Scheidung in Fasar

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
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Rübezahl
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Scheidung in Fasar

Ungelesener Beitrag von Rübezahl »

Unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen ist eine einseitige Scheidung durch die Frau in Fasar möglich?
Die Frau ist eine tulamidische Sharisad und wurde an sich mehr oder weniger unfreiwillig verheiratet.
Der Mann ist ein einflussreicher Einwohner Fasars mit größeren finanziellen Mitteln.
Die Hochzeit wurde im Zeichen Phexens abgehalten, da die Sharisad mehr oder weniger „verkauft“ wurde!
Ich freue mich auf Eure Antworten!

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Rübezahl hat geschrieben: 26.03.2022 17:09 Der Mann ist ein einflussreicher Einwohner Fasars mit größeren finanziellen Mitteln.
In der Konstellation, gar nicht.
Rübezahl hat geschrieben: 26.03.2022 17:09 Die Hochzeit wurde im Zeichen Phexens abgehalten, da die Sharisad mehr oder weniger „verkauft“ wurde!
Selbst schuld, wer sich nicht selbst helfen kann, dem hilft auch Phex nicht. Wobei Phex im tualmidischen so eine Art Universalgott ist.

KleinerIrrer
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Ungelesener Beitrag von KleinerIrrer »

Ich denke sie muss sich jemanden suchen, der sie vor ihrem Mann beschützen kann und will. Vielleicht ein Widersacher ihres Mannes, der das macht um dessen Ansehen zu schaden, um Ansprüche auf dessen Besitz zu fabrizieren oder einfach um ihn zu ärgern.

Ähnliches gilt für einen Priester, der das öffentlich absegnen soll. Ich denke in Fasar wird da weniger überlegt werden, ob die Scheidung berechtigt ist. Sondern vor allem ob man dem Ehemann ans Bein pinkeln möchte. Vielleicht findet sich auch ein betrunkener Schweinepriester, der es für ein paar Taler macht, weil er nicht ganz versteht was er sich da einhandelt...

Benutzer 18120 gelöscht

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Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

Die Novadis kennen einige Gründen, unter den eine Frau die Scheidung verlangen kann:
- Der Mann zieht eine andere Gemahlin deutlich vor
- Der Mann ist unfähig Streitigkeiten in seinem Harem zu schlichten
- Die Sippe der Frau startet eine Blutfehde mit der Sippe ihres Mann
- Der Mann kann seine Frau nicht mehr ernähren
Der letzte Punkt dürfte hier nicht relevant sein. Die anderen Gründe sind wahrscheinlich schwer zu beweisen. Sicher ist es hilfreich sich einen mächtigen Beschützer unter den Rivalen des Mannes zu suchen und reichlich Schmirgel für entsprechende Rechtsgutachten einzuplanen.

Ob diese Grunde auch bei den traditionellen Tulamiden vollständig anwendbar sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Da die Novadis nicht für ihr liberales Familienbild bekannt sind, halte ich es für wahrscheinlich.

Dann gibt es noch die Al'Anfanische Lösung. Mit einem Beutel Gold einen Meuchler auf den Mann ansetzen. Entweder es ist erfolgreich, dann wird die Frau vermutlich als Teil des Erbes an einen neuen Besitzer verkauft. Oder es ist nicht erfolgreich, dann darf die Frau ihr letztes Opfer an Maha Bor bringen. In beiden Fällen ist sie aber ihren Mann los.

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Haketau hat geschrieben: 26.03.2022 23:03 Ob diese Grunde auch bei den traditionellen Tulamiden vollständig anwendbar sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sind sie nicht. Das gilt alles nur für Novadis. Es hätte ja nur einen Halbsatz gebraucht, wenn das auch für alle Tulamiden gelten sollte.

Wenn die Frau vor Phex geheiratet hat, sollte sie versuchen, irgendwelche Klauseln in ihrem Heiratsvertrag zu finden, die sie nutzen kann. Umso schwieriger, wenn dieser Vertrag mündlich zwischen ihrem Vater und Ehemann geschlossen wurde.

Sie könnte versuchen, die Phexkirche zu bestechen, dass die Nachverhandlungen einleiten.

Am aussichtsreichsten ist wahrscheinlich, wenn sie ein Zerwürfnis zwischen der Familie ihres Vaters und der ihres Mannes herbei-intrigiert, so dass die Familien das Bündnis und die Ehe lösen wollen.

Einen Rechtsanspruch auf Scheidung in der Art, dass die Frau einfach zu irgendeinem Tempel oder Gericht gehen und die Scheidung verlangen kann, sehe ich nicht. Ich schätze ihre Chance als klein ein.
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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Bei einem Heiratsvertrag vor Feqz gäbe es mMn drei Möglichkeiten:

a) man schaut (in Vertrag und AGB), ob eine der beiden Seiten bisher eine Vertragsverletzung begangen hat, die es erlaubt den Vertrag für nichtig zu erklären (Mißhandlung, Unterversorgung, Ausbleiben eines Erben, Fremdgehen,... je nachdem was vereinbart war und ansonsten ortsüblich ist)

b) man führt eine derartige Vertragsverletzung bewusst herbei (wobei da nicht sicher ist, wie es dann weiter geht - der gehörnte Partner könnte bspw. auch einen Grund zur Rache haben...)

c) man handelt einen Auflösungsvertrag aus, der in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen wird.


Ach ja, es gäbe auch noch die Scheidung durch die Umn Gulshach.

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 27.03.2022 09:07 Bei einem Heiratsvertrag vor Feqz gäbe es mMn drei Möglichkeiten:
Nur dürfte die einflussreiche und vermögende Partei den Vertrag diktiert haben. Versuchen an die eigene männliche Verwandtschaft zu appellieren dürfte am erfolgversprechendsten sein. Da muss die Frau halt der eigenen weiblichen Verwandtschaft aushelfen, dauerhaft. Was aber auch nur ein Gefängnis gegen ein anderes eintauscht.

Schade, dass wir so wenig über die Rolle der Frau bei den Tulmiden im allgemeinen und die der Sharisad im besonderen wissen.

Bei mir hätte eine Sharisad, wie auch eine Magierin, eine Stellung außerhalb der traditionellen Rolle zwischen Mann und Frau. Eine Rollte sie durch Heirat aufgibt oder zumindest stark abschwächt.

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Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

chizuranjida hat geschrieben: 27.03.2022 01:32
Haketau hat geschrieben: 26.03.2022 23:03 Ob diese Grunde auch bei den traditionellen Tulamiden vollständig anwendbar sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sind sie nicht. Das gilt alles nur für Novadis. Es hätte ja nur einen Halbsatz gebraucht, wenn das auch für alle Tulamiden gelten sollte.
Genau dieser Halbsatz fehlt aber in meiner Tulamiden-Spielhilfe (Wüste Kohm und Echsensümpfe). Es gibt überhaupt keine Aussage zum tulamidischen Scheidungsrecht der Altgläubigen. Noch gibt es die Aussage, daß das die Rechte der Frau bei der Scheidung im patriarchalische Rastullahglaube auffallend stärker sind als bei andern Tulamiden.

Ich denke, daß das novidische Recht den tulamidischen Mainstream wiederspiegelt. Die Annahme Scheidung möglich aber kompliziert eröffnet halt die Option für ein Intriegenabenteuer in der fasarer Oberschicht. Sie von vorneherein als unmöglich zu erklären verbaut die Option.

Unabhängig davon hat die Frau die Möglichkeit zu konvertieren. Für die frische Rastullahgläubige sollte es in Fasar ein leichtes sein, ein Mawdli zu finden, der ein Rechtsgutachten ausstellt, das eine, von einen Phexgeweihten geschlossene, Ehe ungültig ist.

Es bleibt dann noch das Problem der Durchsetzung des Urteils. Da die Frau durch die Konversation mit ihrem sozialem Feld bricht, sollte sie sich rechtzeitig vorher nach neuen Freunden umsehen und den Schritt gut vorbereiten.

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Kearnaun
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Ungelesener Beitrag von Kearnaun »

Eine von einem tulamidischen Phexgeweihten geschlossene Ehe könnte auch einen Ehevertrag, womöglich mit sehr viel mehr oder weniger obskuren und kuriosem Kleingedrucktem, beinhalten. Da könnte man allerlei Klauseln hineininterpretieren. Kommt der Mann etwa den ehelichen Pflichten in ausreichendem Maße nach? Ist er zu oft betrunken? Oder zu selten zu Hause? Ist die Frau ausreichend (standesgemäß!) versorgt? Etc. etc.

Wenn sonst gar nichts hilft und die Situation schlimm genug ist bliebe immer noch die Option der Scheidung per Jagd-, Reit- oder Speiseunfall, etwa per Pilzeintopf oder Fischgräte (Wer hätte auch erwarten können, dass dem neuen maraskanischen Koch aus Honingen so ein Missgeschick passiert.). Eine sehr traurige Geschichte das alles. Aber wenigstens ist die Witwe gut versorgt. Hilf dir selbst dann hilft dir Phex ... oder so ... :rolleyes:

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Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

Kearnaun hat geschrieben: 27.03.2022 17:07 Aber wenigstens ist die Witwe gut versorgt.
Dafür wäre ein sehr untypischer Ehevertrag erforderlich. Das traditionelle tulamidische Erbrecht schließt Ehefrauen von der Erbfolge aus. Selbst eine Minimalversorgung durch Rückzahlung der Mitgift ist nur für Novadis ausdrücklich gesetzt. Als Mutter von erbberechtigten Söhnen kann sie auf Almosen ihrer Kinder hoffen. Ansonsten hat sie nicht als ihr Leben.

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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Haketau hat geschrieben: 27.03.2022 21:52
Kearnaun hat geschrieben: 27.03.2022 17:07 Aber wenigstens ist die Witwe gut versorgt.
Dafür wäre ein sehr untypischer Ehevertrag erforderlich. Das traditionelle tulamidische Erbrecht schließt Ehefrauen von der Erbfolge aus. Selbst eine Minimalversorgung durch Rückzahlung der Mitgift ist nur für Novadis ausdrücklich gesetzt. Als Mutter von erbberechtigten Söhnen kann sie auf Almosen ihrer Kinder hoffen. Ansonsten hat sie nicht als ihr Leben.
Tut es das wirklich? Bzw. hast du einen Beleg dafür, dass Gattinnen in den tulamidischen Stadtstaaten und in Mhanadistan eher ausgeschlossen sind?
Die Shanja von Rashdul hat bspw. ihren ehemaligen Gatten beerbt. Eine der aufgrund ihres Reichtums Erhabenen in Fasar ist eine Frau; die hat sicherlich auch geerbt...

Die Wüstenstämme sind ungefähr genauso repräsentativ für die tulamidische Kultur wie Aranien - beides Extremfälle von dem, was möglich ist, aber nicht typisch für die Stadtstaaten (war zu Bosparans Zeiten auch schon so)...

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Ungelesener Beitrag von Benutzer 18120 gelöscht »

"Die Wüste Kohm und die Echsensümpfe" (S. 29) Die Tulamiden: Kinder und Erbrecht:
"Bemerkenswert ist auch die Erbteilung der Tulamiden. Sie erfolgt nicht beim Tod des Vaters, sondern wenn der Erbe ein gewisses Alter erreicht. Es zählt zum Stolz eines jeden reichen Tulamiden, seinem Sohn sein Erbteil bereits bei der Geburt geben zu können üblicherweise bekommt der 'Prinz' ihn an seinem sechzehnten Geburtstag zur freien Verfügung ausgehändigt.
Unter einer gerechten Erbteilung versteht der Tulamide, daß jeder Erbe die Hälfte des väterlichen Besitzes bekommt. Der Älteste erhält zur Volljährigkeit die Hälfte, der Zweitgeborene einige Jahre darauf die Hälfte dessen, was dem Vater verblieben ist (also ein Viertel des ursprünglichen Besitzes), auch der Drittgeborene erhält wieder die Hälfte (also ein Achtel) und so fort.
Was beim Tod des Vaters überbleibt, wird üblicherweise unter den minderjährigen Söhnen verteilt - die im übrigen sehen können, wo sie bleiben!"

Der Erbanspruch der Söhne entsteht also mit erreichen der Volljährigkeit, nicht wie bei den Guldenländern mit dem Tod des Vaters. Da die Erbanspüche aller Söhne das gesamte Vermögen umfassen, bleibt für Frauen und Tochter nichts übrig. In dem letzen Absatz steht ein 'üblicherweise'. Es gibt also Ausnahmen.

Das Kapitel erwähnt weiter unten das das Brautgeld, vom Ehemann an den Brautvater gezahlt wird. Ein Anspruch der Braut auf das Geld wird weder im Kapitel zur Heirat, noch im Kapitel zum Erbrecht erwähnt. Das es keine eindeutige Aussage gibt sind beide Lesarten möglich.

In den Ausführungen zu den Novadis wird hingegen erwähnt, dass es eine Mitgift gibt und die Frau über dieses Geld verfügen darf. Die Ausführung dazu finden sich im Zusammenhang mit den Spezialregeln Beni Schebet (S. 57). Im Kapitel zur Hochzeit (S. 45) wird das stillschweigend übergangen.

In den Grenzbereichen kann man auch darüber streiten, wo genau die Trennung zwischen Tulamiden und Novadis verläuft. Ist die entscheidende Kriterium die Lebensform: Sesshaft vs. Nomadisch, oder eher religiös Altgläubig vs. Rastullahglaube. Die Kulturen durchdringen sich halt und strahlen jeweils auf die Nachbarkulturen aus. So findet sich der novadische Hochzeitsbräuche des Akkarid-Tuch etwa in Almada (oder die Novadis haben den almadische Brauch in ihre Kultur integriert)

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Haketau hat geschrieben: 27.03.2022 13:17 Es gibt überhaupt keine Aussage zum tulamidischen Scheidungsrecht der Altgläubigen.
Eben.
Wenn man hätte setzen wollen, dass alle Tulamiden da die gleichen Rechte und Gebräuche hätten wie die Novadis, dann hätte man das doch einfach in einem kurzen Satz hinschreiben können. Hat man aber nicht. Daraus kann man folgern, dass das Ehe- und Scheidungsrecht der Novadis deswegen detailliert beschrieben ist, weil es besonders ist und vom sonstigen tulamidischen abweicht.

Für Novadis gibt es ja zB auch eine Obergrenze, wie viele Frauen sie haben dürfen. Für zwölfgöttergläubige Tulamiden aber nicht.
Ich würde daraus folgern, dass bei den Tulamiden eine Frau erstmal überhaupt keine Rechte hat. Sie kann welche erhalten, wenn ein Ehevertrag ihr welche einräumt. Sei es ein schriftlicher Vertrag oder eine mündliche Vereinbarung (wie die, in der ein Mann eine seiner Frauen zur Shanja ernennt und ihr irgendwelche Vorrechte im Haushalt einräumt). Aber es gibt auch kein Recht auf einen Ehevertrag. Wenn keiner abgeschlossen wurde, dann wurde eben keiner abgeschlossen.

Das ist also mW fürs Spiel freigegeben. Das kann man setzen wie man will, was die beteiligten Familien ausgehandelt haben, als die betroffene Frau verheiratet wurde.
Haketau hat geschrieben: 27.03.2022 13:17 Unabhängig davon hat die Frau die Möglichkeit zu konvertieren.
Das würde ich nicht so sagen. Es gibt keine detaillierten Aussagen dazu, wer auf welche Weise zum Rastullahglauben konvertieren kann, soweit ich weiß. Es wäre denkbar, dass eine Frau das nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes darf.
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Halbblut
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Ungelesener Beitrag von Halbblut »

chizuranjida hat geschrieben: 28.03.2022 02:36 Es gibt keine detaillierten Aussagen dazu, wer auf welche Weise zum Rastullahglauben konvertieren kann. Es wäre denkbar, dass eine Frau das nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes darf.
"Bei Rastullahs allsehendem Auge! Der Weg zum All-Einen steht der baldigen rechtgläubigen Frau offen! Ebenso vermag sich dann von dem ungläubigen Gatten lösen, so dieser nicht die Allmacht des Rastullah anerkennt. Die Dame wird nunmehr gottgefällig als Rahksi tanzen, und ihr Sinnen wird fortan von den neun gefälligen Tänzen des Rastullah und deren Meisterung beherrscht! "

- Nasreddin ben Sali, Mawdli in Fasar

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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Halbblut hat geschrieben: 28.03.2022 11:33 "Bei Rastullahs allsehendem Auge! Der Weg zum All-Einen steht der baldigen rechtgläubigen Frau offen! Ebenso vermag sich dann von dem ungläubigen Gatten lösen, so dieser nicht die Allmacht des Rastullah anerkennt. Die Dame wird nunmehr gottgefällig als Rahksi tanzen, und ihr Sinnen wird fortan von den neun gefälligen Tänzen des Rastullah und deren Meisterung beherrscht! "

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Aus welcher Spielhilfe oder welchem Abenteuer ist das?
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chizuranjida hat geschrieben: 28.03.2022 22:09 Aus welcher Spielhilfe oder welchem Abenteuer ist das?
"Oh fragende Tochter der Unwissenheit von der verfluchten Insel! Deine Worte fließen wie durch einen Wadi der Khom und erreichen mich wie das Wiehern eines Shadifs*! Wisse: Der Alleine liebt die Frauen - nicht einmal sondern gleich neunmal!"

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(Das war eine InGame-Antwort auf eine OutGame-Frage)

*gilt als Kompliment bei den Novadi

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Iwan von Tschreklitsch
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Ungelesener Beitrag von Iwan von Tschreklitsch »

Simpelste Form der Scheidung: Die Helden entführen die Frau in die Freiheit.
Komplexeste Form der Scheidung: Die Helden ändern das System der Unfreiheit für Frauen in Fasar.

* Ich denke ja im Übrigen: Eine Beleidigung bleibt immer noch eine Beleidigung auch wenn man behauptet, es sei ein Kompliment.

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Halbblut
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Ungelesener Beitrag von Halbblut »

*ist aber ist IT in DSA3 anders gesetzt vgl. .... deine Nase gleicht den Nüstern meines Shadifs..

EDIT: noch mal nachgedacht könnte man es auch als Beleidigung verstehen. Ich habe aber angenommen, dass vor dem Kontext der Aussage des aventurischen Hintergrunds als Mawdli die Aussage anders ausgelegt werden sollte. Immerhin sind wir hier im DSA-Forum.

Sollte sich Chizuranjida angegriffen fühlen tut es mir leid und ich entschuldige mich.

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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Halbblut hat geschrieben: 29.03.2022 17:06 Sollte sich Chizuranjida angegriffen fühlen tut es mir leid und ich entschuldige mich.
Kein Problem. Mawdli Nasreddin ben Sali möge sich einfach von einem Shadif getreten fühlen.

Du kannst das ja ohne weiteres für dein Aventurien so setzen, dass eine Frau einfach so zum Rastullahglauben übertreten kann und damit automatisch von ihrem phexgläubigen Mann geschieden ist. Vorausgesetzt, sie hält sich irgendwo auf, wo Novadis deren Rechtssystem durchsetzen können.
(Und vorausgesetzt, ihr wohlhabender phexgläubiger Mann findet keinen Mawdli, der ihm für gutes Geld ein Rechtsgutachten erstellt, dass Kollege Nasreddin zu tief in den Unauer Blauen Punsch geschaut hat und in Wirklichkeit der All-Eine das alles völlig anders geregelt hat.)

Das sagt jetzt nur nichts weiter zu der Frage, wie das im offiziellen Hintergrund in Fasar aussieht.
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Baal Zephon
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Im Zweifel bringt man den Mann dazu sich scheiden lassen zu wollen. Gibt es keinen beherrschungstanz mit dem das geht? Ansonsten mal erörtern wozu der Mann die Ehe aufrecht erhalten will. Geht es nur um eine Fitte, schöne Frau mit der man zur Not auch gegen deren Willen spaß haben kann? Dann tanze die Frau weniger und esse mehr Kuchen und lege mal eben 50-100 Stein zu und verhalte sich generell biestig. Nebstbei gebe sie so viel von seinem Geld aus dass er in finanzielle Engpässe kommt. Wenn der Herr wirklich phexish veranlagt ist steht die Chance gut dass er ein Gut das massiv an Wert verloren hat während die Unterhaltskosten weiter steigen irgendwann abstößt. Natürlich auch nicht ohne Risiko, aber das ist weglaufen/ sich entführen lassen auch nicht.
Vielleicht könnte man einer weisen Frau auch einen hadel (zb. die erstgeborene Tochter) anbieten dafür dass sie dem ungeliebten Gatten überzeugt dass er sich eigentlich scheiden lassen möchte.
Man kann natürlich auch einen jungen heißblütigen Diener becircen der den Gatten hinterrücks erdolcht und den schädlichen Mörder dann den Wachen übergeben während man selbst mir so viel Schmuck wie man tragen kann die Stadt verlässt und "verwandte" in entweder Almada oder Aranien besucht.
Ein Herz für Dämonen!

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chizuranjida hat geschrieben: 30.03.2022 02:44 Mawdli Nasreddin ben Sali möge sich einfach von einem Shadif getreten fühlen.
Das ist jetzt aber unhöflich :)
chizuranjida hat geschrieben: 30.03.2022 02:44 Das sagt jetzt nur nichts weiter zu der Frage, wie das im offiziellen Hintergrund in Fasar aussieht.
Da anscheined keine Texte zum Scheidungsrecht der tulamidischen Kultur insgesamt oder für Fasar im Speziellen existieren (es muss ja nicht alles geregelt werden), ist die Aussgage des ehrwürdigen Mawdli Nasreddin ben Sali genauso wahr oder falsch wie andere Spekulationen. Mein Post ist daher wie die meisten Antworten auf die Frage ein Vorschlag gewesen. Und da die Frage in der Rubrik Göttlich & Dämonisch steht hat Nasreddin als Mawdli eine rastullahgefällige Lösung angeboten.

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Halbblut hat geschrieben: 30.03.2022 07:48 Da anscheined keine Texte zum Scheidungsrecht der tulamidischen Kultur insgesamt oder für Fasar im Speziellen existieren (es muss ja nicht alles geregelt werden), ist die Aussgage des ehrwürdigen Mawdli Nasreddin ben Sali genauso wahr oder falsch wie andere Spekulationen.
Ja, schon. Ich dachte nur erst, das sei ein Zitat aus irgendeiner neueren offiziellen Quelle, die ich nicht kenne. Wenn das so in einem Rastullah-Vademecum oder irgendwas stünde, hätte es als offizielle Festlegung natürlich ganz anderes Gewicht.

Da es keine Festlegung dazu gibt, ob und wenn ja wie eine Tulamidin sich ohne Zustimmung ihres Mannes scheiden lassen kann, kann der Meister in der Runde natürlich sonstwas setzen, was für diese Runde gelten soll.
Das kann deine Lösung mit dem Konvertieren sein, oder man erfindet einen Ehevertrag, der Klauseln enthält, die unter bestimmten Umständen eine Scheidung erlauben.

Wenn man das will, kann man sich noch sonstwas für wilde Lösungen aus den Fingern saugen. Die Notargebühr für die Phexkirche wurde noch nicht bezahlt? Damit ist die Ehe vielleicht noch nicht richtig geschlossen? Ein anderer Mann taucht auf und behauptet, in einer weinseligen Nacht vor Jahren habe der Vater der Frau seine Tochter ihm versprochen?
Das geht alles nur, wenn der Meister es durchwinkt, weil die Scheidung ja gewollt ist. Sich als Spieler darauf zu berufen, dass das so klappen müsse, weil das das übliche tulamidische Scheidungsrecht sei, das geht nicht.

Tulamidische Eltern können ihre minderjährigen Kinder auch in die Sklaverei verkaufen. Sie können auch ihre Söhne gegen deren Willen verheiraten, die Töchter sowieso (in Thalusien angeblich noch der Regelfall). Das klingt nicht so, als ob es ein Scheidungsrecht gäbe, das den Kindern da Schutz vor der elterlichen Entscheidung einräumt.

Außerdem ist gesetzt, dass Tulamiden keinen Unterschied zwischen Kindern von Ehefrauen und Haremssklavinnen machen, solange der Hausherr der Vater ist. Um die Vaterschaft sicherzustellen, wird der Harem bei reichen Tulamiden von Eunuchen bewacht. Das legt nahe, dass die Frau eher nicht ausgehen darf (zB um sich einen Scheidungsanwalt zu suchen - oder einen Mawdli) und auch sonst nicht so viel mehr Rechte hat als eine Sklavin.

Ansonsten könnte man bei dieser Ehe nach Phex-Ritus noch überlegen, was die zwölfgöttlichen Kirchen überhaupt zum Thema Scheidung sagen. Ob sowas also überhaupt vorgesehen ist. Im Mittelreich und travianisch würde man ja zB sagen: tendenziell eher gar nicht.

Eine Ehe vor Phex wird ein Vertrag unter Kaufleuten sein. Aber: die Frau ist nicht Vertragspartei. Ihr Vater hat sie an ihren Ehemann vergeben. Zwischen denen ist der Vertrag.
Es ist denkbar, dass es Klauseln gibt, mit denen sie freikommen oder zu ihrem Vater zurückkehren kann. (Falls es denn einen schriftlichen ausdrücklichen Vertrag geben sollte.) Vielleicht kann der Gatte sich von ihr trennen, wenn sie kinderlos bleiben sollte? Oder wenn seine geschäftliche Partnerschaft mit ihrem Vater endet?
Aber die Frau wird nicht selbst aus diesem Vertrag aussteigen können.
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