Ja, in diesem Fall würde ich Landfriedesnbruch auch bejahen. Nur reicht eben einfaches Sitzen- oder Stehenbleiben nicht, es muss zu Gewalttätigkeiten kommen, bzw. mit ihnen gedroht werden.bluedragon7 hat geschrieben:Aber genau das soll doch passiert sein als die Demonstranten als erste Pfefferspray eingesetzt und damit haben Das hat mit einer Demo (im Sinne des Ausdrucks politischen Willens) nix zu tun und gehört dann notfalls auch gewaltsam aufgelöst.IngoIntensiv hat geschrieben: Landfriedensbruch kommt erst in Frage wenn Gewalttätigkeiten von einer Gruppe gegen Menschen oder Sachen ausgehen, bzw. die Gruppe mit Gewalttätigkeiten gegen Menschen droht.
@Tycho: Das ist wirklich kurz vor Haarsträubend. Auch wenn ich en Strafbefehl für gerechtfertigt halte. Das hat nur nichts mit dem Fehlverhalten der Polizisten zu tun.
Wenn ein man feststellt das der Polizist rechtmäßig gehandelt hat und man trotzdem Anzeige erstattet ist das nunmal falsch.
Wenn du dich erwiesener Maßen gegen einen Angriff verteidigst und der Angreifer dich dann anzeigt nachdem du freigesprochen wurdest, würde das selbe passieren.