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DSA5 Handwerkskunst

Von A wie Abenteuerpunkte bis Z wie Zwerg: Alles über Erstellung und Entwicklung von Charakteren.
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Gonduin
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Ungelesener Beitrag von Gonduin »

Moin in die Runde!

Ich bin relativ neu im DSA5-Universum und habe wahrscheinlich ein paar Startprobleme, weil wir mit unserer Gruppe DSA4 komplett übersprungen haben...

Mein brillantzwergischer Waffenschmied soll den Weg des Wandergesellen einschlagen.

Verstehe ich es regeltechnisch richtig, dass man durch die so zu gewinnende "erweiterte Talentsonderfertigkeit"-> Handwerkskunst quasi die Kosten der Steigerungstabelle umgeht?

Will heißen: mein Zwerg hat Metallbearbeitung (Steigerungsfaktor C) 12
Die Kosten zum steigern würden ab jetzt ja stetig ansteigen.
Durch die e.TSF würden die Steigerunsgkosten jedoch bei 3 AP pro Steigerung verbleiben...
Richtig?

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POMG
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Ungelesener Beitrag von POMG »

Gonduin hat geschrieben: 27.09.2022 08:19 Verstehe ich es regeltechnisch richtig, dass man durch die so zu gewinnende "erweiterte Talentsonderfertigkeit"-> Handwerkskunst quasi die Kosten der Steigerungstabelle umgeht?
Nein. Das verstehst du falsch.

Die Sonderfertigkeit verspricht dir 1FP (Fertigkeitspunkt) für bis zu drei verschiedene Handwerkstalente. FP ist die Bezeichnung für die Punkte, die nach ablegen einer Fertigkeitsprobe noch übrig bleiben. Du verwechselst das hier mit dem Fertigkeitswert, diesen kann man Steigern und muss ihn damit einhergehend auch mit Abenteuerpunkten bezahlen. Die Fertigkeitspunkte sind das, was vom Fertigkeitswert übrig bleibt, nachdem man die Probe auf die drei Talentspezifischen Eigenschaften abgelegt hat.

Mal ein Beispiel: Du willst einen Dolch nachschärfen, dazu will dein Meister von dir das du eine Probe auf Metallbearbeitung ablegst. Dein Fertigkeitswert beträgt 10 (Du hast also 10 mal für 3 AP das Talent gesteigert), die Eigenschaften auf die du würfeln musst sind 13/14/15 (FF/KO/KK). Du würfelst drei W20 und hast dann 5/18/3. Also verrechnest du das mit deinen Eigenschaften und ziehst die jeweiligen Punkte ab, die du zum Würfelausgleich ausgeben musst. In diesem Fall bist du bei der KO-Probe 4 Punkte drüber, musst also 4 Punkte von deinem Fertigkeitswert ausgeben. Damit hast du am Ende der Probe noch 6 Fertigkeitspunkte übrig und kannst diese Punkte nun in die QS-Tabelle übertragen, wenn es vom Meister gefordert sein sollte. Womit du immerhin auf QS 2 kommst. Falls du nun noch die Erweiterte Talentsonderfertigkeit hast, die du angesprochen hattest, dann könntest du noch 1 weiteren FP aufaddieren, der deine QS in diesem speziellen Fall sogar auf 3 anheben würde.

Kleine Randnotiz noch: Es gibt im DSA5 System meines Wissens nach keinen einzigen Fall, bei dem man die Steigerungskosten umgehen, oder abmildern kann. Eine solche Mechanik gibt es im System nicht. Falls dir also nochmal etwas ähnliches begegnet, dann ist es vermutlich anders gedacht.

Gonduin
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Ungelesener Beitrag von Gonduin »

Super, vielen Dank! Jetzt hab ich's kapiert!

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Muahahaha
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Ungelesener Beitrag von Muahahaha »

Für so kurze Fragen gibt es auch extra einen Thread: Kurze Fragen Kurze Antworten kFkA

Natürlich kannst du auch immer einen neuen Thread aufmachen wenn du dir nicht sicher bist, aber wenn absehbar ist das eine einfache Antwort reicht empfehle ich den genannten Thread

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