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Was steht im Codex Albyricus?

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Eloquent Erlenfold
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Eloquent Erlenfold »

Hallöle,
Ich hätte eine einfache Frage: Was steht eigentlich im Codex Albyricus? Den groben Inhalt kenne ich schon, mich würde aber interessieren was dort konkret im Hinblick auf Rüstungs- und Waffenbeschränkungen steht. Mir fällt immer auf, dass hier und dort mal konkrete Anweisungen genannt werden aber nie was denn alles darin steht unabhängig von dem aktuell diskutierten Härtefall.
Also:
-Was darf der Magier für Rüstungen tragen, wie müssen sie ausschauen, was muss man beachten?
-Welche Waffen darf der Magier tragen? Stäbe, wenn ja welche? Schwerter wenn ja wie lang? Kriegshämmer wenn ja wie schwer? usw :wink:
-Wenn er sich nicht daran hält, welche Strafen würden drohen? Vorausgesetzt jemand versucht tatsächlich den Magier zu bestrafen, was ja jetzt wirklich die wenigsten machen werden.

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Leta
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Leta »

Ich empfehle das entsprechende Kapitel aus dem WdZ(Seite 297f). Das beantwortet nicht alle Fragen aber einen Teil.
Zuletzt geändert von Leta am 08.02.2020 20:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Eloquent Erlenfold
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Eloquent Erlenfold »

Bin reiner DSA 5 Spieler und obwohl ich die Regeln kenne, habe ich keine DSA 4 Bücher. DSA 5 gibt zwar manche Hinweise aber nichts richtiges. Deswegen frage ich hier.
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Leta
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Leta »

Oh Sorry. Die entsprechende Ingame Passage gibt es leider nicht in der Magische Bibiothek.

Im Endeffekt sind verboten blanke Waffen über 3 Spann Länge, Hiebwaffen über 2,5 Stein, Schusswaffen mit über 2,5 Spann Bogenlänge.

Bei den Strafen werden vor allem folgende erwähnt:
Disvocatio
Disliberatio
Expurgico
Wobei ich Ermahnungen, Geldstrafen und Strafarbeiten durchaus auch als Option für kleinere vergehen sehen würde.

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Denderajida_von_Tuzak
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Steht das wirklich nicht im DSA5-Regelwerk? So grob gab es das glaub ich schon zu DSA2-Zeiten.

Erlaubte Rüstungen bestehen aus Stoff oder ungehärtetem Leder (Iryan war glaube ich erlaubt, ein Lederharnisch nicht). Wenn ich mich richtig erinnere, war es zu DSA3-Zeiten theoretisch nicht ausgeschlossen, eine Rüstung aus Holz oder Knochen zu tragen, in DSA4 dann schon.

Klingenwaffen dürfen im Normalfall nicht länger sein als 2 Spann (ca. 50 cm), mit der Ausnahme von Magierflorett und Magierdegen.

Hiebwaffen dürfen nicht schwerer sein als 2,5 Stein, glaube ich; ganz sicher bin ich mir aber nicht, und es kann auch sein, dass es noch eine zweite Begrenzung gab (Magierstab mit Kugel obendrauf ist okay).

Stäbe sind erlaubt (die zählen ja eh nicht als Waffen); standesgemäß ist natürlich nur ein Magierstab.

An Schusswaffen dürften alle Bögen und schweren Armbrüste verboten sein (das hing von der Bogenlänge ab), Schleudern, leichte Armbrüste und Ballestrinas waren tendenziell erlaubt.

Was passiert, wenn ein GM dagegen verstößt, hängt von der Gilde ab, zu der er gehört (die weißen sind da strenger), von der Gegend (im MR und im Horasreich eher streng, anderswo eher nicht, wenn der CA dort überhaupt gilt) und den äußeren Umständen (wenn du dauerhaft eine Waffe trägst, wird das eher geahndet, wenn du während eines Kampfes eine herumliegende CA-inkonforme Waffe aufgreifst und verwendest, eher nicht).

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Skalde
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Skalde »

Wenn ein Magier unangemessen gekleidet oder bewaffnet in einer Stadt auftaucht und ein anderer Magier ihn sieht, kann der ihn durchaus vor dem Gildentribunal anklagen. Da kommt es dann stark auf die Gilde an, wie die verfahren. Die Bruderschaft der Wissenden sieht vieles wohl eher lax, die Weißen drohen vermutlich schon mit Disliberatio, wenn einer der Ihren in Lederkleidung gesehen wird. Die Beschwerde reicht man vermutlich bei der nächsten Akademie der entsprechenden Gilde ein - wenn ein Schwarzmagier in Nordtobrien mit Zweihänder und Armbrust rumläuft, kann es also ein paar Monate dauern, bis seine Gilde die Anzeige erhält. Das heißt, falls sich überhaupt jemand die Mühe macht, die Beschwerde über einen solchen Bagatellverstoß nach Mirham zu schicken. In einer Akademiestadt kann es aber direkt Ärger geben.
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Rasputin
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Rasputin »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 08.02.2020 21:16 (Iryan war glaube ich erlaubt, ein Lederharnisch nicht)
Richtig, die andere Lederrüstung ist die Krötenhaut. Die ist auch erlaubt aber unpraktisch weil sie 1 Metall-Be hat.
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Dragenreyter
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Dragenreyter »

Wäre ja wirklich praktisch, wenn sich mal jemand die Mühe machen würde, eine ausführlichere Spielhilfe zum CA zusammenzustellen.
Gerade ein solch zentrales Gesetzeswerk für Gildenmagier wäre sehr hilfreich dabei, diese standesgemäss korrekt zu spielen.

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Rasputin
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Rasputin »

Die Geweihten haben auch ihre Vademecums. Ein Codex würde Gildenmagiern echt weiterhelfen.
Anscheinend kapiert ihr es alle nicht. Ich bin hier nicht mit euch eingesperrt, ihr seid hier mit mir eingesperrt!

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Skalde
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Skalde »

@Dragenreyter Ich finde, die Texte aus der magischen Bibliothek und die Sachen aus dem WdZ reichen in den meisten Fällen.
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Gregorey
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Gregorey »

Im Grundregelwerk steht doch was dazu S.365:
"Neben ihrem Stab und ihrem Dolch dürfen Gildenmagier keine andere Waffe tragen, außer sie haben eine besondere Erlaubnis ihrer Gilde erhalten, einen sogenannten Dispens. Dieser wird so gut wie nie ausgestellt, außer bei der Akademie Schwert & Stab zu Gareth.

Rüstungen sind ebenfalls verboten, allenfalls ein Gambeson ist gestattet, mehr aber auch nicht."


Und in den jeweiligen Rüstkammer wird beim der Magierdegen erwähnt "Im Gegensatz zu den meisten anderen Waffen, ist ein solcher Magierdegen jedoch kein explizites Werkzeug der Gewalt, im Gegenteil: die Fechtkunst gilt in vielen Magiergildenvor allem als körperlicher Ausgleich zur überwiegend geistigen Arbeit des Magiestudiums und hat in dieser Funktion eine lange Tradition."

Dazu in der Rüstkammer der Streitenden Könogreiche beim Hirschfänger: "Besonders in der Andergaster Magierschaft ist die Waffe verbreitet,
wird sie vom strengen Codex Albyricus doch gerade noch gestattet."

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Denderajida_von_Tuzak
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

Ziemlich viel ist unter Codex_Albyricus gesammelt, sogar mit Seiten, wo Passagen zu welcher Frage zu finden sind.

Das Grundregelwerk scheint da ziemlich unvollständig zu sein. Bethana hat ebenfalls einen grundsätzlichen Waffendispens (der auch beim Gildenwechsel der Akademie rüber genommen wurde), und die Thorwaler dürfen explizit ihre Runaskraja führen... und dann gibt es noch Dispense für Einzelpersonen bzw. bestimmte Ämter (z.B. das Oberhaupt des ODL, zu dessen Amtsinsignien ein Zweihänder gehört).

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Skalde
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Skalde »

Das an Beschwörungs-und Antimagieschulen übliche Bannschwert fehlt bei der Aufzählung im GRW auch. Vielleicht kommt da in Aventurische Magie 17 oder Rüstkammer der Weißen Gilde noch was. :dunkelheit:
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Gregorey
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Gregorey »

Skalde hat geschrieben: 08.02.2020 22:32 Das an Beschwörungs-und Antimagieschulen übliche Bannschwert fehlt bei der Aufzählung im GRW auch. Vielleicht kommt da in Aventurische Magie 17 oder Rüstkammer der Weißen Gilde noch was. :dunkelheit:
Nö, das gibt es schon seit Magie 1. Aber nur Schwert&Schild zu Gareth hat automatisch bei DSA 5 das Dispens dafür ( bei der Beschreibung der Profession)

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Denderajida_von_Tuzak
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

wobei das Bannschwert in DSA3 und DSA4 meist ein Kurzschwert, Langdolch oder schwerer Dolch war - und die sind alle CA-Konform. Bei normalen Schwertern (1W6+4-Waffen) sind die Bindungskosten sogar höher als in der Standardversion des Rituals angegeben.

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Eloquent Erlenfold
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Was steht im Codex Albyricus?

Ungelesener Beitrag von Eloquent Erlenfold »

Erstmal danke für die vielen Antworten, ich würde mich zwar als guten Regelkenner der 5. Edition bezeichnen aber da habe ich wirklich einiges übersehen. Schockiert hat mich vor allem, dass in dem Beschreibungstext zum Codex in der Rüstkammer keine einzigen Dinge stehen was denn da drin steht.

Zusammenfassend sieht es dann so aus:
-Neben dem Magierstab (mit eventueller Kugel vorne dran) dürfen Magier nur Klingenwaffen bis 2 Spann (50 cm) oder oder leichte Hiebwaffen führen.
-Bögen die man tatsächlich verwenden könnte sind grundsätzlich verboten, schwere Armbrüste auch. Leichte Armbrüste sind aber absolut in Ordnung
-Rüstungen sind bis RS 2 in Ordnung wobei je nach Verarbeitung es auch einzelne RS 3 Rüstungen gibt die erlaubt sind.

Ausnahmen sind:
-Grundsätzlich haben Abgänger der Schwert & Stab Akademie und der des vollendeten Kampfes zu Beethana einen Dispens zum tragen schwererer Waffen
-Manche Würdenträger und Höhergestellte können ebenfalls einen solchen Dispens bekommen.
-Thorwaler dürfen ihre Skraja führen
-Magierflorette dürfen auch länger sein als 2 Spann, werden aber eigentlich nicht zum Kämpfen verwendet.
-Bannschwerter gehen möglicherweise auch

Ich denke das mit der Spielhilfe von Community seite wird schwierig weil sich doch so viel wiederspricht. Es bräuchte wirklich was offizielles.
Rasputin hat geschrieben: 08.02.2020 21:53 Die Geweihten haben auch ihre Vademecums. Ein Codex würde Gildenmagiern echt weiterhelfen.
Das fehlt mir tatsächlich auch. Wenn schon denn schon. Und Magier sind meiner Meinung nach sowieso viel interessanter als Geweihte :dunkelheit:
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Ungelesener Beitrag von Leta »

Ein Spann sind aventurisch 10 Finger oder irdisch 20cm. Magierwaffen mit Klinge müssen kleiner als 3 Spann also 60cm sein.

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Skalde
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Ungelesener Beitrag von Skalde »

Eloquent Erlenfold hat geschrieben: 09.02.2020 08:56 Bannschwerter gehen möglicherweise auch
Aber auch nur, wenn sie nicht länger als drei Spann sind - oder man sein Magierflorett als Bannschwert verzaubert. Zumindest in der 4. Edition war das noch so.

Da Wurfwaffen nicht reglementiert sind, darf der Magier aus Sinoda z. B. auch seinen Diskus mitführen.
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Ungelesener Beitrag von Xoltax »

Es gibt auch eine inoffizielle spielhilfe zum Codex. Hab zumindest eine auf meinem PC.

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Dragenreyter hat geschrieben: 08.02.2020 21:47 Wäre ja wirklich praktisch, wenn sich mal jemand die Mühe machen würde, eine ausführlichere Spielhilfe zum CA zusammenzustellen.
Gerade ein solch zentrales Gesetzeswerk für Gildenmagier wäre sehr hilfreich dabei, diese standesgemäss korrekt zu spielen.
BGB-Aventurica? Ernsthaft?
Rasputin hat geschrieben: 08.02.2020 21:53 Die Geweihten haben auch ihre Vademecums. Ein Codex würde Gildenmagiern echt weiterhelfen.
Die meist losgelöst vom Rest der Spielwelt geschrieben sind und die Erfordernisse der Praxis außen vor lassen. Innerweltlich wie von einem weltfremden Schreiberling, der nie aus seiner Klosterzelle rausgekommen ist, verfasst, so zumindest der Eindruck welche die Rondra- und Praiosversion bei mir hinterlassen hat.

@Thema:
Die schriftliche Verfassung der Magiergilden gibt es seit Jahrhunderten, die dürfte inzwischen jede Absurdität abdecken. Ob und was man davon thematisieren will, könnte man zum Beispiel vom Nachteil Verpflichtungen abhängig machen.
Auch wenn die Schwarzen, warum auch immer, auf diese Gesetze nichts geben, wie auch immer sie damit durchkommen, müssen sie für die Weißen und Grauen doch hinreichend praxisnah gestaltet sein.

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Leta
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Ungelesener Beitrag von Leta »

Na'rat hat geschrieben: 09.02.2020 12:18 Innerweltlich wie von einem weltfremden Schreiberling, der nie aus seiner Klosterzelle rausgekommen ist, verfasst, so zumindest der Eindruck welche die Rondra- und Praiosversion bei mir hinterlassen hat.
Die "Schreiberlinge" waren vermutlich noch nie in dem Aventurien wie du es dir vorstellst. Aber das Problem gibt es ja häufiger.

@Thema
Ich finde ja das die Stellen im WdZ eigentlich ausreichend sind. Es gibt eine gewisse Grundlage und ausreichend Spielraum um die Umsetzung den eigenen Vorstellung bzw. der Vorstellung der eigenen Gruppte anzupassen.

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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Leta hat geschrieben: 09.02.2020 16:52Ich finde ja das die Stellen im WdZ eigentlich ausreichend sind. Es gibt eine gewisse Grundlage und ausreichend Spielraum um die Umsetzung den eigenen Vorstellung bzw. der Vorstellung der eigenen Gruppte anzupassen.
Richtig, die Passagen aus WdZ sind absolut ausreichend.
Allerdings spielt unser guter "Eloquent Erlenfold" DSA5 und offenbar hat man sich dort die IG-Texte gespart...
Irgendwie scheint mit jeder Edition weniger IG-Text vorhanden zu sein... Sehr sehr sehr schade.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.

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Satinavian
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Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Skalde hat geschrieben: 08.02.2020 22:32 Das an Beschwörungs-und Antimagieschulen übliche Bannschwert fehlt bei der Aufzählung im GRW auch. Vielleicht kommt da in Aventurische Magie 17 oder Rüstkammer der Weißen Gilde noch was. :dunkelheit:
Das Bannschwert war in allen bisherigen Versionen üblicherweise ein traditionelles Kurzschwert, für das es keinen Dispens brauchte. In DSA4 gab es zwar auch Regeln zum Verzaubern längerer Waffen, aber die haben nicht den Dispens umgangen.

Wenn man nicht also ein Schwert- und Stabler ist, verzaubert man eine von den kleineren Waffen, die einem sowieso erlabut sind.

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Advocatus Diaboli
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Ungelesener Beitrag von Advocatus Diaboli »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 08.02.2020 21:16 Wenn ich mich richtig erinnere, war es zu DSA3-Zeiten theoretisch nicht ausgeschlossen, eine Rüstung aus Holz oder Knochen zu tragen, in DSA4 dann schon.
Wo steht das? Ich dächte, Holz und Knochen wären immer noch erlaubt.
Regeln sind dazu da, dass man nachdenkt, bevor man sie bricht. // 92% MA, 63% ST, 58% TT, 50% PG

( o _
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V_/_

~ Boronskuttentaucher sind toll <3 ~

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Ungelesener Beitrag von Gerwulf_Treublatt »

Advocatus Diaboli hat geschrieben: 10.02.2020 13:09 Wo steht das? Ich dächte, Holz und Knochen wären immer noch erlaubt.
WdS 296
Im Bereich der Rüstungen sind untersagt “Rüstungen von Metall oder gehärtetem Leder oder Horn oder Holz, gleich an welchem Körperteil”. Interessant ist der letzte Halbsatz, der den bisherigen, bisweilen umstrittenen Begriff der Corpuswehr ablöst.
Sirdon Kosmaar kommentiert 1023 BF die neueste Fassung des CA, die auf das Jahr 1022 BF datiert ist.

Dragenreyter
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Ungelesener Beitrag von Dragenreyter »

Advocatus Diaboli hat geschrieben: 10.02.2020 13:09 Wo steht das? Ich dächte, Holz und Knochen wären immer noch erlaubt.
Nicht wirklich. Holz und Knochen sind zwar mögliche Rüstungsmaterialien, weil kein Bann des Eisens, aber für Gildenmagier ist laut CA alles über einem Gambeson/Stoffrüstung/Lederharnisch verboten, inklusive Horn, Knochen und ähnlichen harten Materialien organischen Ursprungs die zum Rüstungsbau geeignet wären. Und selbst Lederharnische aus gehärtetem Kochleder sind verboten bzw. nur mit Dispens erlaubt. Kurz gesagt: sämtliche Materialien die steifer und härter sind als Stoff oder weiches Leder sind prinzipiell nicht erlaubt.

Natürlich könnte sich der findige Magier einfach eine Rüstung im Stile einer Brigantina/Fünflagenharnisch machen, wo die Horn/Knochen/Hartlederplättchen unter Stoff verborgen sind und kaum auffallen. Das dürfte zumindest bei oberflächlicher Prüfung druchgehen.

Besonders interessant: eine Tuchrüstung (historisch Linothorax genannt) besteht aus mehreren miteinander verleimten Lagen (Leinen)Stoffs und ist mitunter vergleichsweise flexibel, bietet aber hervorragenden Rüstungsschutz. https://www.youtube.com/watch?v=0ERSx1o8wwk
https://www.youtube.com/watch?v=4qyGge-laQY
Das Ganze fungiert ähnlich wie eine Art antiker Kugelsicherer Weste. Geschickt gemacht und verarbeitet könnte man mit entsprechend stabileren Stoffen (dicke Seide etc.) eine sehr stabile und bequeme Rüstung mit gutem Rüstungsschutz herstellen, die äusserlich kaum von einer normalen Robe oder einem Mantel zu unterscheiden wäre. Was irgendwie bei DSA ohnehin fehlt, ist ein besonders hochwertiger Stoff als besseres Material für Stoffrüstungen aller Art, so wie es Toschkril und Endurium für Metallrüstungen und Iryanleder und Drachenleder für Lederrüstungen gibt.

Eventuell liesse sich auch eine alchemistische und damit Albyricus konforme Imprägnierung für Gewebestoffe entwickeln, welche deren RS erhöht?


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