Falls das Thema im Forum schon wo anders besprochen wurde, habe ich es nicht gefunden.
Tut mir leid falls das ein doppelter Thread ist.
In jedem Fall brauche ich Hesindes (eure) Weisheit.
Mir ist das Meistern nicht neu und die meisten meiner zukünftigen Spieler sind auch erfahren, und/oder meistern selbst andere Systeme.
Insofern sind uns Hausregeln nicht fremd, aber RAW und bestätigte RAI sind eben eine famose Sache.
Nur auf Dere und in den DSA-Regelwerken, kennen wir uns nicht so richtig aus.
Obwohl ich mir zusätzlich die aktuellen Auflagen auch online gekauft habe und Erratas und Foren gesichtet habe,
so gibt mir die Entrückung zu denken.
Im HRW steht bei Stufe eins:
"leicht entrückt, alle Proben auf Talente und Zauber –1, so sie
nicht dem Gott des Geweihten
gefällig sind"
Und ab Stufe 2:
"alle dem Gott des
Geweihten gefällige Proben
auf Talente und Zauber +1, alle
anderen –2"
..und so weiter und so gut.
Es steht sowohl im HRW, als auch im AG(W?), bei den jeweiligen Göttern:
"Wohlgefällige Talente"
Nur stehen bei diversen Göttern, auch Kampftechniken unter den "wohlgefälligen Talenten", z.B. bei Firun und Kor.
Aber im HRW steht, dass die ehemaligen Waffentalente jetzt als Kampftechniken bezeichnet werden.
Ich sehe hier eine terminologische Inkonsistenz.(wahrscheinlich damit sich alles in einem hübschen Kästchen ausgeht)
Diese führt mich zu folgenden Fragen, mit folgenden Interpretationen.
1. Werden Kampftechniken im Rahmen der Entrückung, als Talente betrachtet?
Demnach wären z.B. die Hiebwaffen davon betroffen und unser Boronsjünger würde schnell Mali auf seine AT/PA sammeln und unser Ronnie zu einem vorboten des Todes mutieren.
Meine Interpretation ist, dass Kampftechniken keine Talente sind und vom Malus nicht betroffen werden.
Da manche Götter halt auf den Kampf, oder einige Arten des Kampfes(Jagd) stehen, kriegen deren Geweihte dennoch den Bonus auf ihre jeweiligen Kampftechniken.
2. Falls meine Interpretation den RAI entspricht, sollte man dann nicht bei den jeweiligen Göttern eher "wohlgefällige Talente, Kampftechnicken und Zauber" schreiben?
Vielleicht auch Liturgien?
Das ergäbe für mich sinn.
Ein Gott sollte doch am Überleben seiner Diener interessiert sein, oder es zumindest nicht erschweren.
Weiters wäre das sprechen seiner und der allgemeinen Liturgien, ihm bestimmt auch wohlgefällig.
3. Und um dem Bogen so richtig weit zu spannen:
Sollte man im falle von spätgeweihten Magiern, oder verweltlichten und geweihten Elfen
nicht auch beim Sprechen von Zaubern den Bonus erhalten.?
Beispielsweise wenn ein Perainegeweiter Heilzauber spricht, oder was man im Rahmen von Hausregeln einem Hesindegeweihten zusprechen möchte.
Drittens ist definitiv eine Frage von Hausregeln.
Obwohl beim Zustand der Entrückung direkt impliziert wird, dass es gottgefällige Zauber gibt,
werden nirgends welche aufgeführt."leicht entrückt, alle Proben auf Talente und Zauber –1, so sie
nicht dem Gott des Geweihten
gefällig sind"
Mich interessiert vor allem, ob es eine definitive Klärung seitens Ulisses gibt, oder wie ihr anderen Rechtsanwälte unter uns den aktuellen, stehenden und erratierten Regeltext interpretiert.
Wie sind eure Erfahrungen mit dieser Sache?
Habt ihr ähnliche Lösungen verwendet?
Gab es in alten Editionen ähnliche Regelkonstrukte auf denen ihr eure Lösungen aufbaut?
Ist es wirklich Liebe?
In jedem Fall, danke fürs Lesen und möge Rhaja mit euch sein.
P.S.:
Rahja rockt, Travia..
P.P.S.:
Wisst ihr wie man die Leute bei Ulisses auf solche ..Missgeschicke aufmerksam machen kann und Antworten kriegen kann?