Zaidou hat geschrieben: ↑14.04.2021 01:05
Fakt ist, es ist ein - zugegebenermaßen feiner - unterschied ob ich mich als Geweihter ausgebe, und gar keiner bin, oder ob ich einer bin und mich "lediglich" als jemand von einer anderen Kirche ausgebe. Das eine ist rechtlich Starfbar, das andere wird nicht gern gesehen und wird wohl unter den Kirchen untereinander geregelt, jedoch nicht vor einem weltlichen Gericht. Und das auch nur, sollte es überhaupt heraus kommen.
Grundsätzlich ist Hochstapelei nicht automatisch ein Verbrechen. Es bedeutet zunächst nur, dass man sich als besser verkauft als man ist und das wird in Aventurien teilweise sogar erwartet.
Hochstapelei geht aber oft mit anderen Delikten einher und die sind sehr wohl stafbar.
Irdische Tatbestände die auch in Aventurien geahndet werden, sind beispielsweise:
Amtsanmaßung:
Dazu gehört beispielsweise die Turnierteilnahme und Waffenrecht von Rondrageweihten, die Asylgewährung der Traviageweihten und viele andere Rechte, Möglichkeiten etc. die nur bestimmte Geweihte besitzen. Alleine schon das Tragen der Robe und des sonstigen Ornates dürfte diesen Tatbestand erfüllen -> er ist Geweihter, aber trotzdem nicht berechtigt solche Dinge zu tragen.
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen:
Viele Geweihte haben spezielle Titel, Abzeichen und ähnliches und die darf auch innerhalb der Kulte nur der Tragen, dem sie auch zustehen. Ein Lichtbringer, der die Kugeln eines Lichtträgers trägt, macht sich strafbar. Für jemanden der nicht mal behaupten darf Praiosgeweihter zu sein, gilt das erst Recht.
Betrug:
Er behauptet ein X Geweihter zu sein, ist aber kein X Geweihter. Das ist ganz klar Betrug und wird geahndet. Ganz zu schweigen davon, dass er sich auf betrügerische Weise mit der Aktion zu bereichern versucht...
Urkundenfälschung:
Auch wenn Ausweisdokumente in Aventurien eher unbekannt sind, so kommt man in vielen Kirchen nicht umhin offizielle Schreiben an zu fertigen. Da der Geweihte nicht echt ist, kann auch die Urkunde nicht echt sein oder weißt zumindest grobe Mängel auf.
Alles in allem reichen diese Delikte, um den Geweihten für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Im schlimmsten Fall erwarten ihn Verstümmelungen und andere körperliche Strafen oder auch der Tod... Geweihtenstatus schützt zudem nicht vor weltlichem Recht. Gerade wenn er gegen Adelige o.ä. operiert hat, kann schnell der Tatbestand "wider göttliches Recht und Ordnung" erfüllt sein. Hinzu kommen natürlich je nach Situation noch ganz profane Schwerverbrechen wie Spionage, schwerer Diebstahl, Fälschung etc.
Zaidou hat geschrieben: ↑13.04.2021 21:24
2. Gibt es irgendwelche Fallstrike die ich - abseits der rechtlichen Geschichte die abgedeckt sein sollte - übersehe?
In jeder Kirche gibt es kultische Handlungen, die außerhalb nicht bekannt sein dürften. Hier kann der Geweihte schnell ins Straucheln kommen. Je nach Zeit bzw. DSA Version kommt evtl. auch noch das Karma als Verräter ins Spiel: aktuell knausert man als Geweihter nicht mit Wundern, wie ein Heldenmagier vor dem Endboss, sondern man "wundert" mehr als früher. Wenn man nicht mal die grundlegenden Liturgien eines Kultes wirken kann, fällt das vermutlich schnell auf.
Grundsätzlich kann die Tarnung funktionieren (das machen schließlich die Namenlosen Geweihten vor), aber es ist sicher alles andere als einfach. Insbesondere wenn man wichtige oder stationäre Posten annehmen möchte. Als unbedeutender reisender Geweihter (der vielleicht gar seine Leute und Tempel so gut es geht, meidet) kommt man jedoch vermutlich ganz gut durch. Viel "Macht und Wissen" bringt das aber wohl meist nicht -> Risiko > Nutzen und da sehe ich das Hauptproblem am Heldenkonzept:
Es ist nicht unmöglich, aber kein bisschen rentabel. Es sei denn man will aufsteigen im fremden Kult...