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DSA4 TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Sei gegrüßt, Schwarmwissen!
Gibt es denn offizielle Setzungen, was zum Beispiel mit einem Talentwert geschieht, der so maximiert wurde, dass man dafür zu alt werden kann?
Also sinkt zum Beispiel der Kletternwert eines Althelden, weil er weniger GE hat*?
*Sagen wir MU 12 GE 16 KK 12 TaW 19. Durch Alter geht irgendwann die GE runter auf 15. Folgt der TaW auf 18?
Ich hab dazu nichts gelesen bisher. Habt ihr dafür Hausregeln?
Es gibt ja noch viel mehr mögliche Beispiele. Die schwankenden MU und CH Werte von Geweihten, langanhaltende Boni aus diversen Alchemika, aus Zaubern, Liturgien,...
Wie ist das mit Sonderfertigkeiten? Wenn ein vom Dämon erschreckter Held nur noch MU 12 hat, kann er dann noch gegenhalten, wie er es mit seinem Orginalwert von vielleicht 16 mal locker gelernt hat?
Kann ein Geweihter die Aura der Heiligkeit mit krasser Entrückung, die seinen CH-Wert entsprechend anhebt, erlernen, normal aber nur anwerfen, wenn er einen Bonus aus o. g. Quellen auch später hat (oder nachträglich normal steigert)?
Gibt es denn offizielle Setzungen, was zum Beispiel mit einem Talentwert geschieht, der so maximiert wurde, dass man dafür zu alt werden kann?
Also sinkt zum Beispiel der Kletternwert eines Althelden, weil er weniger GE hat*?
*Sagen wir MU 12 GE 16 KK 12 TaW 19. Durch Alter geht irgendwann die GE runter auf 15. Folgt der TaW auf 18?
Ich hab dazu nichts gelesen bisher. Habt ihr dafür Hausregeln?
Es gibt ja noch viel mehr mögliche Beispiele. Die schwankenden MU und CH Werte von Geweihten, langanhaltende Boni aus diversen Alchemika, aus Zaubern, Liturgien,...
Wie ist das mit Sonderfertigkeiten? Wenn ein vom Dämon erschreckter Held nur noch MU 12 hat, kann er dann noch gegenhalten, wie er es mit seinem Orginalwert von vielleicht 16 mal locker gelernt hat?
Kann ein Geweihter die Aura der Heiligkeit mit krasser Entrückung, die seinen CH-Wert entsprechend anhebt, erlernen, normal aber nur anwerfen, wenn er einen Bonus aus o. g. Quellen auch später hat (oder nachträglich normal steigert)?
Entweder Klopapier horten oder sich vor lauter Panikmache einstuhlen. Aber nicht Beides!
TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Kurzzeitig veränderte Eigenschaften haben keinen Einfluss auf Sonderfertigkeiten. Da bin ich mir sicher, dass das irgendwo steht. Der Rest ist glaube ich nicht geklärt.
Anscheinend kapiert ihr es alle nicht. Ich bin hier nicht mit euch eingesperrt, ihr seid hier mit mir eingesperrt!
TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
WdS S. 192 Anhang 6 Alterung letzter Satz unter der Tabelle:
TaW werden nicht reduziert.
SFs werden nicht erwähnt, sollte dann aber wohl genauso sein.
TaW werden nicht reduziert.
SFs werden nicht erwähnt, sollte dann aber wohl genauso sein.
TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Auch wenn es verlockend wäre, evtl. Gegnern über Debuffs Eigenschaftspunkte und damit die Verwendung von deren SFs lahmzulegen, ist es glaube ich speziell für SCs einfacher und für den Spielfluss angenehmer, wenn die Rechnung und Buchführung nicht auch noch gemacht werden muss.
Generell scheint mir auch der Konsens verschiedener Regelstellen zu sein, dass Eigenschaftsveränderungen ja auch längst nicht immer zwangsweise eine Neuberechnung ihrer Folgewerte bedingen (Wunden machen separate AT und PA Abzüge, aber auch Mali auf GE KK etc, ohne dass die auch noch mal reinzählen als Beispiel).
Generell scheint mir auch der Konsens verschiedener Regelstellen zu sein, dass Eigenschaftsveränderungen ja auch längst nicht immer zwangsweise eine Neuberechnung ihrer Folgewerte bedingen (Wunden machen separate AT und PA Abzüge, aber auch Mali auf GE KK etc, ohne dass die auch noch mal reinzählen als Beispiel).
TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Wobei gewisse SF bei gesenkten Werten ja rein faktisch nicht mehr funktionieren dürften. Wenn man nicht mehr den Mut zum Gegenhalten hat, oder einem die Gewandtheit fehlt, noch als wärs nix mit zwei Waffen rum zu wirbeln... Oder wenigstens: Einhändige Führung bestimmter Waffen bei KK x ... das sollte ein Debuffzauber doch beenden, oder? Muss also differenziert betrachtet werden.
Entweder Klopapier horten oder sich vor lauter Panikmache einstuhlen. Aber nicht Beides!
TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Die Regeln zu SF findet man nicht im WDS, sondern im WDH (S. 275). Es gilt:
"Der Held kann die Vorteile der Sonderfertigkeit erst nutzen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt (dies kann auch eine vorübergehende Erfüllung, wie durch einen magischen Effekt, sein). Wenn die Voraussetzung nur kurzfristig nicht erfüllt ist (etwa bei gesunkener Gewandtheit als Folge einer Wunde), dann hat dies keine Auswirkungen: Die Sonderfertigkeit kann trotzdem in vollem Umfang genutzt werden."
Der vom Alter geschwächte Greis, aber auch ein Held der beispielsweise ein Bein verliert und deshalb dauerhaft* einer Eigenschaftsveränderung unterliegt und nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt kann die SF nicht mehr nutzen. Die SF ist nicht verloren oder vergessen, ruht aber bis die Voraussetzungen erfüllt sind. Gleiches gilt für SF deren Voraussetzungen man von Anfang an nicht erfüllt hat (z.B. solche die man über R/K/P automatisch bekommen hat**). In solchen Fällen kann aber ein EW steigerndes Elixier oder ein "Buffzauber" die SF für die WD aktivieren.
* genauer: nicht kurzfristig, was das genau bedeutet muss der SL festlegen. Einige Tage oder gar eine Woche (wie im Fall einer Wunde) scheinen immer noch kurzfristig zu sein. Gleiches gilt wohl auch für die meisten Krankheiten und "Debuff" Zauber.
** SF kann man bei der Generierung nicht "ruhend" erwerben, denn die Voraussetzungen müssen beim Erwerb erfüllt sein (ebenfalls WDH S. 275, jedoch unter Kosten und Verbreitung). Sich an den Voraussetzungen vorbei zu mogeln und dann im Spiel einfach den Buff an zu werfen, funktioniert also nicht.
TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Okay stimmt schon, man muss bei den SFs zwischen Lernvoraussetzung und Einsatzvoraussetzung unterscheiden.
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TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Angorax hat geschrieben: ↑12.02.2019 19:05Wobei gewisse SF bei gesenkten Werten ja rein faktisch nicht mehr funktionieren dürften. Wenn man nicht mehr den Mut zum Gegenhalten hat, oder einem die Gewandtheit fehlt, noch als wärs nix mit zwei Waffen rum zu wirbeln... Oder wenigstens: Einhändige Führung bestimmter Waffen bei KK x ... das sollte ein Debuffzauber doch beenden, oder? Muss also differenziert betrachtet werden.
Genau das ist meine Meinung. Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Nur weil ich Mal gut Skaten konnte heißt das nicht, dass ich jetzt noch gut skaten kann.
Wenn ein Charakter durch eine 30 cm Spalt durchrutscht und auf der anderen Seite - schlagartig 200 Kilo zulegt. Kommt er vermutlich auch nicht mehr zurück.
Die TAW müssen sich ja nicht ändern du würfelst eh schon schwieriger drauf. Sonderfertigkeiten ist doch deklariert als "VORAUSSETZUNG" erfüllst du sie nicht, kannst du's nicht.
LG Witch
- Denderajida_von_Tuzak
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TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Was meiner Erfahrung nach praktikabel (wenn auch nicht RAW) ist: Wenn temporär Eigenschaftspunkte fehlen um eine beherrschte SF eigentlich zu erlernen, kann man für jeden fehlenden Eigenschaftspunkt eine Erschwernis von 1 geben (ähnlich wie auch bei fehlenden Eigenschaftsvoraussetzungen für einige Waffen wie Tuzakmesser oder Ochsenherde)... die SF lassen sich dann immer noch einsetzen, nur nicht mehr so gut: in obigem Beispiel wäre bei MU 12 Gegenhalten um drei Punkte zusätzlich erschwert; ein SC mit temporärer KK 13 (statt 15 normal) könnte eine Schildparade mit dem ganz normalen Paradewert einsetzen (inkl. des Bonus aus SK II), wenn er zwei Schildparaden machen will, müsste er beide um zwei Punkte erschweren...
Und der KK 18-Krieger, der normalerweise seinen Kriegshammer einhändig schwingt, kann dies natürlich nicht tun, wenn seine KK temporär weniger beträgt.
Und der KK 18-Krieger, der normalerweise seinen Kriegshammer einhändig schwingt, kann dies natürlich nicht tun, wenn seine KK temporär weniger beträgt.
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TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Temporär ist ein sehr dehnbarer Begriff. 1Min bis kurz vor Tod ist temporär.Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: ↑16.02.2019 17:29Was meiner Erfahrung nach praktikabel (wenn auch nicht RAW) ist: Wenn temporär Eigenschaftspunkte fehlen um eine beherrschte SF eigentlich zu erlernen, kann man für jeden fehlenden Eigenschaftspunkt eine Erschwernis von 1 geben (ähnlich wie auch bei fehlenden Eigenschaftsvoraussetzungen für einige Waffen wie Tuzakmesser oder Ochsenherde)... die SF lassen sich dann immer noch einsetzen, nur nicht mehr so gut: in obigem Beispiel wäre bei MU 12 Gegenhalten um drei Punkte zusätzlich erschwert; ein SC mit temporärer KK 13 (statt 15 normal) könnte eine Schildparade mit dem ganz normalen Paradewert einsetzen (inkl. des Bonus aus SK II), wenn er zwei Schildparaden machen will, müsste er beide um zwei Punkte erschweren...
Und der KK 18-Krieger, der normalerweise seinen Kriegshammer einhändig schwingt, kann dies natürlich nicht tun, wenn seine KK temporär weniger beträgt.
Denke wenn du mal eine Woche so rumläufst, hast du's einfach nicht mehr drauf das Schwert so gekonnt zu schwingen wie noch vor dem " Unfall" "Ereigniss" das den Verlust der Eigenschaft zu Folge hatte.
- Denderajida_von_Tuzak
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TaW-Änderungen bei Eigenschaftsänderung?
Wobei das "temporär" glaube ich im WdS definiert ist... Wenige SR/Stunden/Tage dauernde Veränderungen (durch Zauber, Wunden o.ä.) zählen als temporär, mehrere Wochen dauernde oder gar permanente (etwa altersbedingte) Veränderungen als dauerhaft...