DSA4 Kurze Fragen, kurze Antworten (Zauberkunst & Magie DSA1-4)

Von A wie Astralpunkte bis Z wie Zauberer: Alles über magische Kräfte.
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Quin Helmisch
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Ungelesener Beitrag von Quin Helmisch »

Nicht so richtig im Widerspruch. Die SpoMo Veränderte Technik ist, denke ich, eine explizite Ausnahme und diese ist dort erklärt. "nicht eine Situationserschwernis des Zaubers" sondern eher eine gezwungene Situation, die vielleicht extra eingeführt wurde, damit man genau in dieser gezwungenen Situation zaubern kann.
Oder weiß da einer mehr?

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Gorbalad
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Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

HmW S. 144 hat geschrieben:das Magiersiegel. Letzteres wird jedoch nicht mit einem magischen Prägestock auf die Handinnenfläche aufgetragen, sondern vom Meistar Hamsbitari (dem ‘Meister Hautbildbeißer’) in einer langwierigen Zeremonie gestochen. Wo der frisch gebackene Gandmadr oder die Gandkona das Siegel, eine Scheibe mit drei stilisierten Drachenköpfen und der hjaldingschen Inschrift “Runa Jasko Löguneyti” (Gemeinschaft der Runajasko) trägt, wird ihm überlassen. Häufig wird die Schulter oder der Oberarm gewählt.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

Kazan von Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Kazan von Tuzak »

Ich habe eine kurze Frage zum Tanz der Mada. Sind die SEs die man bekommt für alle angegebenen Talente, oder nur für einzelne?

Jadoran
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Ungelesener Beitrag von Jadoran »

RAW für ein einzelnes, soweit ich das lese. Wäre sonst auch zu billig.
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Djembo
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Ungelesener Beitrag von Djembo »

Pro halbes Jahr für ein Talent, aber man kann jedes halbe Jahr ein anderes nehmen. Im Sommer Stäbe, im Winter dann Tanzen, im nächsten Sommer Selbstbeherrschung etc.
“I sound my barbaric yawp over the roofs of the world.”

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Strippenzieher hat geschrieben: 07.07.2020 22:21Mit dem Wegfall der Gildenzugehörigkeit kann ich mir aber gut vorstellen, dass das Siegel etwas unkonventioneller und auch durchaus thorwalscher - ggf per Tätowierung - angebracht wird. Das ist nach WdZ 260 ausdrücklich möglich.
War das nicht sowieso schon mehr eine Tätowierung?
Oder verwechsel ich jetzt etwas?
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.

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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »

ChaoGirDja hat geschrieben: 08.07.2020 19:26
Strippenzieher hat geschrieben: 07.07.2020 22:21Mit dem Wegfall der Gildenzugehörigkeit kann ich mir aber gut vorstellen, dass das Siegel etwas unkonventioneller und auch durchaus thorwalscher - ggf per Tätowierung - angebracht wird. Das ist nach WdZ 260 ausdrücklich möglich.
War das nicht sowieso schon mehr eine Tätowierung?
Oder verwechsel ich jetzt etwas?

Nein - das war immer schon eine Tätowierung. Aber mit dem Wegfall der Zugehörigkeit würde ich annehmen, dass diese noch etwas weniger den traditionellen Gepflogenheiten und mehr und mehr thorwalsch werden können. Auch der Ort der Applikation dürfte lockerer gehandhabt werden als vorher

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Edwin Briar
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Ungelesener Beitrag von Edwin Briar »

Zwei Fragen:
Kann der Wahre Name eines Wesens geändert/von seiner Existenz gelöst/versiegelt werden? Oder generell eine Methode um jemanden zu schützen, dessen Wahrer Name in die falschen (und zum Ausschalten zu mächtigen) Hände gefallen ist?
Umgeht der Besitz des Wahren Namens eines Wesens auch einen Psychostabilis und Eiserner Wille I/II?
#BF00FF

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pseudo
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Ungelesener Beitrag von pseudo »

Wahre Namen sind nicht veränderbar.

Die Kenntnis des wahren Names eines Wesens umgeht auch alle MR Erhöhungen. Dinge, die explizit magische Handlungen erschweren, wie z.B.: Einfluss bannen, funktionieren jedoch.
DSA 5 hat das Richtige gewollt und nur leider jämmerlich versagt.

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pseudo
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Ungelesener Beitrag von pseudo »

Kann ich ein Objekt sowohl mit einem Zauberzeichen (unsichtbarer Träger) als auch mit einem Zauber (Widerwille Ungemach) belegen?
Ich frage für einen Freund, der ganz sicher nicht etwas unhandliches in eine Stadt schmuggeln will.
DSA 5 hat das Richtige gewollt und nur leider jämmerlich versagt.

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Nikodemus von Hohenstein
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Ungelesener Beitrag von Nikodemus von Hohenstein »

pseudo hat geschrieben: 19.07.2020 17:28 Kann ich ein Objekt sowohl mit einem Zauberzeichen (unsichtbarer Träger) als auch mit einem Zauber (Widerwille Ungemach) belegen?
Ich frage für einen Freund, der ganz sicher nicht etwas unhandliches in eine Stadt schmuggeln will.

Soweit ich weiß bestehen keine Einschränkungen, die das Wirken von Zaubern auf Objekte, beschränken welche mit Zauberzeichen ausgestattet wurden.
Es handelt sich bei Zauberzeichen ja ebenfalls um Verzauberungen von Objekten und es ist explizit möglich mehrere von diesen auf einen Gegenstand zu legen.

An sich könnte aber auch ein Ungesehenes Zeichen angebracht werden.
Das hätte den gleichen Effekt


Krieger retten Prinzessinnen,
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pseudo
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Ungelesener Beitrag von pseudo »


Kann man denn zwei ZZ auf dem selben Gegenstand anbringen? Unsichtbarer Träger ist bereits angebracht und aufgeladen.
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Nikodemus von Hohenstein
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Ungelesener Beitrag von Nikodemus von Hohenstein »

pseudo hat geschrieben: 19.07.2020 19:52
Kann man denn zwei ZZ auf dem selben Gegenstand anbringen? Unsichtbarer Träger ist bereits angebracht und aufgeladen.

Es ist definitiv möglich auf größeren Gegenständen meherere gleichartige Zauberzeichen anzubringen.
Vom Prinzip spricht jedoch auch keine Textstelle die ich im WdA finden konnte dagegen verschiedenartige Zauberzeichen gleichzeitig auf einen Gegenstand wirken zu lassen.
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Orik
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Ungelesener Beitrag von Orik »

FF00FF Wird ein Feuerelementarist von Regen eingeschränkt? Bzw. würde er auf Regen anders reagieren als der Alrik von Nebenan?

Jadoran
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Ungelesener Beitrag von Jadoran »

FF00FF Kanonisch nicht. Feuerelementartisten sind ja keine Feuerelementare.
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Orik
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Ungelesener Beitrag von Orik »

Beziehe mich dabei insbesondere auf das Zaubern während es regnet. Gilt das schon als zaubern (beschwören) im Gegenelement?

Jadoran
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Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Nicht wirklich, nur wenn der SL krampfhaft nach einen Nerf sucht. Umgekehrt müssten Wasserzauber dann bei Regen ja erleichtert werden, oder Luftzauber bei Sturm...Man kann sicher irgendeine Experten-Optionalregel da hinbiegen, spätestens in EG wird man auf jeden Fall fündig, aber normal ist das afaik nicht vorgesehen
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barret
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Ungelesener Beitrag von barret »

Ich befasse mich momentan ein wenig mit Kristallomantie und Kristallen und habe mir dafür die Regeln zu Elementarbeschwörung im WdZ angeschaut. Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie einen Beschwörer gespielt habe und mich mit den Regeln hier schlecht auskenne. Aber sehe ich es richtig, dass ich bereits einen einfachen elementaren Diener des Erzes bitten kann, mir mit elementarer Manifestation einen Stein eines höheren Kristalls zu erschaffen. Elementare Manifestation beginnt bei rein, muss für sehr edel also derimal aufgewertet werden. Dadurch steigen die Kosten auf 24, womit Asp des elementaren Dieners gemeint sind, richtig? Nach Elementare Gewalten haben elementare Diener genau 24 Asp. Wenn der mir jetzt einen Stein Rubin erstellt, dann hätte das einen Wert von 7.000 Dukaten. Selbst beim wenigsten wertvollen höheren Kristall wären das immerhin noch 400 Dukaten. Da kann doch irgendwas nicht stimmen. Belehrt mich. :)

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Mimj
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Ungelesener Beitrag von Mimj »

Zwei Probleme dazu:
Ein elementarer Diener stellt nur 15 AsP zur Verfügung für seinen Beschwörer, zur Verrechnung mit den Diensten, auch wenn er selbst über 24 AsP verfügt. Die dritte Aufstufung ist also nicht möglich.
Die Basiszeit des Dienstes ist eine Stunde. danach verschwindet das Manifestierte Element wieder.

barret
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Ungelesener Beitrag von barret »

Mimj hat geschrieben: 24.07.2020 10:16
Die Basiszeit des Dienstes ist eine Stunde. danach verschwindet das Manifestierte Element wieder.

Ahhh, ich dachte mir schon, dass ich irgendwas total Offensichtliches übersehen hatte. Ich dachte dabei handelt es sich um die Herstellungszeit..
Dann habe ich noch eine Folgefrage: Gibt es einen Dienst, mit dem ich einen elementaren Diener oder Meister des Erzes dazu bitten kann, in einen Berg oder Stollen oder dergleichen einzutauchen und mir Metalle oder Kristalle zu suchen (und zu bringen)?

Jadoran
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Ungelesener Beitrag von Jadoran »


Das ist einfach "Manipulation des Elementes", wobei ein Geist wohl nur "unraffiniertes" Erz bringen kann und ein Dschinn für reines Metall sicher einen Aufschlag in der Dienstschwieirgkeit berechnet, einfach weil ihn das mehr Astralenergie kostet. Aber sofern das gesuchte Metall wirklich in der Nähe ist (da würde ich die üblichen Reichweiten-Skalen zugrunde legen) ist das grundsätzlich in meinen Augen kein Problem. Von der Menge her kommt man natürlich nicht sehr weit - Gold und Silber liegen nun nicht gerade kiloweise im Boden, und ergiebige Erzadern und Edelsteinvorkommen liegen meist aus narrativen Gründen tief in der Erde. Aber bei einem kooperationswilligen SL und vernünbftiger Vorbereitung ist das in meinen Augen kein regeltechnisches Problem.
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barret
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Ungelesener Beitrag von barret »

Jadoran hat geschrieben: 24.07.2020 11:39 Das ist einfach "Manipulation des Elementes"


Ich konnte den Dienst nicht finden. Kannst du mich da auf eine Textstelle verweisen?

Jadoran hat geschrieben: 24.07.2020 11:39 da würde ich die üblichen Reichweiten-Skalen zugrunde legen


Meinst du damit die Reichweiten, die bei "Bewegung" beschrieben sind?

Jadoran hat geschrieben: 24.07.2020 11:39 und vernünbftiger Vorbereitung


Was würde so eine vernünftige Vorbereitung beinhalten?

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WdZ S. 183: Kontrolle über ein Element. Da stehen tatsächlich auch Reichweiten: Geist 3, Dshcinne 7, Meister 21, bestimmte Dämonen sind da noch effektiver. Kosten sind 5/11/23 ASP pro Spielrunde.
Vorbereitung würde vor allem in guter Prospektion bestehen, damit man weiss, dass die Suche nach dem Gestein/Erz nicht erfolglos ist. Das Elementar kann ja nur bringen, was da ist...
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Calomiriel
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Ungelesener Beitrag von Calomiriel »

Wenn ein Viertelmagier dem Borbaradianismus einherfällt, dann bekommt er ja mit dem Minderpakt:

- Die Borbaradianische Repräsentation
- Die Fähigkeit, Zauber aus dieser Repräsentation mir LE zu zaubern.

Kann er jetzt auch Gildenmagische Sprüche lernen (Als Zauber aus Fremdrep) und diese mit seinen normalen ASP bezahlen?

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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »


Nein. Denn er ist immer noch kein Spruchzauberer.

barret
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Ungelesener Beitrag von barret »

Kurze Frage, die wahrscheinlich ziemlich offensichtlich ist, aber konnte die Antwort nicht finden. Wenn man einen Zauber aus einer fremden Repräsentation lernt, dann verwendet man den Zauber doch in der eigenen Repräsentation, oder? In anderen Worten ein Elf hat doch auch verlängerte Wirkungsdauer bei nem Zauber, der nicht in der elfischen Repräsentation vorliegt oder?

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Strippenzieher
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Ungelesener Beitrag von Strippenzieher »


barret hat geschrieben: 02.08.2020 16:31 Wenn man einen Zauber aus einer fremden Repräsentation lernt, dann verwendet man den Zauber doch in der eigenen Repräsentation, oder?

Nein. Man lernt ihn dann in der fremden Repräsentation - mit alle deren Vor- und Nachteilen.

Dementsprechend: Nein. Ein Elf, der den Flim Flam in der Repräsentation Magier lernt hat für DIESEN Zauber keine verlängerte Wirkungsdauer. Er kann ihn aber zB leichter spontan Modifizieren, als seine elfischen Zauber. Deshalb kann es durchaus Sinn machen, die gleichen Zauber in unterschiedlichen Repräsentation zu lernen

Edit: der Elf kann natürlich nur dann den Mag Zauber leichter spontan modifizieren, wenn er das überhaupt kann. Dafür braucht man, da SpoMos in fremder Rep erst einmal nicht möglich sind, die SF Matrixverständnis :oops:

Zuletzt geändert von Strippenzieher am 02.08.2020 16:57, insgesamt 1-mal geändert.

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WeZwanzig
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Ungelesener Beitrag von WeZwanzig »

Nein, dafür muss man den Zauber schon mittels Zauberwerkstatt in die elfische Repräsentation übersetzen. Tatsächlich ist die Repräsentation des Zaubers viel wichtiger als die Repräsentation des Zaubernden. Ein Elf der einen Hexen-Spruch gelernt hat bekommt den Bonus/Malus durch passende Emotionen, kann ihn nur auf dem Boden zaubern und zahlt bei Misslingen nur 1/3 der Kosten. Die Hexe, die einen Elfenzauber spricht braucht hingegen Formel und hat die Verlängerte Wirkungsdauer. (Die Hexe muss zusätzlich noch beim Elfenzauber Bodenkontakt haben, weil sie den Nachteil "Feste Gewohnheit" hat, kauft sie den weg, dann kann sie Nicht-Hexen-Zauber aus der Luft zaubern).
Die Repräsentation des Zaubernden bestimmt dann nur, ob der Zauber zu normalen Kosten oder zu erhöhten zu steigern ist und ob SpoMods möglich sind.
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die Galante
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Ungelesener Beitrag von die Galante »

Jetzt bin ich verwirrt: kann man als Hexe einen Spruch in elfischer Repräsentation erlernten Variante sprechen ohne, dass man die elfische Repräsentation selbst beherrscht?

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WeZwanzig
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Ungelesener Beitrag von WeZwanzig »

WdZ, Seite 19 hat geschrieben:Varianten zählen ebenfalls als Modifikationen eines Zaubers, jedoch keine spontaner Art, sondern solche, die in der Matrix des Zaubers bereits festgelegt sind.
[...]
Man kann im Allgemeinen nur solche Zauber spontan modifizieren, deren Repräsentation man selbst beherrscht. Erst mit der Sonderfertigkeit Matrixverständnis ist es auch möglich, Zauber in Fremdrepräsentation zu modifizieren.

Nur Spontane Modifikationen sind von der Repärsentation eingeschränkt, nicht Varianten. Die Elfe kann also z.B. beim Elfen-Zauber eine Variante wählen, nicht aber Kosten sparen, Erzwingen, etc...
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