In WdZ S 13 steht folgendes:
Das liest sich für mich sehr stark nach "nach einer Aktion kann man jeden Zauber während der Zauberdauer abbrechen"Optional: Zauber abbrechen
Ein Held mit ZfW 14+ kann etwa nach der Hälfte der Zauberdauer
bemerken, dass seine Zauberprobe misslingen wird und den Spruch
abbrechen, um sich einer anderen Tätigkeit zuzuwenden; er verliert
jedoch auf jeden Fall eine Aktion. Diesen Zeitpunkt können Sie ein
wenig nach vorn oder hinten verschieben: Grobe Schnitzer merkt
man fast sofort, ein Scheitern an einer um einen Punkt zu hohen MR
vermutlich erst am Ende der Zauberdauer. Ein Held mit der Sonderfertigkeit
Zauberkontrolle bemerkt unabhängig von seinem ZfW
bereits nach einer Aktion, ob sein Zauber gelingen wird oder nicht.
Das macht auch durchaus Sinn.
Jetzt gibt es aber zwei Lager (wie ich das im Kopf hatte). Die einen, die sagen,
- "erkennen ja, abbrechen nein, weil sonst macht Meisterliche Zauberkontrolle 1 keinen Sinn."
Zitat:Der Zaubernde kann jeden von ihm gesprochenen Spruch in der
letzten Aktion der Spruchdauer freiwillig abbrechen, wenn ihm
das Ergebnis nicht gefällt (z.B., weil er zu wenig ZfP* für einen
gewünschten Effekt übrig behält).
- "erkennen ja, abbrechen auch ja, weil Zauberkontrolle unsinnig ist und das bedeutet würde, dass man ab dem start eines Zaubers gezwungen wäre, seinen eigenen Zauber durch zu führen, egal was man versucht, was unintuitiv ist
Beide Lager haben einen Punkt. Aber wie handelt ihr das ab?
Wir haben bisher gesagt, dass man Zauber immer abbrechen kann, aber halt erst weiß, ob der spruch gelingt, wenn er durch geht.
Das erlaubt dann aber auch ein "ok Gegner schon tot, ich spar mir die halben Kosten und breche ab"
Aber so ganz zufrieden (weil es Meisterliche Zauberkontrolle 1 100% nutzlos macht) sind wir nicht damit, aber es erscheint uns das logischste und fairste. MZK1 wird damit aber komplett übergangen.