1. Anrufungsprobe
mit diversen Modifikationen
übrig behaltene ZfP* können für verschiedene Dinge eingesetzt werden (WdZ 177)
2. Erteilung des Auftrags
2.1 Formulierung des Auftrags
2.2 Kontrollprobe
2.3 Bezahlung des Dienstes
2.4 Ausführung des Dienstes
Bei der Liturgie Herbeirufung der Diener des Namenlosen steht:
Ich verstehe das so, dass die Liturgie mit der Probe auf den LkW +2 (weil Grad II Liturgie) die Anrufungsprobe ersetzt, die bei der Liturgie genannten Erschwernisse alle in WdZ genannten Modifikationen der Anrufungsprobe und der Dienst des Dämon nicht mit AsP o.a. bezahlt werden muss.LL 185 hat geschrieben:Auswirkung: Diese Beschwörungs-Liturgie ruft einen Dämon herbei. Dabei
kann es sich um den Feuerteufel Ivash, den Grakvaloth oder das Maruk-
Methai handeln. Die Liturgiekenntnis-Probe ist je nach Dämonenart
erschwert.
- Maruk-Methai in sich fahren zu lassen ist um 3 Punkte erschwert.
- Das Herbeirufen eines Ivash ist um 6 Punkte erschwert.
Die Dienste, die die Dämonen ausführen können, entsprechen den in Wege
- Die Beschwörung eines Grakvaloth bringt einen Malus von 9 Punkten mit sich.
der Zauberei aufgeführten Diensten. Es fallen jedoch keine Folgekosten
an, dafür erfüllt der Dämon dem Priester üblicherweise auch nur einen Dienst.
Frage 1: Kann der NL-Geweihte übrig behaltene LkP* so nutzen, wie ein magischer Dämonenbeschwörer seine ZfP*?
Also Erleichterung der Kontrollprobe, Modifikation des Dämons und Steigerung der Dienstbarkeit (offensichtlich nicht Senkung der Dienstkosten).
Frage 2: Muss der NL-Geweihte eine Kontrollprobe ablegen?
Frage 2.1: In den Kontrollwert von Dämonen geht der ZfW ein. Würde bei der Liturgie dann der LkW da rein gehen?
Frage 2.2: Wie hoch wäre dann die Kontrollschwierigkeit?
Die Kontrollprobe bei der magischen Beschwörung ist erschwert um die Beherrschungsschwierigkeit. Die wäre beim Ivash +18 bzw. +9 für Namenlosgeweihte. In der Liturgie ist die Beschwörungsschwierigkeit ja aber quasi mit +6 angegeben, s.o.
Frage 2.3: Würde der NL-Geweihte durch die Liturgie automatisch eine Erleichterung für Kenntnis des wahren Namen bekommen oder müsste der wahre Name seperat erlernt werden?
In WdZ hab ich dazu nur das gefunden:
Frage 3: Wie lange führen vom NL-Geweihten beschworene Dämonen ihre Dienste aus?WdZ 402 hat geschrieben:Einige Ungeschaffene sind besonders typisch für die Invokationen
der Diener des Namenlosen, und auch nur Geweihte des Namenlosen
kennen ihre geheimen Namen
Bei magisch beschworenen Dämonen hängt die Dauer davon ab, wie viel AsP der Beschwörer dem Dämon zahlt. Glaube ich. Aber wenn der NL-Geweihte gar nix zahlen muss... bleiben die Dämonen dann für immer? Oder solange der NL-Geweihte will? Oder gibt es da eine Begrenzung?