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DSA5 Rechte für Mütter

Hier finden allgemeine DSA-Themen ihren Platz, zu denen es kein explizites Unterforum gibt.
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X76
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Rechte für Mütter

Ungelesener Beitrag von X76 »

Hvand hat geschrieben: 28.05.2018 14:03Der Vater möchte jetzt, dass das Kind alles halbe Jahr den Standort wechselt (halbes Jahr bei der Mutter - halbes Jahr bei dem Vater).
So ein Entgegenkommen ist ein Geschenk der Götter. So einen wertlosen Bastard offiziell an zu erkennen ist das Größte was er überhaupt machen kann und die meisten Männer in seiner Position wären froh, wenn die Missgeburt einfach auf nimmer Wiedersehen verschwindet. Der arme Trottel muss die Heldin und das Kind wirklich lieben, dass er auch noch einen so großzügigen Kompromiss anstrebt!

Die Heldin sollte ihm für diese Gunst auf den Knien danken, denn auf diese Weise ist ihr Kind für die Zukunft bestens aufgestellt (Erbrecht, Bürgerrechte etc.). Das das Kind trotzdem in beiden Kulturen aufwachsen kann zeugt von absolutem Großmut und dürfte im Reich auf völliges Unverständnis stoßen.

Aus Sicht der Gesellschaft ist der Vater ein völlig verblödeter Trottel und seine zukünftige Frau wird ganz sicher nicht begeistert sein - nicht zu Letzt weil die Missgeburt ihren Kindern die Zukunft raubt. Der Vater schneidet sich mit seinem Entschluss ganz tief ins eigene Fleisch!

Das oben ist natürlich aus Mittelreichischer Sicht betrachtet, wo Dinge wie ein Vermögen, Rechte und Privilegien das wertvollste Gut sind und aus dieser Sicht gibt es für das Kind nur noch eine bessere Lösung: es wächst allein beim Vater auf (nicht als halbwilder Ungläubiger).

Wenn die Heldin das Kind für sich möchte, sollte sie es einfach entführen und so vollendete Tatsachen schaffen. Sofern der Vater nicht gerade ein paar Helden zur "Rettung" des Kindes schickt, wird er es nie wieder sehen. Rechtlich kann sie nichts erreichen - sie hat keine Rechte und kann ohne Fürsprecher nicht einmal vor Gericht sprechen. Das Kind kann dann ein unbeschwertes Leben als Nivese führen. Hoffentlich wird es niemals nach seinem anderen Erbe die Hand ausstrecken wollen, denn diese Zukunft hat ihm seine Mutter für immer geraubt.

Dieschatten
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Ungelesener Beitrag von Dieschatten »

Also dieses 50/50 Teilen ist eine Typische OT Sicht, die ist in DSA meines Wissen nach, überhaupt nicht gibt.
Wenn sie sich derzeit noch im Bereich des Mittelreich oder Gebieten verbündet mit dem Mittelreich sollte sie laufen und nie wieder zurück kommen. Wenn der Vater wirklich das Kind haben will meldet er es bei den Behörden als entführt und dein SC ist Gesucht.

Fenia_Winterkalt
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Ungelesener Beitrag von Fenia_Winterkalt »

Vermutlich ist es am besten diese Sache auch OT zu klären. Was will der char.. weiter Abenteuerleben? Hausjurten Dasein oder ein Baby von Kampf zu Kampf schleppen?

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Johanna
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Ungelesener Beitrag von Johanna »

Hvand, schreib mal rein, wie es am Spieltisch ausgegangen ist. :)

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Hesindian Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Hesindian Fuxfell »

Ich habe mit dem Händler und seiner Darstellung hier einige Probleme. Aber vielleicht verstehe ich auch was nicht. Ich nehme mal an, das Händler ist NSC, denn wenn er SC und teil der Gruppe wäre macht das mit dem halbjährlichen Wechseln keinen Sinn. Die Eltern wären ja die ganze Zeit zusammen...
Also: Warum will der Händler das Kind nur halbjährlich? Entweder ganz oder gar nicht. Er steckt dann ja Geld in Erziehung und Ausbildung und läuft nicht gerne Gefahr, dass das Kind auf der Reise in Gefahr gerät oder vielleicht irgendwann nicht mehr vom Nivesenstamm zurückkommt, denn dort kann er es nicht einfach abholen.
Warum will er das Kind überhaupt? Gehört mit oben rein. Wenn er erwartet vielleicht keinen anderen Erben zu haben und deshalb das Kind haben möchte, sollte er es nicht unnötigen Gefahren aussetzen wollen. Es ist außerdem für die Erziehung und Ausbildung äußerst unsinnig, wenn das Kind 2 Monate im Jahr auf Reisen ist und 5 Monate bei "Wilden".

Das sollte man auch mal OT mit dem SL abklären, damit es nicht zu unlogischen Schritten kommt.
Eine Option wäre, dass er halbjährlich vorschlägt um das Kind erstmal da zu haben und es dann selbst nicht wieder hergibt. Dann wird es für die Nivesin schwierig. Wenn sie jedoch verschwindet wird sie gesucht werden und läuft im Mittelreich etwas und um Wehrheim stark Gefahr, festgesetzt zu werden und das Kind doch noch zu verlieren. Aber wenn sie das Kind beim Stamm aufziehen will wäre sie sowieso für die nächsten 14 Jahre raus aus dem Abenteuerleben und danach kräht vermutlich kein Hahn mehr danach...
Der dessen Name nicht getanzt werden darf.
wenn Tom Riddle an einer Waldorfschule gewesen wäre

Hvand
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Ungelesener Beitrag von Hvand »

Also das ganze hat sich folgendermaßen aufgelöst: Die beiden sind doch wieder zusammengekommen und es sind dadurch gar keine Streitigkeiten entstanden :) vielen Dank für die ausführliche Hilfe und das Feedback!

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