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DSA4 Borongeweihte und "Leichenfleddern"

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
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Strippenzieher
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Borongeweihte und "Leichenfleddern"

Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »

Wie stehen Borongeweihte dazu, wenn Gegenstände von Toten genommen (vulgo: gefleddert) werden? Gibt es dazu vielleicht eine Regelstelle?

Ich denke mal da gibt es vermutlich mehrere Abstufungen, aber mich würden sehr eure Meinungen interessieren:

1) eine Grabesstätte plündern: definitives NoGo. Aber was ist bei solchen fremder Göttern oder Götzen?

2) eine nicht bestattete Leiche: da bin ich unschlüssig. Könnte Störung der Totenruhe sein. Aber was ist, wenn er die Leiche bestattet und das als Spende an Boron an sich nimmt?

3) gerade getötete Gegner: dürfte (vermutlich?) eher unproblematisch sein, weil die eh noch beigesetzt werden müssen. Und wenn sie sich gegen einen Diener Borins gestellt haben dürften die Wertsachen keinem besonderen Schutz unterliegen

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Galt Rothfell
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Borongeweihte und "Leichenfleddern"

Ungelesener Beitrag von Galt Rothfell »

Ich denke die Besitztümer des Toten sind für Boron(Geweihte) von keiner Bedeutung. Schließlich ist der Tod die Befreiung vom derischen Mühsal und im ewigen Schlaf in Borons Obhut wird die Seele die materiellen Besitztümer (=Fesseln) nicht mehr brauchen.

Das Boron-Vademecum schreibt dazu (Seite 66), dass bei der Bestattung Grabbeigaben für Boronpriester*innen keinen Sinn haben, man den Verbliebenen zuliebe aber dem Toten "Prunk und weltlichen Tand"(Zitat) auf seine letzte Reise mitgeben kann. Es geht also nur um die Wahrung der Würdigung für den Toten und der Totenruhe (sobald begraben), da liegst du mit deiner Einschätzung bei 1) und 3) denke ich richtig.

Bei 2) würde ich davon ausgehen, dass, sobald etwas als Beigabe im rituellen Sinne der Bestattung definiert wurde (oder von den Verbliebenen so angesehen wird), auch Boronpriester*innen es als Störung des Bestattungsprozesses sehen würden, wenn man sie wieder entwendet. Dem namenlosen Skelett im Dungeon den Loot abzunehmen, dürfte ihnen aber ziemlich egal sein - solange man das Skelett dafür nicht beschädigt UND es natürlich nach dem Dungeongang herausholt und bestattet!

Bei den Gräbern von Heiden und Götzenanbetern hängt es wahrscheinlich sehr von der einzelnen Person ab und davon, wie "fremdenfeindlich" die jeweilige Runde ihr Aventurien gerne hätte - zumindest hab ich dazu keine Setzung oder Beispiele gefunden. Ich könnte mir z.b. vorstellen, dass Al'Anfanische Geweihte, die in Kolonialisierung und Sklavenhandel und -raub tätig sind, sich auch nicht daran stören, Mohagräber aufzubrechen. Oder Weidener Geweihte, die auf die Totenruhe von Orks nichts geben.
Meines Verständnisses nach müsste allerdings eigentlich jeder, dem eine Seele zugesprochen wird, den gleichen Respekt im Tod erfahren. Wenn dein Borongeweihter also davon ausgeht, dass auch Orks eine Seele haben, müsste diese (nach Kirchenlehre) auch unter den Anspruchsbereich Borons fallen, ALLE Seelen im Nachleben zu versorgen. Bei z.b. Novadis fände ich es sehr seltsam, wenn Boronpriester*innen sich nicht daran stören würden, ihre Gräber zu plündern. Sie sind zwar Heiden, haben aber auch eine Seele und wurden nach ihrem Tod von Golgari in Borons Hallen gebracht - ob sie daran nun zu lebzeiten glaubten, oder nicht - und müssen dementsprechend respektvoll behandelt werden. (Natürlich erst im Tod den man ihnen gerne borongefällig schenken darf)

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Skalde
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Borongeweihte und "Leichenfleddern"

Ungelesener Beitrag von Skalde »

Strippenzieher hat geschrieben: 22.05.2022 08:28 3) gerade getötete Gegner: dürfte (vermutlich?) eher unproblematisch sein, weil die eh noch beigesetzt werden müssen. Und wenn sie sich gegen einen Diener Borins gestellt haben dürften die Wertsachen keinem besonderen Schutz unterliegen
Das käme für mich darauf an, was man tun muss, um an die Wertsachen des Feindes zu gelangen. Das zu Boden gefallene Schwert aufheben? Klar, warum nicht. Dem Toten die teure Kleidung vom Leib reißen, Finger abtrennen, um an die Ringe zu kommen, generell respektloses Verhalten gegenüber der Leiche - das sollte ein Boroni nicht tolerieren, auch nicht bei Heiden. Nichtmenschen (v. a. solche, die in der Kultur des Priesters eher als Tiere betrachtet werden, wie Orks in Weiden, Goblins im Bornland oder Achaz in Mhanadistan) könnten da vielleicht manchmal eine Ausnahme darstellen.
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Denderajida_von_Tuzak
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Borongeweihte und "Leichenfleddern"

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Kommt drauf an.

Fall 1 würde ich als no-go ansehen, auch bei Anhängern fremder Götter (außer, man spricht denen ab, eine Seele zu haben... - Totenruhe für tiere gibt es mMn im Boronischen Kult nicht).

Fall 2 und 3: Einem Toten Gegenstände abzunehmen, um bestimmte Informationen zu erlangen, müsste mMn gehen, solange respektvoll mit dem Toten umgegangen wird. Ihn entkleiden, waschen, in ein Totengewand oder -laken zu hüllen und zu bestatten geht sicher (auch wenn man ihm dafür seine ursprüngliche Kleidung abnimmt). Ihm vor der Bestattung Gegenstände abnehmen, um die bspw. an seine Angehörigen weiterzuleiten (oder überhaupt erst seine Angehörigen zu ermitteln), ist sicher auch noch borongefällig.
Bei einer bereits bestatteten Leiche braucht es einen sehr guten Grund, um ein Grab zu öffnen und Dinge daraus zu entnehmen.

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chizuranjida
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Borongeweihte und "Leichenfleddern"

Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Galt Rothfell hat geschrieben: 22.05.2022 10:30 Bei z.b. Novadis fände ich es sehr seltsam, wenn Boronpriester*innen sich nicht daran stören würden, ihre Gräber zu plündern.
Novadis haben keine Gräber. Sie werden auf hohen Türmen den Geiern überlassen.
Strippenzieher hat geschrieben: 22.05.2022 08:28 eine nicht bestattete Leiche: da bin ich unschlüssig. Könnte Störung der Totenruhe sein. Aber was ist, wenn er die Leiche bestattet und das als Spende an Boron an sich nimmt?
Ein frischer Leichnam sollte bestattet werden. (Oder nicht, wenn nicht zwölfgöttergläubig? Ich denke doch schon, wenn als beseelt bekannter Zweibeiner, aber das müsste man nachschlagen.)
Vorher durchsuchen ist auf jeden Fall okay. Er könnte ja ein Testament oder sonst einen wichtigen Brief oder sonst irgendwas für die Hinterbliebenen bei sich haben.
Wertgegenstände einbehalten zugunsten der bestattenden Kirche ist denkbar, oder vielleicht sollten erst die Hinterbliebenen alles bekommen und ggf die Bestattungskosten danach tragen falls teuer.

Rest weiß ich spontan nicht.

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