DSA5 Hiebwaffen oder Schwerter

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Denderajida_von_Tuzak
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Hiebwaffen oder Schwerter

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Würde ich auch ähnlich sehen wie Vasall: der reisende Händler trägt alleine schon deswegen Schwert (bzw. Rapier, Säbel o.ä.), um sich von den Unfreien abzuheben, die nur die Nichtwaffen Dolch, Stab und Knüppel verwenden dürfen. Der Händler ist wahrscheinlich "Spießbürger", gehört einer Gilde/Zunft an, nimmt an regelmäßigen Kampfübungen seiner Heimatstadt teil und kann sich ordentliche Ausrüstung leisten (d.h. er wird nicht nur als Plänkler eingesetzt). Und wer in der Miliz einen Spieß (oder eine andere Stangenwaffe) trägt, hat auch eine ordentliche Seitenwaffe. Die ist leicht genug, um sie im Alltag/auf Reisen zu tragen.

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Seidoss-Anima von Seelenheil
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Hiebwaffen oder Schwerter

Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Foxfire hat geschrieben: 24.01.2021 14:55 Starke Fokussierung auf eine Waffengattung finde ich bei den meisten Konzepten störend. Irgendwie ist es peinlich wenn mein Talentwert Schwerter:16 Krieger wirklich nur das kann und ohne Schwert absolut unfähig ist.
Das ist ja vor allem der Charme von Schwertgesellen. Krieger sind von der Lore her die, die mt vielen Wafen umgehen.

In der (Spieltisch-)Realität ist es schlicht eine Frage der Abenteuerpunkte.
In DSA5 ist das zwar bei Hiebwaffen und Schwertern identisch, aber die Frage des TE ist insofern sinnvoll, als dass er vllt. noch was anderes als Kampftalente steigern möchte und somit schauen muss, wo sich die AP am besten lohnen.
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Purrton
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Hiebwaffen oder Schwerter

Ungelesener Beitrag von Purrton »

Skalde hat geschrieben: 26.01.2021 09:58 In DSA4 konnte man das auch ohne eine spezielle SF mit einer Optionalregel: Wenn man mit einem Streitkolben oder einer vergleichbaren Waffe 20 TP oder mehr auf einen Schlag anrichtet, steigt die BE einer gegnerischen Rüstung (natürlich nur einer starre Rüstung aus Stahl, Holz oder Leder) um einen Punkt. Mit der Talentspezialisierung Grobschmied (Rüstungsbau) konnte man diesen Effekt schon mit einem 15 TP-Treffer erzielen. Etwas ähnliches könntest du auch als Hausregel in DSA5 implementieren. Vorzugsweise mit niedrigeren TP-Werten, da es mit dem neuen Kampfsystem kaum möglich ist, 20 TP auf einmal rauszuhauen.
Das könnte tatsächlich eine brauchbare Hausregel sein. Mit Hiebwaffen den Gegner bewegungsunfähig kloppen :)

Trotzdem schade, dass das bestehende Regelsystem die Waffenarten nicht ausreichend balanced.

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Grumbrak
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Ungelesener Beitrag von Grumbrak »

Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 02.02.2021 19:13 In DSA5 ist das zwar bei Hiebwaffen und Schwertern identisch, aber die Frage des TE ist insofern sinnvoll, als dass er vllt. noch was anderes als Kampftalente steigern möchte und somit schauen muss, wo sich die AP am besten lohnen.
Was? Fast hätte sich der alte Ork an seinem Kinderbraten verschluckt... Seit wann ist das gleich?
http://ulisses-regelwiki.de/index.php/gruufhai-2h.htmlGruufhai: Die Manöver Wuchtschlag und Hammerschlag sind um 2 erleichtert.

Das mein Freund, ist Orkische Schmiedekunst! Das kann kein Schwert.
Purrton hat geschrieben: 05.02.2021 11:13 Das könnte tatsächlich eine brauchbare Hausregel sein. Mit Hiebwaffen den Gegner bewegungsunfähig kloppen
Gibt es schon:
http://ulisses-regelwiki.de/index.php/e ... er-2h.html Eisenhuetter Kriegshammer (Zweihandhiebwaffe): "[...]Das Manöver Wuchtschlag (oder ein Manöver, für das der Wuchtschlag eine Voraussetzung ist) kann Platten- und Gestechrüstungen verbeulen. Für jeweils 12 volle erlittene TP erleidet der Träger eine kumulative Erschwernis von –1 auf AT, Verteidigung und GS [...]" Bei W+6 und +TP (KK14) kann man mit KK16 und Wuchtschlag I schon 1W+10 in 83 % die Rüstung verbeulen...

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Der wichtigste Unterschied (zumindest wars bei 4.1 so) zwischen Hiebwaffen und Schwertern ist, dass es einige Gegner gibt, die nur mit Schneiden verletzt werden können, andere, die nur mit "Schmetterschaden" ordentlich zu verletzen sind. Weiß aber nicht, ob das bei 5 auch noch so ist und grad zu faul zum Nachlesen, weil auf Arbeit ;)

Wenn du dem Skelett gegenüberstehst, ist so nen Hammer deutlich geiler, als nen Schwert. Selbes bei Gargylen oder Golems
Wenn die irgendwelchen Schleimen oder so nem Zeug gegenüberstehst, hilft dir ne Axt oder nen Hammer kaum weiter.

(Und ja... ich hab den 5000 AP-Axtkämpfer schon mal fast mit ner Riesenamöbe gekillt, weil der eben nur Hiebwaffen und Zweihandhiebwaffen konnte)
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Purrton
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Ungelesener Beitrag von Purrton »

Gibt es schon:
http://ulisses-regelwiki.de/index.php/e ... er-2h.html Eisenhuetter Kriegshammer (Zweihandhiebwaffe): "[...]Das Manöver Wuchtschlag (oder ein Manöver, für das der Wuchtschlag eine Voraussetzung ist) kann Platten- und Gestechrüstungen verbeulen. Für jeweils 12 volle erlittene TP erleidet der Träger eine kumulative Erschwernis von –1 auf AT, Verteidigung und GS [...]" Bei W+6 und +TP (KK14) kann man mit KK16 und Wuchtschlag I schon 1W+10 in 83 % die Rüstung verbeulen...
Aber leider nur für Zweihandhiebwaffen. Scheinbar gibt es dann keine (für mich) befriedigende Lösung, die Einhandhiebwaffen von Schwertern abhebt (abgesehen vom Preis).
Man könnte vielleicht sonst einfach die Regeln vom Eisenhütter Kriegshammer auf alle Hiebwaffen übertragen. Man nimmt dadurch keiner anderen SF etwas weg oder macht sie überflüssig und es ist auch nicht zu stark, da man ja erst auf die 12 TP kommen muss. Aber es gibt den Hiebwaffen einen netten Effekt, der es den Helden vielleicht etwas schmackhafter macht auf ein Schwert zu verzichten.

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Skalde
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Ungelesener Beitrag von Skalde »

Es gibt inzwischen ja auch Regeln dafür, wie effektiv welche Waffentypen gegen bestimmte Rüstungen sind. Der Reiterharnisch schützt z. B. mit RS 6 gegen Pfeile, Schwerter und Säbel, gegen Hieb- und Kettenwaffen aber nur mit RS4. Schwerter und Dolche wiederum ignorieren einen RS-Punkt bei einem Gambeson. Da kann ein erfahrener Kämpfer also im Vorfeld durchaus überlegen, mit welcher Waffe er diesen Kampf bestreiten will, sofern er mehrere Kampftechniken gleich gut beherrscht.

Was ich ein wenig zwiespältig sehe. Einerseits mag ich diese Form von Simulationismus, andererseits war das letzte, was dieses Kampfsystem gebraucht hat, noch mehr Regeln. :censored:
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Marty mcFly
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Ungelesener Beitrag von Marty mcFly »

Skalde hat geschrieben: 05.02.2021 17:39 Da kann ein erfahrener Kämpfer also im Vorfeld durchaus überlegen, mit welcher Waffe er diesen Kampf bestreiten will, sofern er mehrere Kampftechniken gleich gut beherrscht.
Ja, hatte ich auf der 1. Seite auch schonmal erwähnt ;) Allerdings nutzt einem das auch nur was, wenn der Spielleiter den NSCs auch solche speziellen Rüstungen gibt. Und wie du richtig sagst: Noch mehr Sonderregeln machen es nicht leichter. Für einen Spieler sind so Waffenvorteile / Nachteile (bzw. Rüstungsvorteile / Nachteile) ja ganz interessant. Aber als SL hat man schon genug um die Ohren, als dass man in einem Kampf mit mehreren Beteiligten auch noch an solche Sonderregeln denkt ^^

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Foxfire
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Hiebwaffen oder Schwerter

Ungelesener Beitrag von Foxfire »

@Vasall
Die Garethbox empfiehlt für die Erstellung eines solchen Chars unter anderem Handwerksproffession + Breitgefächerte Bildung: Schwere Infanterie oder Reiterei.
Besitze die Gareth Box nicht, ich bin bisher davon ausgegangen das man sich von der Wehrpflicht freikaufen kann.
Falls ein Adeliger seine Leibeigenen nicht zum Waffendienst rufen wollte; meist Aufgrund von Einnahmen oder speziellen Kenntnissen der "Wehrpflichtigen"; konnte er Söldner oder einfach direkt Geld/Waren an seinen Lehnsherren schicken.
Da es in DSA ja recht viele Söldner gibt bin ich per se davon ausgegangen das auch Bürger einen bezahlten "Ersatzmann" oder Geld schicken können.
Stolz und Wehrhaftigkeit sind ja schön und gut aber alleine das Zeitinvestment und auch die Gefahr für Leib und Leben sollten doch die meisten "Pfeffersäcke" abschrecken.

Deshalb haben ; bei mir zumindest ; nur wenige reiche Kaufleute oder Handwerker wirklich Waffentraining.
Im Horasreich gab es doch sogar professionelle Duellanten die als Champion kämpfen oder erinnere ich mich da falsch?

Gorilla94
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Ungelesener Beitrag von Gorilla94 »

Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 02.02.2021 19:13 In der (Spieltisch-)Realität ist es schlicht eine Frage der Abenteuerpunkte.
In DSA5 ist das zwar bei Hiebwaffen und Schwertern identisch, aber die Frage des TE ist insofern sinnvoll, als dass er vllt. noch was anderes als Kampftalente steigern möchte und somit schauen muss, wo sich die AP am besten lohnen.
Das. Genau das. Mein völlig von Ballistik besessener DSA5-Zwergenhandwerker, der außer Armbrust und etwas Raufen absolut alles an Kampf auf 6 hat, sollte Flufftechnisch natürlich auch mit einem Bogen, Wurfwaffen und einer Einhandhiebwaffe (Schmied und so) mehr reißen können als der nächste 0815-Stadtmensch... Aber so ziemlich niemand wird z.B. an den Eigenschaften oder Berufsgeheimnissen sparen oder einen tatsächlich bemerkbaren Vorteil streichen, um eine Fähigkeit zu pushen, die er wirklich garantiert niemals einsetzen wird.

Vasall
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Ungelesener Beitrag von Vasall »

Foxfire hat geschrieben: 05.02.2021 20:18 Falls ein Adeliger seine Leibeigenen nicht zum Waffendienst rufen wollte; meist Aufgrund von Einnahmen oder speziellen Kenntnissen der "Wehrpflichtigen"; konnte er Söldner oder einfach direkt Geld/Waren an seinen Lehnsherren schicken.[...]
Sich von der Waffenpflicht frei zu kaufen ist eine Option, die besteht, aber im Mittelreich eher die Ausnahme bildet. Im Horasreich kommt es häufiger vor, dass z.B. eine ganze Grafschaft befreit wird, weil hier auch die Condottiere ein entsprechendes Geschäftsmodell anbieten. Söldner sind ansonsten Mangelware, wobei immer welche irgendwo aufploppen, wenn ein Autor welche für sein Abenteuer benötigt.

Aber generell gilt was der Aventurische Almanach beschreibt:
Alle Freien und Adligen unterliegen der Waffenpflicht. Ruft ihr Lehnsherr den Heerbann aus, müssen sie unter seinem Befehl Dienst an der Waffe leisten. Sie werden auch Waffentreue genannt und bilden das Rückgrat der aventurischen Kriegsführung. Unfreie dürfen im Mittelreich nur dann bewaffnet werden, wenn ein Provinzherr oder ein Kirchenfürst die Landnot ausruft.
Wichtig ist auch der letzte Absatz.
Das wird von Spielleitern und Abenteuerautoren oft durcheinander gebracht. Die Unfreien in der Landwehr sind auch im Alltag generell nicht bewaffnet und damit nicht rechtsfähig und dürfen nur in Notzeiten herangezogenn und bewaffnet werden; und oft folgt daraus die Freiheit für sie. Diese sind schlecht bewaffnet und trainiert (wobei es auch hier oft Ausnahmen, wie einige Ministeriale gibt) und sind daher nicht zu verwechseln mit den Waffentreuen, den Freien, Soldaten und Rittern im Heerbann, die auch oft zur Landwehr gerechnet werden, aber eben mitunter professionelle Ritter und Soldaten sind. Das Gros der Freien kämpft als leichtes Fußvolk, Schützen oder auch als Berittene und sie bilden das Rückgrat der Heere.

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