Was verstehst du unter "zuweisen"?
1) "Du musst jetzt dort leben." -> Dazu hat der Staat kein Recht.
2) "Wir bezahlen dir diese Wohnung und keine andere." -> Das wird durch das GG
nicht verboten.
Und wenn die Wohnung, die der Staat bezahlt, in Bielefeld liegt, dann ist das halt so.
Aber um das klarzumachen: Nur weil der Staat bereits ist, dir eine Wohnung in Bielefeld zu bezahlen, heißt das noch lange nicht, dass du auch in der Wohnung in Bielefeld leben musst. Du darfst auch irgendwo anders leben! Dieses Recht sichert dir die Freizügigkeit zu. Nur musst du dann für die Kosten selber aufkommen!
Der Gesetzgeber hat Grenzen für Größe und Mietkosten einer Wohnung gesetzt, nicht jedoch für die Wahl des Wohnortes.
Du hattest mit dem Grundgesetz argumentiert. Und dort steht diesbezüglich gar nichts!
Bitte nicht Grundgesetz, Gesetz und Verwaltungsvorschriften miteinander verwechseln. Das sind drei verschiedene Sachen.
Nein. Du hast gar nichts erklärt. Du hast Beispiele gebracht für die Grenzen der Freizügigkeit. Und diese Beispiele beschränken sich nicht auf das Verhältnis zwischen Leistungsnehmer und Staat sondern beinhalten ausnahmslos Dritte
Doch, ich habe es dir erklärt. Für den Fall, dass es unter den Beispielen untergegangen ist, hier nochmal explizit ohne Beispiele:
Freizügigkeit bedeutet, dass dir der Staat nicht verbieten darf, irgendwohin zu reisen oder irgendwo zu leben.
Freizügigkeit bedeutet nicht, dass der Staat dafür sorgen muss, dass du dort tatsächlich leben kannst.
Aber wo ist da bitte die Erklärung dafür das der Staat einem Arbeitslosen seinen Wohnort vorschreiben darf.
Lese doch mal bitte genauer! Ich habe nirgendwo geschrieben, dass der Staat dem Arbeitslosen seinen Wohnort vorschreiben darf!
Der Arbeitslose darf leben, wo er will. Er hat aber kein Anrecht darauf, dass der Staat ihm jede Wohnung bezahlt.
Der Arbeitslose hat natürlich das Recht zu sagen: "Ich möchte in München wohnen."
Und der Staat hat das Recht zu sagen: "Ich bezahle dir nur eine Wohnung in Bielefeld."
Dann muss der Arbeitslose sich halt entscheiden: "Entweder ich nehme die bezahlte Wohnung in Bielefeld. Oder ich bezahle die Wohnung in München selber. Oder ich komme kostenlos bei Freunden in München unter."
Oder in Kurzform:
Arbeitslose hat das Recht, sich auszusuchen, wo er lebt.
Staat hat das Recht, sich auszusuchen, welche Wohnung er dem Arbeitslosen bezahlt.