Ilaris Ilaris - Fragen & Antworten

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Galjan
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Ungelesener Beitrag von Galjan »

Ich lasse auch zu, Antimagie mit Verzögern zu sprechen. Also falls der Gegner zaubert, kann man den eigenen Zauber noch in der verzögerten Aktion machen (selbst wenn es ein Gegenzauber ist und der Gegner 0 Aktionen Vorbereitung braucht); falls der Gegner nicht zaubert, macht man nichts, gibt aber auch keine ASP aus.
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Alrik Ilaris
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Ungelesener Beitrag von Alrik Ilaris »

Kann mir jemand bitte den Reiterkampf erklären. Ich hab das Gefühl, dass ich da was falsch verstehe.

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WeZwanzig
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Ungelesener Beitrag von WeZwanzig »

Alrik Ilaris hat geschrieben: 06.08.2021 14:50 Kann mir jemand bitte den Reiterkampf erklären. Ich hab das Gefühl, dass ich da was falsch verstehe.
Was ist den das konkrete Problem? Die Frage ist etwas allgemein formuliert.
Grundsätzlich funktioniert Reiterkampf genau so wie die anderen Kampfstile mit mehr als einer Waffe (Schild-, Parierwaffen- und Beidhändiger-Kampf). Das Pferd wird regeltechnisch genau wie eine Waffe behandelt, der einzige Unterschied ist, dass man nicht seine Waffen-Fertigkeit als PW hernimmt, sondern den Reiten-PW(T) (das gilt aber nur fürs Pferd selber, wenn man etwa will, dass es nach dem Gegner tritt. Der Säbel in der Hand nutzt weiterhin Klingenwaffen). Es gibt ein paar Boni, die man mit seinen Werten verrechnet (wie bei jedem anderen Kampfstil auch) und das wars im Grunde schon.
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Gatsu
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Ungelesener Beitrag von Gatsu »

Um WeZwanzig noch zu ergänzen: Du bekommst die Reiterkampfbonusse sowohl auf deine Angriffe mit dem Pferd als Waffe (Reiten-PW, Tritt-Schaden des Pferds und automatisches Niederwerfen), als auch auf deine normale Nahkampfwaffe. Du hast also zwei Waffen und musst bei Angriffen und Verteidigungen entscheiden welche du benutzt; dabei gilt die andere als Nebenwaffe gilt (S. 39), mit entsprechenden Abzügen, solange du nicht Reiterkampf II hast.

Am Rande: Reiterkampf II hat aktuell einen Fehler in der Beschreibung von Sephrasto 1.4 (ein Überbleibsel aus Ilaris 2), die Regeln werden aber korrekt berechnet. Die Beschreibung wird in der nächsten Version behoben, bis dahin bitte die Regeln aus dem Regelwerk verwenden.
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Alrik Ilaris
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Ungelesener Beitrag von Alrik Ilaris »

Frage zu Patzern:

Wann entsteht ein Patzer bei einer 3W20 Probe?
1. Voraussetzung: Die Probe muss misslingen. Ok
2. Reicht schon eine 1 oder braucht es dafür zwei 1en?

Wie spielt ihr Magie- und Lithurgiepatzer aus?

Alrik Normalpaktierer
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Ungelesener Beitrag von Alrik Normalpaktierer »

Der gewertete Würfel muss eine 1 zeigen.
Entsprechend selten ist das bei Proben. Ich kann mich nicht erinnern, dass es bei einer Zauber- oder Liturgieprobe schon so weit gekommen wäre. Ich würde es so ausspielen wie bei früheren DSA-Editionen: als spektakulär schlechtes Ergebnis mit ungewollten Effekten.

Alrik Ilaris
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Ungelesener Beitrag von Alrik Ilaris »

Alrik Normalpaktierer hat geschrieben: 07.08.2021 22:25 Der gewertete Würfel muss eine 1 zeigen.
Entsprechend selten ist das bei Proben. Ich kann mich nicht erinnern, dass es bei einer Zauber- oder Liturgieprobe schon so weit gekommen wäre. Ich würde es so ausspielen wie bei früheren DSA-Editionen: als spektakulär schlechtes Ergebnis mit ungewollten Effekten.
Also braucht es zwei mal eine 1 bei einer 3W20 Probe, wie im Beispiel auf S.8 (1 17 1), nicht wahr?
Wird bei Magie- und Lithurgieproben eigentlich immer mit 3W20 gewürfelt oder in Stresssituationen mit 1W20? Der Kasten auf S. 7 ist ja nur ein Vorschlag.

Argilac
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Ungelesener Beitrag von Argilac »

Alrik Ilaris hat geschrieben: 07.08.2021 22:43 Wird bei Magie- und Lithurgieproben eigentlich immer mit 3W20 gewürfelt oder in Stresssituationen mit 1W20? Der Kasten auf S. 7 ist ja nur ein Vorschlag.
Natürlich kann in Ilaris jeder machen, was er mag (das ist ja eines der schönen Dinge am Ketzertum), aber ich kann Dir nur empfehlen, Zauber- und Liturgieproben (und die dazugehörigen MR- und Konterproben) mit 3W20 durchzuführen. Die ganzen Erfolgswahrscheinlichkeiten, und damit auch das Balancing zwischen Übernatürlichem und Profanen, beruhen auf dieser Grundlage.

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Gatsu
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Ungelesener Beitrag von Gatsu »

Sonst wäre auch die Tradition der Phexgeweihten II ziemlich witzlos :D
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Kendor
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Ungelesener Beitrag von Kendor »

Alrik Ilaris hat geschrieben: 07.08.2021 22:43 Also braucht es zwei mal eine 1 bei einer 3W20 Probe, wie im Beispiel auf S.8 (1 17 1), nicht wahr?
Dazu muss aber auch die Probe nicht geschafft sein.

Wenn eine Figur mit 1+Bonus z.B. ihren Angriff trotzdem schafft, da der Gegner noch schlechter würfelt, dann ist diese 1 kein Patzer. Das gilt auch für andere Fertigkeiten, aber da wird ja eh nicht gewürfelt, wenn man weiß, dass man es eh automatisch schaffen würde.

Galjan
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Ungelesener Beitrag von Galjan »

Bei Liturgien gibt es übrigens den Vorteil "Liturgische Routine" (KL 4, 20 EP), der Patzer komplett verhindert. Empfehle ich jedem, der wie ich der Meinung ist, dass Karmalenergie nie chaotisch negative Wirkungen erzeugen sollte (also aus philosophischen Gründen).
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Meokon
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Ungelesener Beitrag von Meokon »

Moin!

Elementare Angriffe haben evtl nachwirkungen, wie zB erfrieren oder nachbrennen.
Beim Beispiel nachbrennen muss der betroffene eine KO (20, I) Probe ablegen.
Erhöht sich diese Schwierigkeit von 20 bei mächtige Magie auch jeweils um 4 oder bleibt es immer bei 20?

Grüße

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Gatsu
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Ungelesener Beitrag von Gatsu »

Normal bleibt es bei 20 (außer es werden mehr als 2 Wunden verursacht). Der Knackpunkt für deine Frage ist aber folgendes: "Manchmal entstehen diese Effekte auch ohne dass Schaden angerichtet wird, etwa durch einen Zauber. Dann wird statt der Attributsprobe eine Konterprobe (S. 124) abgelegt."

Konterproben werden standardmäßig durch Mächtige Magie erschwert.
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Meokon
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Ungelesener Beitrag von Meokon »

Danke für die schnelle Antwort.
Habe das soweit verstanden. Nur wenn Konterproben möglich sind wirkt sich die mächtige Magie auf diese Probe aus.
Danke!

KleinerIrrer
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Ungelesener Beitrag von KleinerIrrer »

Sollte Unbeugsamkeit gegen Zauber wie Höllenpein (Handlungsunfähig), Somnigravis (Schlaf/Ohnmacht) möglich sein?

Ich denke eigentlich will man ja genau für sowas den Vorteil. RAW scheint mir eine Aktion Konflikt unter der Wirkung dieser Zauber aber nicht drinnen.

Alrik Normalpaktierer
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Ungelesener Beitrag von Alrik Normalpaktierer »

Würde ich in den ersten beiden Fällen gewähren - jeweils mit einem Aufschlag von -8, weil schlummernd/in höllischen Schmerzen natürlich nicht die beste Voraussetzung für einen Willensakt sind -, in der Variante Ohnmacht nicht mehr.

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Gatsu
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Ungelesener Beitrag von Gatsu »

Meister der Wünsche: "Wann immer ein gebundenes Elementar (S. 81) einen Dienst erfüllt hat, kannst du für die Hälfte der Basisbeschwörungskosten einen zusätzlichen Dienst erbitten."

Wenn das Elementar nicht gebunden ist bekomme ich keinen zweiten Dienst? Der Workaround wäre dann einfach den Dienst Bindung zu verlangen, danach sofort den eigentlichen Dienst und danach dann den zweiten Dienst, oder verstehe ich da was falsch?
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Gorbalad
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Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Gatsu hat geschrieben: 18.08.2021 19:37Meister der Wünsche: "Wann immer ein gebundenes Elementar (S. 81) einen Dienst erfüllt hat, kannst du für die Hälfte der Basisbeschwörungskosten einen zusätzlichen Dienst erbitten."
Ich nehme mal an, dass der Dienst ohne die SF (bzw. bei fehlender Anwendbarkeit, weil ungebundener Elementar) möglich ist, aber eben zu vollen Kosten.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

Meokon
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Ungelesener Beitrag von Meokon »

Gatsu hat geschrieben: 18.08.2021 19:37 Meister der Wünsche: "Wann immer ein gebundenes Elementar (S. 81) einen Dienst erfüllt hat, kannst du für die Hälfte der Basisbeschwörungskosten einen zusätzlichen Dienst erbitten."

Wenn das Elementar nicht gebunden ist bekomme ich keinen zweiten Dienst? Der Workaround wäre dann einfach den Dienst Bindung zu verlangen, danach sofort den eigentlichen Dienst und danach dann den zweiten Dienst, oder verstehe ich da was falsch?
Moin, mit diesem Thema beschäftige ich mich auch gerade und bin mir trotz der Hilfe durch dieses Forum immer noch nicht ganz sicher,
wie das mit dem beschwören, bzw binden eines Elementars funktioniert. Mein Charakter ist ein Geode.

1. Elementar beschwören, AsP bezahlen.
2. Beherrschungsprobe und Dienst. Ist hierbei dann der Dienst die Bindung? gAsP bezahlen.
3. Während der Bindung irgendwann dann den eigentlichen Dienst abrufen? Müssen erneut AsP bezahlt werden?
3.A. normale Dauer der Bindung eine Woche? Wie erhöhe ich die Dauer, zB auf einen Monat?
(Element Feuer und Humus kämen da in Frage. Ich erwähne das, weil bei Ilaris als Beispiel das Element Luft angegeben wird, welches nicht
so bindungsfreudig ist.)
3.B. Ist nach diesem Dienst die Bindung aufgehoben oder endet diese erst mit der ausgearbeiteten Bindungsdauer?
Oder kann ich, wie von Gatsu angesprochen, nur mit "Meister der Wünsche" die Bindung nach diesem Dienst aufrechterhalten?

Also wie kann ich einen Elementar dauerhaft, bzw immer wieder binden um quasi zur Not ständig auf ihn Zurückzugreifen?
Ich hoffe das ist verständlich ausgedrückt...

Meokon
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Ungelesener Beitrag von Meokon »

Eine weitere Frage: als Geode mit der Tradition II kann ich bei meinem bevorzugtem Element eine Basismodifikation (zB 1x MM)
ohne Erschwernis addieren. Beschworenen Elementaren kann man optional modifizierte Fähigkeiten mitgeben, zB +2AT, +1TP,
natürlich erschwert. Ich nehme an, das dies nicht zu den Basismodifikationen gehört? (Die Hoffnung stirbt zuletzt...)

Kapaneus
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Ungelesener Beitrag von Kapaneus »

Ist es in Ilaris plausibel das ein Magiedilettant zum Gildenmagier oder so wird?
Ich schreibe aktuell an Abenteuern und überlege einen Char aus der Gruppe als Magiedilettanten starten zu lassen, um Magie mit drin zu haben. Für den Spieler wär's aber vermutlich cool, später die Möglichkeit zu haben, die Ausbildung nachzuholen oder so.

KleinerIrrer
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Ungelesener Beitrag von KleinerIrrer »

Ein besonderer Dienst ist die Bindung, mit der du ein
herbeigerufenes Wesen in (Dämonen, Elementare) oder
an (Untote) einen Gegenstand binden kannst, sodass es dir
während dieser Zeit einen zusätzlichen Dienst erfüllen kann.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser zusätzliche Dienst keine weiteren AsP Kosten erfordert. Steht auch nirgends, dass Dienste allgemein oder dieser im speziellen was kosten, glaube ich. Ansonsten sehe ich das in Analogie zu Artefakten, die auch 1/4 gAsP kosten. Und die muss ich nicht beim Auslösen nochmal bezahlen.

Wann die Bindung genau endet ist mir unklar. Ich stelle mal zwei Möglichkeiten vor:
- Die Bindung endet erst wenn die Zeit abgelaufen ist. In dieser Zeit bekommt man einen Dienst umsonst und beliebig viele weitere mit Meister der Wünsche für die halben Basisbeschwörungskosten. Die Zusatzdienste können nicht nochmal Bindung sein.
- Die Bindung endet mit dem Zusatzdienst aus obigem Zitat (oder nach Ablauf der Zeit). Wenn die Bindung endet, kann man mit Meister der Wünsche die halben Basiskosten zahlen und so verfahren, als hätte man das Elementar gerade beschworen. Der kostenlose Zusatzdienst aus Bindung kann nicht nochmal Bindung sein. (Der Dienst aus Meister der Wünsche schon, da verfahren wird wie neu beschworen.)

Vom Hintergrund her kann man einen erwachsenen Viertelmagier nicht zu einem Vollzauberer machen. Ich ignoriere das aber bei mir weitgehend und habe unserer Magiedilettantin explizit Ausbildungen zur Gildenmagierin und zur Tierkriegerin angeboten. Sie ist halt besonders begabt, deshalb würde das bei ihr klappen... Hat aber beide ausgeschlagen.

mike-in-the-box
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Ungelesener Beitrag von mike-in-the-box »

Meokon hat geschrieben: 18.08.2021 21:09 Ich nehme an, das dies nicht zu den Basismodifikationen gehört? (Die Hoffnung stirbt zuletzt...)
Korrekt, die Basismodifikationen stehen auf S. 71. Die zusätzlichen Eigenschaften fallen also nicht darunter. Der Bonus gilt aber für die "Herbeirufung des..." Zaubers beim Zaubern wenn es dem gewählten Element entspricht.

Anders würde es auch bedeuten, dass es hier zwei mal einen Bonus geben würde, das ist nicht so vorgesehen und auch RAW und RAI nicht möglich. Zum Rest der Beschwörungsfragen guck ich mal morgen wenn es nicht so spät ist und kein anderer geantwortet hat.

@Kapaneus

Edit: KleinerIrrer war etwas schneller, aber weil ich etwas mehr ausgeführt habe lasse ich es mal so stehen:

Es ist an sich keine Ilaris-, sondern eine Hintergrund Frage:

DSA Hintergrund: Magie muss in jungen Jahren ausgebildet werden, sonst verkümmert sie und man kann nicht mehr sein volles magisches Potential erreichen. Das wird in den Hintergrundbänden die ich kenne so beschrieben und die DSA 4 Regeln verhindern es auch soweit ich weiß (ich glaube Dilletanten können in DSA 4 keine Rep. lernen, weil es es dafür keine SF gibt. Die Regheln für die zweite Rep. setzen ja regeltechnsich vorraus, dass man eine beherrscht).

Ilaris hat für diesen Fall keinen Failsafe in den Regeln, man kann auch als Magiedilletant eine Representation nachlernen. Es lohnt sich nicht das komplett zu verregeln, das kann man mMn getrost in die Hände der Gruppe und deren Verständnis von Aventurien legen.

Wenn du dich also sehr strikt an den DSA Hintergrund halten willst, dann wäre das so eigentlich nicht möglich. Wenn es doch passieren würde wäre der Charakter von sich aus ein magisches Wunderkind was etwas schafft, von dem man so eigentlich noch nicht gehört hat (ohne den Einsatz eines Dämenonpaktes...). So quasi der Luke Skywalker des Setting ("Zu alt er ist...").

Wenn ihr das als Gruppe nicht so eng seht, dann geben euch die Regeln die Möglichkeit das ohne Probleme auszuspielen.

Man kann auch versuchen den Mittelweg einzuschlagen. Der Charakter ist noch sehr jung (13 bis 14 vll., wenn man Mittalter etwas realistischer ansetzt durchaus auch 10, aber das möchten viele nicht spielen). Er beherrscht Magie, ist talentiert und weil er noch so jung UND so talentiert ist er genau an der Grenze, dass er doch noch gerade so mit Dispens der grauen Gilde Magier wird.

Alternativ: Mach aus ihm keinen Magiedillentan, sondern jemanden der ein wenig bei einem "halben" Gildenmagier (also Alchemist oder Scharlatan) gelernt hat (nicht jeder Scharlatan muss ja mit Kostüm auf der Bühne stehen, dass ist halt einfach nur der Lehrmeister dieses einen Charakters, was er damit macht ist ja seine Sache). Damit hat der Charakter dann durchaus in jungen Jahren seine Magie ausgebildet, ohne das sich am Konzept viel ändert. Er könnte sogar mit zwei Schwertern rumrennen wenn er Lust darauf hat. Von da sehe ich den "hintergrundkonformen" Sprung zum Gildenmagier als nicht ganz so groß an. Sicher immer noch außergewöhnlich, aber wir reden hier ja von Helden, die dürfen außergewöhnlich sein. Da kann ich es mir gut vorstellen, dass der Charakter vll. in Zorgan wegen seines Talents später zur Prüfung zugelassen wird oder an der Halle des Quecksilbers oder gegen ein bisschen Gold in Khunchom etc., je nach Hintergrund.

KleinerIrrer
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Ungelesener Beitrag von KleinerIrrer »

Verbesserte Fertigkeiten sind RAW definitiv keine Basismodifikation. Ich würde es vielleicht trotzdem erlauben. (Es sei denn es gibt noch einen anderen Elementaristen in der Gruppe und der kommt sich dann benachteiligt vor.)

Die Erschwernisse für längere Bindung sind quasi laut Regeln Meisterentscheid. Ich würde aus dem Bauch raus einen Tag +4, eine Woche +0, einen Monat -4, ein Jahr -8, permanent -16 vorschlagen. Für Luft verschiebt sichs einen Schritt zu Ungunsten, für Erz einen Schritt zu Gunsten des Beherrschers.

Kapaneus
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Ungelesener Beitrag von Kapaneus »

Zu den verbesserten Fertigkeiten fällt mir auch noch eine "Unklarheit" auf: Können sie mehrfach verwendet werden?

@mike-in-the-box
Ich denke ich werde es dann entweder über Gildenmagier I + passende Eigenheit oder Magiedilettant + passende Eigenheit lösen. Mir scheint, dass dies die beste Lösung ist, um das mit dem Hintergrund zu kombinieren. Mir ging's vor allem erstmal darum, dass das nicht komplett "broken" ist. Ich war mir außerdem nicht sicher, ob ich einfach eine Regel überlesen habe ;)

Alrik Normalpaktierer
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Ungelesener Beitrag von Alrik Normalpaktierer »

Gibt auch genug Hintergrund-Möglichkeiten, das magische Potential aufzupeppen. Trunk aus dem dunklen Brunnen, großes Hesinde-Wunder, oder das Abenteuer "Grenzenlose Macht" etc.
In jedem Fall könnte das erzählerisch als etwas so einmaliges gewertet werden, dass zumindest graue und schwarze Gilde ein Interesse daran hätten, diese berühmte/gesegnete Person auszubilden, wenn sie noch dazu zeigen kann, dass sie geistig flexibel genug ist, die Strukturen der Matritzen einzustudieren. Das komische Potential, wie eine gestandene Abenteurerin von 30 Jahren Schlaf- und Hörsaal mit ihren jugendlichen Miteleven teilt ist jedenfalls auch nicht zu unterschätzen.
Erzählerisch sehe ich also das Hauptproblem in der Frage, was der Rest der Gruppe in den 10-12 Jahren der Ausbildung macht. Viel Potential zur Verkürzung sehe ich nicht. Da schlägt voll durch, dass Ilaris-Vorteile nach Nützlichkeit, nicht nach innerweltlicher Komplexität bepreist sind.

Numinoru
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Ungelesener Beitrag von Numinoru »

Alrik Normalpaktierer hat geschrieben: 19.08.2021 07:22 Erzählerisch sehe ich also das Hauptproblem in der Frage, was der Rest der Gruppe in den 10-12 Jahren der Ausbildung macht.
Naja, auch in Wirklichkeit verlaufen ja Entwicklungen und Lernprozesse nicht immer linear. Könnte mir gut vorstellen, dass ein sehr begabter Magier, der sich halt damals nur eine Dilettantenausbildung leisten konnte, bei einer nachgeholten Gildenbeschulung sehr schnell sein wahres Potenzial entfaltet, zumal wenn ihn jemand dort gezielt fördert (was ein toller Storyaufhänger wäre).
Ich kannte auch in Wirklichkeit mal einen Chemiestudenten, der schon nach 2 Semestern Studium in ner Forschungsgruppe mit den Post-Docs war. Basiswissen hatte der sich nebenher aus Langeweile in der Schulzeit angeeignet. Hochbegabt halt.

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Gorbalad
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Alrik Normalpaktierer hat geschrieben: 19.08.2021 07:22 Das komische Potential, wie eine gestandene Abenteurerin von 30 Jahren Schlaf- und Hörsaal mit ihren jugendlichen Miteleven teilt ist jedenfalls auch nicht zu unterschätzen.
Angesichts der Option des Zweitstudiums ist der Anblick vermutlich nicht ganz so seltsam, auch wenn die vermutlich normalerweise andere Lehrveranstaltungen besuchen.
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Numinoru
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Ungelesener Beitrag von Numinoru »

Auf wertetechnischer Ebene hat ein frisch erschaffener Gildenmagier auch nicht seine 10-12 Jahre allein damit verbracht, Gildenmagie von 0 auf 1 zu steigern. Der hat in der Zeit als eigentlicher Kern dieser Ausbildung ja auch seine kompletten Zauberfertigkeiten gelernt, seine Zauber freigeschaltet, seine Klugheit entwickelt, andere Talente gelernt, die seine Zauberei unterstützen, sowie einen Großteil seiner Wissensfertigkeiten von dort. Also beim durchschnittlichen Anfangscharaktermagier eher den Gegenwert von 1000 AP. Das meiste davon hat ja Dein Magiedilettant schon aus anderen Quellen gelernt, bevor er überhaupt die Akademie betritt. Er muss nur noch lernen, das, was er schon kann, im Schema der Gildenmagie anzuwenden. Das ist eher ein kurzer Aufbaukurs als eine langjährige Ausbildung.

1000 AP für 10 Jahre theoretischer Ausbildung scheint mir übrigens ein ganz guter näherungsweise Umrechenfaktor zu sein. Demnach würde man dann etwa einen Magier, der nach seiner Ausbildung noch 30 weitere Jahre an der Akademie forscht, lernt und lehrt, mit ca. 5000 AP bauen, was mir sehr angemessen für so einen Magieprofessor erscheint. Mit Praxis (Abenteurerleben) gehts noch schneller.

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Gatsu
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@Meokon :
1. Ja
2. Ja
3. Was KleinerIrrer sagt => Keine Zusatzkosten
3.A Das kann der Spieler sich aussuchen, ist ja sein Wunsch: "Ich wünsche, dass du für einen Monat in den Wasserschlauch fährst". Muss aber wie von KleinerIrrer gesagt dann je nach "Anmaßung" und Element mit Kontrollproben-Erschwernissen rechnen.
Gorbalad hat geschrieben: 18.08.2021 21:00 Ich nehme mal an, dass der Dienst ohne die SF (bzw. bei fehlender Anwendbarkeit, weil ungebundener Elementar) möglich ist, aber eben zu vollen Kosten.
Hmm so würde ich das eher nicht lesen, weil ja "zusätzlich" mit dabei steht, da gehe ich schon von einem zweiten Dienst aus.
KleinerIrrer hat geschrieben: 18.08.2021 23:59 Wann die Bindung genau endet ist mir unklar. Ich stelle mal zwei Möglichkeiten vor:
- Die Bindung endet erst wenn die Zeit abgelaufen ist. In dieser Zeit bekommt man einen Dienst umsonst und beliebig viele weitere mit Meister der Wünsche für die halben Basisbeschwörungskosten. Die Zusatzdienste können nicht nochmal Bindung sein.
- Die Bindung endet mit dem Zusatzdienst aus obigem Zitat (oder nach Ablauf der Zeit). Wenn die Bindung endet, kann man mit Meister der Wünsche die halben Basiskosten zahlen und so verfahren, als hätte man das Elementar gerade beschworen. Der kostenlose Zusatzdienst aus Bindung kann nicht nochmal Bindung sein. (Der Dienst aus Meister der Wünsche schon, da verfahren wird wie neu beschworen.)
RAW imho ersteres: "... sodass es dir während dieser Zeit einen zusätzlichen Dienst erfüllen kann.". Bringt natürlich nur nicht mehr viel, dass das Elementar danach noch verweilt, außer man wendet die DSA 4 Regel an, dass der Gegenstand dann als "elementar" gilt. Edit: Quatsch gelöscht für die Nachwelt.

Aber wenn Meister der Wünsche so funktioniert, inkl. oben genanntem Workaround, dann finde ich ihn unsauber geregelt und man sollte den zusätzlichen Dienst immer, unabhängig von einer Bindung erlauben oder den Workaround irgendwie unterbinden.
Zuletzt geändert von Gatsu am 19.08.2021 10:45, insgesamt 3-mal geändert.
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