Und wenn man in einen Ort mit hoher Kriminalität zieht, dann sollte man auch nichts gegen Kriminalität tun. Denn schließlich hat man ja vorher gewusst, worauf man sich einlässt.Maffi hat geschrieben:1. Wie oben schon einmal angeklungen hat man in der Regel vorher gewußt, dass es eine Kirche mit Glocken gibt als man eingezogen ist.
Nein, dass der Missstand schon vor dem Einzug herrschte, ist kein Grund, nicht gegen den Missstand vorzugehen.
"Die Freiheit des Einen endet da, wo sie die Freiheit eines anderen beeinträchtigt."2. Auch wenn ich nicht sonderlich religiös bin gestehe ich Kirchen durchaus aus traditioneller Sicht zu ihre gläubigen zum Gottesdienst zu Rufen und besondere Feste zu zelebrieren, ob durch Glocken oder Ausrufer.
Nur für Kirchen scheint dieser Grundsatz nicht zu gelten.
Ob nun 1 Minute oder 10 Minuten ist egal. Ich bin dadurch wach geworden und muss erstmal einschlafen.3. Die Stundenanzeigen sind meist nur wenige Glockenschläge für weniger als eine Minute, dass sollte zu verkraften sein.
Von mir aus können sie um 12 Uhr eine Viertelstunde bimmeln. Das würde ich verkraften. Aber alle halbe Stunde kurz zu bimmeln, ist echt ätzend.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?4. Ich finde auch man sollte sich bevor man sich über solche kleinen Übel beschwert immer auch die Vorteile bewußt machen. Es gibt viele kirchliche Einrichtungen, die allen zu gute kommen und die frage ist an der Stelle, ob es dann nicht dieses kleine Opfer Wert ist.
Durch das Verbot von Lärmbelästigung (und dazu gehört nunmal Bimmeln ab einer gewissen Lautstärke) wird ja nicht die allgemeinnützige Arbeit der kirchlichen Einrichtungen beeinträchtigt.
Man kann auch ohne Kirchengebimmel Armenspeisungen etc. vornehmen.
Und bei Privatpersonen gilt ja das gleiche: Nur weile eine Privatperson etwas Gutes tut, berechtigt sie das noch lange nicht, an einer anderen Stelle etwas Verbotenes zu tun.