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Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfalle?

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Kami-Izumi
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Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfalle?

Ungelesener Beitrag von Kami-Izumi »

Hiho!

Da ich nicht zu konkret werden darf mit der Situation, weil der Thread sonst in der Versenkung verschwindet:

Angenommen ihr leitet ein AB, in dem der vermeintliche Mord eines Hochadligen aufgeklärt werden soll, und die anwesenden Hochadligen stimmen einer durch die Helden durchzuführenden Untersuchung freiwillig und einstimmig zu. Einer der Adligen ist in den Mord verstrickt. Es gibt einen Rondrageweihten in der Gruppe, der den Wahrheitssegen beherrscht.

Theoretisch steht doch nichts der Situation im Wege, dass der Held den entsprechenden Verdächtigen mit Hilfe des Segens fragt: "Seid ihr in den Mord verwickelt, in Praios Namen?!". Dann müsste der Adlige doch wahrheitsgemäß mit "Ja!" antworten?!

Gibt es irgendeine andere Möglichkeit außer ihn der Befragung zu entziehen, den Adligen unenttarnt zu lassen? Gibt es einen "weltlichen" Grund für sich auf Praios berufende Adlige, die einer Untersuchung selbst zugestimmt haben, sich vor einer solchen Aussage doch noch zu drücken?

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milamber81
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von milamber81 »

Welche Liturgie meinst du denn genau? Ich finde in meinem WdG gerade keinen "Wahrheitssegen".
Generell dürfte gelten, dass ein solches Vorgehen gegenüber einem Hochadligen auch sehr schnell als Beleidigung desselben gewertet werden kann, was dann für die Anschuldigenden recht unangenehm wird. Immerhin haben sie ja gerade an dessen Wort gezweifelt. Es ist also immer ein Risiko dabei. Und selbst dem Heiligen Befehl kann man widerstehen.
Übrigens, könnte er auch antworten "Ja, denn ich habe euch doch mit den anderen aufgetragen, ihn aufzuklären. Immerhin war das Opfer mein Standesgenosse!"
Wäre auch die Wahrheit und je nach persönlicher Anschauung sogar absolut zutreffend. Und schon müsste dein Geweihter erneut Karma verpulvern, um die Frage zu präzisieren.
Falls er dazu noch kommt, nachdem ihn der Hochadlige des Raums verwiesen hat, da er es wagte, an seinem Wort zu zweifeln...
Krieg ist nur die Fortsetzung der Staatspolitik mit anderen Mitteln.

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Farmelon
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Sicher der "Heilige Befehl", der gilt bei den Praioten doch als "Wort der Wahrheit" und wird meist genutzt damit andere die Wahrheit sagen.

Wenn die Hochadeligen zugestimmt haben, dann hat der eine eben Pech gehabt falls ein Geweihter seine Möglichkeiten mal so nutzt. Sinnvoller wäre eine Aufstufung auf Grad 3, dadurch kann man direkt 10 Personen zugleich damit belegen und die Wirkungsstärke geht hoch, dementsprechend schwerer fällt die Gegenprobe.

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loncaros
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von loncaros »

Sehe das genauso wie milamber, mal eben alle Anwesenden zu verhören mag vielleicht in einer Hafenschenke gehen, aber nicht bei den mächtigsten Leuten des Landes.

Diesen "Wahrheitssegen" würde ich als Finale bringen, wenn die Helden bereits mehrere Hinweise auf den Täter haben, dann alle versammeln und nur diesem einen tatsächlich die Frage stellen. Bevor die anderen Adligen sich wirklich empören können, dass so gehandelt wird, hat der Schuldige auch schon gestanden. Aber wenn du 10 Adlige im Saal hast, drei davon so verhörst und alle drei es verneinen, wird sich dieses Verfahren wohl keiner großen Beliebtheit erfreuen.

Und ja, man muss bei solchen Detektivabenteuern als Meister auch damit leben können, dass derartige Fähigkeiten den Plot sprengen. Niemand steigert z.B. Blick in die Gedanken auf 18, damit er bei irgendwelchen besiegten Mooks noch 2 Silber aus der geheimen Tasche nehmen kann...

im WdG steht übrigens einiges Interessantes zum Heiligen Befehl, z.B. dass die Verwendung einfach so als Eingestehen der eigenen Unfähigkeit gesehen wird. Den Heiligen Befehl als erstes Mittel einzusetzen, wäre ein wenig arm...
Zuletzt geändert von loncaros am 04.11.2014 15:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Kami-Izumi
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Kami-Izumi »

Gegenprobe
Gegenprobe?! Selbstbeherrschung oder so? Muss ich nochmal nachlesen.

Eigentlich Gegenfrage: Bekommt jemand, der sich gegen die Liturgie (erfolgriech?!) zur Wehr setzt, eigentlich ein Mal des Frevlers oder ähnliches?

Ist das mit dem Aufstufen wirklich Sinnvoll, weil meistens ja eine LkP*-abhängige Wirkung entsteht die bei Grad III wesentlich niedriger ausfallen dürfte als bei Grad I?

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loncaros
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von loncaros »

Hälfte der LKP* +5 auf Selbstbeherrschung ist die Gegenprobe.

Nein, MdF gibt es dafür bestimmt nicht.

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Farmelon
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Kami-Izumi hat geschrieben:Gegenprobe?! Selbstbeherrschung oder so? Muss ich nochmal nachlesen.
Ja. Erschwert um LkP*/2+5
Kami-Izumi hat geschrieben:Eigentlich Gegenfrage: Bekommt jemand, der sich gegen die Liturgie (erfolgriech?!) zur Wehr setzt, eigentlich ein Mal des Frevlers oder ähnliches?
Nein, nicht nach RAW.
Kami-Izumi hat geschrieben:Ist das mit dem Aufstufen wirklich Sinnvoll, weil meistens ja eine LkP*-abhängige Wirkung entsteht die bei Grad III wesentlich niedriger ausfallen dürfte als bei Grad I?
Kommt auf den LkW des Geweihten an. Aufstufung auf Grad 3, 10 Personen, erhöht die Wirkung auf LKP*+5, kann also durchaus einen Unterschied machen. Etwas weniger LkP*, die dafür nicht halbiert werden? Kann ein wirklich sehr gutes Geschäft sein.

Warum eigentlich Grad I? reden wir jetzt vom "Heiligen Befehl" oder von was anderen? Widersprochen hast du mir ja nicht bei meiner Vermutung.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Nightcrawler »

Falls der Eidsegen gemeint ist: Bei dem muss die Zielperson einwilligen, den darf man anderen Leuten nicht aufzwingen.
DAS *Avatar* ist ein Enduriumschwert. *g*

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Der "Heilige Befehl" passt hier wie die Faust aufs Auge:
- auf PP aufgestuft
- zusätzlich wirkungsverstärkt
= Stufe IV, LkP*+10 für die Sbh-Probe zu überwinden.

Die +6 der Probe wird man durch Umstände egalisieren können, die Hochadeligen dürfen gleich mitbeten. Wann, wenn nicht zur Aufrechterhaltung der Ordnung nach einem so gräßlichen Verbrechen (...an einer hochstehenden Person!) soll man die Liturgie denn anwenden?

@Ioncarnos
Im WdG wird der allzu häufige Einsatz des Heiligen Befehls in vielen Kirchen als Eingeständnis von Unfähigkeit gesehen - hier auf das Mittel zu verzichten, wäre sonderbar, denn die Befindlichkeiten des Geweihten müssen gegenüber der Wichtigkeit der befragten Personen sowiso zurückstehen. Wenn die versammelten Adeligen das schnell und sauber lösen wollen, gibt es kein besseres Mittel.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Hu! Gerade beim Heiligen Befehl muss man hier vorsichtig sein. Unterstellt man doch ALLEN Betroffenen ein schweres Verbrechen, was schon eine schwere Beleidigung ist. Besser man lässt sie mit einem Schwur die eigenen Worte bekräftigen.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Salix Lowanger »

milamber81 hat geschrieben:Übrigens, könnte er auch antworten "Ja, denn ich habe euch doch mit den anderen aufgetragen, ihn aufzuklären. Immerhin war das Opfer mein Standesgenosse!"
Schick! Ist ähnlich wie die unvorsichtige Frage: Seid Ihr ein Verräter? (Nein, ich bin meinem Meister treu ergeben und diene ihm in seinem Sinne. Wer dieser Meister ist, wurde ja nicht gefragt.)
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

:rolleyes: Ja, hängt alles nur am Formulierungsgeschick von Spieler und Spielleiter...

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Die Hochadeligen bezichtigen sich ja quasi schon gegenseitig - etwas, das man als ausführendes Instrument (der Geweihte) besser nicht an die große Glocke hängt.
Die Situation klang für mich jetzt so, dass der Täter/Auftraggeber ziemlich sicher im Kreis der Adligen zu finden ist - und das diese das ebenfalls so sehen, d.h. den Geweihten nicht beauftragen, einen Landstreicher als Sündenbock aufzutreiben...

Einen sinnvollen Befehl zu formulieren, der den wahren Täter entlarvt, ist nur eine kleine gedankliche Hürde.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Robak »

Na'rat hat geschrieben::rolleyes: Ja, hängt alles nur am Formulierungsgeschick von Spieler und Spielleiter...
Moment! Da gibt es schon einen Unterschied zwischen:
Dämonen sind dafür bekannt jeden Befehl zu verdrehen, Spieler haben keine Erfahrung in der Verhandlung mit Dämonen deshalb kann der Spieler keinen sinnvollen Befehl formulieren obwohl sein SC sich in seiner Ausbildung Jahrelang genau mit dem Thema beschäftigt hat. Deshalb sollte man sich aufs Würfeln beschränken
UND
Der Situation einen Befehl gegenüber Menschen zu formulieren, einer Situation bei der Spieler sehr wohl Vorwissen mitbringen, die SC keine jahrelange Erfahrung mit der Befehlformulierung haben und die SC auch nicht unbedingt besser sind als die Spieler.

Etwas 'Rollplaying' gehört schon zum Rollenspiel.
Wenn man auf dieses ganz verzichtet, kann man seinen SC gleich per Mail zum SL schicken und 2 Tage später fragen wie er sich denn durchs Abenteuer gewürfelt hat.

------------------

Jeder muss selbst wissen wie mit SC umzugehen ist deren Fähigkeiten ein Abenteuer vorzeitig lösen würden.

Ein 'Ihr hört von einem Anschlag auf den Kaiser und müsst den Raschtulswall überqueren um rechtzeitig zu kommen' mit ausgiebigem Reiseteil lässt sich nicht sinnvoll spielen wenn man eine Hexe dabei hat die einfach mal hin fliegen kann.

Typischerweise läuft es auf 'SC spielt Abenteuerteil nicht' hinaus, entweder indem der SC den Abenteuerteil abkürzt oder indem er den Teil mit einem anderen SC spielt.

Es gibt übrigens auch Regeln zu Heldenpunkten. Die bekommt dann auch ein SL für seine wichtigen NSCs und kann dann z.B. die Selbstbeherrschungsprobe neu würfeln.

Gruß Robak

korsdiener
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von korsdiener »

Siehe AB 146 S.4 Geweihte im Strafprozess

Richter achten stark auf Trennung der zwei Zepter, also Geweihte und Adelige. Dementsprechend sind Geweihte äusserst ungern gesehen.
Die Aufforderung einen Eid zu schwören ist jedoch für einen Hochadeligen eindeutig ein Affront.


Ich sehe nicht das Problem das der Geweihte mit ermittelt. Aber der Einsatz von Liturgien sollte sehr achtsam und vorsichtig erfolgen. Sonst stellen die Hochadeligen aus Prinzip quer.

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Na'rat
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

@ Robak:

Es ist wohl ein Unterschied zwischen der Darstellung im Rollenspiel und den Erfolg von mit Werten unterfütterten Aktionen von der Darstellung abhängig zu machen.
Oder anders, man sollte nicht nur das spielen können was man darstellten kann, wobei dies meist wünschenswert ist.
korsdiener hat geschrieben: Richter achten stark auf Trennung der zwei Zepter, also Geweihte und Adelige. Dementsprechend sind Geweihte äusserst ungern gesehen.
Das ist doch Unsinn. Geweihte legitimieren den Adel erst, beide sind aufs engste mit dem Adel verbunden, halten selbst im Auftrag der Herrschaft Gericht usw.
korsdiener hat geschrieben: Die Aufforderung einen Eid zu schwören ist jedoch für einen Hochadeligen eindeutig ein Affront.
Eide sind ganz gewöhnliche Mittel der Rechtsfindung. Wichtig ist dabei, dass die Gegenseite bzw. Anschuldigung so schwer ist dass es mehr braucht als den gewöhnlichen Leumund.
Hochadelig ist bei DSA auch nicht so krass. Jeder Baron gehört schon dazu.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von korsdiener »

Na'rat hat geschrieben:
korsdiener hat geschrieben: Richter achten stark auf Trennung der zwei Zepter, also Geweihte und Adelige. Dementsprechend sind Geweihte äusserst ungern gesehen.
Das ist doch Unsinn. Geweihte legitimieren den Adel erst, beide sind aufs engste mit dem Adel verbunden, halten selbst im Auftrag der Herrschaft Gericht usw.
korsdiener hat geschrieben: Die Aufforderung einen Eid zu schwören ist jedoch für einen Hochadeligen eindeutig ein Affront.
Eide sind ganz gewöhnliche Mittel der Rechtsfindung. Wichtig ist dabei, dass die Gegenseite bzw. Anschuldigung so schwer ist dass es mehr braucht als den gewöhnlichen Leumund.
Hochadelig ist bei DSA auch nicht so krass. Jeder Baron gehört schon dazu.
Dieser Unsinn ist offizielle Satzung, Quelle habe ich erwähnt. Sorry. ;)

Edith:
Nebenbei kommt es erstmal hauptsächlich darauf an, ob ein Schiedsgericht (wer mehr, wertvollere(SO)Zeugen hat, gewinnt, oder ein weltliches Inquisitionverfahren durchgeführt wird in dem ein öffentliches Interesse vorhanden ist und abschrecken soll.

Siehe auch:
Geograhica Aventurica: S.144ff, Patrizier und Diebesbanden S.17ff, Gareth box:Im Herz der Metropole S.54ff, Wege der Götter: S.33, Wege der Zauberei S.297ff AB 146 S.3ff, 152 S.3ff
Zuletzt geändert von korsdiener am 05.11.2014 10:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Laizismus funktioniert schlicht nicht in Aventurien und gibt es auch nicht, egal was der Bote behauptet.
Man schaue mal die Vorsteher von Hesinde-, Praios- und Rondrakirche an. Erstere ist Höchstgeweihte einer de fakto Staatskirche und Mutter des Kaisers - hat davor sogar Krieg geführt um ihren Thronanspruch, welcher beide ,Zepter' in einer Person vereint hätte, durchzusetzen, der Bote des Lichts ist mit einer der mächtigsten Familie des Reiches verwandt in dem seine Kirche angeblich Staatskirche ist und das Schwert der Schwerter ist, natürlich rein zufällig, auch adlig.
Daneben gibt es reichlich Gerichte in denen Geweihte sitzen, sie haben gar per se die Funktion als Notrichter.
Was aber eine andere Diskussion ist.

Worauf ich hinaus will, man kann die Kirchen nicht einfach mit einer Laizismusforderung ausbremsen. Dafür sind einzelne Geweihte zu wichtig, zu eng mit der Herrschaft verflochten. Auch wenn sie, bis auf einige regionale Ausnahmen, klar am Kindertisch sitzen.
Zuletzt geändert von Na'rat am 05.11.2014 10:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von korsdiener »

Die Trennung von Kirche und weltliche Herrschaft ist klar festgeschrieben. Zumindest im MR sind Geweihte von der Herrschaft ausgeschlossen (Von Ausnahmen mal abgesehen), und als Richter sind sie nur in äussersten Notfällen berechtigt.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@korsdiener
Der Geweihte ist hier keinesfalls Richter - die 8 anwesenden Hochadeligen einigen sich darauf, den in ihrer Mitte vermuteten Mörder zu entlarven. Der Geweihte hilft dabei, wird beauftragt, übt aber selbst keine Macht aus - es ist essentiell, dass sich im Vorfeld alle Adligen der Prozedur unterwerfen, sonst könnte man tatsächlich dem Geweihten aus dem Zwang (Heiliger Befehl) gegenüber Höhergestellten einen Strick drehen.

Es sind Adelige - die sind nicht wirklich an richterliche Rechtsfindung gebunden. Falls die 7 "Unschuldigen" direkt nach der Prozedur beschließen, dem 8ten ihre Schwerter in den Wanst zu stecken, sind das nur kleine Formfehler, die man sogar durch vorherige geschickte Terminierung ausschließen könnte.

Multiple gegenseitige Fehdeerklärung "... denn einer von Euch hat Alrik den Grafen, meinen Freund und Standesgenossen ermordet" jetzt - Ankündigung nach dem Termin mit dem Geweihten zu agieren.
Das ist kaum zu unterbinden - und wer sich drückt hat N wirksame Fehdeerklärungen am Hals.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von korsdiener »

Aventurisches Recht ist reine Willkür. Wobei gerade Hohe Adelige einen gewissen Rechtsschutz geniessen, das Heisst das sie von einem Hochgericht verurteilt werdn müssten, auf Provinzherrenebene, mindestens. Sie müssten wohl nicht viel befürchten wenn sie das ignorieren, stimmt schon.

Wenn die Adeligen selber um die Liturgische Unterstützung zur Klärung des ganzen gebeten haben, na dann habe ich das ganze falsch verstanden.

Ich wollte ausführen das es schlüssige IT Begründungen gibt, das die Adeligen sich nicht einem Heiligen Befehl oder einem Eidsegen unterwerfen. Sondern das Verbrechen profan geklärt zu haben wünschen. Wie im Ausgangspost gefragt. Sich also nicht der Liturgischen Lösung unterwerfen und zwar kollektiv, oder mehr als einer der Adeligen, dem widerspricht, ewtl stimmt sogar nur der Schuldige zu unter der Bedingung das alle dies auch tun.

Wenn wir den Kirchen auch politische Ambitionen unterstellen, gerade weil der Adel und Kirchen eng verknüpft sind, ist ein gewisses prinzipielles Misstrauen einem Vertreter der Kirchen durchaus begrüdbar. Vergleiche beispielsweise die Gründung der Traviamark.
Insbesondere wenn die jeweiligen Hochadeligen auch irgendwelche dunkle Geheimnisse haben, Kleinigkeiten, what ever, welche die Motivation die Götter direkt zu involvieren, nicht unbedingt steigen lässt.
Das sind allerdings alles Interpretationen, die vom eigenen Bild Aventuriens abhängen und so nicht in jede Gruppe passen. ;)

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Cifer
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Cifer »

@korsdiener
Da sollte man dazwischen trennen, dass Geweihte sich selbst zum Richter machen und dass sie von der weltlichen Herrschaft zum Richter erklärt werden - letzteres kommt sehr häufig vor, gerade bei Praioten.

@Topic
Unter Praioten gilt es als zumindest problematisch, allzu schnell das Wort der Wahrheit auszupacken, weil man dem Angeklagten die Möglichkeit nimmt, selbst die Wahrheit auszusprechen und so seine Seele zu erleichtern. Ob die Rondrakirche diese Einschränkung auch mitträgt, ist eine andere Frage.
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Firnblut »

Das Wort eines Adligen gilt erstmal als gesetzt. Gibt der Adlige also sein Wort, dass er unschuldig sei, so ist das hinzunehmen.
Sich danach noch einem karmalen Lügendetektor zu unterziehen, würde ja bedeuten, dass das Wort des Adligen anzuzweifeln wäre. Man untergräbt damit sein eigenes Privileg des wertvollen Wortes.
Eigentlich kann daran keinem Adligen gelegen sein. Das ist direkt eine Art Eingeständnis, dass man doch nicht besser ist, als das gemeine Volk.

Bevor man also auf die Idee kommt, einen Adligen mit der Liturgie zu behandeln, sollte man einen schwerwiegenden Verdacht haben und vor anderen Adligen vertreten können.
Das gemeinsame "Verhör" scheitert an der gleichen Hürde, wie das eines einzelnen:
Das Wort eiens Adligen gilt als glaubhaft. Die Anwendung der Liturgie würde das bezweifeln.

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Na'rat
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Pauschal mag dies stimmen, im Einzelfall schaut es anders aus. So ein Junker oder Ritter hat ganz andere Zwänge zu beachten als ein Herzog. Zwänge welche direkt oder indirekt vor allem von seinen Standesgenossen ausgeübt werden.
Wenn der Baron seinem Junker sagt: "Schwöre!" hat der nicht viele Möglichkeiten, ebenso wenig wie wenn alle anderen Junker ihr Wort beeiden und nur er nicht. Vor allem da hinter aventurischen Eiden durchaus handfeste Konsequenzen stehen können.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Firnblut »

Richtig. Wenn das innerhalb der Adelshierarchie geregelt wird, ist das etwas anderes.
Aber auch hier untergraben die Adligen ihr eigenes Wort. Die Frage ist, ob derjenige, der das anordnet, es gesellschaftlich verkraften kann, wenn er sich irrt.

Klar, wenn alle Junker bei der Liturgie mitmachen - aber da kommen wir eben wieder zum Ausgangspunkt. Wenn alle Junker freiwillig bei der Liturgie mitmachen, dann geben eben auch alle Junker zu, dass ihr Wort nichts wert ist. Für den letzten in der Runde mag die Sache da klar sein, aber bis es erstmal dazu kommt, dass eine Versammlung von Junkern zum Schluss kommt, dass das notwendig ist, mag es erstmal dauern.
Und jeder von denen muss damit rechnen, dass er ziemlich schief angeguckt wird, wenn er das vorschlägt.

Wie gesagt: Lässt man erstmal Zweifel daran aufkommen, dass das Wort eines Adligen als generell verlässlich angesehen werden kann, dann dauert es nicht lange, bis das Volk auf dumme Gedanken kommt. Privilegien wollen halt gepflegt werden, sonst werden sie hinterfragt.
Also ohne Not sollte das Wort eines Adligen eigentlich als ausreichend gesehen werden, auch ohne Liturgie.

Auch der Baron, der dem Junker befiehlt sein Wort durch die Liturgie sichern zu lassen, macht nichts anderes. Er vermittelt allen anderen, dass das Wort ohne die Liturgie nicht ausreichend ist. Und damit rüttelt er eben an dem Grundsatz, dass eines Adligen Wort etwas wiegt.
Erst wenn es ausreichend Hinweise gibt und die Last erdrückend wird, kann er das Wort dieses einen Adligen anzweifeln. Es ist dann eben ein tragischer Einzelfall.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Ein gegebenes Wort ist insbesondere dann relevant, wenn es öffentlich gegeben wurde - wobei 5 Adelige schön "Öffentlichkeit" sein können und eine ganze Burgküche voll von 20 Bediensteten nicht.

Hier kommt es wieder ganz auf die Situation an. Ein Baron, der seinen eigenen Vasallen irgendein Verfahren aufnötigt, macht sich evtl. mehr Probleme als wenn das eine anderweitig zusammengesetzte Adligen-Runde ist.

Wenn die Adeligen halbwegs gleichrangig bzw. voneinander wenig abhängig sind, können die sich durchaus auf ein Verfahren einigen - der Geweihte kommt eigentlich erst nach dieser Einigung ins Spiel.
Nehmen wir an, der König hängt tot mit einem angebissenen Giftapfel in seinem Thronsessel - die acht eigentlich für Politik anwesenden Grafen könnten sich durchaus auf ein gemeinsames Vorgehen einigen und sogar einzelne wirklich wichtige Personen - wie z.B. den ziemlich unangefochtenen Kronprinzen - in der Situation vereinnahmen.

Der Tod eines Feudalherren erschüttert immer das Beziehungsgeflecht zwischen Herren und Vasallen - im Fall des toten Königs endet auch erstmal der Eid der Grafen und muss mit dem Nachfolger erneuert werden, was Spielraum für Verhandlungen läßt. Einerseits ist auch die Position der Grafen plötzlich unsicherer geworden, weil der Schutz des ja toten Königs entfällt - andererseits sind sie stärker, weil sie jetzt keinem König Treue schulden. Viele irdischen Versuche, sowas schon zu Lebzeiten des Königs zu regeln, sind spektakulär gescheitert - und bei überraschendem Tod des Königs entsteht Unsicherheit. Kaum ein "Kaiser" kann einen neuen "König" ohne die explizite Unterstützung der örtlichen Grafen durchsetzen.

In der Situation findet Getratsche im einfachen Volk hoffentlich noch gar nicht statt - niemand von den Adeligen rechtfertigt sich vor Bauern, sondern allenfalls vor den versammelten Standesgenossen. Der Kreis von Adeligen, der unseren Geweihten beauftragt, hält die Geschehnisse also einerseits innerhalb des Kreises (auch Graf Egwin aus Perricum geht das nix an) und ist andererseits an Aufklärung und Stabilität interessiert. Wenn man jetzt nix tut, wissen alle Anwesenden, dass einer oder mehrere in der Runde Königsmörder sind - das wäre für die Zukunft fatal, denn dann beginnt jeder gegen jeden zu mauern. Und bald zerreissen sich Bürger und Bauern das Maul über die Geschehnisse - und die Adeligen konnten es nicht verhindern, keinen Täter präsentieren, sich nicht einigen = schlecht.

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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

@ Firnblut:
Letztendlich läuft deine Argumentation darauf hinaus, dass es in Aventurien keine Eide gibt. Da diese ja per se eine Beleidigung der schwörenden Partei darstellt. Nun gibt es aber in Aventurien Sachen wie den Lehnseid, zwar seit kurzem beliebig auslegbar und nie auch nur halbwegs in seinen regeltechnischen Möglichkeiten thematisiert. Also beleidigt ein Baron alle seine Junker, Ritter, Edlen usw. wenn er diese Treue schwören lässt? Oder der Traviasegen, unterstellen sich die Eheleute gegenseitig untreue nur weil sie sich treue schwören?

Klar kannst du sagen, anderer Kontext. Womit wir auch schon beim Punkt wären, den Umständen des Einzelfalls.
Auch gilt ein Eid eben nicht dazu etwas zu unterstellen, sondern die eigenen Worte zu bekräftigen, etwas was durch den religiösen Bezug noch feierlicher wird.
Einen Eid einzufordern und diesen freiwillig zu leisten sind dann auch noch mal zwei paar Schuhe, vor allem da einen in Aventurien wirklich der Schlag treffen kann wenn man eidbrüchig wird.

Loremaster
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Loremaster »

Es ist doch durchaus üblich mit der Liturgie "Wille zur Wahrheit" bei wichtigen Prozessen, Verhandlungen und Hoftagen als Praiosgeweihter dafür zu sorgen, dass niemand Lügt. Es ist also folglich auch nicht unwahrscheinlich, dass bei einer wichtigen Ermittlung das Wort der Wahrheit (Heiliger Befehl) eingesetzt wird. Ich würde deshalb damit rechnen, dass es nicht lange dauert, bis das Abenteuer gelöst wird.

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Kami-Izumi
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Kami-Izumi »

Benötigt ein Heiliger Befehl (oder Wort der Wahrheit) für sagen wir 10 Leute eine gewisse Vorbereitungszeit und Paraphernalia?

Jeordam
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Re: Hochadlige bei "selbstangeordneter Ermittlung": Plotfall

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Ja. 10 Aktionen und einen Praiosgeweihten mit LkW 9+.

Praios ist dabei optional.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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