KfkA ist kein Diskussionsthread und für kurze Fragen und Antworten gedacht!
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ich habe eine Frage zur Dschinnenbeschwörung aus Elememtare Gewalten. Dort steht, dass man für die Beschwörung eines der dort beschriebenen Dschinne einen Wahren Namen benötigt sofern man den Dschinn außerhalb seines Heimatgebiets beschwören möchte (EG S. 150).
Meine Frage: Was bedeutet hier Heimatgebiet? Bei den Dschinnen steht ja jetzt nicht bei, was deren Heimat ist.
Und wie handhabt ihr das in euren Gruppen mit den Wahren Namen? Einfach nach Drakonia gehen und die AP bezahlen und dann wars das?
Danke schonmal für eure Hilfe
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Das stimmt soweit, dass da nicht immer eine Heimat angegeben ist, aber zum Beispiel beim Regenbringer ist ja die Rede davon, dass ihn so ein Waldmenschen-stamm verehrt und bei der Dschinnenfestung Al'Archamud ist von Al'Shafeif und Al'Serak die Rede, man könnte das also als Beispielhafte Heimatgebiete betrachten. Wenn du also den Regenbringer außerhalb des Dschungelgebites Rufen willst, in dem ihn der Stamm anbetet brauchst du den wahren Namen. Ansonsten muss halt der SL improvisieren, wo die jeweilige Heimat ist und was jeweils plausibel ist.
Wahre Namen kann man entsprechend eigentlich bei allen Elementaristen bekommen, in der Regel halt von Elementaren, die dort in der Nähe beheimatet sind und zur jeweiligen Tradition passen. Beim Meister des Bades ist ja auch im Ingame Text die Rede davon, wie sein Wahrer Name übergeben wird. Welche Namen jetzt wo verfügbar sind sind jetzt letztlich aber auch Meisterentscheid.
da mein Magier gerade einen neuen Stab erhalten hat bin ich auf der Suche nach der Dauer von Stabritualen.
In Wege der Zauberei S.105ff kann ich leider rein gar nichts finden. Lediglich bei der Druidenrache ist eine Ritualdauer angegeben.
Könnte mich bitte jemand mal mit der Nase auf die entsprechende Regelstelle zur (Stab-)Ritualdauer drücken?
Viel des „Fluff“ aus dem MWW (DSA4.0) zu den Stabritualen ist bei der Übernahme zu den Wegebänden rausgefallen. „Ein Tag“ war die Dauer, wenn ich mich richtig erinnere.
color=#0000FF Einer meiner Mitspieler möchte eine eigene Magierprofession laut Erstellungsregeln ab Seite 303 WDH DSA 4.1 erstellen.
Dabei ist es zu unterschiedlichen Meinungen gekommen.
Konkret geht es um folgendes: Balsam Salabunde (als Hauszauber) soll einen TAW + 7 erhalten. Wie viele GP sind dafür zu bezahlen.
Da ich niemanden mit den Ergebnissen beeinflussen möchte, nenne ich die beiden bewusst nicht!
color=#0000FF
1,6
Durch Hauszauber von C auf B (=Faktor 2).
( 7 (Wert) + 1 (Aktivierung)) * 0,1 * 2 = 1,6
Zuletzt geändert von Desiderius Findeisen am 02.04.2019 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
Für die Freunde der kleinen Geschuppten:Von den kleinen Drachen
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"I do not help, Mr. Bogan. I oppose." Mathias Melchior, Dept. of Opposition Meine Charaktere
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Kurze Frage zum entwaffnen durch einen Motoricus. "Die ‘Körperkraft’, die der Magier dabei auf Entfernung aus übt (z.B., wenn der Gegenstand von jemandem festgehalten wird), entspricht einem Wert von ZfP*/2+7. " Würdet ihr da eine vergleichende Probe verlangen (KK gegen ZfP*/2+7) oder würdet ihr die ZfP*/2+7 als feste Kraft ansehen und die KK Probe des zu Entwaffnenden um diesen Wert erschweren?
An anderer Stelle wird diskutiert ob eine Entwaffnung überhaupt zulässig ist, dies soll hier nicht diskutiert werden, in AB 191 wird es als Möglichkeit aufgezählt und die Klammer in der Zauberbeschreibung ist da meiner Meinung nach auch eindeutig.
Kann man sich mit Fesseln/Entfesseln aus Eisenfesseln (insb. wie bei Bann des Eisens angegeben) befreien?
Wenn ja, von welchen Erschwernissen reden wir?
Wenn wir hier über Praioskrause, Gesischtsmaske und Gefangenenketten reden, dann nein. Das ist ohne Hilfsmittel einfach nicht möglich, daher keine Probe. (Wir reden hier nicht ünber Karnevalshandschellen) Mit einem Dietrich ginge Schlösserknacken, und da würde ich bei Selbstversuch eines Gefesselten bei +7 starten. Wenn die Arme hinterm Rücken gefesselt sind (was der Normalfall sein dürfte) bei +9
Ein Schelm lernt ja Zauber nicht durch Bücher, sondern indem er sie sieht oder bekommt sie im Fall der schelmischen Zauber von Kobolden oder eventuell auch einem anderen Schelm gelehrt. Könnte ich demnach "Komm Kobold Komm" nutzen um mir einen Lehrmeister für einen Zauber (je nach SL-Entscheid in Sachen Auswahl und ob einer in der Nähe ist) herbeizurufen, wenn ich ihn davon überzeugen kann mir einen neuen Zauber beizubringen oder einen bekannten besser zu verstehen?
Soweit ich weiß können Schelme auch durch nachahmung lernen. Das heißt, sie schauen sich andere Leute an, wie sie zaubern, dürfen dann Proben ablegen, wenn der Meister es OK findet. Wenn dies gelingt und öfters wiederholt wird, dann kann der zauber in die schelmische Rep. überführt und gelernt werden.
Bin leider gerade nicht in Reichweite des WdZ, aber dort steht es im Kapitel zur schelmischen Rep. unter Imitationslernen.
Aber um auf deine Ursprungsfrage zu antworten:
Ich wüsste nicht, warum es nicht funktionieren sollte. Wenn der SL dir wohlgesinnt ist und gut verhandelst, dann sollte das kein Problem sein
ich leite auf die Quanionsqueste zu und bei der nächsten ( oder wie ich meine Spieler kenne in 3-4 Sitzungen ^^ ) Sitzung wird der Pilgereid vor dem Boten des Lichts gesprochen.
Meine Frage: Einer meiner Spieler ist Gildenmagier und hat Verpflichtungen gegenüber seiner Gilde ( Weißmagier aus Rommilys, Praiosnahe Gilde ) In wie weit beißen sich die Interessen? Lassen sie den Magier gewähren?Spoiler
Wir werden die Ausführung von dem 01. Praios 1028 BF Spielen, also volle 8 IT Jahre
Könnten sie ihn mitten in der Aufgabe einfach anfordern und er wird vor eine Wahl gestellt ( sicher gutes RP möglich ) ?
Mir stellt sich nur die Frage zum Gildenrecht. Als Beispiel: Er kommt seiner Verpflichtung nicht nach. Was für konsequenzen erwarten ihn? Verliert er seinen Dispenz?
Ich bin jetzt schon mehrfach auf diesen Zauber gestoßen, jedoch gibt es im LCD und im WdZ keine Details. Im Zweifel würde ich ihn wie den Ecliptifactus berechnen und steigern.
Cillb hat geschrieben: ↑15.04.2019 16:07Den Zauber kannst Du (zusammen mit dem Ecliptifactus Schattenkraft) hier auf der Seite un Ulisses herunterladen.
color=#00BF00 Müssen Zauberzeichen so angebracht werden, dass sie sichtbar sind um zu wirken oder können sie auch versteckt sein: zum Beispiel auf der Innenseite eines Mantels oder so...
Ich würde sagen, dass das aufs Zeichen ankommt. Eine "Elementare Attraktion Feuer" innen im Mantel wärmt wohl auch, aber ein Auge des Basilisken bringt nicht wirklich was.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.
die Galante hat geschrieben: ↑16.04.2019 08:49 color=#00BF00 Müssen Zauberzeichen so angebracht werden, dass sie sichtbar sind um zu wirken oder können sie auch versteckt sein: zum Beispiel auf der Innenseite eines Mantels oder so...
Das kommt darauf an, was Du vor hast und welche SFs Du beherrschst; mit Zauberkontrolle und Zauber bereithalten kannst Du bereits angebrachte Zauberzeichen aktivieren und somit Fallen stellen und deine Feinde überraschen.
Gorbalad hat geschrieben: ↑16.04.2019 09:08Ich würde sagen, dass das aufs Zeichen ankommt. Eine "Elementare Attraktion Feuer" innen im Mantel wärmt wohl auch, aber ein Auge des Basilisken bringt nicht wirklich was.
Warum? Ist doch ganz praktisch; wenn die Glyphe ständig sichtbar wäre, würde jeder erstarren, der/die diese Glyphe sieht. Im Mantel verborgen, kann man sich aussuchen, wer erstarren wird, weil man aus Reflex, besonders bei Neugier auf diese Glyphe gucken würde, wenn der Spieler die Innenseite seines Mantels offenbart.
Grundlegend sollte man gucken, was das Regelwerk bezüglich der ganzen Zauberzeichen sagt, und somit hat man seine Grenzpfeiler für seine Möglichkeiten; Wirkungsdauer, Wirkung und Aktivierungszeitraum. SRD S.64-69
Zuletzt geändert von Ragnar Briga am 16.04.2019 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
Ragnar Briga hat geschrieben: ↑16.04.2019 09:58 Warum? Ist doch ganz praktisch; wenn die Glyphe ständig sichtbat wäre, würde jeder erstarren, der/die diese Glyphe sieht. Im Mantel verborgen, kann man sich aussuchen, wer erstarren wir, weil man aus Reflex, besonders bei Neugier auf diese Glyphe gucken würde, wenn der Spieler die Innenseite seines Mantels offenbart.
So war es ja auch gemeint. Manche Zauberzeichen müssen eben gesehen werden (oder... selbst sehen?), um ihre Wirkung zu entfalten, das klappt nicht, so lange sie verdeckt sind. Man könnte auch eine Art Blendlaterne mit dem Leuchtenden Zeichen bauen. Oder es in ein (ausreichend dimensioniertes) Medaillon reingravieren/malen.
Aber das gilt eben nicht für alle, Elementare Attraktion, Unsichtbarer Träger und andere brauchen nix dergleichen. WdA S. 144-154 wäre btw. die aktuellste Quelle nach 4.1.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.
die Galante hat geschrieben: ↑16.04.2019 08:49Müssen Zauberzeichen so angebracht werden, dass sie sichtbar sind um zu wirken oder können sie auch versteckt sein: zum Beispiel auf der Innenseite eines Mantels oder so...
Grundsätzlich stimme ich dem Kanon hier zu: Es kommt halt auf das Zeichen an.
ABER! Bitte bedenkt bei dem ganzen, das es einen "Regelkomplex" zum Thema "Zeichen Verstecken" gibt. Ganz Konkret: WdA 139, oben rechts. Eine Expertenregel. Generell macht jedoch der ganze Themenkomplex zum Thema "Zeichen Anbringen" und "Zeichen Zerstören" meines Erachtens nach ziemlich deutlich, das man Zeichen nicht einfach mal so verstecken kann.
Dazu kommt dann noch, das Zusatzzeichen "Tarnung" (WdA 153), dessen Sinn und Zweck eben genau jenes ist.
Solange man also sagt "Ich will ja garnicht das dass Zeichen aktiv ist" ist ein "verstecken" Problemlos drin. Aber in allen anderen Fällen...
Klar, bei der "Glyphe der elementaren Attraktion", eingesetzt um einen Mantel zu wärmen, mag es egal sein, ob man es sehen könnte oder nicht. Setzt man es aber als Falle ein (wobei man die RkP* dazu auch erstmal haben müsste...), bekommt das ganze Plötzlich deutlich mehr Gewicht.
Und ich persönlich halte nicht viel davon, Dinge nach ihrem Kontext anderes regeltechnisch zu behandeln....
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.
"Der Ersteller des Zeichens kann jedoch auch versuchen,
dieses in der umgebenden Ornamentik vor flüchtigen Blicken
zu verbergen." WdA 139
Es geht bei dieser Expertenregel, wohl nicht darum ein Zeichen durch ein Tuch oder dadurch zu verbergen, dass man es auf der Innenseite einer Truhe anbringt.
Das Zusatzzeichen Tarnung hingegen scheint eine Mischung aus Illusion und SCHLEIER über das Zeichen zu legen. Auch hier geht es also nicht um ein auf der Innenseite eines Mantels angebrachtes Zeichen.
Stimme der allgemeinen Meinung zu, dass es auf das Zeichen ankommt ob es wirkt, wenn man es nicht sehen kann. Steht aber dann so beim Zeichen dabei. Wie beispielsweise beim Auge des Basilisken, wo man explizit das Zeichen sehen muss um betroffen zu sein, oder beim Leuchtenden Zeichen, wo das Licht VON dem Zeichen SELBST ausgeht
Praiodan Eichelhärter hat geschrieben: ↑16.04.2019 14:33"Der Ersteller des Zeichens kann jedoch auch versuchen,
dieses in der umgebenden Ornamentik vor flüchtigen Blicken
zu verbergen." WdA 139
Es geht bei dieser Expertenregel, wohl nicht darum ein Zeichen durch ein Tuch oder dadurch zu verbergen, dass man es auf der Innenseite einer Truhe anbringt.
Das Zusatzzeichen Tarnung hingegen scheint eine Mischung aus Illusion und SCHLEIER über das Zeichen zu legen. Auch hier geht es also nicht um ein auf der Innenseite eines Mantels angebrachtes Zeichen.
Nein, das nicht.
Aber es geht darum es schwierig zu machen, ein Zeichen zu Verstecken. Wie man es für Gewöhnlich besonders bei Fallen ja will.
Es geht dabei jetzt auch nicht um Zeichen die man explizit sehen muss, damit sie wirken. Die sind kein Problem, da sie Quasie inherent Regeln, wie es mit ihrer Sichtbarkeit bestellt ist.
Sondern es geht Grundlegend um Zeichen und ihre Sichtbarkeit, in Konjunktion mit Regeln zum Verbergen von Zeichen.
Und da sollte man mEn der klaren Linie den Vorzug geben und nicht mal so und mal so Entscheiden. "Nur" weil das eine eine klare Falle ist und das andere ein "Konvenienz Produkt" (Elementare Attraktion als Bsp., kann man nun mal so und so nutzten. Jedenfalls Theoretisch.).
Das möchte hier einfach zum Bedenken in die Runde geben.
Wie man es macht, ist ja jedem selbst überlassen
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.