe. Schandstrafe (z.B. Brandmarkung) und Züchtigung sind eigentlich nur Boni, die es zur richtigen Strafe (z.B. Haft und Geldstrafen) dazu gibt.Der löbliche Pilger hat geschrieben: ↑22.09.2022 12:27 Ich halte daher Brandzeichnung für die wahrscheinlichste Strafe in den "zivilisierten" Landen. Wenn ein mit einem solchen Mal versehener Überltäter ein weiteres Mal dabei erwischt wird, sich als Geweihter auszugeben, stünde als nächste Stufe des Strafenkatalogs die Verstümmelung (Verlust von Zunge/Hand/Augenlicht) als Strafe offen.
Falscher Geweihter dürfte in Aventurien ganz dicht hinter falscher Adeliger kommen und wenn bereits normale Hochstapelei (Ich bin Bäcker! Aber man ist eben kein anerkannter Bäcker, sondern nur ein Kerl der [vielleicht sogar hervorragend] backen kann) hart bestraft wird, dann ein Verbrechen an den ersten beiden Gruppen erst Recht. Mit einem kinkerlitzchen wie einem Mal kommt so jemand nicht davon (außer er hat mächtige Feunde).
In den wenigstens Fällen ist Hochstapelei aber wohl der einzige Anklagepunkt. Geweihte genießen schließlich viele Vorteile und Sonderrechte und von denen hat der Betrüger sicherlich gebrauch gemacht oder seine besondere Stellung als Geweihter irgendwie ausgenutzt. Diese Verbrechen und Schwerverbrechen werden natürlich ebenfalls geahndet. Bei einem falschen Geweihten dürfte "Amtsanmaßung" als weiteres Verbrechen fast immer gegeben sein (man gibt nicht nur einen falschen Stand vor, sondern einen mit Autorität z.B. Rechtsprechung) und auch Verbrechen wie Betrug (hohes Ansehen der Profession z.B. Vertrauenswürdigkeit) sind gesonderte Posten.
Ich stimme durchaus zu, dass die Todesstrafe nicht unbedingt als erstes auf der Liste steht (wenn es nur um Hochstapelei "falscher Geweihter" geht und kein weiteres Verbrechen im Spiel ist). Eine einfache Brandmarkung ist in meinen Augen aber ebenso unwahrscheinlich -> lächerliche Strafe für ein so übles Verbrechen.