DSA4 Mächtigkeit des Agribaal
Mächtigkeit des Agribaal
Liebe DSA-Forengemeinde,
nach langer Absenz wende ich mich nochmal wieder mit gleich mehreren Fragen zum DSA 4.1 Regelwerk in Sachen "Agribaal" an euch. Suchfunktion, Google etc. habe ich schon intensiv bemüht, aber bislang keine wirklich treffende Antwort auf meine Fragen erhalten.
Zum ersten: Ich denke mir schon den ganzen Tag den Kopf darüber heiß, wie es sich mit der Dienstdauer des Agribaal verhält. Grundsätzlich muss ich einen Dämon doch binden, damit er länger als bis zum nächsten Sonnenaufgang bleibt. Unter den Diensten des Agribaal ist der Dienst "Bindung" jedoch nicht aufgeführt. Er würde also als Sonderdienst gelten, weil der Dienst "Bindung" nicht ausdrücklich unter den "Möglichen Diensten" des Agribaal aufgeführt ist. Was bedeutet das für die Dienste des Agribaal? Muss ich den Dämon für den Dienst Artefaktbeseelung zunächst noch für 1 Jahr oder länger binden? Für die Dienste "Hilfszauberei" und auch für den Besessenheitdienst (Waffen) könnte ich das ja noch verstehen. Aber für die Artefaktbeseelung? Und was bedeutet das dann im Falle einer Bindung an Person oder Ort; wäre das Artefakt dann nicht durch die Nähe zu Bindungsperson bzw. -ort abhängig? Muss ich für den Dienst Artefaktbeseelung also noch extra Bindungskosten aufbringen?
Zum zweiten: Vielleicht gibt es auch keine klare Antwort darauf, vielleicht ist das gar nicht verregelt und die einzige Antwort darauf wird sein "Meisterentscheid". Vielleicht gibt es aber zumindest ne Richtschnur an die man sich halten kann: Wie mächtig ist die Zauberwirkung des Agribaal, wenn er Artefakte beseelt und somit für den Beschwörer ein Artefakt erschafft, ohne das der irgendetwas von Artefakterschaffung verstehen muss? Es ist ja festgelegt, welche Merkmale (und damit welche Zauber) der Agribaal in Artefakte einbinden kann. Außerdem ergibt sich aus der Errechnung der Dienstkosten (Arcanovi-Zuschlag + Arcanovi-ZfP*) in AsP das Ausmaß der grundsätzlichen Macht und Art des Artefaktes an und für sich, also Ladungsbasierter Spruchspeicher oder Matrixgeber, Anzahl der Ladungen und Stapelungen usw. Was jedoch nicht geregelt ist, ist jedoch die Stärke der wirkenden Sprüche. Wie viele ZfP* des wirkenden Spruches kommen zum tragen. Wie lange wirkt der Zauberspruch, mit welcher Stärke? Ich hätte es ja verstanden, wenn der Beschwörer die Spruchkosten, den Probenzuschlag und/oder die ZfP* des wirkenden Spruches ebenfalls als Teil der Dienstkosten in AsP bezahlen müsste. Nur nach offiziellen Errata zum Wege der Achemie ist genau dies nicht der Fall.
Bei anderen Dämonen, z. B. dem Uridabash, Xamanoth, oder dem Arjunoor (um nur ein paar einzelne gehörnte Dämonen zu nennen) ist der ZfW eines Zauberspruches ausdrücklich in den Werten des Dämons mit angegeben. Beim Agribaal ist das nicht der Fall (so etwa wie z. B. "beherrscht alle Zauber der Merkmale [...] auf einem ZfW von XY"), das ist im WdZ ja reichlich flach gehalten. Im WdA ist dazu auch nichts weiter gesagt und im Tractatus contra Daemones ist der Agribaal gar nicht aufgeführt. Was kann der Dämon nun genau, bzw. in welchem Maße? Gibt es einen Schätzwert (z. B. aufgrund der Anzahl seiner Hörner) wie hoch sein ZfW in den Zaubern der einzelnen Merkmale wäre? Gerade für Probenzuschläge aus Zaubervarianten wäre das ja nicht ganz unwichtig.
Kann mir hier jemand zumindest ein paar meiner Fragen zu diesem Thema beantworten? Ich bedanke mich schonmal ganz herzlich im Vorraus!
nach langer Absenz wende ich mich nochmal wieder mit gleich mehreren Fragen zum DSA 4.1 Regelwerk in Sachen "Agribaal" an euch. Suchfunktion, Google etc. habe ich schon intensiv bemüht, aber bislang keine wirklich treffende Antwort auf meine Fragen erhalten.
Zum ersten: Ich denke mir schon den ganzen Tag den Kopf darüber heiß, wie es sich mit der Dienstdauer des Agribaal verhält. Grundsätzlich muss ich einen Dämon doch binden, damit er länger als bis zum nächsten Sonnenaufgang bleibt. Unter den Diensten des Agribaal ist der Dienst "Bindung" jedoch nicht aufgeführt. Er würde also als Sonderdienst gelten, weil der Dienst "Bindung" nicht ausdrücklich unter den "Möglichen Diensten" des Agribaal aufgeführt ist. Was bedeutet das für die Dienste des Agribaal? Muss ich den Dämon für den Dienst Artefaktbeseelung zunächst noch für 1 Jahr oder länger binden? Für die Dienste "Hilfszauberei" und auch für den Besessenheitdienst (Waffen) könnte ich das ja noch verstehen. Aber für die Artefaktbeseelung? Und was bedeutet das dann im Falle einer Bindung an Person oder Ort; wäre das Artefakt dann nicht durch die Nähe zu Bindungsperson bzw. -ort abhängig? Muss ich für den Dienst Artefaktbeseelung also noch extra Bindungskosten aufbringen?
Zum zweiten: Vielleicht gibt es auch keine klare Antwort darauf, vielleicht ist das gar nicht verregelt und die einzige Antwort darauf wird sein "Meisterentscheid". Vielleicht gibt es aber zumindest ne Richtschnur an die man sich halten kann: Wie mächtig ist die Zauberwirkung des Agribaal, wenn er Artefakte beseelt und somit für den Beschwörer ein Artefakt erschafft, ohne das der irgendetwas von Artefakterschaffung verstehen muss? Es ist ja festgelegt, welche Merkmale (und damit welche Zauber) der Agribaal in Artefakte einbinden kann. Außerdem ergibt sich aus der Errechnung der Dienstkosten (Arcanovi-Zuschlag + Arcanovi-ZfP*) in AsP das Ausmaß der grundsätzlichen Macht und Art des Artefaktes an und für sich, also Ladungsbasierter Spruchspeicher oder Matrixgeber, Anzahl der Ladungen und Stapelungen usw. Was jedoch nicht geregelt ist, ist jedoch die Stärke der wirkenden Sprüche. Wie viele ZfP* des wirkenden Spruches kommen zum tragen. Wie lange wirkt der Zauberspruch, mit welcher Stärke? Ich hätte es ja verstanden, wenn der Beschwörer die Spruchkosten, den Probenzuschlag und/oder die ZfP* des wirkenden Spruches ebenfalls als Teil der Dienstkosten in AsP bezahlen müsste. Nur nach offiziellen Errata zum Wege der Achemie ist genau dies nicht der Fall.
Bei anderen Dämonen, z. B. dem Uridabash, Xamanoth, oder dem Arjunoor (um nur ein paar einzelne gehörnte Dämonen zu nennen) ist der ZfW eines Zauberspruches ausdrücklich in den Werten des Dämons mit angegeben. Beim Agribaal ist das nicht der Fall (so etwa wie z. B. "beherrscht alle Zauber der Merkmale [...] auf einem ZfW von XY"), das ist im WdZ ja reichlich flach gehalten. Im WdA ist dazu auch nichts weiter gesagt und im Tractatus contra Daemones ist der Agribaal gar nicht aufgeführt. Was kann der Dämon nun genau, bzw. in welchem Maße? Gibt es einen Schätzwert (z. B. aufgrund der Anzahl seiner Hörner) wie hoch sein ZfW in den Zaubern der einzelnen Merkmale wäre? Gerade für Probenzuschläge aus Zaubervarianten wäre das ja nicht ganz unwichtig.
Kann mir hier jemand zumindest ein paar meiner Fragen zu diesem Thema beantworten? Ich bedanke mich schonmal ganz herzlich im Vorraus!
- Laske Hjalkason
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Mächtigkeit des Agribaal
Die Agribaal sind entweder aus der Domäne Agrimoths oder Amazeroths...Symbiarch hat geschrieben: ↑29.08.2018 00:41Bei anderen Dämonen, z. B. dem Uridabash, Xamanoth, oder dem Arjunoor (um nur ein paar einzelne gehörnte Dämonen zu nennen) ist der ZfW eines Zauberspruches ausdrücklich in den Werten des Dämons mit angegeben. Beim Agribaal ist das nicht der Fall (so etwa wie z. B. "beherrscht alle Zauber der Merkmale [...] auf einem ZfW von XY"), das ist im WdZ ja reichlich flach gehalten.
Ich denke beim Agribaal handelt es sich um ein eher offenes Daimonenkonzept, d.h. das die ZfW abhängig von der Domäne und den Wünschen des Beschwörers sind. Da könnte ich mir auf Erz oder Feuer spezialisierte Agrimoth Daimonen denken oder ein Amazeroth Daimon, der kritische Treffer unterstützt. Entsprechend bringen sie dann passende Zauber mit.
Die Daimonen mit den festen ZfWs, die Du aufführst sind konkretere/einzigartigere Konzepte.
Eine Richtlinie für die Höhe verfügbarer ZfWs zu finden bzw. Anzahl Zauber, geschweige denn Auswahl von Zaubern, das ist natürlich schwierig so ohne Hilfestellung. Das hast Du ja schon selbst gesagt... Meisterentscheid.
Ein Herz für Schwarzmagier
Mächtigkeit des Agribaal
Laske Hjalkason, herzlichen Dank für deine rasche Rückmeldung!
Leider läufts bisher wohl wirklich auf das hinaus, was ich schon befürchtet habe. Es bleibt unkonkret und Meisterentscheid.
Hinsichtlich ZfW und Fähigkeiten von Dämonen meine ich vornehmlich, es wäre ja nicht so schwierig gewesen zu schreiben „beherrscht alle Zauber der Merkmale X, Y, Z auf einem Wert von ???“. Das ist wohl aber leider in allen Publikationen versäumt worden. Angaben dazu, welche Merkmale (und innerhalb dieser offenbar fast *alle* Zauber) der Dämon beherrscht gibt es ja immerhin.
Andere, auch deutlich weniger individuelle Dämonen, wie z. B. der Heshtoth, haben solche Angaben über das Ausmaß ihrer Fähigkeiten gekriegt (besagter Dämon z. B. „Dunkelheit (20)“). Der Agribaal jedoch offenbar leider nicht.
Abgesehen von den fehlenden Regeln zum ZfW des Agribaal, weiß jemand noch etwas zu den Regeln des Dienstes „Bindung“ zu sagen?
Soweit so gut erstmal, und nochmals vielen Dank!
Leider läufts bisher wohl wirklich auf das hinaus, was ich schon befürchtet habe. Es bleibt unkonkret und Meisterentscheid.
Hinsichtlich ZfW und Fähigkeiten von Dämonen meine ich vornehmlich, es wäre ja nicht so schwierig gewesen zu schreiben „beherrscht alle Zauber der Merkmale X, Y, Z auf einem Wert von ???“. Das ist wohl aber leider in allen Publikationen versäumt worden. Angaben dazu, welche Merkmale (und innerhalb dieser offenbar fast *alle* Zauber) der Dämon beherrscht gibt es ja immerhin.
Andere, auch deutlich weniger individuelle Dämonen, wie z. B. der Heshtoth, haben solche Angaben über das Ausmaß ihrer Fähigkeiten gekriegt (besagter Dämon z. B. „Dunkelheit (20)“). Der Agribaal jedoch offenbar leider nicht.
Abgesehen von den fehlenden Regeln zum ZfW des Agribaal, weiß jemand noch etwas zu den Regeln des Dienstes „Bindung“ zu sagen?
Soweit so gut erstmal, und nochmals vielen Dank!
Mächtigkeit des Agribaal
In Wege der Alchimie wird der Agribaal bei der Artefakterschaffung betrachtet, und da steht sogar explizit: Meisterentscheid.
Im WdA fehlt folgendes Kästchen, welches sich in "Stäbe Ringe Dschinnenlampen" findet:
Einsatz:
Um einen Agribaal in ein Artefakt einzubinden, muß dieser noch vor der Artefaktherstellung beschworen und beherrscht werden. Er kann zu zwei Diensten herangezogen werden:
Und dann folgen die aus dem WdA beaknnten zwei Dienste "Beseelen von Artefakten" und "Hilfszauberei bei der ARtefakterschaffung". Das klingt, als sei eine klasscihe Bindung gar nicht vorgesehen.
Im WdA fehlt folgendes Kästchen, welches sich in "Stäbe Ringe Dschinnenlampen" findet:
Einsatz:
Um einen Agribaal in ein Artefakt einzubinden, muß dieser noch vor der Artefaktherstellung beschworen und beherrscht werden. Er kann zu zwei Diensten herangezogen werden:
Und dann folgen die aus dem WdA beaknnten zwei Dienste "Beseelen von Artefakten" und "Hilfszauberei bei der ARtefakterschaffung". Das klingt, als sei eine klasscihe Bindung gar nicht vorgesehen.
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Mächtigkeit des Agribaal
Die Bindung wird beim Agribaal halt als Dienst nicht benannt. Das wird er aber bei anderen Dämonen auch nicht. Ich meine das es im WdZ die Grundregel gibt, dass beschworene Dämonen grundsätzlich nur bis zum *nächsten Sonnenaufgang* bleiben, außer, sie sind gebunden oder manifestiert. In den meisten Fällen macht das auch Sinn und diese Maßgabe reicht aus. Für die kurzzeitige Besessenheit einer Person durch einen Dämon (Basiszeit 1 Stunde), oder den Dienst Kampf (Basiszeit 50 KR) ist das genug, in aller Regel sogar dann noch, wenn man die Zeit einmal aufstuft. Für längere Dienste, die mehr Zeit brauchen gibt es dann ja den Dienst Bindung bzw. Manifestation. Und als Dienst ist Bindung entweder in den Diensten eines Dämons angegeben (für 2 AsP / Basiszeit 1 Woche + Basiskosten), oder es ist auf jeden Fall für jeden Dämon als Sonderdienst (für 4 AsP / Woche + Basiskosten) möglich, also regeltechnisch auch für den Agribaal.
Auch für den Dienst Besessenheit (Waffen) ist das ja sinnvoll. Die Basiszeit für die Besessenheit ist (erratiert) 1 Stunde. Erst wenn man die Besessenheit mal auf einen Tag oder so ausdehnen will muss man einmal für 4 AsP + Basiskosten den Dämon binden. Dafür brauchts ja noch nichtmal einen extra Dienst. Und für die Hilfszauberei reicht die Bindung ja auch aus. Die Erschaffung eines Artefaktes muss innerhalb einer Mondphase, also max. einer Woche abgeschlossen sein. Dafür kann man also den Dienst Bindung (4 AsP + Basiskosten für 1 Woche) verlangen und dann noch den Dienst Hilfszauberei zu seinen festen Kosten.
Aber wie verhält es sich nun bei Artefaktbeseelung? Da steht ja dabei, dass der Agribaal "in das Artefakt einfährt und [...] mit seinen Kräften [beseelt]". Es gibt regeltechnisch ja die Möglichkeit von Beseeltheiten und Besessenheiten durch Geister/Elementare/Dämonen in Artefakten. Soweit ich das Kapitel im WdA verstehe ist die Beseeltheit/Besessenheit in einem Artefakt per se permanent, solange die Seele nicht ausgetrieben wird. Damit ein Dschinn oder Dämon besitz von dem Artefakt ergreift (z. B. im Rahmen der Okkupationsprobe) muss er nicht etwa vorher gebunden sein. Wäre das beim Agribaal ebenfalls so? Dann wäre ja diese "Bindung/Besessenheit" des Agribaal automatisch mit dem Dienst Artefaktbeseelung verbunden. Das wäre sehr praktisch
Dazu fällt mir dann gleich noch eine Frage ein: Wie ist diese doofe Formulierung der Dienstkosten zu verstehen [Probenzuschlag und ZfP*] in AsP, mind. 20 AsP, dazu 5 AsP / Jahr, davon 1/20 permanent? Bleibt der Agribaal nicht dauerhaft im Artefakt? Muss ich ihn als Besitzer/Erschaffer jedes Jahr mit 5 AsP füttern? Muss ich bei der Erschaffung festlegen wie viele Jahre das Artefakt wirkt (dann wären die dafür aufzubringenden pAsP ziemlich unfair). Oder liest sich das einfach wie die üblichen Dienstkosten von Dämonen (wie z. B. der Dienst Besessenheit: BK + 7 AsP + 5 AsP/ Stunde), hieße dann " [...] mind. 20 AsP + 5 AsP / Jahr [...]" bzw. erweitert auf das nächste Zeitintervall "permanent" "[...] mind. 20 AsP + 10AsP [...]" und davon dann 1/20 pAsP? Wie würdet ihr das handhaben?
Auch für den Dienst Besessenheit (Waffen) ist das ja sinnvoll. Die Basiszeit für die Besessenheit ist (erratiert) 1 Stunde. Erst wenn man die Besessenheit mal auf einen Tag oder so ausdehnen will muss man einmal für 4 AsP + Basiskosten den Dämon binden. Dafür brauchts ja noch nichtmal einen extra Dienst. Und für die Hilfszauberei reicht die Bindung ja auch aus. Die Erschaffung eines Artefaktes muss innerhalb einer Mondphase, also max. einer Woche abgeschlossen sein. Dafür kann man also den Dienst Bindung (4 AsP + Basiskosten für 1 Woche) verlangen und dann noch den Dienst Hilfszauberei zu seinen festen Kosten.
Aber wie verhält es sich nun bei Artefaktbeseelung? Da steht ja dabei, dass der Agribaal "in das Artefakt einfährt und [...] mit seinen Kräften [beseelt]". Es gibt regeltechnisch ja die Möglichkeit von Beseeltheiten und Besessenheiten durch Geister/Elementare/Dämonen in Artefakten. Soweit ich das Kapitel im WdA verstehe ist die Beseeltheit/Besessenheit in einem Artefakt per se permanent, solange die Seele nicht ausgetrieben wird. Damit ein Dschinn oder Dämon besitz von dem Artefakt ergreift (z. B. im Rahmen der Okkupationsprobe) muss er nicht etwa vorher gebunden sein. Wäre das beim Agribaal ebenfalls so? Dann wäre ja diese "Bindung/Besessenheit" des Agribaal automatisch mit dem Dienst Artefaktbeseelung verbunden. Das wäre sehr praktisch
Dazu fällt mir dann gleich noch eine Frage ein: Wie ist diese doofe Formulierung der Dienstkosten zu verstehen [Probenzuschlag und ZfP*] in AsP, mind. 20 AsP, dazu 5 AsP / Jahr, davon 1/20 permanent? Bleibt der Agribaal nicht dauerhaft im Artefakt? Muss ich ihn als Besitzer/Erschaffer jedes Jahr mit 5 AsP füttern? Muss ich bei der Erschaffung festlegen wie viele Jahre das Artefakt wirkt (dann wären die dafür aufzubringenden pAsP ziemlich unfair). Oder liest sich das einfach wie die üblichen Dienstkosten von Dämonen (wie z. B. der Dienst Besessenheit: BK + 7 AsP + 5 AsP/ Stunde), hieße dann " [...] mind. 20 AsP + 5 AsP / Jahr [...]" bzw. erweitert auf das nächste Zeitintervall "permanent" "[...] mind. 20 AsP + 10AsP [...]" und davon dann 1/20 pAsP? Wie würdet ihr das handhaben?
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Ich interpretiere die Regelstelle im SRD so: Der Agribaal, der sich wie alle Dämonen nur sehr ungern in der Dritten Sphäre aufhält, lässt sich nur für gewisse Zeit an das Artefakt binden. Das erfordert einen AsP-Aufwand abhängig von der gewünschten Zeit, ein paar davon halt permanent. Ich würde es so handhaben, dass man mit Hilfe des Agribaal sein Artefakt erschafft (zu ziemlich günstigen Konditionen) und dann eben ein Jahr (oder länger, je nachdem wie oft man die 5 AsP gezahlt hat) Zeit hat, das Artefakt zu benutzen. Danach verschwindet der Agribaal und man hat wieder ein unmagisches Stück Metall. Wahrscheinlich ist diese Regel eingeführt worden, damit Agribaal-Artefakte nicht komplett op werden.
"Bringt das Schiff in Position! Stellt es senkrecht!"
Dariyon, Avesgeweihter
"Auf die Zwölf und für die Zwölf!"
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Mächtigkeit des Agribaal
Schade... ich hätte das Artefakt gerne längerfristig zustande bekommen, sozusagen wirklich etwas dauerhaftes mit dem Agribaal gebaut. Das man für eine so kurze Wirkungszeit auch noch pAsP bezahlen muss finde ich ärgerlich. Da ist der zweite Dienst der Hilfszauberei doch deutlich sinnvoller und bekommt etwas langfristiges zustande.
Dabei fiele mir jedoch die Idee ein, den Agribaal ein Artefakt erschaffen zu lassen, das semipermanent (oder von mir aus auch ladungsbasiert aufladbar) nen Invocatio Maior auslösen kann, mit dem festgelegten Dämon "Agribaal" und dem festgelegten Dienst "Artefaktbeseelung". Damit könnte man ihm immer vor Ablauf der Wirkungszeit den Auftrag geben, ein wirkungsgleiches Artefakt zu erschaffen.
Dabei fiele mir jedoch die Idee ein, den Agribaal ein Artefakt erschaffen zu lassen, das semipermanent (oder von mir aus auch ladungsbasiert aufladbar) nen Invocatio Maior auslösen kann, mit dem festgelegten Dämon "Agribaal" und dem festgelegten Dienst "Artefaktbeseelung". Damit könnte man ihm immer vor Ablauf der Wirkungszeit den Auftrag geben, ein wirkungsgleiches Artefakt zu erschaffen.
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Ginge bestimmt, ist aber ein ziemliches Spiel mit dem Feuer, einen Gehörnten auf diese Weise immer wieder antanzen zu lassen. Irgendwann könnte er keine Lust mehr haben und versuchen, den Erschaffer auszutricksen oder zum Pakt zu verführen. Und man muss ja auch bedenken, dass die LO des Agribaal-Artefakts nur W20+überiggebliebene Punkte der Kontrollprobe beträgt. Das kann zwar gut gehen, genauso könnte das Artefakt aber im entscheidenden Moment versagen.
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Falls es dir um Artefaktmagie geht, dann wirf doch mal einen Blick auf andere Dämonen. Solche, die den Dienst "Zauber" bereitstellen und rein zufällig "alle Zauber mit den Merkmalen Kraft, Metamagie, Antimagie, Illusion" haben. Wer kommt einem da in den Sinn? Uridabash. Welche Merkmale hat der Arcanovi? Objekt und Metamagie.
Was kostet denn der Dienst "Zauber"? Zitat: "Kosten: AsP in Höhe der Kosten des Zaubers, jeder eingesetzte pAsP kostet 20 AsP."
Tja, lieber Uridabash. Erstelle mir bitte mal fix ein FlimFlam-Artefakt. Die 20 AsP pro pAsP kannst du per Vorkasse, Lastschrifteinzug oder Menschenopfer haben. Kommen natürlich noch die Basiskosten und die AsP vom bindenden und wirkenden Spruch selber mit drauf, aber ....
Agribaal? DER Artefakt-Dämon? Nee, der ist zu teuer.
Was kostet denn der Dienst "Zauber"? Zitat: "Kosten: AsP in Höhe der Kosten des Zaubers, jeder eingesetzte pAsP kostet 20 AsP."
Tja, lieber Uridabash. Erstelle mir bitte mal fix ein FlimFlam-Artefakt. Die 20 AsP pro pAsP kannst du per Vorkasse, Lastschrifteinzug oder Menschenopfer haben. Kommen natürlich noch die Basiskosten und die AsP vom bindenden und wirkenden Spruch selber mit drauf, aber ....
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Eine Sache die du bedenken musst wenn der Dämon dir ein Artefakt erstellt ist, dass er natürlich auch Nebeneffekte einbauen kann die dir nicht unbedingt gut tun. Seinen dienst mit dem Artefakt hat er vollkommen erfüllt, aber halt mit netten Nebeneffekten.
So sick and tired of being alone
So long, farewell, I'm on my own
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Die Tatsache, dass der Name des Uridabash nur Verbreitung 2 hat und seine Beschwörungswerte mal eben +20/+12 betragen, macht diese Lösung leider auch nicht ganz so einfach.
Und die Nebeneffekte sind natürlich auch noch ein Problem. Gerade bei einem so hohen Diener Amazeroths muss man da echt mit allem rechnen. Gut möglich, dass das Artefakt seinem Erschaffer Illusionen vorgaukelt, falsche Erinnerungen einpflanzt oder ihn langsam in den Wahnsinn und Seelenpakt treibt.
Und die Nebeneffekte sind natürlich auch noch ein Problem. Gerade bei einem so hohen Diener Amazeroths muss man da echt mit allem rechnen. Gut möglich, dass das Artefakt seinem Erschaffer Illusionen vorgaukelt, falsche Erinnerungen einpflanzt oder ihn langsam in den Wahnsinn und Seelenpakt treibt.
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Löschmich, thx!
Zuletzt geändert von Bluthandel am 30.08.2018 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Natürlich geht das. Die Beseelung ist ein Dienst, der dies beinhaltet (Basiszeit: 1 Jahr bei 5 AsP/Jahr, davon 1/20 permanent); Bindung nicht nötig - es sei denn, Du willst nach Ablauf der Beseelung noch was mit dem Agribaal anfangen! Ggf. fallen Modifikatoren für die Dauer des Dienstes an (bin gerade an der Arbeit und kann das nicht nachlesen). Da meines Wissens für die pAsP keine "mindestens 1 AsP-" Regelung exisitert, wäre nach kaufmännischer Rundung eine Beseelung auf 1 Jahr möglich, ohne pAsP zahlen zu müssen; erst ab Jahr 2 würden die fällig.Symbiarch hat geschrieben: ↑29.08.2018 22:36Schade... ich hätte das Artefakt gerne längerfristig zustande bekommen, sozusagen wirklich etwas dauerhaftes mit dem Agribaal gebaut. Das man für eine so kurze Wirkungszeit auch noch pAsP bezahlen muss finde ich ärgerlich. Da ist der zweite Dienst der Hilfszauberei doch deutlich sinnvoller und bekommt etwas langfristiges zustande.
Dabei fiele mir jedoch die Idee ein, den Agribaal ein Artefakt erschaffen zu lassen, das semipermanent (oder von mir aus auch ladungsbasiert aufladbar) nen Invocatio Maior auslösen kann, mit dem festgelegten Dämon "Agribaal" und dem festgelegten Dienst "Artefaktbeseelung". Damit könnte man ihm immer vor Ablauf der Wirkungszeit den Auftrag geben, ein wirkungsgleiches Artefakt zu erschaffen.
Die Stelle aus SRD würde ich eindeutig so lesen, dass es sich um die regulären Dienste des Dämons handelt, da er im maßgeblichen WDZ auch nicht als Ausnahme in Bezug auf die verfügbaren Sonderdienste gehandelt wird.
SL:
Postapokalyptisches DSA (MPA, nach A176, seit 11.2019), Notmark-Sandbox (seit 06.2022)
SC:
VeG (A159, seit 01.2018), Al Anfa - Königsmacher von Horasien (nach A135/A155, seit 06.2020), Rabenkrieg (VA4x, DSA4.1, seit 08.2022)
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SC:
VeG (A159, seit 01.2018), Al Anfa - Königsmacher von Horasien (nach A135/A155, seit 06.2020), Rabenkrieg (VA4x, DSA4.1, seit 08.2022)
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Mächtigkeit des Agribaal
Da mich Dämonen und Artefakt allgemein interessieren hake ich hier nun einmal ein.
Wie gut die gewirkten Sprüche im Artefakt sind und wie gut das Artefakt als solches ist, ist Meisterendscheid wie es aussieht.
Die Kostenseite ist es, welche mich aber noch interessiert. Wenn ich das richtig verstehe ergeben die sich aus eingesetzten pAsP des Dämons * 20 (mindestens 20) + 5/Jahr. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Nun gibt es zwei Interpretationen bezüglich der pAsP des Magiers, da man entweder A, die Gesamtkosten des Diensts durch 20 teilt (also mindestens 25/20=1,25 ~ 1) oder B, nur die Basiskosten für den Zeitinterval (also mindestens 5/20=0,25 ~ 0).
Wie sieht es nun mit einer Veränderung des Zeitintervals aus? Eine Steigerung um eine Stufe kostet ja "nur" die doppelten Basiskosten. Steigert man nun das Zeitinterval von einem Jahr, wo landet man dann? Ist die Steigerung dann direkt auf permanent oder gibt es keine Steigerung mehr und man kann nur zusätzliche Jahre kaufen?
Wie sieht es ausserdem mit der SF Höhere Dämonenbindung aus? Wenn ich mich recht entsinne reduziert diese allgemein die Dienstkosten um 10% oder sogar 33%? (ich habe leider die Regelbücher gerade nicht zur Hand und bin daher nicht sicher ob das ggf erst bei Bindung oder Manifestation greift)
Selbst bei "nur" 10% wäre es aber doch praktisch, da man entweder bei Variante A der Kostenberechnung unter 30 AsP kommt bei 2 Jahren und damit auch bei einem 2 Jahre haltenden Artefakt "nur" 1 pAsP zahlen muss oder bei Variante B eben sogar für 2 Jahre ein Artefakt quasi gratis kriegt.
Wie gut die gewirkten Sprüche im Artefakt sind und wie gut das Artefakt als solches ist, ist Meisterendscheid wie es aussieht.
Die Kostenseite ist es, welche mich aber noch interessiert. Wenn ich das richtig verstehe ergeben die sich aus eingesetzten pAsP des Dämons * 20 (mindestens 20) + 5/Jahr. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Nun gibt es zwei Interpretationen bezüglich der pAsP des Magiers, da man entweder A, die Gesamtkosten des Diensts durch 20 teilt (also mindestens 25/20=1,25 ~ 1) oder B, nur die Basiskosten für den Zeitinterval (also mindestens 5/20=0,25 ~ 0).
Wie sieht es nun mit einer Veränderung des Zeitintervals aus? Eine Steigerung um eine Stufe kostet ja "nur" die doppelten Basiskosten. Steigert man nun das Zeitinterval von einem Jahr, wo landet man dann? Ist die Steigerung dann direkt auf permanent oder gibt es keine Steigerung mehr und man kann nur zusätzliche Jahre kaufen?
Wie sieht es ausserdem mit der SF Höhere Dämonenbindung aus? Wenn ich mich recht entsinne reduziert diese allgemein die Dienstkosten um 10% oder sogar 33%? (ich habe leider die Regelbücher gerade nicht zur Hand und bin daher nicht sicher ob das ggf erst bei Bindung oder Manifestation greift)
Selbst bei "nur" 10% wäre es aber doch praktisch, da man entweder bei Variante A der Kostenberechnung unter 30 AsP kommt bei 2 Jahren und damit auch bei einem 2 Jahre haltenden Artefakt "nur" 1 pAsP zahlen muss oder bei Variante B eben sogar für 2 Jahre ein Artefakt quasi gratis kriegt.
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Der Agribaal gibt keine pAsP aus, sondern beseelt das Artefakt. Außer, du lässt ihn Hilfszauberei leisten.Demras hat geschrieben: ↑25.09.2018 11:02Wie gut die gewirkten Sprüche im Artefakt sind und wie gut das Artefakt als solches ist, ist Meisterendscheid wie es aussieht.
Die Kostenseite ist es, welche mich aber noch interessiert. Wenn ich das richtig verstehe ergeben die sich aus eingesetzten pAsP des Dämons * 20 (mindestens 20) + 5/Jahr. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Würde ich mit dem Meister absprechen. Die Regeln geben beides her. Aber nach WdZ ist die nächste Stufe nach einem Jahr "permanent".Demras hat geschrieben: ↑25.09.2018 11:02 Wie sieht es nun mit einer Veränderung des Zeitintervals aus? Eine Steigerung um eine Stufe kostet ja "nur" die doppelten Basiskosten. Steigert man nun das Zeitinterval von einem Jahr, wo landet man dann? Ist die Steigerung dann direkt auf permanent oder gibt es keine Steigerung mehr und man kann nur zusätzliche Jahre kaufen?
Anmerkung: Ich hab nur die 2003er-Ausgabe vom SRD, wenn es da später noch mal Regelüberarbeitungen gab, kann ich nichts dazu sagen.
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Mächtigkeit des Agribaal
Als Anhaltspunkt für die Mächtigkeit des Agribaals könnte man auch die Dienstkosten des Agribaal noch heranziehen. Die belaufen sich ja auf mindestens 20 AsP. das bedeutet eine Kombination von Arcanovi-Zuschlag und Arcanovi-ZfP* im Gesamtwert von mindestens 20 Punkten sollten problemlos drin sein. Im Zweifel kann man den Zauberspruch ja auch noch einmal mehr stapeln (und benötigt so weniger ZfP* des wirkenden Spruches) und den Agribaal für die zusätzlich aufzubringenden Arcanovi-ZfP* mit ein paar mehr AsP bezahlen. Darüber hinaus gibt es ja auch Regeln dafür, zusätzliche Arcanovi-ZfP* für die Erleichterung der wirkenden Sprüche zu verwenden. Das hieße, dass man mit zusätzlichen AsP für den Agribaal auch die Probenerschwernisse der wirkenden Sprüche abbauen kann. Das kombiniert mit der Möglichkeit, die Sprüche zu stapeln würde bedeuten, dass man sich mit dem SL nur noch über das Maß der ZfP* unterhalten muss (und für einen deftigen Effekt von sagen wir mal 12 ZfP* des Wirkenden Spruches reichen bei 3 Stapelungen ja schon 4 ZfP* aus; wenn ein Eingehörnter das nicht hinbekommt ist der nicht gefährlich sondern inkompetent, in meinen Augen).
- Praiodan Eichelhärter
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Mächtigkeit des Agribaal
Kann leider zu deiner Frage nicht viel beisteuern. Hab aber dafür ne Frage zum Dienst Hilfszauberei, und denke die passt hier eigentlich ganz gut rein.
Ich bekomme ja 7 Punkte/17AsP die ich auf die Kategorien bindender Spruch, Arcanovi-ZfP und wirkende Sprüche verteilen darf. Wenn ich damit jetzt den bindenden Spruch erleichter zB um 4, darf ich dann bei jeder Arcanovi Probe eine Erleichterung von 4 Punkten annehmen, oder nur bei einer? Gleiche Frage zum bindenden Spruch. Da aber auch noch, darf ich den Bonus beim Wiederaufladen anwenden? Ich darf ja nur 4 Punkte pro Kategorie verteielen, heißt das auch wenn ich 5 verscheiden Zauber speichere, darf ich trotzdem nur 4 Punkte auf all diese Verteilen?
Ich bekomme ja 7 Punkte/17AsP die ich auf die Kategorien bindender Spruch, Arcanovi-ZfP und wirkende Sprüche verteilen darf. Wenn ich damit jetzt den bindenden Spruch erleichter zB um 4, darf ich dann bei jeder Arcanovi Probe eine Erleichterung von 4 Punkten annehmen, oder nur bei einer? Gleiche Frage zum bindenden Spruch. Da aber auch noch, darf ich den Bonus beim Wiederaufladen anwenden? Ich darf ja nur 4 Punkte pro Kategorie verteielen, heißt das auch wenn ich 5 verscheiden Zauber speichere, darf ich trotzdem nur 4 Punkte auf all diese Verteilen?
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Mächtigkeit des Agribaal
Ich hatte mich am letzten Wochenende auch mal etwas ausführlicher mit der Frage nach den Möglichkeiten eines Agribaal beschäftigt. Ich habe zunächst nach Beispielen in offiziellen Quellen gesucht, in denen ein Agribaal-Artefakt auftaucht. Gefunden hatte ich die folgenden Stellen:
- Zeitmesser/Uhr - aus G7 - ggf. also Merkmal Temporal
- Rammbock - aus G7 - ist nicht näher definiert, wahrscheinlich aber irgendetwas mit Merkmal Element
- Die Karte der Umwege - aus WdA - Quasi ein Navigationsgerät, also am ehesten Merkmal Hellsicht
Keines der dargestellten Objekte entspricht wirklich einem mir bekannten Zauber. Daher bin ich dann auf myranische Regeln ausgewichen, da das Magiesystem dort etwas flexibler ist.
Nach Myranor übersetzt, gehört der Agribaal zu der Klasse der Genius (quasi das Äquivalent eines Dschinns bei Elementaren). Dämonen verfügen dort nur sehr selten über Zauber. In den Fällen in denen Dämonen doch über Zauber verfügen, gilt aber die allgemeine Regel für einen Genius, wonach der TaW für eine (idR spontane) Essensbeschwörung der eigenen Quelle bei 25 liegt (in Kombination mit einer eingeschränkten Auswahl an Instruktionen). Weiterhin kann man davon ausgehen, dass der Agribaal den Dienst Influxion für die jeweilige Quelle mit ähnlichen Werten beherrscht, da sonst sein Kerndienst nicht möglich wäre. Daraus kann man sich über die Myranor-Regeln auch ausrechnen, was ein Agribaal plausibel kann (die richtige Instruktion vorausgesetzt).
Da das myranische Magiesystem sowieso schon sehr generisch ist und zusätzlich Agrimoth was die Vielzahl der (pervertierten) Elemente angeht kein direktes Quellengegenstück in Myranor hat (sondern eher 4 Gegenstücke) sind die Möglichkeiten eines Agribaal bei dieser Übersetzung sehr weitreichend.
Oder um es wieder nach Aventurien zu übersetzten: Für einen Agribaal könnte man prinzipiell alle Zaubermöglichkeiten eines Dschinns der Elemente Feuer, Luft, Wasser und Erz unterstellen. Zusätzlich noch fast alle mir bekannten Zauber aus den Bereichen Illusion, Hellsicht, Metamagie, Kraft, Antimagie und (bedingt) Einfluss (u.a. Träume) aus der Quelle Iryabaar. Das ganze wie schon gesagt auf dem Level eines Dschinns (d.h. analog "Wege der Elemente" alle Zauber der genannten Merkmale bis Komplexität D mit ZfW von 12). Weitere Einschränkungen bilden natürlich Beschwörungs-, Bezahlungs- und Loyalitätsprobleme.
Es sei angemerkt, dass kein Genius in Myranor alle der genannten Fähigkeiten auf einmal besitzt und dass es sich bei den genannten Möglichkeiten um Wesen aus mindestens 5 verschiedenen Quellen handeln müsste (mehr noch da nicht alle Wesen alle Instruktionen können). Daher könnte man unter Gleichgewichtsüberlegungen als Meister Einschränkungen vornehmen, aber auch nahezu jeden beliebigen Zauber anhand des Regelsystems zulassen.
- Zeitmesser/Uhr - aus G7 - ggf. also Merkmal Temporal
- Rammbock - aus G7 - ist nicht näher definiert, wahrscheinlich aber irgendetwas mit Merkmal Element
- Die Karte der Umwege - aus WdA - Quasi ein Navigationsgerät, also am ehesten Merkmal Hellsicht
Keines der dargestellten Objekte entspricht wirklich einem mir bekannten Zauber. Daher bin ich dann auf myranische Regeln ausgewichen, da das Magiesystem dort etwas flexibler ist.
Nach Myranor übersetzt, gehört der Agribaal zu der Klasse der Genius (quasi das Äquivalent eines Dschinns bei Elementaren). Dämonen verfügen dort nur sehr selten über Zauber. In den Fällen in denen Dämonen doch über Zauber verfügen, gilt aber die allgemeine Regel für einen Genius, wonach der TaW für eine (idR spontane) Essensbeschwörung der eigenen Quelle bei 25 liegt (in Kombination mit einer eingeschränkten Auswahl an Instruktionen). Weiterhin kann man davon ausgehen, dass der Agribaal den Dienst Influxion für die jeweilige Quelle mit ähnlichen Werten beherrscht, da sonst sein Kerndienst nicht möglich wäre. Daraus kann man sich über die Myranor-Regeln auch ausrechnen, was ein Agribaal plausibel kann (die richtige Instruktion vorausgesetzt).
Da das myranische Magiesystem sowieso schon sehr generisch ist und zusätzlich Agrimoth was die Vielzahl der (pervertierten) Elemente angeht kein direktes Quellengegenstück in Myranor hat (sondern eher 4 Gegenstücke) sind die Möglichkeiten eines Agribaal bei dieser Übersetzung sehr weitreichend.
Oder um es wieder nach Aventurien zu übersetzten: Für einen Agribaal könnte man prinzipiell alle Zaubermöglichkeiten eines Dschinns der Elemente Feuer, Luft, Wasser und Erz unterstellen. Zusätzlich noch fast alle mir bekannten Zauber aus den Bereichen Illusion, Hellsicht, Metamagie, Kraft, Antimagie und (bedingt) Einfluss (u.a. Träume) aus der Quelle Iryabaar. Das ganze wie schon gesagt auf dem Level eines Dschinns (d.h. analog "Wege der Elemente" alle Zauber der genannten Merkmale bis Komplexität D mit ZfW von 12). Weitere Einschränkungen bilden natürlich Beschwörungs-, Bezahlungs- und Loyalitätsprobleme.
Es sei angemerkt, dass kein Genius in Myranor alle der genannten Fähigkeiten auf einmal besitzt und dass es sich bei den genannten Möglichkeiten um Wesen aus mindestens 5 verschiedenen Quellen handeln müsste (mehr noch da nicht alle Wesen alle Instruktionen können). Daher könnte man unter Gleichgewichtsüberlegungen als Meister Einschränkungen vornehmen, aber auch nahezu jeden beliebigen Zauber anhand des Regelsystems zulassen.