Waffenloser beidhändiger Kampf

Von A wie Attacke bis Z wie Zeughaus: Alles über Schlachten, Scharmützel und den Waffengang.
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Dr. Zoidberg
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Waffenloser beidhändiger Kampf

Ungelesener Beitrag von Dr. Zoidberg »

So wie ich das sehe, gilt beidhändiger Kampf nur für Waffen, richtig?
Oder ist auch eine 2te Attacke mit z.B. einem Schlagring per Raufen möglich? Im Weg des Schwertes DSA 4.1 ist mir das alles ein wenig zu schwammig formuliert. Da heißt es nur je ähnlicher die Waffe, deso besser.

m.f.g.
die unfähige Krabbe aus der Nachbarschaft

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Tjorse
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Ungelesener Beitrag von Tjorse »

Raufen an sich ist schon definiert als "Dies ist die Fertigkeit, durch Einsatz von Händen, Füßen und Zähnen Schaden anzurichten"... damit ist meiner Ansicht nach gemeint, das man sich nicht nur stumpf wechselseitig mit der Faust ins gesicht haut (das wäre thorwalsches Boxen), sondern das man unter Einsatz des ganzen Körpers schlägt, tritt und auch beisst, wie es grade passt.

Insofern sehe ich Waffenloser Kampf (Raufen, Ringen, egal welcher Stil) als "zweihändige Waffe", für die beidhändiger Kampf nicht benötigt wird, bei der aber im Umkehrschluss beidhändiger Kampf und ähnliche SF auch keine Auswirkungen haben.

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Wizkatz
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Ungelesener Beitrag von Wizkatz »

Wir hatten die Diskussion in unserer Runde auch schonmal - ich denke aber auch, dass Raufen an sich als "zweihändige bis -füßige Waffe" gilt und zumindest RAI nicht mit BHK kombiniert werden soll(te).
Auch da gibt es natürlich Probleme mit, z.B. dass ein Spieler sicherlich mit etwas Berechtigung gerne bei jedem Angriff den Schaden eines benutzten Schlagrings haben möchte, was aber irgendwo impliziert, dass er immer nur mit dieser Hand zuhaut und die Frage aufwirft, was die andere Hand dann macht und was sich ändern würde wenn man da jetzt auch einen Schlagring hätte...

Wir haben uns bei den eh schon hochkomplexen DSA-Kampfregeln darauf geeinigt, waffenlosen Kampf soweit wie möglich isoliert von weiteren SFs zu behandeln wo irgend möglich.

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LordShadowGizar
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Ungelesener Beitrag von LordShadowGizar »

Dem Wahnwitz zum Gruße!

Der gag beim Waffenlosen Kampf ist halt die Frage, ob man mit Waffen die man über das Talent Raufen führt noch als 'Waffenlos' gilt oder als 'Bewaffnet'.

Das Kapitel zum Waffenlosen Kampf wird festgelegt, das Zusatzaktionen aus SK II, PW II und BhK II nicht mit waffenlose Aktionen kombinierbar ist. Die Frage was waffenlose Aktionen sind ist allerdings nur unklar beantwortet... man hat keine waffen? Man verwendet die Talente Raufen und Ringen? Man verwendet waffenlose Manöver? Keiner kann es genau sagen.

Schlimmer wird es noch weil man im Kapitel zum Waffenlosen Kampf waffen für das Talent Raufen nahezu komplett ausgeblendet hat! Was speziell bei so Hybrid-PW-SK-Waffen wie Panzerarm und Drachenklaue eine sch*piep* Sache ist, da sie ja explizit als Zweitwaffen für 'beliebiege' andere Einhandwaffen bei der Nutzung von erweiternde Linkhand-Sondeffertigkeiten gedacht sind... und es z.b. extrem seltsam ist wenn man sagt, das man z.b. Tot von links nicht mit ner Drachenklaue dürchführen kann, weil man diese über Raufen ausführen müsste und im waffenlosen Kampf keine Zusatzaktionen möglich wären...

Und dann gibt es ja auchnoch explizite Beispiele von anderen Waffengattungen wo eine Waffe einen dinge Erlaubt/Verbietet die für das Waffentalent (nicht-/) möglich sind. Also wo Besonderheiten einer Speziellen Waffe, die allgemeinen kampfregeln und/oder angaben zu Waffentalenten umgehen.

Alles zusammen genommen, würde ich persönlich 'empfehlen' wenn man in beiden Händen eine Waffe trägt (egal ob als Raufen-Waffe oder nicht) man im Sinne von den erweiternden Linkhand-Sonderfertigkeiten als bewaffnet gilt... speziell bei Waffen die laut WdS und Arsenal ja expliziet für sowas gedacht sind.

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Tjorse
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Ungelesener Beitrag von Tjorse »

LordShadowGizar hat geschrieben: 06.12.2018 12:27Der gag beim Waffenlosen Kampf ist halt die Frage, ob man mit Waffen die man über das Talent Raufen führt noch als 'Waffenlos' gilt oder als 'Bewaffnet'.
Das ist doch eigentlich klar geregelt. Man gilt weiterhin als unbewaffnet, wenn man eine Raufen-Waffe wie Schlagring, etc. benutzt, was insbesondere für das Parieren ohne Eisenarm wichtig ist, da man auch beim erfolgreichen Parieren Schaden frisst, was man bei der Parade mit einer Waffe nicht tut. Diese Mechanik kann man erst über die Versteckte Klinge aushebeln, dabei wiederum kommt keine "Raufen-Waffe" zum Einsatz.

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LordShadowGizar
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Ungelesener Beitrag von LordShadowGizar »

Das ist ganzklar nicht eindeutig geregelt!
Die grundregeln sagen dazu mal garnichts und erst die erweiternden Regeln aus den Arsenal (welche ja an sich als 'Erweiternde Regeln' von Optionaler Natur sind) weisen darauf hin das manche Raufen-Waffen im Bezug auf 'Schaden-durch-PARADEN' als waffenlos, andere als bewaffnet gelten.

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Ungelesener Beitrag von Dr. Zoidberg »

Danke für die Antworten.

Mir gefällt die Umschreibung das Raufen ein Ganzkörpereinsatz ist und nicht ein Box-Kampf.
Bin einfach kein Fan der hohen Parade/Ausweich-werte bei DSA4 wenn man schon in einem fortgeschrittenen AP-Stadium ist und sich somit die Kämpfe immense in die länge ziehen. Eine zweite Attacke würde das kürzen....aber gleichzeitig, auch langweilig immer zum Sieg führen.

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Ungelesener Beitrag von Shika »

Beim waffenlosen Kampfstil gibt es den Doppelangriff. Im Gegensatz zur entsprechenden SF im bewaffneten Kampf, kann man diesen in nur einer Aktion durchführen. Man kann hier also in einer Aktion 2 Angriffe starten und in der 2. Aktion parieren. Das sind bereits 3 "Aktionen", wodurch man den beidhändigen Kampf nicht braucht und sich eine 2. Waffe dennoch auszahlt.
Ich würde hier sagen, dass BHK & PW nicht auf die Talente Raufen & Ringen anwendbar sind, da diese ihre eigenen Manöver haben. Wenn man umwandelt, kann man sogar 2 Doppelangriffe in der selben Runde durchführen. Das sind 4 Angriffe (!) in 2 Aktionen, die man sogar noch erschweren kann, um mehr TP zu verursachen wobei eine Erschwernis auf beide Angriffe angerechnet wird. Selbst ein voll ausgebildeter Schildkämpfer/PW-Kämpfer kann nicht alles abwehren. Und wenn er es versucht, bekommt er als letzte, unparierbare Attacke einen Schmetterschlag an die Ömme und legt sich erstmal schlafen.
Der waffenlose Kamof hat unglaublich viele Vorteile gegenüber dem bewaffneten Kampf. Die SFs sind deutlich günstiger und unterm Strich auch noch stärker. Die Waffen sind günstiger. Selbst wenn man ohne Waffen z.B. eine Stadt betreten muss, kann man sich immer noch sehr gut verteidigen. Raufen/Ringen sind schnell zu steigern. Es gibt verschiedene Stile, die einem einen guten Bonus bringen (man kann bis zu 2 gleichzeitig nutzen, wodurch der Angriff nochmal erhöht wird). Es gibt sogar Waffenmeister (Drachenklaue) für diese Art zu kämpfen, die man durch die unwahrscheinlich günstigen SFs, die man über die Stile bekommt, sehr schnell erreichen kann.
Die einzigen wirklichen Nachteile, die mir einfallen sind:
- Man kämpft in DK:H (DK:N beim Sprungtritt)
- Man kann große Gegner nicht parieren (Da die Klaue und der Panzerarm auch Schilde sind, kann man das mit Schildkampf ändern)

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LordShadowGizar
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Ungelesener Beitrag von LordShadowGizar »

Shika hat geschrieben: 06.12.2018 15:20Beim waffenlosen Kampfstil gibt es den Doppelangriff. Im Gegensatz zur entsprechenden SF im bewaffneten Kampf, kann man diesen in nur einer Aktion durchführen.
Das waffenlose Manöver heißt Doppelschlag, die bewaffnete Entsprechung heißt Doppelangriff und beides wird in nur einer einzigen Aktion ausgeführt.
Shika hat geschrieben: 06.12.2018 15:20Wenn man umwandelt, kann man sogar 2 Doppelangriffe in der selben Runde durchführen. Das sind 4 Angriffe (!) in 2 Aktionen,
Das Kapitel zum Waffenlosen Kampf weist darauf hin das einige waffenlose Manöver gibt, welche auf bewaffnete Manöver basieren (namentlich wurden hier Finte, Wuchtschlag und Meiseterparade erwähnt), und entsprechenden Regeln wie diesen unterliegen.
Das Manöver Doppelangriff kann nur innerhalb einer Kampfrunde angewendet werden, in dem man weder die Parade umgewandelt hat, noch eine Zusatzaktion benutzt...
Es würde mich nicht wundern, wenn dieses ebenfalls für den Doppelschlag gilt... :grübeln:
Shika hat geschrieben: 06.12.2018 15:20Man kann große Gegner nicht parieren (Da die Klaue und der Panzerarm auch Schilde sind, kann man das mit Schildkampf ändern
Kampfregeln zu 'große Gegner' besagen das mit ausnahme vom manöver Gegenhalten keine 'bewaffneten' Paraden möglich sind... man darf sich hierbei selbst gedanken darum machen ob waffenlose Pardaen erlaubt sind. Und wenn, gäbe es kaum 'große Gegner' bei dennen ich mich gerne hinstellen würde um den halben Schaden von ihnen zu kassieren! :ups:

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Seisuke
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Ungelesener Beitrag von Seisuke »

Tjorse hat geschrieben: 06.12.2018 12:32
LordShadowGizar hat geschrieben: 06.12.2018 12:27Der gag beim Waffenlosen Kampf ist halt die Frage, ob man mit Waffen die man über das Talent Raufen führt noch als 'Waffenlos' gilt oder als 'Bewaffnet'.
Das ist doch eigentlich klar geregelt. Man gilt weiterhin als unbewaffnet, wenn man eine Raufen-Waffe wie Schlagring, etc. benutzt, was insbesondere für das Parieren ohne Eisenarm wichtig ist, da man auch beim erfolgreichen Parieren Schaden frisst, was man bei der Parade mit einer Waffe nicht tut. Diese Mechanik kann man erst über die Versteckte Klinge aushebeln, dabei wiederum kommt keine "Raufen-Waffe" zum Einsatz.
Naja, "eigentlich klar geregelt" hört sich für mich wie ein generelles DSA-Mantra an. :wink: Aber zum Thema:
WdS S.88 hat geschrieben:"Die beiden Grund-Techniken Raufen und Ringen sind Zweihandtechniken, die es eigentlich nicht erlauben, eine weitere Waffe oder einen Schild zu führen; es ist bei Raufen-Angriffen jedoch auch egal, ob mit der Rechten oder der Linken geschlagen wird."
Damit sollte die Nutzung von der SF Beidhändiger Kampf I sinnfrei werden, da ja eh egal mit welcher Hand man zuschlägt, und BK II nicht möglich sein, da Raufen/Ringen Zweihandtechniken sind. Interessant ist, dass da im WdS sogar das Wort "eigentlich" in der Aussage drin steckt (Soviel zu festen Aussagen im Regelwerk...). Wenn man sich nicht auf die Zusatzregeln im Aventurischen Arsenal versteifen möchte, könnte man sicher eine Drachenklaue in jeder Hand anlegen und dann per Doppelschlag zwei Angriffe pro Runde haben. Aber an dieser Stelle werden die Meinungen auseinander gehen.

Zum Thema "bewaffnet oder unbewaffnet?": Das ist komplizierter...
WdS S.87 hat geschrieben:"Waffenmodifikationen (WM) gibt es keine, so lange beide Beteiligten wirklich waffenlos agieren; beim Kampf gegen einen Bewaffneten hat der waffenlose Kämpfer einen WM von –1/–2."
WdS S.126 hat geschrieben: "**) Im Kampf Waffenlos gegen Waffenlos gelten keine Waffenmodifikationen, aber sobald ein Beteiligter eine Waffe benutzt (und sei es auch nur eine Handgemenge-Waffe, jedoch mit Ausnahme des Schlagrings), gilt die genannte WM in Höhe von –1/–2." (Sternchen gelten für Fausthieb und Tritt/Kopfstoß in der Waffenliste)
Ich denke mit diesen beiden Zitaten kann man recht gut festlegen, dass man nur als unbewaffnet gilt, wenn man nichts anderes als eine bloßen Fäuste/Tritte führt oder nur einen Schlagring benutzt. Sobald mann einen Panzerarm, Drachenklaue oder so nutzt entfallen die WM von -1/-2, die nochmal extra in der Waffenliste aufgeführt werden. Ergo man ist nicht mehr unbewaffnet.

Dass sich das mit einigen extra Regeln aus dem Arsenal beißt ist natürlich ein Problem. Aber meine Meinung ist WdS > Arsenal, weil neuer und so.
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Rasputin
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Ungelesener Beitrag von Rasputin »

Generell stimme ich mit eurer Meinung überein. Wie sieht es mit dieser Sondersituation aus:
WdS. S. 89
Waffenlose Manöver im bewaffneten Nahkampf sind entweder unmöglich oder um 2 Punkte erschwert.

Ist die Gerade mit der Drachenklaue also generell um 2 Punkte erschwert oder sogar unmöglich wenn man keine Waffenlose Kampftechnik beherrscht?
Anscheinend kapiert ihr es alle nicht. Ich bin hier nicht mit euch eingesperrt, ihr seid hier mit mir eingesperrt!

Seisuke
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Ungelesener Beitrag von Seisuke »

Die "Waffenlose Manöver im bewaffneten Nahkampf" Stelle ist mir auch schon untergekommen und sie macht das ganze Spiel mit den waffenlosen Manövern nur noch fraglicher. Die für mich interessante Stelle ist eigentlich der erste Satz im Absatz: "Es ist durchaus möglich, dass ein bewaffneter Kämpfer mitten im Gefecht mit einem anderen Bewaffneten einen waffenlosen Angriff anbringen will, um z.B. mit einem Fußfeger den Gegner zu Fall zu bringen." (WdS S. 89)

Für mich ließt sich das und der Rest des Absatzes so, dass die Situation gemeint ist, in der ein Kämpfer mit üblicher Bewaffnung (also ohne Waffen, die über Raufen/Ringen geführt werden) ein waffenloses Manöver wie Tritte oder einen Faustschlag mit der freien Hand (was die Situation halt erlaubt) in seine Angriffsfolge einflechten will, nicht wenn man sowieso nur mit Raufen/Ringen-Waffen kämpft. Natürlich ist das Interpretation und wenn man es strikt so ließt wie es da steht, hat Rasputin wohl recht. Dann haben alle waffenlosen Manöver eine Erschwernis von +2, wenn man bewaffnet kämpft, egal ob Schwert oder Drachenklaue.

Als Argument für meine Interpretation kann ich da nur noch bringen, dass das einen Rattenschwanz an +2 Erschwernissen nach sich zieht, auch für waffenlose Manöver, die genau dafür gedacht sein sollten im bewaffneten Kampf benutzt zu werden, z.B. der Knaufschlag, Schmutzige Tricks, Versteckte Klinge und eigentlich sogar die Parade-Varianten Auspendeln und Beinarbeit, die ja eigentlich helfen sollen, auch wenn man bewaffnet ist.

Etwas vom Thema abschweifend:
Spoiler
Überhaupt verstehe ich nicht, warum man sich bei DSA 4 solche Mühe gemacht hat Waffenlosen Kampf mit etlichen, zusätzlichen Erschwernissen zu bestücken. Meiner Meinung nach reicht es doch, dass Raufen-Waffen allesamt wenig Schaden austeilen und man beim Parriert-werden mit der bloßen Hand trotzdem Schaden bekommt. Steng genommen bekommt ein bewaffneter, der seinen Gegner mit nem Fußfeger überraschen will, zusätzlich die WM von -1/-2 und die Erschwernis von 2. Darf das Ganze also insgesamt um 3 erschwert erst versuchen und dann hat man noch nicht mal eine Ansage dabei, um die Parade oder GE-Probe zu erschweren und wenn man dann mit der Waffe pariert wird, kriegt man auch noch selber Schaden... Alles mit einem Waffentalent, in dem der Charakter wahrscheinlich keine Begabung/hohe Werte hat. Sowas würde doch keiner freiwillig machen.
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Rasputin
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Ungelesener Beitrag von Rasputin »

Seisuke hat geschrieben: 10.12.2018 18:39 Etwas vom Thema abschweifend:
Spoiler
Überhaupt verstehe ich nicht, warum man sich bei DSA 4 solche Mühe gemacht hat Waffenlosen Kampf mit etlichen, zusätzlichen Erschwernissen zu bestücken. Meiner Meinung nach reicht es doch, dass Raufen-Waffen allesamt wenig Schaden austeilen und man beim Parriert-werden mit der bloßen Hand trotzdem Schaden bekommt. Steng genommen bekommt ein bewaffneter, der seinen Gegner mit nem Fußfeger überraschen will, zusätzlich die WM von -1/-2 und die Erschwernis von 2. Darf das Ganze also insgesamt um 3 erschwert erst versuchen und dann hat man noch nicht mal eine Ansage dabei, um die Parade oder GE-Probe zu erschweren und wenn man dann mit der Waffe pariert wird, kriegt man auch noch selber Schaden... Alles mit einem Waffentalent, in dem der Charakter wahrscheinlich keine Begabung/hohe Werte hat. Sowas würde doch keiner freiwillig machen.

Mein Charakter benutzt im Moment Ogerschelle + Drachenklaue und ist damit ein extrem starker Kämpfer, wenn man die Ringen Manöver betrachtet (und mit der Drachenklaue zu lässt).
Natürlich ist mein Charakter auf Ringen/Raufen optimiert (über 23KK, versucht da mal aus einem Würgegriff/ Klammer/ Schwitzkasten zu entkommen) aber ich bin der Überzeugung, dass Ringen/Raufen vielleicht sogar das beste sekundäre Waffentalent ist. Die Möglichkeiten sind Endlos, die Manöver kreativ und vielseitig, der TaW hoch und perfekt für beengte Umgebungen.
Die Drachenklaue kann Binden, Entwaffnen und Waffe zerbrechen (mit 23KK :devil: ) und macht mit der langen Klinge auch richtig Schaden und kann auch noch als Schild benutzt werden.

Habe ich schon erwähnt, dass man Raufen und Ringen auch nackt benutzen kann, wenn der Held mal ohne Ausrüstung da steht?
Wenn mein Charakter euch einmal im Griff hat, heißt es "Suplex City" (Manöver Wurf ).
Der Griff ist sowieso das stärkste Manöver in DSA.

Im zweiten Abenteuer habe ich es geschafft (mit der Gruppe) einen Hinterhalt gegen 20 "Wegelagerer" unverletzt zu überstehen.
Eigentlich sollten diese Gegner vom Meister ein Plotmittel sein um die Gruppe gefangen zu nehmen und den Plot voran zu treiben. Die Gegner waren als "übermächtiges Werkzeug" des Meisters eingeplant. Mein Jähzorn Wert, hatte aber andere Vorstellungen.

Natürlich waren diese Gegner Schwertfutter mit nem AT-Wert von ca. 13. Wenn man aber 6 Abzug durch Rauch(bomben), 2 durch beengte Umgebung und 6 durch falsche DK bekommt, trifft einfach kein Gegner und auch DK erweitern ist nicht so einfach mit 1 AT.
Die Fernkämpfer waren durch den Rauch gleich ausgeschaltet und hätten eh nur ihre Freunde getroffen.

Mein Charakter hatte nur 6 Abzug durch Rauch und konnte schön seine Gewaltfantasien ausleben.
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Ungelesener Beitrag von An0n »

Hm, statt die Regel gegeneinander auszuspielen, würde ich versuchen sie zusammen zu bringen, solange sie sich nicht völlig widersprechen. D.h. z.B. im Falle im von Drachenklaue, würde ich das wie Seisuke angeführt hat erstmal als "bewaffnet" deklarieren. Alle waffenlose Manöver bis auf "Gerade", evtl. "Schmetterschlag", weil es auf "Gerade" beruht (und bei langer Klinge auch "Schwinger") haben einen Malus von +2 (und zwar NUR die +2, nicht noch der WM -1/-2, dieser gilt nur bei "waffenlos" vs "bewaffnet"...). Zudem sind noch die Manöver (gemäß AvA) Binden und Entwaffnen möglich, Waffe zerbrechen nur, wenn man es als Parierwaffe führt (wobei dann der WM -2/+1 gilt).
Und klar gehen Ringen-Manöver auch mit Drachenklaue, nur halt wie gewohnt mit dem +2 Malus.

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Ungelesener Beitrag von smarrthrinn »

An0n hat geschrieben: 10.12.2018 22:18Und klar gehen Ringen-Manöver auch mit Drachenklaue, nur halt wie gewohnt mit dem +2 Malus.
Falsch! Handgemengewaffen werden über Raufen geführt. Ringenmanöver sind damit NICHT möglich. Also vielleicht in einem Superhigh Wrestling Setting, aber nicht bei DSA und auch nicht in der Realität.
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Ungelesener Beitrag von An0n »

smarrthrinn hat geschrieben: 10.12.2018 22:30
An0n hat geschrieben: 10.12.2018 22:18Und klar gehen Ringen-Manöver auch mit Drachenklaue, nur halt wie gewohnt mit dem +2 Malus.
Falsch! Handgemengewaffen werden über Raufen geführt. Ringenmanöver sind damit NICHT möglich. Also vielleicht in einem Superhigh Wrestling Setting, aber nicht bei DSA und auch nicht in der Realität.
Ich weiß, aber darum geht es ja nicht. Die sind halt genau so möglich wie mit einer normalen Waffe, gemäß WdS 89:
Kämpfer, die eine waffenlose Kampftechnick beherrschen, dürfen Manöver aus dieser Kampftechnik
anstelle einer bewaffneten Angriffs- oder Abwehraktion einsetzen, wenn die Situation es erlaubt.

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Ungelesener Beitrag von smarrthrinn »

An0n hat geschrieben: 10.12.2018 22:46Kämpfer, die eine waffenlose Kampftechnick beherrschen, dürfen Manöver aus dieser Kampftechnik
anstelle einer bewaffneten Angriffs- oder Abwehraktion einsetzen, wenn die Situation es erlaubt.

Ich kann aus diesem Zitat kein Argument für das Erlauben von Ringenmanöver mit der Drachenklaue erkennen. Da könnte ich genauso gut das Manöver gezielter Stich mit dem Streitkolben erlauben, oder den Schildschlag mit dem Hakendolch.
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Ungelesener Beitrag von An0n »

smarrthrinn hat geschrieben: 10.12.2018 23:31
An0n hat geschrieben: 10.12.2018 22:46Kämpfer, die eine waffenlose Kampftechnick beherrschen, dürfen Manöver aus dieser Kampftechnik
anstelle einer bewaffneten Angriffs- oder Abwehraktion einsetzen, wenn die Situation es erlaubt.

Ich kann aus diesem Zitat kein Argument für das Erlauben von Ringenmanöver mit der Drachenklaue erkennen. Da könnte ich genauso gut das Manöver gezielter Stich mit dem Streitkolben erlauben, oder den Schildschlag mit dem Hakendolch.
Bei dieser Stelle (WdS 89) geht es um Waffenlose Manöver, die man beim bewaffneten Kampf durchführen kann.
Es ist durchaus möglich, dass ein bewaffneter Kämpfer mitten im Gefecht mit einem anderen Bewaffneten einen waffenlosen Angriff
anbringen will, um z.B. mit einem Fußfeger den Gegner zu Fall zu bringen.
Wenn du mit einer Drachenklaue kämpfst, bist du bewaffnet. Statt Fußfeger hätte da auch stehen können "Griff", "Schwitzkasten" oder sonstiges Ringen-Manöver, denn diese gehören z.b. zur Kampftechnik "Unauer Schule" und sind somit legitim einzusetzen, wie aus meinem vorherigen Zitat abzuleiten ist
"dürfen Manöver aus dieser Kampftechnik [...] (hier z.B. Unauer Schule) einsetzen, wenn es die Situation erlaubt."
Dabei spielt die Waffe ja keine Rolle. Das geht auch mit Schnitter, Tuzakmesser oder Ochsenherde. Nur eben mit dem Malus von +2.

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Ungelesener Beitrag von smarrthrinn »

An0n hat geschrieben: 11.12.2018 17:24Statt Fußfeger hätte da auch stehen können "Griff", "Schwitzkasten" oder sonstiges Ringen-Manöver, denn diese gehören z.b. zur Kampftechnik "Unauer Schule" und sind somit legitim einzusetzen, wie aus meinem vorherigen Zitat abzuleiten ist
Das ist einfach falsch. Die Drachenklaue ist keine Waffe, die mit einem Waffentalent geführt wird, sondern eine Handgemengewaffe, die mit dem Talent Raufen geführt wird. Daher keine Griffmanöver mit der Drachenklaue. Probier es doch aus, schnall dir einen Stock um den Unterarm, der 30 cm länger als deine geballte Faust ist und dann versuch irgendwas zu greifen und festzuhalten, ohne dabei komplett auf deine Deckung zu verzichten.
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smarrthrinn hat geschrieben: 11.12.2018 17:36Probier es doch aus, schnall dir einen Stock um den Unterarm, der 30 cm länger als deine geballte Faust ist und dann versuch irgendwas zu greifen und festzuhalten, ohne dabei komplett auf deine Deckung zu verzichten.
Ist möglich, ohne Probleme, wenn dem Gegner dann eine spitze Klinge im Gesicht herum fuchtelt, vielleicht sogar noch einfacher. Ist ja nicht so, als würde man da rücksicht auf seinen gegner nehmen.
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Ungelesener Beitrag von smarrthrinn »

Rasputin hat geschrieben: 11.12.2018 17:38Ist möglich, ohne Probleme, wenn dem Gegner dann eine spitze Klinge im Gesicht herum fuchtelt, vielleicht sogar noch einfacher. Ist ja nicht so, als würde man da rücksicht auf seinen gegner nehmen.
Klar ist es möglich, seinen Gegner mit der Klinge zu verletzen, aber im Schwitzkasten hast du ihn deswegen noch lange nicht. Aber wie schon weiter oben gesagt, viel Spaß beim Cinematic Wresteln, hat halt nur nicht viel mit DSA zu tun.
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smarrthrinn hat geschrieben: 11.12.2018 17:42 hat halt nur nicht viel mit DSA zu tun.
Wenn du das sagt. :censored: Nahezu kein Manöver in DSA hat viel mit der Realität zu tun. Beidhändiger Kampf ist z.B. total lächerlich und wurde nahezu nicht benutzt.
Das gilt nahezu für alle Kampfstile. Das einzige was wirklich benutzt wurde, waren Schwert/Hiebwaffe + Schild. Und als Schild auch zu 90% der Buckler.

Alles andere wurde nur in Ausnahmesituationen benutzt (bevorstehende Schlacht). Dass jeder 2. DSA-Spieler mit ner Zweihandwaffe durch Aventurien läuft, interessiert auch keine Sau.
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Hallo Zusammen,

ich kann die Meinung einiger sowie den Regeltext nicht ganz nachvollziehen.

Der beidhändige Kampf (BHK2 / PW2) funktioniert laut Regeln nur, wenn man als "bewaffnet" gilt.
Was sich mir hierbei nicht ganz erschließt ist, weshalb man mit einer Waffe in der Hand mehr Aktionen hat als ohne Waffen, trotz erlernter SF.
Wieso kann ich mit zwei Waffen "bessere" Schlagfolgen (mehr Aktionern) durchführen, ohne Waffen bzw. mit bloßen Händen jedoch nicht? Z.B. mit Dolchen ist der Bewegungsablauf der Hände fast identisch, ob ich eine Waffe führe oder nicht.

Ich würde die SF BHK2 / PW2 bezüglich der 3. Aktion auch im waffenlosen Kampf gelten lassen.
Jedoch mit den Einschränkungen laut Regeln, was die max. Ansage usw. angeht.

Dies ist jedoch nur meine Meinung und jeder darf es gerne anders sehen .

Gruß Aarlen

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Grakhvaloth
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Waffenloser beidhändiger Kampf

Ungelesener Beitrag von Grakhvaloth »

Ich würde auch erlauben, dass jemand, der BHK2 erlernt hat und mit einer Einhandwaffe kämpft, mit seiner linken, unbewaffneten Hand die dritte Aktion nutzen kann. Der einhändige Kampf ist bei DSA4 ohnehin viel zu schlecht weggekommen, finde ich.

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Gerwulf_Treublatt
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Waffenloser beidhändiger Kampf

Ungelesener Beitrag von Gerwulf_Treublatt »

Wir haben das in meiner Gruppe zugelassen.
BHK 2 funktioniert bei uns auch im waffenlosen Kampf und es gibt quasi noch eine freiere Form - mit der entsprechenden SF lassen wir auch Tritte und andere Manöver zu, solange die im Rahmen bleiben.
Ich muss aber ganz klar sagen, dass wir den waffenlosen Kampf eh durch Hausregeln verstärkt haben.
Liebe Grüße

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